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Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; hier: Satzungsbeschluß)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
hier: Satzungsbeschluß) Allgemeine Vorlage (1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau;
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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /621-00/E 19 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 204/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat TOP: 04.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau; hier: Satzungsbeschluß I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 22. 05. 1997 die Aufstellung der 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19 beschlossen. Den betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie den privaten Grundstückseigentümern wurde zwischenzeitlich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht. Das Amt für Bau- und Wohnungswesen des Kreises Düren hat jedoch darauf hingewiesen, daß die nunmehr vorgesehene öffentliche Erschließungsstraße nur zeitgleich mit der Anlegung einer Abbiegespur (separate Linksabbiegespur) auf der K 39 gebaut werden kann. Wegen der noch zu erwartenden Zunahme des Lkw-Verkehrs, und um Rückstau auf der Kreisstraße zu vermeiden, halte ich diese Forderung für berechtigt. Die Firma Niederauer Mühle hat sich inzwischen durch öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichtet, die hiermit verbundenen Kosten in voller Höhe zu übernehmen. Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 19 als Satzung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -Keine- III. Beschlußvorschlag: "Die 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen." 2 Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: