Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-75/2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-75/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-75/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-75/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-75/2004)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

WP7-75/2004 Anlage zur Vorlage WP7-75/2004 Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung und dem Bürgermeister der Stadt Bedburg vom 23.11.2004 hier: Allgemeine Richtlinien für den An- und Verkauf von Grundstücken durch die Stadt Bedburg I. Rechtscharakter: Diese Zuständigkeitsregelung beinhaltet die Abgrenzung von Zuständigkeiten zwischen dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung und dem Bürgermeister sowie die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen über bestimmte Grundstücksangelegenheiten auf den Bürgermeister der Stadt Bedburg auf der Grundlage eines Beschlusses des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung (Punkte e) und f) der Zuständigkeitsregelung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bedburg vom 09.11.2004). II. Anwendungsbereich: Diese Zuständigkeitsregelung gilt für den Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung und den Bürgermeister der Stadt Bedburg. III. Zuständigkeitsabgrenzung: 1. Ankauf von Grundstücken durch die Stadt Bedburg: Der Ankauf von Flächen im Wert von mehr als 25.000,--€ bedarf in jedem Fall der Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung. Für den Ankauf von Flächen im Wert von unter 25.000,--€ im Einzelfall wird dem Bürgermeister die Entscheidungsbefugnis übertragen. 2. Verkauf von städtischen Grundstücken: a) Einzelgrundstücke Die Entscheidung über den Verkauf von Einzelgrundstücken bleibt bei Flächen im Wert von mehr als 25.000,--€ bei dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung, bei Verkäufen im Wert von unter 25.000,--€ im Einzelfall entscheidet der Bürgermeister. b) Veräußerung von mehreren Baugrundstücken in einzelnen künftigen Bebauungsplangebieten: Hier erfolgt eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis vom Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung auf den Bürgermeister der Stadt Bedburg unter folgenden Voraussetzungen: WP7-75/2004 Anlage zur Vorlage WP7-75/2004 -2a) die Konditionen für den Verkauf wurden im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beraten und beschlossen. b) die Bewerberauswahl ist festgeschrieben. 3. Verkauf von Gewerbegrundstücken: Der Verkauf von Gewerbegrundstücken erfolgte bis dato grundsätzlich zu folgenden Konditionen: a) Gewerbegebiet Adolf-Silverberg-Straße: 31,--€/qm incl. Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträgen. b) Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße: In den letzten Jahren wurde von der Stadt Bedburg dort keine Fläche verkauft. Verkaufsverhandlungen erfolgten auf der Basis von 34,--€/qm incl. Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträgen. c) Industriepark Mühlenerft: Der Verkauf erfolgte in den letzten Jahren zu 34,--€/qm. Kopplung an Grundstücksgeschäfte der Fa. RWE Power, die dort die meisten Flächen besitzt. Die Stadt Bedburg ist dort noch Eigentümerin von ca. 5.300 qm Grundstücksfläche. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den Verkaufspreis für Gewerbegrundstücke im Adolf-Silverberg-Gelände sowie an der Otto-Hahn-Straße ab 01.01.2005 auf 35,--€/ qm incl. Erschließungsund Kanalanschlußbeiträgen festzusetzen. Darüber hinaus wird der Bürgermeister ermächtigt, über den Verkauf von Gewerbeflächen bis zur Größenordnung von 25.000,--€ selbst zu entscheiden. 4. Verkauf weiterer Baugrundstücke aus bereits bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplangebieten: a) Bebauungsplangebiet Nr.1, Bedburg- Rath, gelegen Garsdorfer Straße: Vorhanden sind 5 Baugrundstücke, für die Interessenten existieren. Der Kaufpreis wurde vom Liegenschaftsausschuss auf 95,--€/qm incl. Erschließungs-und Kanalanschlussbeiträgen festgesetzt. b) Bebauungsplangebiet Nr. 2a Kirchherten, gelegen Dr. Hubert-LesaarStraße: Vorhanden sind noch 6 Baugrundstücke, für die Interessenten existieren. Der Kaufpreis wurde vom Liegenschaftsausschuss auf 110,--€/qm incl. Erschließungs-und Kanalanschlussbeiträgen festgesetzt. c) Bebauungsplangebiet Nr.43 Bedburg, ehem. Crown Bender: Es stehen noch 4 Baugrundstücke zur Verfügung. WP7-75/2004 Anlage zur Vorlage WP7-75/2004 - 3Der