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Mitteilungsvorlage (Anlage zur Mitteilungsvorlage WP7-35/2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
421 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

w Der Landratdes als Rhein-Erft-Kreises untere staatliche Verwaltungsbehörde zo/3 Kommunalaufsicht . Der Landrat.5otz4Eergheim Rhein-Erft-Kreis Bürgermeister der Stadt Bedburg Postfachtz53 Bedburg 50173 Datum 15.01.2OO9 Mein Zeichen I-AüT 13FÜ8i"JRG zo/3-'r5.'r4.'to Auskunft erteilt '* 21, HerrBücker zimmer Nr. FB: Telefon ozzTt83-to34 Fax Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2oo9 hier: Genehmigungder Verringerung der allgemeinen Rücklagenach 5 75 Abs.4GONRW - ohneAz.-, bei mir eingegangenam 29:t2.2oo9 lhreAnzeigevom 23.12.2co8 ozzTt 83-2378 E-Mail Hinweis: schütSie keinevertraulichen, Versenden DatenperE-Mar'l zenswerten Hausadresse Gemäß $ ZS Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein(GV.NRW. Westfalenin der Fassungder Bekanntmachungvom 14.07.1994 S. 656), zuletzt geändertdurch Gesetzvom o9.ro.2oo7(GV.NRW.S. 38o) GO NRW -, genehmigeich die in $ + der Haushaltssatzung2oo9 der Stadt BedburgfestgesetzteVerringerungder allgemeinenRücklagevon 2.524.974€. r Willy-Brandt-Platz 5orz6Bergheim TelefonozzTr83-o 83-23oo Faxo2271 lnternet www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-ertt-kreis.de Postadresse 5o124Eergheim ich 9emäß$ 8o Abs.5 Satz Die Fristnach $ 8o Abs.5 Satz3 CO NRWverküTze ab sofortbekannt geHaushaltssatzung dass die CO NRW dahingehend, 4 macht werden darf. auf das zum 01.o1.2oo5 Die Stadt Bedburghatte lhre Haushaltswirtschaft System der doppelten Buchführung nach dem Neuen Kommunalen Fi01.ol.2oo5aufgenanzmanagementumgestellt.In der zum Bilanzstichtag ist eine Eröffnungsbilanz stellten in Höhevon allgemeineRücklage und eine in Höhevon Ausgleichsrücklage ausgewiesen. € 88.o95.543 Öffnungszeiten Montagbis Freitag Uhr o 8 : o oU h rb i s1 2 : 3 o Donnerstag 1 4 : o oU h rb i s1 8 : o oU h r Samstago8:oo Uhrbis r:oo Uhr (nur Service-und Zulassungsstelle im KreishausBergheim) Bankverbindungen PostbankKöln(BLZ37otoo 5o) Konto:1o85o5o5 Köln(BLZ37o5oz gg\ Kreissparkasse Konto:t4z oor 2oo 7.o4o362€ Öffentl.Verkehrsmittelzum Kreishaus Bahn:Bergheimund Zieverich : Am Knüchelsdamm Bushaltestellen und Kreishaus- WeitereInfos: oder0223418o6-o www.revg.de Seite z von 6 Die Haushaltssatzung2oo8 sah im Ergebnisplanmit dem Cesamtbetragder Erträgei.H.v. und dem Cesamtbetragder Aufwendungeni.H.v. ein Defiziti.H.v. 34.766.9o5€ 44385.459€ € 9.618.554 vor. In $ 4 der Haushaltssatzung zoo8 war die verringerungder Ausgleichsrücklage zum Ausgleichdes Ergebnisplanes in Höhe der gesamtenAusgleichsrücklagevon 7.040.362€ und die Verringerungder allgemeinenRücklage auf 2.578.'r9z €, insgesamtalsoin Höheder Differenzzwischenden Aufwendungen und Erträgen(9.618.554 €), festgesetzt.Die cenehmigungder Verringerungder allgemeinenRücklagenach g 75Abs. 4satz r co NRWwurde mit Verfügung vom o9.o4.zoo8erteilt. Nach einer telef. Auskunft vom 27.'t'r:oo9 wird dasJahresergebnis zoo8 voraussichtlich wie