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Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Altenburg Nr. 2 "An der Motte" Aufhebung des Aufstellungsbescchlusses vom 14.12.2010)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
116 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
07.11.16, 09:20
Aktualisiert
07.11.16, 09:20
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Altenburg Nr. 2 "An der Motte"
Aufhebung des Aufstellungsbescchlusses vom 14.12.2010) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan Altenburg Nr. 2 "An der Motte"
Aufhebung des Aufstellungsbescchlusses vom 14.12.2010)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: AS/Wo Jülich, 11.10.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 320/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 17.11.2016 TOP Ergebnisse Bebauungsplan Altenburg Nr. 2 "An der Motte" Aufhebung des Aufstellungsbescchlusses vom 14.12.2010 Anlg.: 1 61 AS 60 Er III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Altenburg Nr. 2 „An der Motte“ vom 143.12.2010 wird aufgehoben. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2010 die Aufstellung des B-Planes Altenburg Nr. 2 „An der Motte“ beschlossen. Mit diesem B-Plan sollte die planungsrechtliche Voraussetzung für die Erweiterung des bestehenden Gastronomie- und Hotelbereiches und die Errichtung eines Wohnhauses geschaffen werden. Zwischenzeitlich ist für diesen Bereich der BPlan Altenburg Nr. 3 „Ortseingang“ aufgestellt worden und vom Rat der Stadt Jülich am 06.10.2016 als Satzung beschlossen worden. Daher ist die Grundlage zur Weiterführung des B-Planes Altenburg Nr. 2 „An der Motte“ nicht mehr gegeben. Als Anlage ist der Bereichsgrenzenplan zum B-Plan Altenburg Nr. 2 „An der Motte“ beigefügt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 320/2016 Seite 2