Daten
Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann/Herr Drewes-Janssen
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
210/97
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuß
Hauptausschuß
Rat
02.12.1997
09.12.1997
16.12.1997
TOP: Schulraumsituation im Bereich der Kath. Grundschule in Stockheim;
hier: Umbaumaßnahme zur Schaffung weiterer Räumlichkeiten
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund Ratsbeschluß vom 29.03.1995, hatte die Verwaltung zum gegebenen Zeitpunkt die „Bedarfsanerkennung“ zur
Erweiterung des Grundschulgebäudes in Stockheim beantragt.
Mit Datum vom 18.08.1995 wurde durch die Bezirksregierung Köln aufgrund dieses Antrages mitgeteilt, daß die im
genannten Grundschulgebäude zur Verfügung stehenden 6 Unterrichtsräume sowie 1 Lehrküche (als Mehrzweckraum
ausgewiesen) ausreichen müßten, obwohl klar war, daß nach heutiger Erkenntnis teilweise auch 7 Unterrichtsräume
benötigt werden und der nach den Schulbaurichtlinien vorgesehene MZR dann grundsätzlich fehlt. Innerhalb dieser
Verfügung verwies man weiter darauf hin, daß in Anbetracht der Finanzprobleme öffentlicher Haushalte die Nutzung
der Lehrküche als Mehrzweckraum durchaus vertretbar sei.
Aufgrund einer daraufhin weiter erfolgten Ausarbeitung über die „baulichen Entwicklungsmöglichkeiten“ im Ortsteil
Stockheim wurde dieser Antrag nochmals wiederholt, aber ebenfalls abschlägig beschieden.
Ausgehend von einer dementsprechenden Information an die politischen Gremien erfolgte eine erneute Wiederholung
dieses Antrags unter nochmaliger Aktualisierung der Schülerprognosen. Daraufhin erfolgte mit Verfügung vom
30.10.1995 seitens der Bezirksregierung die Information, daß nach den neuen „Richtlinien über die Förderung von
Schulbaumaßnahmen für öffentliche Schulen“ zukünftig die Überprüfung des Bedarfs für Bewilligungen, und zwar ab
dem Haushaltsjahr 1996, entfällt. Weiter wurde ausgeführt, daß lediglich im Falle nicht ausreichender Haushaltsmittel
nach pflichtgemäßem Ermessen die zu fördernden Maßnahmen bestimmt würden.
Aufgrund dieser Vorgaben, ist am 18.03.1996 ein entsprechender Ratsbeschluß zur Erweiterung der KGS Stockheim,
und zwar in diesem Falle gemäß den bestehenden Plänen um 2 Räume, gefaßt worden, der aufgrund Aussage, der
Bezirksregierung später, und zwar genau in der Ratssitzung vom 22.10.1996, noch entsprechend zu konkretisieren war.
Im Laufe des Jahres 1997 sind dann in den einzelnen Sitzungen wiederholt Anfragen bezüglich des Verfahrensstandes
zu diesem Bewilligungsantrag gestellt und auch seitens der Verwaltung dementsprechend beantwortet worden.
Parallel hierzu erfolgte auf Wunsch der Leiterin der KGS Stockheim, Frau Steffen, die 9. Sitzung des Schulausschusses
am 18.06.1997 im genannten Grundschulgebäude, bei der gleichzeitig eine Ortsbesichtigung vorgenommen wurde.
Hierbei haben die Ausschußmitglieder mehrheitlich allerdings den Eindruck gewonnen, daß es im Hinblick auf die
räumlichen bzw. baulichen Vorgaben durchaus denkbar sei, den Raumbedarf innerhalb des vorhandenen
Gebäudebestandes durch entsprechende Um- und Ausbaumaßnahmen zu schaffen. Dies vor allem (auch) vor dem
Hintergrund, daß die Aussicht auf Bewilligung von Mitteln zu der beantragten „großen Maßnahme“ zu diesem
Zeitpunkt recht negativ zu bewerten war. Es wurde festgelegt, entsprechende Bestandspläne zu erarbeiten und innerhalb
eines Arbeitskreises aus den 3 im Rat vertretenen Fraktionen sowie einem Verwaltungsvertreter entsprechende
Überlegungen zur Situation anzustellen.
Unabhängig dieser Aussage wurden, dem Erfordernis entsprechend, die räumlichen Möglichkeiten im
Grundschulgebäude in Stockheim „vorab“ durch die Verwaltung geprüft und auch mit der betroffenen Schulleiterin
(vor Ort) besprochen. Hierbei wurde festgestellt, daß eine entsprechende Lösung im Gebäudebestand, so sehr sie auch
seitens der Schulleiterin mit Bedenken versehen wurde, durchaus möglich ist. Durch Frau Steffen wurde ausdrücklich
darauf hingewiesen, daß die Schulkonferenz im Rahmen des ihr zustehenden Mitwirkungsrechts zum gegebenen
Zeitpunkt hierzu sicherlich negative Aussagen treffen werde, da seitens dieses Gremiums die geplante „große
Erweiterungsmaßnahme“ auch weiterin favorisiert werde.
Für die nunmehr vorgeschlagene Lösung mußten allerdings erst einmal der zeichnerischen Unterlagen an die
tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort angepaßt werden, so daß erst seit Anfang der 47. KW d.J. die entsprechenden
Pläne vorliegen.
