Daten
Kommune
Bedburg
Größe
421 kB
Datum
17.03.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
w
Der Landratdes
als
Rhein-Erft-Kreises
untere staatliche
Verwaltungsbehörde
zo/3 Kommunalaufsicht
. Der Landrat.5otz4Eergheim
Rhein-Erft-Kreis
Bürgermeister
der Stadt Bedburg
Postfachtz53
Bedburg
50173
Datum
15.01.2OO9
Mein Zeichen
I-AüT 13FÜ8i"JRG
zo/3-'r5.'r4.'to
Auskunft erteilt
'* 21,
HerrBücker
zimmer Nr.
FB:
Telefon
ozzTt83-to34
Fax
Haushaltssatzung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2oo9
hier: Genehmigungder Verringerung der allgemeinen Rücklagenach 5 75
Abs.4GONRW
- ohneAz.-, bei mir eingegangenam 29:t2.2oo9
lhreAnzeigevom 23.12.2co8
ozzTt 83-2378
E-Mail
Hinweis:
schütSie keinevertraulichen,
Versenden
DatenperE-Mar'l
zenswerten
Hausadresse
Gemäß $ ZS Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein(GV.NRW.
Westfalenin der Fassungder Bekanntmachungvom 14.07.1994
S. 656), zuletzt geändertdurch Gesetzvom o9.ro.2oo7(GV.NRW.S. 38o) GO NRW -, genehmigeich die in $ + der Haushaltssatzung2oo9 der Stadt
BedburgfestgesetzteVerringerungder allgemeinenRücklagevon
2.524.974€.
r
Willy-Brandt-Platz
5orz6Bergheim
TelefonozzTr83-o
83-23oo
Faxo2271
lnternet
www.rhein-erft-kreis.de
info@rhein-ertt-kreis.de
Postadresse
5o124Eergheim
ich 9emäß$ 8o Abs.5 Satz
Die Fristnach $ 8o Abs.5 Satz3 CO NRWverküTze
ab sofortbekannt geHaushaltssatzung
dass
die
CO
NRW
dahingehend,
4
macht werden darf.
auf das
zum 01.o1.2oo5
Die Stadt Bedburghatte lhre Haushaltswirtschaft
System der doppelten Buchführung nach dem Neuen Kommunalen Fi01.ol.2oo5aufgenanzmanagementumgestellt.In der zum Bilanzstichtag
ist
eine
Eröffnungsbilanz
stellten
in Höhevon
allgemeineRücklage
und eine
in Höhevon
Ausgleichsrücklage
ausgewiesen.
€
88.o95.543
Öffnungszeiten
Montagbis Freitag
Uhr
o 8 : o oU h rb i s1 2 : 3 o
Donnerstag
1 4 : o oU h rb i s1 8 : o oU h r
Samstago8:oo Uhrbis r:oo Uhr
(nur Service-und Zulassungsstelle
im
KreishausBergheim)
Bankverbindungen
PostbankKöln(BLZ37otoo 5o)
Konto:1o85o5o5
Köln(BLZ37o5oz gg\
Kreissparkasse
Konto:t4z oor 2oo
7.o4o362€
Öffentl.Verkehrsmittelzum Kreishaus
Bahn:Bergheimund Zieverich
: Am Knüchelsdamm
Bushaltestellen
und Kreishaus- WeitereInfos:
oder0223418o6-o
www.revg.de
Seite z von 6
Die Haushaltssatzung2oo8 sah im
Ergebnisplanmit
dem Cesamtbetragder Erträgei.H.v.
und
dem Cesamtbetragder Aufwendungeni.H.v.
ein Defiziti.H.v.
34.766.9o5€
44385.459€
€
9.618.554
vor.
In $ 4 der Haushaltssatzung
zoo8 war die verringerungder Ausgleichsrücklage zum Ausgleichdes Ergebnisplanes
in Höhe der gesamtenAusgleichsrücklagevon 7.040.362€ und die Verringerungder allgemeinenRücklage
auf 2.578.'r9z
€, insgesamtalsoin Höheder Differenzzwischenden Aufwendungen und Erträgen(9.618.554
€), festgesetzt.Die cenehmigungder Verringerungder allgemeinenRücklagenach g 75Abs. 4satz r co NRWwurde
mit Verfügung vom o9.o4.zoo8erteilt. Nach einer telef. Auskunft vom
27.'t'r:oo9
wird dasJahresergebnis
zoo8 voraussichtlich
wie geplantausfallen. EineAusgleichrücklage
stehtdahernicht mehr zur Verfügung.
Die Haushaltssatzung
zoog weistim
Ergebnisplanmit
dem Cesamtbetragder Erträgei.H.v.
und
dem Gesamtbetrag
der Aufwendungeni.H.v.
ein Defiziti.H.v.
€
43.o3o.636
€
45.555.6ro
2.524.974€
aus.
In $ + der Haushaltssatzung
zoog wird die Verringerungd.erallgemeinen
Rücklageauf 2.524.974
€, also in Höhe der Differenzzwischenden Aufwendungenund Erträgenfestgesetzt.
Die verringerung der allgemeinen Rücklagebedarf nach g 75 Abs. Satz r
4
GONRWmeiner Genehmigung,die hiermit erteiltwird.
In der mittelfristigenErgebnisplanung
stellensie die EntwicklungdesstädtischenHaushaltswie folot dar:
2010
2011
2012
rd. -z.or8Mio.€
rd. -o,54tMio.€
rd. +o,944Mio. €
Beider Erteilungder cenehmigungwurde insbesondere
die ab zoro ständig
sinkendeVerringerungder allgemeinenRücklageberücksichtigt,die dann
im Jahr 2oir nur noch o,7o % betägt, sowie der im Jahr zorz eingeplante
Haushaltsausgl
eich mit der p1anerischenMöglichkeitder Aus91eichsrückl
age einenJahresüberschuss
von rd. o,g44Mio.€ zuzuführen.
ln seinem Kommunalfinanzberichtvom August zoo8 (www.im nrw.de)
stellt das InnenministeriumNRWauf seitero u.a.heraus,dassvielenKom-
Seite3 von 6
munen durch die - Techtlichzulässige- Inanspruchnahme
der Ausgleichs($ 75 Abs.z Satz3 CO
rücklageder sogenanntefiktive Haushaltsausgleich
NRW)gelingt.EinigeKommunengreifendarüberhinausauch die allgemeine Rücklagefür den Haushaltsausgleich
an. Solangesie unter den Schwellenwerten des $ 76 CO NRWbleiben,sind sie nicht verpflichtet,ein Haushaltssicherungskonzept
aufzustellen.In diesenFällendürfen die betroffenen Cemeindenallerdingsnicht der lllusionerliegen,ihre Finanzlagehabe
sichentspannt.Allen Entscheidungsträgern
mussbewusstsein,dasssolche
Rückgriffeauf das Eigenkapitalzu einem sukzessiven
Eigenkapitalverzehr
führen und in der Regelals Alarmsignalfür eine Fehlentwicklung
des Haushalts zu verstehensind.
Die Cenehmigungwird in der Erwartungerteilt, dassder Haushaltzoog
entsprechendder angespanntenstädtischenFinanzlagerestriktiv ausgeführt wird, um sowohl das diesjährigeals auch zukünftige strukturelle Defizite im Hinblick auf die Vorgabedes Haushaltsausgleichs
so gering wie
möglichzu halten.
Weiterhin weise ich darauf hin, dass die geordneteHaushaltswirtschaft
durch Maßnahmen,derenlangfristigeBindungenden städtischenHaushalt
belasten,nicht gefährdetwerden darf. lch bitte Siedaher,auch die Umsetzung der investivenMaßnahmenim Rahmender Ausführungder Haushaltssatzun
g 2oog nochmals sorgfältig auf ihre Haushaltsverträglichkeit
bzw. ihre Umsetzunghin dem Crundewie aber auchder Höhenach zu prüfen. Der Maßstabfür investivebzw. langfristigden Haushaltbindendeund
belastendeMaßnahmenhat sichan lhrerderzeitigenEinschätzung
der Lage
und Prognoseder weiteren Entwicklungder Haushaltswirtschaft
der Stadt
Bedburgund der gesetzlichenzwingendenVorgabeder Sicherstellung
der
stetigen Aufgabenertüllungund daher der Forderungdes Haushaltsausgleichszu orientieren(v91.hierzu auch Ziffer r.3.t,5. r84 der o. a. Handreichung).
Auch weise ich darauf hin, dass die Cenehmigungder Verringerungder
zoog erteilt wird. ReallgemeinenRücklagenur für die Haushaltssatzung
duzierungender allgemeinenRücklage,
die sich aus der mittelfristigenErgebnis-und Finanzplanungergeben,werdennur zur Kenntnisgenommen.
wird dann ggf. im jeweiligen
Einediesbezügliche
Cenehmigungsfähigkeit
Haushaltsjahrgeprüft. Aus dieser Cenehmigungkann nicht auf die Cenehmigungsfähigkeit oder uneingeschränkteCenehmigung künftiger Verrin gerungen der allgemeinenRücklagegeschlossen
werden.
Die Stadt Bedburgist sich der angespanntenHaushaltslage
bewusst. In
allgemeinen
Vorbericht
legen
einer
Betrachtungim
Siedar, dasses Zielsetzung sein muss,dauerhaftden Haushaltsausgleich
aus der laufendenCeschäftstätigkeitzu erreichen.Sielegen weiterhin dar, dassdie Haushaltswirtschaft wieder einen strukturellenHaushaltsausoleich
am Endedes Fin anzplanungszeitraumes
ausweist.
Wie allgemeinin der Handreichungfür die Kommunen(3.Auflage)zu $ 75
CO NRWunter Nr. t.t.t dargelegtist, ermöglichtdie Reformdes gemeindlichen Haushaltsrechts
eine verbesserteUmsetzungder allgemeinenHaushaltsgrundsätze.
Sie soll dazu beitragen,die gemeindlicheHaushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, dassdie stetige Erfüllung der Aufgaben
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gesichedist. Die Cemeindenhaben ihre gesamteHaushaltswirtschaft
auf
diesesZiel auszurichten.Die Sicherungder gemeindlichenAufgabenmuss
eine stetige,auf einen längerenZeitraumausgerichteteErfüllunggewährleisten,d.h. die Cemeindemuss nicht nur im aktuellenHaushaltsjahr,
sondern auch in den Folgejahrenleistungsfähigsein.DieseVorschriftbeinhaltet zudemdasGebotder intergenerativen
Cerechtigkeit.
DasGebotverlangt,dasskünftige Cenerationennicht unzumutbarbelastet
werden.Die in dieserVorschriftenthaltenenallgemeinenund grundlegenden Haushaltsgrundsätze
werden durch Einzelvorschriften,
z.B.in der Cemeindehaushaltsverordnun
g, näher ausgestaltet.
Die Haushaltsgrundsätze
sind unbestimmte Rechtsbegriffe,die den Gemeinden im Rahmen des
Selbstverwaltungsrechts einen erheblichen Gestaltungsspielraum einräumen und die Anwendungdes wirtschaftlichenPrinzipsbei der gemeindlichen Aufgabenerfüllung verstärkensollen.
Der Eigenkapitalausstattung
der Cemeindenkommt im NKFeinebesondere
Bedeutung zu. Da sich der Saldo der Ergebnisrechnung(Jahresüberimmer auf das Eigenkapital
schuss/Jahresfehlbetrag)
auswirktund die Entwicklungdes Eigenkapitals
wichtigeund eindeutigeHinweiseauf die Stabilität der Haushaltswirtschaftliefern kann, wurde es als zweites Kriterium
für den Haushaltsausgleich
bestimmt (Nr.4.t der Handreichungzu $ 75 CO
NRW).
Der KommentatorKlieveführt im Loseblattkommentar
Held/Becker,,Ce(zo. Nachlieferung,
meindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen"
Stand NovemberzooS)in Erl.r.3 zu $ 75 (NKF)aus,dassdie Sicherungder
stetigen Erfüllung kommunaler Aufgaben wichtigster Zweckder gesamten
Haushaltswirtschaftist und vom Gesetzgeberan erster Stelle genannter
Haushaltsgrundsatzwurde. Die gesamtekommunale Haushaltswirtschaft
ist auf diesesobersteZiel auszurichten.Beider Planungund Durchführung
Verhaltenskann sich die Situationergeben,
des haushaltswirtschaftlichen
dass zugunstendiesesCrundsatzesdie Crundsätzeder Sparsamkeitund
Wirtschaftlichkeitzurücktretenmüssen,soweit sie im Einzelfallder AufgaHier sind jedoch strengeMaßstäbeanzulebensicherungentgegenstehen.
gen. Auch das als tragendesZiel der Haushaltswirtschaft
zu begreifende
(siehehierzu Erl. z zu 5 ZS(NKF)a.a.O.)
Postulatdes Haushaltsausgleichs
findet eine wesentlicheBegrenzungdurch das Primat der stetigenAufgabenerfüllung. Insgesamtwird der Vorrang der stetigen Aufgabenerfüllung
so zu vetstehen sein, dass die Kommunen verpflichtet sind, ihren Einfluss
auf Art und Umfang ihrer Aufgaben so weit wie möglich auszuüben,um
allen genannten Grundsätzenin optimaler WeiseRechnungzu tragen. Die
Kommunen dürfen daher, soweit sie bestimmenden Einflussauf Art und
Umfang ihrer Aufgaben haben, neue freiwillige Aufgaben und selbst gesetzte höhere Standards nur mit Rücksichtauf die Leistungskraftihrer
Haushaltswirtschafteinführen und müssen bei sinkender Leistungskraft
den Umfang des Aufgabenbestandessoweit irgend möglich den geschrumpftenfin anziellenRahmenbedingungen anpassen.
Nach der amtlichen Begründungim GesetzentwurfNKFGNRWder LandesDrucksache915567,5.
r82,zu $ 75Abs.4Co NRW
regierungvom 18.o6.zoo4,
Handelns
regelt die Vorschriftdie Voraussetzungen
aufsichtsbehördlichen
Verringert sich das Eigenkapital
bei nicht erreichtem Haushaltsausgleich.
nach vollständigem Verzehr der Ausgleichsrücklageweiter, kann die Qefährdung einer geordneten Haushaltswirtschaftnicht mehr ohne weitere
wetden. Daherbedarf jede weitere Verringerung
Prüfung ausgeschlossen
Seite 5 von 6
des Eigenkapitalsder Genehmigungdurch die Aufsichtsbehörde.
Sie entscheidetnach den Umständendes Einzelfalls,
ob die Gewährleistungder
stetigen Aufgabenerfüllung etwa durch Nebenbestimmungender Genehmigung gesichertwerden muss oder ob die weitere Verringerung des Eigenkapitals noch haushaltsverträglichist. Die Vorschrift belässt einen ebenso angemessenenwie erforderlichenSpielraumfür zukünftige Regelungen, die sich aus den Erfahrungender Praxisnach Einführungdes NKF
ergeben werden. Esist durch das Haushaltsrechtzu verhindern, dass der
Prozessdes Eigenkapitalverzehrseine unbeherrschbareDynamik annehmen kann.
Aufgrund der der mittelfristigen Ergebnis-und Finanzplanungeigenen
Unwägbarkeitenist daher das Cebot der stetigen Aufgabenerfüllungmit
der gebotenenSorgfaltund Vorsorgeim Sinne vernünftigerVorsichtim
Augezu halten.
Währendbei der Inanspruchnahme
der Ausgleichsrücklage
der gemeindligilt, trifft diesbei der Verringerungder
che Haushaltnoch als ausgeg)ichen
allgemeinenRücklagenicht mehr zu, auch wenn in beiden Fällendie jahresbezogenen
Aufwendungenim Ergebnisplan
durch die Verringerungder
werdenkönnen(vergl.$ 75Abs.z CO NRW).
allgemeinenRücklage,,gedeckt"
Verringertsichdas Eigenkapitalder Cemeindenach vollständigemVerzehr
der Ausgleichsrücklage
weiter, kann ohne vorherige aufsichtsrechtliche
Prüfung und Genehmigungdie Cefährdungeiner geordnetenHaushaltswirtschaft nicht mehr ausgeschlossen
werden.In diesemZusammenhang
ist noch zu beachten,dassdas Eigenkapitalder Cemeindeseine Funktion
nur erfüllen kann, solange es nicht durch Verlustevollständig aufgezehrt
wordenist. (Nr.4.zder Handreichungzu $ ZSCO NRW).