geplantausfallen. EineAusgleichrücklage stehtdahernicht mehr zur Verfügung. Die Haushaltssatzung zoog weistim Ergebnisplanmit dem Cesamtbetragder Erträgei.H.v. und dem Gesamtbetrag der Aufwendungeni.H.v. ein Defiziti.H.v. € 43.o3o.636 € 45.555.6ro 2.524.974€ aus. In $ + der Haushaltssatzung zoog wird die Verringerungd.erallgemeinen Rücklageauf 2.524.974 €, also in Höhe der Differenzzwischenden Aufwendungenund Erträgenfestgesetzt. Die verringerung der allgemeinen Rücklagebedarf nach g 75 Abs. Satz r 4 GONRWmeiner Genehmigung,die hiermit erteiltwird. In der mittelfristigenErgebnisplanung stellensie die EntwicklungdesstädtischenHaushaltswie folot dar: 2010 2011 2012 rd. -z.or8Mio.€ rd. -o,54tMio.€ rd. +o,944Mio. € Beider Erteilungder cenehmigungwurde insbesondere die ab zoro ständig sinkendeVerringerungder allgemeinenRücklageberücksichtigt,die dann im Jahr 2oir nur noch o,7o % betägt, sowie der im Jahr zorz eingeplante Haushaltsausgl eich mit der p1anerischenMöglichkeitder Aus91eichsrückl age einenJahresüberschuss von rd. o,g44Mio.€ zuzuführen. ln seinem Kommunalfinanzberichtvom August zoo8 (www.im nrw.de) stellt das InnenministeriumNRWauf seitero u.a.heraus,dassvielenKom- Seite3 von 6 munen durch die - Techtlichzulässige- Inanspruchnahme der Ausgleichs($ 75 Abs.z Satz3 CO rücklageder sogenanntefiktive Haushaltsausgleich NRW)gelingt.EinigeKommunengreifendarüberhinausauch die allgemeine Rücklagefür den Haushaltsausgleich an. Solangesie unter den Schwellenwerten des $ 76 CO NRWbleiben,sind sie nicht verpflichtet,ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.In diesenFällendürfen die betroffenen Cemeindenallerdingsnicht der lllusionerliegen,ihre Finanzlagehabe sichentspannt.Allen Entscheidungsträgern mussbewusstsein,dasssolche Rückgriffeauf das Eigenkapitalzu einem sukzessiven Eigenkapitalverzehr führen und in der Regelals Alarmsignalfür eine Fehlentwicklung des Haushalts zu verstehensind. Die Cenehmigungwird in der Erwartungerteilt, dassder Haushaltzoog entsprechendder angespanntenstädtischenFinanzlagerestriktiv ausgeführt wird, um sowohl das diesjährigeals auch zukünftige strukturelle Defizite im Hinblick auf die Vorgabedes Haushaltsausgleichs so gering wie möglichzu halten. Weiterhin weise ich darauf hin, dass die geordneteHaushaltswirtschaft durch Maßnahmen,derenlangfristigeBindungenden städtischenHaushalt belasten,nicht gefährdetwerden darf. lch bitte Siedaher,auch die Umsetzung der investivenMaßnahmenim Rahmender Ausführungder Haushaltssatzun g 2oog nochmals sorgfältig auf ihre Haushaltsverträglichkeit bzw. ihre Umsetzunghin dem Crundewie aber auchder Höhenach zu prüfen. Der Maßstabfür investivebzw. langfristigden Haushaltbindendeund belastendeMaßnahmenhat sichan lhrerderzeitigenEinschätzung der Lage und Prognoseder weiteren Entwicklungder Haushaltswirtschaft der Stadt Bedburgund der gesetzlichenzwingendenVorgabeder Sicherstellung der stetigen Aufgabenertüllungund daher der Forderungdes Haushaltsausgleichszu orientieren(v91.hierzu auch Ziffer r.3.t,5. r84 der o. a. Handreichung). Auch weise ich darauf hin, dass die Cenehmigungder Verringerungder