Kaufpreis wurde vom Liegenschaftsausschuss auf 123,--€/qm incl. Erschließungs-und Kanalanschlussbeiträgen festgesetzt. Die Konditionen für den Verkauf in den Gebieten zu a) bis c) wurden vom Liegenschaftsausschuss festgelegt. Für freie oder frei werdende Grundstücke wird der Bürgermeister mit der Auswahl weiterer Interessenten nach folgenden Kriterien ermächtigt: Maßgebend ist zunächst das Datum des Eingangs der Grundstücksbewer bung bei der Stadt Bedburg. Bei zeitgleicher Bewerberkonkurrenz wird nach folgenden Kriterien entschieden: a) Bevorzugt werden Bewerber aus Bedburg oder solche, bei denen wegen ihrer besonderen Beziehung zu Bedburg eine Bevorzugung gerechtfertigt ist ( z. B. in Bedburg geboren, langjähriger Wohnsitz in Bedburg) . Die Reihenfolge bestimmt sich nach der Personenzahl der Haushaltsangehörigen. Eltern bzw. Schwiegereltern der Bewerber werden bei der Ermittlung der Personenzahl nur dann berücksichtigt, wenn sie bereits im Haushalt der Antragsteller leben. b) Haben die Bewerber bereits Grundeigentum, so treten sie zurück, es sei denn, dass dieses Grundeigentum für die Bewerber als nicht familiengerecht anzusehen ist. c) Danach Berücksichtigung auswärtiger Bewerber ohne Grundeigentum, wobei die Reihenfolge nach Absatz a) analog Anwendung findet. d) Sonstige Bewerber. Bei gleichen Bewerberkriterien entscheidet ein Losverfahren im Beisein der Interessenten. Strittige Fälle werden dem Ausschuss für Struktur und Stadt entwicklung zur Entscheidung vorgelegt. 5. Rückkauf von Baugrundstücken wegen Aufgabe der Bauabsicht- Ausübung des Rückkaufsrechtes- und Weiterveräußerung an einen neuen Interessent en Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach einem neuen Kaufinteressenten zu suchen ( Kriterien s. Punkt 5). Die Weiterveräußerung erfolgt grundsätzlich zu den gleichen Konditionen wie die Erst- Veräußerung. In Ausnahmefällen – z.B. bei längerem Zeitraum zwischen Erst- und Zweitverkauf und gestiege nem Bodenrichtwert- entscheidet über eine evtl. Kaufpreisanhebung der Bü rgermeister. 6. Grundsatzbeschlüsse, die der Liegenschaftsausschuss in der vorgehenden Wahlperiode gefasst hat: - Verkauf von „unwirtschaftlichen“ Restflächen durch die Stadt Bedburg: WP7-75/2004 Anlage zur Vorlage WP7-75/2004 -4Der Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2003 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst: Es kommt des öfteren vor, dass Bürger an die Stadt Bedburg wegen des Erwerbs von ggf. an deren Grundstück angrenzenden städtischen „Restflä chen“ herantreten. Sofern diese Restflächen für öffentliche Zwecke nicht mehr benötigt werden und mit Aufwand zu unterhalten wären, kann ein Ver kauf in Betracht kommen. Um eine Gleichbehandlung der Antragsteller in den verschiedenen Stadttei len zu gewährleisten, wird für derartige Verkaufsfälle als Verkaufspreis der maßgebende Baulandrichtwert abzüglich eines Abschlages von 10 % festgesetzt. Der Ausschuss verwies darauf, dass ein Verkauf zu diesen Konditionen nur unter der Voraussetzung erfolgen darf, dass sich der Grundstückswert des Antragstellers nicht wesentlich erhöht. - Des weiteren hat der Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2004 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst: Der Verkauf städtischer Grünflächen , die keiner Bebauung zugeführt werden können, erfolgt zu folgenden Konditionen: 50 % von (Bodenrichtwert abzüglich 35,---€/qm Erschließungskostenanteil) Falls Vermessungskosten anfallen, so werden diese jeweils zur Hälfte vom Erwerber sowie der Stadt Bedburg getragen. Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die Übernahme des letztgenannten Grundsatzbeschlusses für nicht bebaubare Flächen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses über Verkäufe zu entscheiden. Strittige Fälle sind dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zur Entscheidung vorzulegen. 7. Information der Ausschussmitglieder über die Ausführung von Beschlüs sen durch die Verwaltung: In der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 13.09.2004 war gefordert worden, dass von der Verwaltung in regelmäßigen Abständen über die Um setzung der vom Ausschuss gefassten Beschlüsse durch die Verwaltung berichtet wird. Unter Tagesordnungspunkt – Mitteilungen der Verwaltung – wird künftig regelmäßig über die Umsetzung der Beschlüsse des Ausschusses für Struk tur und Stadtentwicklung in Liegenschaftsangelegenheiten berichtet. -------------------------------