Wie in Nr. 4.3.tder Handeichungzu 5 ZSCO NRWweiter ausgeführtwird,
kommt bei der Erteilungder Cenehmigungdem Ziel,wieder einen ausgeglichenenHaushaltnach $ 75 Abs.z CO NRWzu erreichen,die zentraleBedeutung zu. Diesgilt auch dann, wenn die vorgesehene
Verringerungder
allgemeinen Rücklagenoch als haushaltsverträglich
betrachtet werden
kann, aber insbesondere
nach der mittelfristigenErgebnis-und Finanzplanung eine Cefährdung der Haushaltswirtschaftzu befürchten ist. Die im
Haushaltsplanenthaltene und jährlich gem. $ 84 Satz3 GO NRWauszugleichendemittelfristige Ergebnis-und Finanzplanungstellt nämlich ein Kriterium dar, das im Genehmigungsverfahrenzu berücksichtigenist.
Außerdemwird durch den Bezugin $ ZSAbs.4 Satz4 zu $ 76 CO NRWdeutlich,dassdie Vorschriftdes! 75Abs.4 CO NRWgrundsätzlichauf das Haushaltsjahrbeschränktist. Unter Beachtungdes Jährlichkeitsprinzips
bedarf
der Verringerungder allgemeinenRücklagenach $ 78
es einer Festsetzung
Abs.z Nr. z CO NRW,damit ein genehmigungspflichtiger
Tatbestandnach
vorliegt,den der Rat der Cemeindedurch seinen Bedem Haushaltsrecht
geschaffenhat (vergl.$ 8o Abs. 5 CO
die
Haushaltssatzung
schlussüber
NRW)
zoto bzw. für das Anzeige-oder
Für die Aufstellungder Haushaltssatzung
bitte ich erneut,wie ich lhnenu'.a.
ein eventuellesGenehmigungsverfahren
bereits mit Verfügungen vom 22.o1.2oo7zum Haushalt 2oo7 und
o9.o4.zoo8zum Haushaltzoo8 mitgeteilthatte,folgendeszu beachten:
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Dem Haushaltsplan
ist gem. $ r Abs.2 Nr.7 CemHVOeine übersichtüber die
Entwicklungdes Eigenkapitals
beizufügen,wenn,wie im Fallder StadtBedburg, eine Festsetzung
nach $ 78 Abs.z Nr. z CO NRWerfolgt.
lm Vorberichtunter Nr. z war eine ,,Allgemeine
Betrachtungund Übersicht
über die Entwicklungdes Eigenkapitals".
Hier wurden in zwei Crafikendie
Entwicklungder ,,Ergebnissalden
in T€" und die ,,Entwicklung
der allg.Rücklage in TEURund Darstellungder prozentualenVeränderungzum Vorjahr"
dargelegt,ohne dassbei der allgemeinenRücklageexakte Beträgeausgewiesenwaren. In Nr. 2.2.7der Handreichungzu ! r Abs.z Nr. 7 CemHVOSeite367 - wird hierzu ausgeführt,dassder Eigenkapitalausstattung
der
Gemeindeeine besondereBedeutungzukommt. Da das Eigenkapitalauch
Auswirkungenauf den Haushaltsausgleich
hat und die mittelfristige Ergebnis-und Finanzplanungin den Haushaltsplan
einbezogenwurde, ist es
wegen des Budgetrechtes
des Ratesgeboten,die voraussichtliche
Entwicklung des Eigenkapitalsaufzuzeigen,wenn in der Haushaltssatzung
eine
Festsetzung
nach $ 78 Abs.z Nr. z CO NRWenthaltenist. In einer gesonderten Anlage zum Haushaltsplanist bei einer Inanspruchnahmeder Ausgleichsrücklage
und/oder der allgemeinenRücklagedie Entwicklungdes
Eigenkapitalsinnerhalb der mittelfristigen Ergebnis-und Finanzplanung
darzustellen.Hierzubietet sich das in der Handreichungdargestellteund
gegenüberder z. AuflagevereinfachteSchemaoder eine Darstellungentsprechendlhrem Schreibenvom z3.rz.zoo8
an.
ft nulfas
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Walter Weitfe