zoog erteilt wird. ReallgemeinenRücklagenur für die Haushaltssatzung duzierungender allgemeinenRücklage, die sich aus der mittelfristigenErgebnis-und Finanzplanungergeben,werdennur zur Kenntnisgenommen. wird dann ggf. im jeweiligen Einediesbezügliche Cenehmigungsfähigkeit Haushaltsjahrgeprüft. Aus dieser Cenehmigungkann nicht auf die Cenehmigungsfähigkeit oder uneingeschränkteCenehmigung künftiger Verrin gerungen der allgemeinenRücklagegeschlossen werden. Die Stadt Bedburgist sich der angespanntenHaushaltslage bewusst. In allgemeinen Vorbericht legen einer Betrachtungim Siedar, dasses Zielsetzung sein muss,dauerhaftden Haushaltsausgleich aus der laufendenCeschäftstätigkeitzu erreichen.Sielegen weiterhin dar, dassdie Haushaltswirtschaft wieder einen strukturellenHaushaltsausoleich am Endedes Fin anzplanungszeitraumes ausweist. Wie allgemeinin der Handreichungfür die Kommunen(3.Auflage)zu $ 75 CO NRWunter Nr. t.t.t dargelegtist, ermöglichtdie Reformdes gemeindlichen Haushaltsrechts eine verbesserteUmsetzungder allgemeinenHaushaltsgrundsätze. Sie soll dazu beitragen,die gemeindlicheHaushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dassdie stetige Erfüllung der Aufgaben Seite4 von 6 gesichedist. Die Cemeindenhaben ihre gesamteHaushaltswirtschaft auf diesesZiel auszurichten.Die Sicherungder gemeindlichenAufgabenmuss eine stetige,auf einen längerenZeitraumausgerichteteErfüllunggewährleisten,d.h. die Cemeindemuss nicht nur im aktuellenHaushaltsjahr, sondern auch in den Folgejahrenleistungsfähigsein.DieseVorschriftbeinhaltet zudemdasGebotder intergenerativen Cerechtigkeit. DasGebotverlangt,dasskünftige Cenerationennicht unzumutbarbelastet werden.Die in dieserVorschriftenthaltenenallgemeinenund grundlegenden Haushaltsgrundsätze werden durch Einzelvorschriften, z.B.in der Cemeindehaushaltsverordnun g, näher ausgestaltet. Die Haushaltsgrundsätze sind unbestimmte Rechtsbegriffe,die den Gemeinden im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts einen erheblichen Gestaltungsspielraum einräumen und die Anwendungdes wirtschaftlichenPrinzipsbei der gemeindlichen Aufgabenerfüllung verstärkensollen. Der Eigenkapitalausstattung der Cemeindenkommt im NKFeinebesondere Bedeutung zu. Da sich der Saldo der Ergebnisrechnung(Jahresüberimmer auf das Eigenkapital schuss/Jahresfehlbetrag) auswirktund die Entwicklungdes Eigenkapitals wichtigeund eindeutigeHinweiseauf die Stabilität der Haushaltswirtschaftliefern kann, wurde es als zweites Kriterium für den Haushaltsausgleich bestimmt (Nr.4.t der Handreichungzu $ 75 CO NRW). Der KommentatorKlieveführt im Loseblattkommentar Held/Becker,,Ce(zo. Nachlieferung, meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen" Stand NovemberzooS)in Erl.r.3 zu $ 75 (NKF)aus,dassdie Sicherungder stetigen Erfüllung kommunaler Aufgaben wichtigster Zweckder gesamten Haushaltswirtschaftist und vom Gesetzgeberan erster Stelle genannter Haushaltsgrundsatzwurde. Die gesamtekommunale Haushaltswirtschaft ist auf diesesobersteZiel auszurichten.Beider Planungund Durchführung Verhaltenskann sich die Situationergeben, des haushaltswirtschaftlichen dass zugunstendiesesCrundsatzesdie Crundsätzeder Sparsamkeitund Wirtschaftlichkeitzurücktretenmüssen,soweit sie im Einzelfallder AufgaHier sind jedoch strengeMaßstäbeanzulebensicherungentgegenstehen. gen. Auch das als tragendesZiel der Haushaltswirtschaft zu begreifende (siehehierzu Erl. z zu 5 ZS(NKF)a.a.O.) Postulatdes Haushaltsausgleichs findet eine wesentlicheBegrenzungdurch das Primat der stetigenAufgabenerfüllung. Insgesamtwird der Vorrang der stetigen Aufgabenerfüllung so zu vetstehen sein, dass die Kommunen verpflichtet sind, ihren Einfluss auf Art und Umfang ihrer Aufgaben so weit wie möglich auszuüben,um allen genannten Grundsätzenin optimaler WeiseRechnungzu tragen. Die Kommunen dürfen daher, soweit sie bestimmenden Einflussauf Art und Umfang ihrer Aufgaben haben, neue freiwillige Aufgaben und selbst gesetzte höhere Standards nur mit Rücksichtauf die Leistungskraftihrer Haushaltswirtschafteinführen und müssen bei sinkender Leistungskraft den Umfang des Aufgabenbestandessoweit irgend möglich den geschrumpftenfin anziellenRahmenbedingungen anpassen. Nach der amtlichen Begründungim GesetzentwurfNKFGNRWder LandesDrucksache915567,5. r82,zu $ 75Abs.4Co NRW regierungvom 18.o6.zoo4, Handelns regelt die Vorschriftdie Voraussetzungen aufsichtsbehördlichen Verringert sich das Eigenkapital bei nicht erreichtem Haushaltsausgleich. nach vollständigem Verzehr der Ausgleichsrücklageweiter, kann die Qefährdung einer geordneten Haushaltswirtschaftnicht mehr ohne weitere wetden. Daherbedarf jede weitere Verringerung Prüfung ausgeschlossen Seite 5 von 6 des Eigenkapitalsder Genehmigungdurch die Aufsichtsbehörde. Sie entscheidetnach den Umständendes Einzelfalls, ob die Gewährleistungder stetigen Aufgabenerfüllung etwa durch Nebenbestimmungender Genehmigung gesichertwerden muss oder ob die weitere Verringerung des Eigenkapitals noch haushaltsverträglichist. Die Vorschrift belässt einen ebenso angemessenenwie erforderlichenSpielraumfür zukünftige Regelungen, die sich aus den Erfahrungender Praxisnach Einführungdes NKF ergeben werden. Esist durch das Haushaltsrechtzu verhindern, dass der Prozessdes Eigenkapitalverzehrseine unbeherrschbareDynamik annehmen kann. Aufgrund der der mittelfristigen Ergebnis-und Finanzplanungeigenen Unwägbarkeitenist daher das Cebot der stetigen Aufgabenerfüllungmit der gebotenenSorgfaltund Vorsorgeim Sinne vernünftigerVorsichtim Augezu halten. Währendbei der Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage der gemeindligilt, trifft diesbei der Verringerungder che Haushaltnoch als ausgeg)ichen allgemeinenRücklagenicht mehr zu, auch wenn in beiden Fällendie jahresbezogenen Aufwendungenim Ergebnisplan durch die Verringerungder werdenkönnen(vergl.