Daten
Kommune
Jülich
Größe
135 kB
Datum
15.09.2016
Erstellt
05.09.16, 17:01
Aktualisiert
05.09.16, 17:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Fas
Jülich, 29.08.2016
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 269/2016
Anfrage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
15.09.2016
TOP
Ergebnisse
Stellungnahme zur Anfragen Bündnis 90/Die Grünen vom 20.06.2016
Hier: Pflegebedarfsplanung
Anlg.:
IV
56
SD.Net
Anfragetext:
Die Unterlagen wurden gesichtet. Seitens unserer Fraktion geben wir zu bedenken, dass kein Austausch im Fachausschuss stattfindet und auf dieser Grundlage eine Stellungnahme der Verwaltung
sehr schwierig erscheint. Es können weder Fragen gestellt noch diese erörtert werden. Wir gehen
davon aus, dass die beigefügte Stellungnahme nicht die vorbereitet Rückantwort an den Kreis Düren ist, sondern hier noch gezielter auf die Belange der Stadt Jülich eingegangen werden soll.
Deshalb regt die Grüne Fraktion an, den Kreis anzuschreiben und um eine Verlängerung der Frist
für eine Stellungnahme zu bitten und das Thema auf im nächsten Fachausschuss zu diskutieren. Aus
den Unterlagen ist nicht ersichtlich warum ein solch kurzer Zeitplan angestrebt ist und eine Stellungnahme noch vor der Sommerpause erfolgen muss. Ich weise auch, wie die Kollegen schon vorab, darauf hin, dass die Unterlagen in der Verwaltung schon länger bekannt waren.
Einige weitere grundsätzliche Äußerungen bzw. Fragen.
Grundaussage des Landesgesetzes ist ambulant vor stationär, was wir auch gerne unterstützen.
Hierbei muss natürlich die jeweilige Versorgungslage und Infrastruktur berücksichtigt werden und
begleitende Maßnahmen betrachtet werden.
Was uns hierbei aufgefallen ist, die sehr niedrige Quote an Hausärzten in Jülich. Wie man sehen
kann sollen in ganz Jülich nur 9 Hausärzte gemeldet sein (Linnich hat 11).
Weiterhin werden die Fahrdienste aufgelistet. Es kommt aber zu keiner Betrachtung des öffentlichen Nahverkehrs, was wir gerade in Bezug auf Versorgung als sehr wichtig, gerade im Alter erachte. Dies fehlt ein wenig in der gesamten Betrachtung.
Auch sollte eine Abstimmung mit den Nachbarkreisen erfolgen bzw. die Bedarfe berücksichtigt
werden. Dies konnte so direkt nur in wenigen Punkten gefunden werden und scheint nicht konsequent umgesetzt.
Da es ein Überangebot an stationäre Pflegeeinrichtung im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt gibt, soll der gesamte Pflegeplan laut Verwaltung für verbindlich erklärt werden. Dies
würde dazu führen, dass keine weitere stationären Pflegeeinrichtungen mit Fördergelder erbaut werden dürften. Hierbei ist zu beachten, dass Jülich aber eine Unterdeckung hat, zumindest lese wir
dies aus den Unterlagen. Somit wäre für Jülich zu hinterfragen ob dann doch der Bedarf vor Ort
gedeckt werden darf oder ob es dazu führen würde, dass ältere Leute dann Überkapazitäten z. B. in
Düren wahrnehmen müssten. Kann dies bitte nochmals dargelegt werden.
Weiterhin sind ja schon Erweiterungen überplant und angefragt, ggf. sogar welche, die bisher nicht
in den Unterlagen berücksichtigt wurden. Besteht für die Planungen Bestandschutz? Wenn dem so
ist, sollten diese konkret bei einem Beschluss festgehalten werden bzw. im Bedarfsplan aufgeführt
werden?
Fraglich ist für uns auch, wie die aufgestellten Zahlen in Bezug auf die im Jahr 2015/16 stark angestiegene Zahl der Flüchtlinge zu sehen ist. Die Altersstruktur wird sich hierdurch geändert haben
und ist, da die meisten Zahlen aus 2011-2014 abgeleitet wurden natürlich nicht aktuell.
1. Frage:
Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich, warum ein solch kurzer Zeitplan angestrebt ist und
eine Stellungnahme noch vor der Sommerpause erfolgen muss.
Antwort:
Am 22.09.2015 wurden die Teilnehmer der 1. Kommunalen Konferenz Alter und Pflege
über das am 16.10.2014 verabschiedete Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demografie-festen, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung
der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen (GEPA NRW) informiert. Dies ist die Grundlage für die
Pflegebedarfsplanung.
