Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Schulraumsituation im Bereich der Kath. Grundschule in Stockheim; hier: Umbaumaßnahme zur Schaffung weiterer Räumlichkeiten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
40 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Schulraumsituation im Bereich der Kath. Grundschule in Stockheim;
hier: Umbaumaßnahme zur Schaffung weiterer Räumlichkeiten) Allgemeine Vorlage (Schulraumsituation im Bereich der Kath. Grundschule in Stockheim;
hier: Umbaumaßnahme zur Schaffung weiterer Räumlichkeiten) Allgemeine Vorlage (Schulraumsituation im Bereich der Kath. Grundschule in Stockheim;
hier: Umbaumaßnahme zur Schaffung weiterer Räumlichkeiten) Allgemeine Vorlage (Schulraumsituation im Bereich der Kath. Grundschule in Stockheim;
hier: Umbaumaßnahme zur Schaffung weiterer Räumlichkeiten) Allgemeine Vorlage (Schulraumsituation im Bereich der Kath. Grundschule in Stockheim;
hier: Umbaumaßnahme zur Schaffung weiterer Räumlichkeiten)

öffnen download melden Dateigröße: 40 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann/Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 210/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuß Hauptausschuß Rat 02.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 TOP: Schulraumsituation im Bereich der Kath. Grundschule in Stockheim; hier: Umbaumaßnahme zur Schaffung weiterer Räumlichkeiten I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund Ratsbeschluß vom 29.03.1995, hatte die Verwaltung zum gegebenen Zeitpunkt die „Bedarfsanerkennung“ zur Erweiterung des Grundschulgebäudes in Stockheim beantragt. Mit Datum vom 18.08.1995 wurde durch die Bezirksregierung Köln aufgrund dieses Antrages mitgeteilt, daß die im genannten Grundschulgebäude zur Verfügung stehenden 6 Unterrichtsräume sowie 1 Lehrküche (als Mehrzweckraum ausgewiesen) ausreichen müßten, obwohl klar war, daß nach heutiger Erkenntnis teilweise auch 7 Unterrichtsräume benötigt werden und der nach den Schulbaurichtlinien vorgesehene MZR dann grundsätzlich fehlt. Innerhalb dieser Verfügung verwies man weiter darauf hin, daß in Anbetracht der Finanzprobleme öffentlicher Haushalte die Nutzung der Lehrküche als Mehrzweckraum durchaus vertretbar sei. Aufgrund einer daraufhin weiter erfolgten Ausarbeitung über die „baulichen Entwicklungsmöglichkeiten“ im Ortsteil Stockheim wurde dieser Antrag nochmals wiederholt, aber ebenfalls abschlägig beschieden. Ausgehend von einer dementsprechenden Information an die politischen Gremien erfolgte eine erneute Wiederholung dieses Antrags unter nochmaliger Aktualisierung der Schülerprognosen. Daraufhin erfolgte mit Verfügung vom 30.10.1995 seitens der Bezirksregierung die Information, daß nach den neuen „Richtlinien über die Förderung von Schulbaumaßnahmen für öffentliche Schulen“ zukünftig die Überprüfung des Bedarfs für Bewilligungen, und zwar ab dem Haushaltsjahr 1996, entfällt. Weiter wurde ausgeführt, daß lediglich im Falle nicht ausreichender Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen die zu fördernden Maßnahmen bestimmt würden. Aufgrund dieser Vorgaben, ist am 18.03.1996 ein entsprechender Ratsbeschluß zur Erweiterung der KGS Stockheim, und zwar in diesem Falle gemäß den bestehenden Plänen um 2 Räume, gefaßt worden, der aufgrund Aussage, der Bezirksregierung später, und zwar genau in der Ratssitzung vom 22.10.1996, noch entsprechend zu konkretisieren war. Im Laufe des Jahres 1997 sind dann in den einzelnen Sitzungen wiederholt Anfragen bezüglich des Verfahrensstandes zu diesem Bewilligungsantrag gestellt und auch seitens der Verwaltung dementsprechend beantwortet worden. Parallel hierzu erfolgte auf Wunsch der Leiterin der KGS Stockheim, Frau Steffen, die 9. Sitzung des Schulausschusses am 18.06.1997 im genannten Grundschulgebäude, bei der gleichzeitig eine Ortsbesichtigung vorgenommen wurde. Hierbei haben die Ausschußmitglieder mehrheitlich allerdings den Eindruck gewonnen, daß es im Hinblick auf die räumlichen bzw. baulichen Vorgaben durchaus denkbar sei, den Raumbedarf innerhalb des vorhandenen Gebäudebestandes durch entsprechende Um- und Ausbaumaßnahmen zu schaffen. Dies vor allem (auch) vor dem Hintergrund, daß die Aussicht auf Bewilligung von Mitteln zu der beantragten „großen Maßnahme“ zu diesem Zeitpunkt recht negativ zu bewerten war. Es wurde festgelegt, entsprechende Bestandspläne zu erarbeiten und innerhalb eines Arbeitskreises aus den 3 im Rat vertretenen Fraktionen sowie einem Verwaltungsvertreter entsprechende Überlegungen zur Situation anzustellen. Unabhängig dieser Aussage wurden, dem Erfordernis entsprechend, die räumlichen Möglichkeiten im Grundschulgebäude in Stockheim „vorab“ durch die Verwaltung geprüft und auch mit der betroffenen Schulleiterin (vor Ort) besprochen. Hierbei wurde festgestellt, daß eine entsprechende Lösung im Gebäudebestand, so sehr sie auch seitens der Schulleiterin mit Bedenken versehen wurde, durchaus möglich ist. Durch Frau Steffen wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Schulkonferenz im Rahmen des ihr zustehenden Mitwirkungsrechts zum gegebenen Zeitpunkt hierzu sicherlich negative Aussagen treffen werde, da seitens dieses Gremiums die geplante „große Erweiterungsmaßnahme“ auch weiterin favorisiert werde. Für die nunmehr vorgeschlagene Lösung mußten allerdings erst einmal der zeichnerischen Unterlagen an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort angepaßt werden, so daß erst seit Anfang der 47. KW d.J. die entsprechenden Pläne vorliegen. Unabhängig davon wird die Verwaltung den 3 Fraktionsvorsitzenden rechtzeitig vor der Sitzung entsprechende Bestandspläne des Grundschulgebäudes Stockheim (zusätzlich) zur Verfügung stellen. Aus terminlichen Gründen ist eine entsprechende gemeinsame Aussprache mit den Beteiligten vor der Schulausschußsitzung kaum möglich und wird 2 im Hinblick auf die mit der Schulleitung abgestimmte Sachlage auch nicht mehr für unbedingt notwendig erachtet, zumal m.E. auch nur die jetzt gefundene Lösung realistisch ist. Zwischenzeitlich, und zwar genau unter Datum vom 02.10.1997, ist überraschend bei der Gemeinde Kreuzau ein entsprechender Zuwendungsbescheid, lautend über 421.820,-- DM und ausgehend von zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 800.000,-- DM, eingegangen. Der Eingang dieses Bewilligungsbescheides hat sich mit den o.a. Überlegungen „überschnitten“. Da demnach eine kostengünstigere Lösung möglich ist, ist im vorliegenden Haushaltsplanentwurf des Jahres 1998 bereits eine entsprechende Einsparung und gleichzeitig „Umschichtung“ dieser Mittel auf die im kommenden Jahr vorgesehenen Erweiterungsmaßnahmen in den Grundschulen Kreuzau und Drove vorgesehen worden. Eine entsprechende Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln, ob ein Verzicht der Mittel für den Bereich der KGS Stockheim und die Umverteilung auf die beiden vorstehend genannten Schulen dementsprechend überhaupt möglich sei, wurde zunächst nicht definitiv beantwortet. Man hat aber einer Prüfung zugesagt; das Ergebnis, welches grundsätzlich positiv gesehen wird, steht noch aus. Unabhängig davon hat die Bezirksregierung Köln gleichzeitig empfohlen, und demgemäß ist auch verfahren worden, termingemäß zum 15.10.1997 für die beiden genannten Grundschulen einen entsprechenden Förderantrag für 1998 zu stellen, sollte die vorstehend genannte „Umschichtung“ letztlich aus rechtlichen o.ä. Gründen nicht möglich sein. In diesem Zusammenhang wird auf die beiden anderen Sitzungsvorlagen bezüglich der Erweiterungsmaßnahmen in der KGS Kreuzau sowie der GGS Drove verwiesen. Hinsichtlich der Vorgaben des Raumprogramms und der Prognosen zur Schülerzahlenentwicklung sowie daraus resultierend zum tatsächlich benötigten Raumbedarf, ist zwar im Zusammenhang mit der bereits geplanten und auch beantragten Erweiterungsmaßnahme in den diesbezüglichen Sitzungsvorlagen ausführlich berichtet worden; sie sollte nachfolgend nochmals kurz aufgezeigt werden, zumal diese Vorgaben im Jahre 1995 erfolgten und von daher sicherlich nicht mehr so bekannt sein werden. Im Schulgebäude Stockheim sind demnach vorhanden: 2 Unterrichtsräume 2 Unterrichtsräume 1 Mehrzweckraum 1 Mehrzweckraum 1 Lehrmittelraum/Medienraum/Bibliothek 1 Lehrküche Allgemeiner Verwaltungsbereich, zusammen Offene Pausenhalle Sporthalle, 1 Übungseinheit in der Turnhalle Stockheim. a a a a a 26 qm a 64 qm a a 64 qm 55 qm 71 qm 78 qm *1) 76 qm *2) *3) 56 qm 12 x 24 m Erläuterungen hierzu: Zu *1) Räume kleiner als nach den Schulbaurichtlinien (Sollgröße) vorgesehen. Zu *2) Die Küche, wird neben einer schulischen Nutzung, in den Nachmittags- und Abendstunden auch sehr stark durch andere Interessenten/Gruppen (z.B. VHS, Familienbildungsstätte) u.ä. genutzt. Zu *3) Hiervon Lehrerbereich (Lehrerzimmer, Schulleiterzimmer) mit insgesamt 43 qm, 1 Lagerraum mit 14 qm und 1 Sanitäts-/Arztzimmer a 7 qm. Erläuternd wird hierzu festgehalten, daß bereits ab dem Schuljahr 1994/95 sowie ab dem Schuljahr 1995/96 die beiden ehemals vorhandenen Mehrzweckräume als Klassenräume, d.h. also zu Unterrichtszwecken, in Anspruch genommen werden müssen, was bedeutet, daß die Grundschule Stockheim dann über keinen Mehrzweckraum, der ihr im Grundsatz zusteht, verfügt. Des weiteren entspricht auch der „Lehrerbereich/sonstige Verwaltungsbereich“ nicht den festgelegten Größenordnungen gemäß den Schulbaurichtlinien. Unterrichtet werden im übrigen z.Z. folgende Jahrgänge Ein 1. Schuljahr mit 30 Kindern = 30 Kinder Ein 2. Schuljahr mit 29 Kindern = 29 Kinder Zwei 3. Schuljahre mit 17 bzw. 16 Kindern = zus. 33 Kinder Zwei 4. Schuljahre mit je 16 Kindern = zus. 32 Kinder, so daß z.Z. insgesamt 124 Schüler/-innen an der KGS Stockheim eingeschult sind. Die Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich demnach wie folgt dar: 1. Entwicklung nach den Geburtsjahrgängen insgesamt (31.10.1997) 3 Stand zu Beginn des Schuljahres Abgänge Schuljahr Schuljahr im Jahre Schülerzahl Schülerzahl 1997/98 1998/99 1999/00 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 124 124 121 132 134 131 132 1998 1999 2000 2001 2002 2003 Zugänge Schulneulinge gemäß Geburtenrate im Jahre 1998 1999 2000 2001 2002 2003 32 33 29 31 34 27 Schülerzahl 34 27 40 33 31 28 2. Entwicklung der Schülerzahlen einschl. der voraussichtlichen Klassenbildung (Stand 31.10.1997) Jahrgang Schüler 1997/98 1 2 3 4 insgesamt 30 29 33 32 124 (1) (1) (2) (2) (6) (Klassen im Schuljahr) 1998/99 1999/00 34 31 29 33 127 (2) (2) (1) (2) (7) 27 34 31 29 121 (1) (2) (2) (1) (6) 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 40 27 34 31 132 33 40 27 34 134 31 33 40 27 131 28 31 33 40 132 (2) (1) (2) (2) (7) (2) (2) (1) (2) (7) (1) (2) (2) (2) (7) (1) (2) (2) (2) (7) Informationshalber wird darauf hingewiesen, daß die Zugänge ab dem Schuljahr 1998/99 bis einschl. 2003/04 mit den heute vorliegenden Geburtszahlen erfaßt wurden. Sie ergeben sich grundsätzlich also mit den heute vorliegenden Werten. Berücksichtigt wurde hierbei allerdings die Tatsache, daß neben den vorhandenen 28 Baulücken innerhalb der geschlossenen Ortslage sowie bereits erschlossener Baugebiete, insbesondere das Baugebiet F 2 und F 10 mit immerhin ca. 100 neuen Baustellen, zu entsprechenden „Zuwächsen“ führt. Dies ist bereits heute festzustellen und wurde, anhand der hierzu bestehenden rechnerischen Vorgaben dementsprechend, und zwar im Mittel mit jährl. 