Daten
Kommune
Kreuzau
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11 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /621-00/E 19
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
204/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
TOP:
04.12.1997
09.12.1997
16.12.1997
1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil
Kreuzau;
hier:
Satzungsbeschluß
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 22. 05. 1997 die Aufstellung der 1. Änderung (vereinfachte
Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19 beschlossen.
Den betroffenen Trägern öffentlicher Belange sowie den privaten Grundstückseigentümern wurde zwischenzeitlich
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht.
Das Amt für Bau- und Wohnungswesen des Kreises Düren hat jedoch darauf hingewiesen, daß die nunmehr
vorgesehene öffentliche Erschließungsstraße nur zeitgleich mit der Anlegung einer Abbiegespur (separate
Linksabbiegespur) auf der K 39 gebaut werden kann.
Wegen der noch zu erwartenden Zunahme des Lkw-Verkehrs, und um Rückstau auf der Kreisstraße zu vermeiden,
halte ich diese Forderung für berechtigt.
Die Firma Niederauer Mühle hat sich inzwischen durch öffentlich-rechtlichen Vertrag verpflichtet, die hiermit
verbundenen Kosten in voller Höhe zu übernehmen.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 19 als Satzung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-Keine-
III. Beschlußvorschlag:
"Die 1. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau,
wird als Satzung gem. § 10 BauGB nebst der dazugehörigen Begründung beschlossen."
2
Der Gemeindedirektor
- Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: