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Sitzungsvorlage (Voranfrage zur Nutzungsänderung zum Umbau und zur Erweiterung eines Fachmarktzentrums: Lebensmittel, Getränke- und Tierbedarfsfachmarkt, Fitnessstudio, Möbel- und Matratzen, Margaretenstraße 12, Jülich.)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
125 kB
Datum
17.11.2016
Erstellt
07.11.16, 09:20
Aktualisiert
07.11.16, 09:20
Sitzungsvorlage (Voranfrage zur Nutzungsänderung zum Umbau und zur Erweiterung eines Fachmarktzentrums: Lebensmittel, Getränke- und Tierbedarfsfachmarkt, Fitnessstudio, Möbel- und Matratzen, Margaretenstraße 12, Jülich.) Sitzungsvorlage (Voranfrage zur Nutzungsänderung zum Umbau und zur Erweiterung eines Fachmarktzentrums: Lebensmittel, Getränke- und Tierbedarfsfachmarkt, Fitnessstudio, Möbel- und Matratzen, Margaretenstraße 12, Jülich.) Sitzungsvorlage (Voranfrage zur Nutzungsänderung zum Umbau und zur Erweiterung eines Fachmarktzentrums: Lebensmittel, Getränke- und Tierbedarfsfachmarkt, Fitnessstudio, Möbel- und Matratzen, Margaretenstraße 12, Jülich.)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 63 Az.: Cr/Wo Jülich, 27.10.2016 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 345/2016 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 17.11.2016 TOP Ergebnisse Voranfrage zur Nutzungsänderung zum Umbau und zur Erweiterung eines Fachmarktzentrums: Lebensmittel, Getränke- und Tierbedarfsfachmarkt, Fitnessstudio, Möbel- und Matratzen, Margaretenstraße 12, Jülich. Anlg.: 1 63 Es 63 Es III Sc SD.Net Lem Beschlussentwurf: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmt dem Vorhaben zu und erlässt eine Ausnahme gem. § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)“ von der Veränderungssperre. Begründung: Der Bauherr beabsichtigt eine Nutzungsänderung hinsichtlich der Erweiterung eines Fachmarktzentrums: Lebensmittel, Getränke- und Tierbedarfsfachmarkt, Fitnessstudio, Möbel- und Matratzen. Das hier betroffene Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Jülich A24 „Heckfeld III“, für den vom Rat der Stadt Jülich am 25.09.2014 eine Veränderungssperre beschlossen wurde. Aufgrund dieser Veränderungssperre dürfen u.a. keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt werden. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann gem. § 14 Abs. 2 BauGB von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Erläuterung zur geplanten Nutzungsänderung: Bei der geplanten Baumaßnahme handelt es sich um einen Umbau bzw. um eine Erweiterung eines Bestandsgebäudes in Jülich, Margaretenstraße 12. Geplant ist der Umbau folgender Bestandsnutzung: Lebensmittelmarkt mit zugehörigem Getränkemarkt mit 1.131 m² Verkaufsfläche Baumarkt (seit einigen Jahren leerstehend) mit 2.299 m² Verkaufsfläche Die neue Nutzung sieht vor: Lebensmittelmarkt mit einer Verkaufsfläche von 1.183 m² Fachmarkt für Getränke mit einer Verkaufsfläche von 776 m² Fachmarkt für Tierbedarf mit einer Verkaufsfläche von 646 m² Fitnessstudio mit einer Sportfläche von 970 m² Möbel- und Matratzenmarkt mit einer Verkaufsfläche von 338 m² Die Arbeitsabläufe des Lebensmittelmarktes, des Getränkefachmarktes, des Fachmarktes für Tierbedarf und des Möbel- und Matratzenfachmarktes beziehen sich auf den Tagesabverkauf. Das Fitnessstudio wird weitestgehend auch in den Abendstunden von den Kunden genutzt werden, dies bezieht sich auf die Synergieeffekte der Stellplatzsituation. Jeder Markt hat seine eigenen Sozialräume und WC-Anlagen. Der Lebensmittelmarkt und der Getränkefachmarkt nutzen weiter die bestehenden Sozialtrakte im Obergeschoss, mit den dazugehörigen getrennten Umkleiden und Sanitäranlagen. Des Weiteren ist eine Erweiterung der bestehenden Lagerfläche des Lebensmittelmarktes um 114,35 m² und eine Erweiterung der Vordachfläche um insgesamt 172,09 m² geplant. Die sonstige Kubatur bleibt unverändert. Zu dem bestehenden Gebäude gehört eine Stellplatzanlage von 163 Stellplätzen, diese Anzahl wird auf 182 Stellplätze erweitert. Der Aufsteller des Einzelhandelskonzeptes, BBE Handelsberatung GmbH, Köln, hat zu der Bauvoranfrage eine positive gutachterliche Stellungnahme abgegeben. Das gleiche gilt für die Industrieund Handelskammer Aachen, die am Verfahren beteiligt wurde. Die Stellungnahme der im Verfahren zu beteiligenden Bezirksregierung Köln liegt z.Zt. noch nicht vor. Im Vorfeld hat ein Gespräch stattgefunden, bei dem das Vorhaben positiv beurteilt wurde. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): Sitzungsvorlage 345/2016 Seite 2 ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 345/2016 Seite 3