5 - 6 Zugängen, berücksichtigt, was nach heutiger Erkenntnis und im Hinblick auf die dort bestehende Bautätigkeit sowie die gegebenen „Volumen“ der Bauvorhaben durchaus realistisch ist. Es wird also zukünftig, und hierbei ist auch bereits im „Erweiterungsantrag“ hingewiesen worden, von der Tatsache auszugehen sein, daß in einigen Schuljahren, und zwar nach jetzigen Ermittlungen erstmals voraussichtlich im kommenden Schuljahr 1998/99, die Bildung einer 7. Klasse notwendig wird. Darüber hinausgehende Raumerfordernisse können zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Hieraus ist ersichtlich, daß neben dem bereits jetzt bestehenden Raumprogramm wenigstens 1 Klassenraum sowie möglichst als Ersatz und Ausweichmöglichkeit 1 Mehrzweckraum hergerichtet wird. Die gleiche Feststellung gilt auch für die evtl. „Verbesserung“ des allgemeinen Verwaltungsbereichs. Die durch den bei der Gemeinde beschäftigten Architekten, Herrn F. Graaf, hierzu angestellten Ermittlungen zeigen die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der jetzigen Lehrküche, einem bisherigen Arztraum sowie auch dem dort befindlichen allgemeinen Verwaltungsbereich (Schulleiter- und Lehrerzimmer) durch erforderliche Um- und Ausbaumaßnahmen 2 Räume a 60,31 bzw. 56,01 qm zu schaffen. Gleichzeitig erfolgt eine Verlagerung des Lehrerzimmers, welches mit dann immerhin 28,61 qm einer vertretbaren Größenordnung entspricht. Das Schulleiterzimmer wird zwischen den beiden neu zu gewinnenden Klassen mit einer Größe von 19 qm angeordnet sowie im Flur des 1. Erweiterungstraktes ein Arztzimmer von 12 qm (neu) geschaffen. Hierbei sind Wände aufzunehmen und durch entsprechende neue bauliche Maßnahmen zu ersetzen. Im geplanten Lehrerzimmer sind 2 Oberlichtfenster bis auf Brüstungshöhe gemäß den Vorgaben zu vergrößern. Im Bereich der entfernten Wände und im Bodenbereich wird Estrich einschl. entsprechendem Oberbelag aufgebracht. Im Decken- und Wandbereich erfolgen anschl. Putz- sowie Anstreicherarbeiten. Kleinere Änderungen bzw. erforderliche Verbesserungen sind ebenfalls im Bereich der Lehrertoilettenanlagen geplant. Für diese Maßnahme sind Kosten in Höhe von brutto 65.000,-- DM ermittelt worden. Auf die als Anlage beigefügte Planskizze wird verwiesen. Als wichtig festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang, daß es nach heutiger Erkenntnis möglich sein wird, die Lehrküche, wenn auch in verkleinerter Form, (zunächst) zu erhalten. Dies ist ausdrücklicher Wunsch sowohl der Schüler/-innen, der Lehrer- und Elternschaft aber auch des außerschulischen Nutzerkreises (VHS, 4 Familienbildungsstätte). Im übrigen wird diese Kücheneinrichtung sukzessive auch durch die Benutzerinnen der Seniorenstube, welche im Keller des Altbautraktes der KGS Stockheim untergebracht ist, in Anspruch genommen. Ob und inwieweit infolge der Schülerzahlenentwicklung, zumindest langfristig gesehen, hier später ein weiterer Klassenraum einzurichten ist, ist z.Z. eher fraglich. Bei Erfordernis wäre dies aber durchaus möglich, zumal die Existenz einer Lehrküche im Grundsatz nicht zum pädagogischen Auftrag einer Grundschule gehört. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, daß diese (kleinere) Maßnahme im Grundsatz nicht zuschußfähig ist, obwohl die neuen „Richtlinien über die Förderung von Schulbaumaßnahmen für öffentliche Schulen“ beinhalten, daß Umbaumaßnahmen zuwendungsfähig sind, wenn hierdurch zusätzliche bzw. installationsintensive förderbare Einheiten geschaffen werden. Ersatzeinheiten, die infolge von Umbaumaßnahmen notwendig werden, sind nicht förderbar. Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf, in dem eine entsprechende Darstellung der Maßnahme erfolgt ist, wird (zunächst) nicht von einer Förderung in der evtl. möglichen Höhe ausgegangen. Seitens der Verwaltung ist aber beabsichtigt, unter Hinweis auf die vorstehenden Gegebenheiten, die Schülerprognosen, das bestehende bzw. erforderliche Raumprogramm sowie auch die finanzielle Situation der Gemeinde Kreuzau einen entsprechenden Förderantrag zu stellen und seitens der Bezirksregierung Köln eine Entscheidung aufgrund dieser Vorgaben treffen zu lassen. Auch hier ist es möglich, daß aufgrund des avisierten Verzichtes auf die für die „Erweiterung“ der KGS Stockheim bereits bewilligte Landeszuwendung, eine „Umschichtung“ vorgenommen wird. Insoweit wird auf die vorstehende ausführliche Darstellung verwiesen. Die Verwaltung schlägt aus diesem Grunde vor, den Beschluß zur „Erweiterung der KGS Stockheim“ um 2 Klassenräume, vorgesehen über dem jetzigen Trakt der Außentoilettenanlagen, zu anullieren und demgemäß auch auf den vorliegenden Bewilligungsbescheid, lautend über 421.820,-- DM und ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von 800.000,-- DM, zu verzichten und dafür die vorstehend beschriebenen Um- und Ausbaumaßnahmen durchzuführen. Gleichzeitig ist aber, analog der vorstehenden Aussage, auch diese (kleinere) Umbaumaßnahme im Bereich der bestehenden Bausubstanz der KGS Stockheim in die zu erarbeitenden Förderanträge mit einzubeziehen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die bisher im Haushaltsplan 1997 zur Erweiterung der KGS Stockheim bereits gebildeten Haushaltsansätze werden gestrichen, da lediglich ein Umbau erfolgen soll. Hierfür stehen im vorliegenden Haushaltsplanentwurf des Jahres 1998 unter der Pos. 1.210.9401.0 (Vermögenshaushalt) für die Baumaßnahme entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 65.000,-- DM sowie bei Pos. 1.210.9354.5 für die Ersteinrichtung mit 25.000,-- DM zur Verfügung. III. Beschlußvorschlag Hauptausschusses: „1. Die Ratsbeschlüsse vom 18.03.1996 sowie 22.10.1996 (Modifizierung bzw. Ergänzung hierzu) hinsichtlich der Erweiterung der KGS Stockheim um 2 Klassenräume, werden in dieser Form anulliert. Auf den inzwischen vorliegenden Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 22.09.1997, lautend über 421.820,-- DM, wird verzichtet. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, hier eine „Umschichtung“ dieser Mittel auf die anstehenden Erweiterungsmaßnahmen im Bereich der Grundschulen Drove und Kreuzau sowie auch für die Umbaumaßnahme in der KGS Stockheim, zu erreichen. 2. Der Durchführung entsprechender Um- und Ausbaumaßnahmen im vorhandenen Gebäudebestand zur Schaffung von 2 Räumen einschl. hiermit verbundener kleinerer Veränderungen im „allgemeinen Verwaltungsbereich“ wird in der vorgelegten Form und den hierzu ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 65.000,-- DM zugestimmt. 3. Die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirkungsgesetz für diese Maßnahmen sind seitens der Verwaltung in die Wege zu leiten.“ III. Beschlußvorschlag: „1. Die Ratsbeschlüsse vom 18.03.1996 sowie 22.10.1996 (Modifizierung bzw. Ergänzung hierzu) hinsichtlich der Erweiterung der KGS Stockheim um 2 Klassenräume, werden in dieser Form anulliert. Auf den inzwischen vorliegenden Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 22.09.1997, lautend über 421.820,-- DM, wird verzichtet. Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, hier eine „Umschichtung“ dieser Mittel auf die anstehenden Erweiterungsmaßnahmen im Bereich der Grundschulen Drove und Kreuzau sowie auch für die Umbaumaßnahme in der KGS Stockheim, zu erreichen. 2. Der Durchführung entsprechender Um- und Ausbaumaßnahmen im vorhandenen Gebäudebestand zur Schaffung von 2 Räumen einschl. hiermit verbundener kleinerer Veränderungen im „allgemeinen Verwaltungsbereich“ wird in der vorgelegten Form und den hierzu ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 65.000,-- DM zugestimmt. 3. Die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirkungsgesetz für diese Maßnahmen sind seitens der Verwaltung in die Wege zu leiten. 5 Der Beschluß erfolgt vorbehaltlich einer positiven Mitwirkung durch die Mitwirkungsgremien der Schule.“ Der Gemeindedirektor - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: