Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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WP7-75/2004
Anlage zur Vorlage WP7-75/2004
Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Ausschuss für Struktur
und Stadtentwicklung und dem Bürgermeister der Stadt Bedburg
vom 23.11.2004
hier: Allgemeine Richtlinien für den An- und Verkauf von
Grundstücken durch die Stadt Bedburg
I. Rechtscharakter:
Diese Zuständigkeitsregelung beinhaltet die Abgrenzung von Zuständigkeiten
zwischen dem Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung und dem
Bürgermeister sowie die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen über
bestimmte Grundstücksangelegenheiten auf den Bürgermeister der Stadt
Bedburg auf der Grundlage eines Beschlusses des Ausschusses für Struktur
und Stadtentwicklung (Punkte e) und f) der Zuständigkeitsregelung für den Rat
und die Ausschüsse der Stadt Bedburg vom 09.11.2004).
II. Anwendungsbereich:
Diese Zuständigkeitsregelung gilt für den Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung und den Bürgermeister der Stadt Bedburg.
III. Zuständigkeitsabgrenzung:
1. Ankauf von Grundstücken durch die Stadt Bedburg:
Der Ankauf von Flächen im Wert von mehr als 25.000,--€ bedarf in jedem
Fall der Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung. Für den Ankauf von Flächen im Wert von unter
25.000,--€
im
Einzelfall
wird
dem
Bürgermeister
die
Entscheidungsbefugnis übertragen.
2. Verkauf von städtischen Grundstücken:
a) Einzelgrundstücke
Die Entscheidung über den Verkauf von Einzelgrundstücken bleibt bei
Flächen im Wert von mehr als 25.000,--€ bei dem Ausschuss für
Struktur und Stadtentwicklung, bei Verkäufen im Wert von unter
25.000,--€ im Einzelfall entscheidet der Bürgermeister.
b) Veräußerung von mehreren Baugrundstücken in einzelnen künftigen
Bebauungsplangebieten:
Hier erfolgt eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis vom
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung auf den Bürgermeister
der Stadt Bedburg unter folgenden Voraussetzungen:
WP7-75/2004
Anlage zur Vorlage WP7-75/2004
-2a) die Konditionen für den Verkauf wurden im Ausschuss für Struktur
und Stadtentwicklung beraten und beschlossen.
b) die Bewerberauswahl ist festgeschrieben.
3. Verkauf von Gewerbegrundstücken:
Der Verkauf von Gewerbegrundstücken erfolgte bis dato grundsätzlich zu
folgenden Konditionen:
a) Gewerbegebiet Adolf-Silverberg-Straße:
31,--€/qm incl. Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträgen.
b) Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße:
In den letzten Jahren wurde von der Stadt Bedburg dort keine Fläche
verkauft. Verkaufsverhandlungen erfolgten auf der Basis von 34,--€/qm
incl. Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträgen.
c) Industriepark Mühlenerft:
Der Verkauf erfolgte in den letzten Jahren zu 34,--€/qm. Kopplung an
Grundstücksgeschäfte der Fa. RWE Power, die dort die meisten Flächen
besitzt. Die Stadt Bedburg ist dort noch Eigentümerin von ca. 5.300 qm
Grundstücksfläche.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, den
Verkaufspreis für Gewerbegrundstücke im Adolf-Silverberg-Gelände sowie
an der Otto-Hahn-Straße ab 01.01.2005 auf 35,--€/ qm incl. Erschließungsund Kanalanschlußbeiträgen festzusetzen.
Darüber hinaus wird der Bürgermeister ermächtigt, über den Verkauf von
Gewerbeflächen bis zur Größenordnung von 25.000,--€ selbst zu
entscheiden.
4. Verkauf weiterer Baugrundstücke aus bereits bestehenden rechtskräftigen
Bebauungsplangebieten:
a) Bebauungsplangebiet Nr.1, Bedburg- Rath, gelegen Garsdorfer Straße:
Vorhanden sind 5 Baugrundstücke, für die Interessenten existieren.
Der Kaufpreis wurde vom Liegenschaftsausschuss auf 95,--€/qm incl.
Erschließungs-und Kanalanschlussbeiträgen festgesetzt.
b) Bebauungsplangebiet Nr. 2a Kirchherten, gelegen Dr. Hubert-LesaarStraße:
Vorhanden sind noch 6 Baugrundstücke, für die Interessenten existieren.
Der Kaufpreis wurde vom Liegenschaftsausschuss auf 110,--€/qm incl.
Erschließungs-und Kanalanschlussbeiträgen festgesetzt.
c) Bebauungsplangebiet Nr.43 Bedburg, ehem. Crown Bender:
Es stehen noch 4 Baugrundstücke zur Verfügung.
WP7-75/2004
Anlage zur Vorlage WP7-75/2004
- 3Der Kaufpreis wurde vom Liegenschaftsausschuss auf 123,--€/qm incl.
Erschließungs-und Kanalanschlussbeiträgen festgesetzt.