$ 75Abs.z CO NRW). allgemeinenRücklage,,gedeckt" Verringertsichdas Eigenkapitalder Cemeindenach vollständigemVerzehr der Ausgleichsrücklage weiter, kann ohne vorherige aufsichtsrechtliche Prüfung und Genehmigungdie Cefährdungeiner geordnetenHaushaltswirtschaft nicht mehr ausgeschlossen werden.In diesemZusammenhang ist noch zu beachten,dassdas Eigenkapitalder Cemeindeseine Funktion nur erfüllen kann, solange es nicht durch Verlustevollständig aufgezehrt wordenist. (Nr.4.zder Handreichungzu $ ZSCO NRW). Wie in Nr. 4.3.tder Handeichungzu 5 ZSCO NRWweiter ausgeführtwird, kommt bei der Erteilungder Cenehmigungdem Ziel,wieder einen ausgeglichenenHaushaltnach $ 75 Abs.z CO NRWzu erreichen,die zentraleBedeutung zu. Diesgilt auch dann, wenn die vorgesehene Verringerungder allgemeinen Rücklagenoch als haushaltsverträglich betrachtet werden kann, aber insbesondere nach der mittelfristigenErgebnis-und Finanzplanung eine Cefährdung der Haushaltswirtschaftzu befürchten ist. Die im Haushaltsplanenthaltene und jährlich gem. $ 84 Satz3 GO NRWauszugleichendemittelfristige Ergebnis-und Finanzplanungstellt nämlich ein Kriterium dar, das im Genehmigungsverfahrenzu berücksichtigenist. Außerdemwird durch den Bezugin $ ZSAbs.4 Satz4 zu $ 76 CO NRWdeutlich,dassdie Vorschriftdes! 75Abs.4 CO NRWgrundsätzlichauf das Haushaltsjahrbeschränktist. Unter Beachtungdes Jährlichkeitsprinzips bedarf der Verringerungder allgemeinenRücklagenach $ 78 es einer Festsetzung Abs.z Nr. z CO NRW,damit ein genehmigungspflichtiger Tatbestandnach vorliegt,den der Rat der Cemeindedurch seinen Bedem Haushaltsrecht geschaffenhat (vergl.$ 8o Abs. 5 CO die Haushaltssatzung schlussüber NRW) zoto bzw. für das Anzeige-oder Für die Aufstellungder Haushaltssatzung bitte ich erneut,wie ich lhnenu'.a. ein eventuellesGenehmigungsverfahren bereits mit Verfügungen vom 22.o1.2oo7zum Haushalt 2oo7 und o9.o4.zoo8zum Haushaltzoo8 mitgeteilthatte,folgendeszu beachten: Seite 6 von 6 Dem Haushaltsplan ist gem. $ r Abs.2 Nr.7 CemHVOeine übersichtüber die Entwicklungdes Eigenkapitals beizufügen,wenn,wie im Fallder StadtBedburg, eine Festsetzung nach $ 78 Abs.z Nr. z CO NRWerfolgt. lm Vorberichtunter Nr. z war eine ,,Allgemeine Betrachtungund Übersicht über die Entwicklungdes Eigenkapitals". Hier wurden in zwei Crafikendie Entwicklungder ,,Ergebnissalden in T€" und die ,,Entwicklung der allg.Rücklage in TEURund Darstellungder prozentualenVeränderungzum Vorjahr" dargelegt,ohne dassbei der allgemeinenRücklageexakte Beträgeausgewiesenwaren. In Nr. 2.2.7der Handreichungzu ! r Abs.z Nr. 7 CemHVOSeite367 - wird hierzu ausgeführt,dassder Eigenkapitalausstattung der Gemeindeeine besondereBedeutungzukommt. Da das Eigenkapitalauch Auswirkungenauf den Haushaltsausgleich hat und die mittelfristige Ergebnis-und Finanzplanungin den Haushaltsplan einbezogenwurde, ist es wegen des Budgetrechtes des Ratesgeboten,die voraussichtliche Entwicklung des Eigenkapitalsaufzuzeigen,wenn in der Haushaltssatzung eine Festsetzung nach $ 78 Abs.z Nr. z CO NRWenthaltenist. In einer gesonderten Anlage zum Haushaltsplanist bei einer Inanspruchnahmeder Ausgleichsrücklage und/oder der allgemeinenRücklagedie Entwicklungdes Eigenkapitalsinnerhalb der mittelfristigen Ergebnis-und Finanzplanung darzustellen.Hierzubietet sich das in der Handreichungdargestellteund gegenüberder z. AuflagevereinfachteSchemaoder eine Darstellungentsprechendlhrem Schreibenvom z3.rz.zoo8 an. ft nulfas t/ tJU / ,(7 Walter Weitfe