Ab dem 18.02.2016 stellten die Kommunen ihre örtlichen Bedarfszahlen und Informationen
dem Institut ISG zur Verfügung.
Im Mai 2016 wurde der Entwurf der Pflegebedarfsplanung fertiggestellt und am 24.05.2016
den Fachämtern in einem Informationstreffen vorgestellt mit der Bitte, dass die Bürgermeister der Kommunen entsprechend informiert werden und eine Rückmeldung dazu an den
Kreis senden.
Aufgrund der Neuordnung des Dezernates IV entfiel die Sitzung des JuFISSS am
16.06.2016. Daher konnten die Informationen nur den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis
gegeben werden mit der Bitte um Stellungnahme.
Laut Aussage des Kreises soll die Pflegebedarfsplanung im September durch den Kreistag
verabschiedet werden. Eine Begründung für diesen Zeitplan gibt es nicht.
Anfrage 269/2016
Seite 2
2. Frage:
Auch sollte eine Abstimmung mit den Nachbarkreisen erfolgen bzw. die Bedarfe berücksichtigt werden. Dies konnte so direkt nur in wenigen Punkten gefunden werden und scheint
nicht konsequent umgesetzt.
Antwort:
Ab S. 75 wurden die Ergebnisse der Recherche der angrenzenden Gebietskörper-schaften
bezüglich des Vorliegens einer Pflegeplanung, der gewählten Option und der vollstationären
Versorgungsdichte eingepflegt.
3. Frage:
Da es ein Überangebot an stationärer Pflegeeinrichtung im Vergleich zum Landes- und Bundesdurchschnitt gibt, soll der gesamte Pflegeplan laut Verwaltung für verbindlich erklärt
werden. Dies würde dazu führen, dass keine weiteren stationären Pflegeeinrichtungen mit
Fördergeldern erbaut werden dürften. Hierbei ist zu beachten, dass Jülich aber eine Unterdeckung hat, zumindest lesen wir dies aus den Unterlagen. Somit wäre für Jülich zu hinterfragen, ob dann doch der Bedarf vor Ort gedeckt werden darf oder ob es dazu führen würde,
dass ältere Leute dann Überkapazitäten z. B. in Düren wahrnehmen müssten. Kann dies bitte
nochmals dargelegt werden.
Antwort:
Laut Pflegebedarfsplanung liegt Jülich mit seinen beiden Altenzentren im Mittelfeld bezüglich der Versorgung mit Plätzen. Nicht jeder alte Mensch, der zurzeit in Jülich wohnt, wird
auch in Jülich einen Platz in Anspruch nehmen. Manche ziehen in die Nähe von Angehörigen. Schon jetzt nehmen Menschen freie Plätze in den Nachbarkommunen in Anspruch,
wenn der Bedarf akut ist. Das wird auch in Zukunft so sein. Durch die Pflegeplanung soll
insbesondere das Betreute Wohnen, Kurzzeitpflege, Mobile Pflege und sonstige Hilfsangebote gestärkt werden mit dem Ziel, dass dann möglichst viele Menschen so lange wie möglich im vertrauten Umfeld bleiben können.
4. Frage:
Weiterhin sind ja schon Erweiterungen überplant und angefragt, ggf. sogar welche, die bisher nicht in den Unterlagen berücksichtigt wurden. Besteht für die Planungen Bestandschutz? Wenn dem so ist, sollten diese konkret bei einem Beschluss festgehalten werden
bzw. im Bedarfsplan aufgeführt werden?
Antwort:
Wenn Planungen durch den Kreis bereits genehmigt sind bzw. bis September 2017 genehmigt werden, haben sie Bestandschutz.
5. Frage:
Fraglich ist für uns auch, wie die aufgestellten Zahlen in Bezug auf die im Jahr 2015/16
stark angestiegene Zahl der Flüchtlinge zu sehen ist. Die Altersstruktur wird sich hierdurch
Anfrage 269/2016
Seite 3
geändert haben und ist, da die meisten Zahlen aus 2011-2014 abgeleitet wurden, natürlich
nicht aktuell.
Antwort:
Für die Pflegebedarfsplanung sind die Einwohner ab 60 Jahre relevant. Daher werden die
überwiegend jugendlichen Flüchtlinge nicht berücksichtigt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000
€ brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
bei Produktsachkonto:
ja
jährl. Folgekosten:
ja
x nein
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
Der Personalrat hat zugestimmt:
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
x nein
Anhörung
ja
nein
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu
beteiligen:
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5
Abs. 5 GO NW widersprochen:
ja
x nein
ja
nein
Anfrage 269/2016
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