Die Konditionen für den Verkauf in den Gebieten zu a) bis c) wurden vom
Liegenschaftsausschuss festgelegt.
Für freie oder frei werdende Grundstücke wird der Bürgermeister mit der
Auswahl weiterer Interessenten nach folgenden Kriterien ermächtigt:
Maßgebend ist zunächst das Datum des Eingangs der Grundstücksbewer
bung bei der Stadt Bedburg. Bei zeitgleicher Bewerberkonkurrenz wird nach
folgenden Kriterien entschieden:
a) Bevorzugt werden Bewerber aus Bedburg oder solche, bei denen
wegen ihrer besonderen Beziehung zu Bedburg eine Bevorzugung
gerechtfertigt ist ( z. B. in Bedburg geboren, langjähriger Wohnsitz
in Bedburg) . Die Reihenfolge bestimmt sich nach der
Personenzahl
der
Haushaltsangehörigen.
Eltern
bzw.
Schwiegereltern der Bewerber werden bei der Ermittlung der
Personenzahl nur dann berücksichtigt, wenn sie bereits im
Haushalt der Antragsteller leben.
b) Haben die Bewerber bereits Grundeigentum, so treten sie zurück,
es sei denn, dass dieses Grundeigentum für die Bewerber als nicht
familiengerecht anzusehen ist.
c) Danach
Berücksichtigung
auswärtiger
Bewerber
ohne
Grundeigentum, wobei die Reihenfolge nach Absatz a) analog
Anwendung findet.
d) Sonstige Bewerber.
Bei gleichen Bewerberkriterien entscheidet ein Losverfahren im Beisein der
Interessenten. Strittige Fälle werden dem Ausschuss für Struktur und Stadt
entwicklung zur Entscheidung vorgelegt.
5. Rückkauf von Baugrundstücken wegen Aufgabe der Bauabsicht- Ausübung
des Rückkaufsrechtes- und Weiterveräußerung an einen neuen Interessent
en
Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach einem neuen Kaufinteressenten zu
suchen ( Kriterien s. Punkt 5). Die Weiterveräußerung erfolgt grundsätzlich zu
den gleichen Konditionen wie die Erst- Veräußerung. In Ausnahmefällen –
z.B. bei längerem Zeitraum zwischen Erst- und Zweitverkauf und gestiege
nem Bodenrichtwert- entscheidet über eine evtl. Kaufpreisanhebung der Bü
rgermeister.
6. Grundsatzbeschlüsse, die der Liegenschaftsausschuss in der vorgehenden
Wahlperiode gefasst hat:
- Verkauf von „unwirtschaftlichen“ Restflächen durch die Stadt Bedburg:
WP7-75/2004
Anlage zur Vorlage WP7-75/2004
-4Der Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 03.02.2003 folgenden
Grundsatzbeschluss gefasst:
Es kommt des öfteren vor, dass Bürger an die Stadt Bedburg wegen des
Erwerbs von ggf. an deren Grundstück angrenzenden städtischen „Restflä
chen“ herantreten. Sofern diese Restflächen für öffentliche Zwecke nicht
mehr benötigt werden und mit Aufwand zu unterhalten wären, kann ein Ver
kauf in Betracht kommen.
Um eine Gleichbehandlung der Antragsteller in den verschiedenen Stadttei
len zu gewährleisten, wird für derartige Verkaufsfälle als Verkaufspreis der
maßgebende Baulandrichtwert abzüglich eines Abschlages von 10 % festgesetzt.
Der Ausschuss verwies darauf, dass ein Verkauf zu diesen Konditionen nur
unter der Voraussetzung erfolgen darf, dass sich der Grundstückswert des
Antragstellers nicht wesentlich erhöht.
-
Des weiteren hat der Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am
09.02.2004 folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
Der Verkauf städtischer Grünflächen , die keiner Bebauung zugeführt
werden können, erfolgt zu folgenden Konditionen:
50 % von (Bodenrichtwert abzüglich 35,---€/qm Erschließungskostenanteil)
Falls Vermessungskosten anfallen, so werden diese jeweils zur Hälfte vom
Erwerber sowie der Stadt Bedburg getragen.
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die
Übernahme des letztgenannten Grundsatzbeschlusses für nicht bebaubare
Flächen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, auf der Grundlage des vorgenannten
Beschlusses über Verkäufe zu entscheiden. Strittige Fälle sind dem
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung zur Entscheidung vorzulegen.
7. Information der Ausschussmitglieder über die Ausführung von Beschlüs
sen durch die Verwaltung:
In der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 13.09.2004 war gefordert
worden, dass von der Verwaltung in regelmäßigen Abständen über die Um
setzung der vom Ausschuss gefassten Beschlüsse durch die Verwaltung
berichtet wird.
Unter Tagesordnungspunkt – Mitteilungen der Verwaltung – wird künftig
regelmäßig über die Umsetzung der Beschlüsse des Ausschusses für Struk
tur und Stadtentwicklung in Liegenschaftsangelegenheiten berichtet.
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