Unabhängig davon wird die Verwaltung den 3 Fraktionsvorsitzenden rechtzeitig vor der Sitzung entsprechende
Bestandspläne des Grundschulgebäudes Stockheim (zusätzlich) zur Verfügung stellen. Aus terminlichen Gründen ist
eine entsprechende gemeinsame Aussprache mit den Beteiligten vor der Schulausschußsitzung kaum möglich und wird
2
im Hinblick auf die mit der Schulleitung abgestimmte
Sachlage auch nicht mehr für unbedingt notwendig
erachtet, zumal m.E. auch nur die jetzt gefundene Lösung realistisch ist.
Zwischenzeitlich, und zwar genau unter Datum vom 02.10.1997, ist überraschend bei der Gemeinde Kreuzau ein
entsprechender Zuwendungsbescheid, lautend über 421.820,-- DM und ausgehend von zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben in Höhe von 800.000,-- DM, eingegangen. Der Eingang dieses Bewilligungsbescheides hat sich mit
den o.a. Überlegungen „überschnitten“.
Da demnach eine kostengünstigere Lösung möglich ist, ist im vorliegenden Haushaltsplanentwurf des Jahres 1998
bereits eine entsprechende Einsparung und gleichzeitig „Umschichtung“ dieser Mittel auf die im kommenden Jahr
vorgesehenen Erweiterungsmaßnahmen in den Grundschulen Kreuzau und Drove vorgesehen worden.
Eine entsprechende Nachfrage bei der Bezirksregierung Köln, ob ein Verzicht der Mittel für den Bereich der KGS
Stockheim und die Umverteilung auf die beiden vorstehend genannten Schulen dementsprechend überhaupt möglich
sei, wurde zunächst nicht definitiv beantwortet. Man hat aber einer Prüfung zugesagt; das Ergebnis, welches
grundsätzlich positiv gesehen wird, steht noch aus.
Unabhängig davon hat die Bezirksregierung Köln gleichzeitig empfohlen, und demgemäß ist auch verfahren worden,
termingemäß zum 15.10.1997 für die beiden genannten Grundschulen einen entsprechenden Förderantrag für 1998 zu
stellen, sollte die vorstehend genannte „Umschichtung“ letztlich aus rechtlichen o.ä. Gründen nicht möglich sein.
In diesem Zusammenhang wird auf die beiden anderen Sitzungsvorlagen bezüglich der Erweiterungsmaßnahmen in der
KGS Kreuzau sowie der GGS Drove verwiesen.
Hinsichtlich der Vorgaben des Raumprogramms und der Prognosen zur Schülerzahlenentwicklung sowie daraus
resultierend zum tatsächlich benötigten Raumbedarf, ist zwar im Zusammenhang mit der bereits geplanten und auch
beantragten Erweiterungsmaßnahme in den diesbezüglichen Sitzungsvorlagen ausführlich berichtet worden; sie sollte
nachfolgend nochmals kurz aufgezeigt werden, zumal diese Vorgaben im Jahre 1995 erfolgten und von daher sicherlich
nicht mehr so bekannt sein werden.
Im Schulgebäude Stockheim sind demnach vorhanden:
2 Unterrichtsräume
2 Unterrichtsräume
1 Mehrzweckraum
1 Mehrzweckraum
1 Lehrmittelraum/Medienraum/Bibliothek
1 Lehrküche
Allgemeiner Verwaltungsbereich, zusammen
Offene Pausenhalle
Sporthalle, 1 Übungseinheit
in der Turnhalle Stockheim.
a
a
a
a
a
26 qm
a
64 qm
a
a
64 qm
55 qm
71 qm
78 qm
*1)
76 qm
*2)
*3)
56 qm
12 x 24 m
Erläuterungen hierzu:
Zu *1) Räume kleiner als nach den Schulbaurichtlinien (Sollgröße) vorgesehen.
Zu *2) Die Küche, wird neben einer schulischen Nutzung, in den Nachmittags- und Abendstunden auch sehr
stark durch andere Interessenten/Gruppen (z.B. VHS, Familienbildungsstätte) u.ä. genutzt.
Zu *3) Hiervon Lehrerbereich (Lehrerzimmer, Schulleiterzimmer) mit insgesamt 43 qm, 1 Lagerraum
mit 14 qm und 1 Sanitäts-/Arztzimmer a 7 qm.
Erläuternd wird hierzu festgehalten, daß bereits ab dem Schuljahr 1994/95 sowie ab dem Schuljahr 1995/96 die beiden
ehemals vorhandenen Mehrzweckräume als Klassenräume, d.h. also zu Unterrichtszwecken, in Anspruch genommen
werden müssen, was bedeutet, daß die Grundschule Stockheim dann über keinen Mehrzweckraum, der ihr im Grundsatz
zusteht, verfügt. Des weiteren entspricht auch der „Lehrerbereich/sonstige Verwaltungsbereich“ nicht den festgelegten
Größenordnungen gemäß den Schulbaurichtlinien.
Unterrichtet werden im übrigen z.Z. folgende Jahrgänge
Ein
1. Schuljahr mit
30 Kindern
=
30 Kinder
Ein
2. Schuljahr mit
29 Kindern
=
29 Kinder
Zwei 3. Schuljahre mit
17 bzw. 16 Kindern
=
zus.
33 Kinder
Zwei 4. Schuljahre mit je
16 Kindern
=
zus.
32 Kinder,
so daß z.Z. insgesamt 124 Schüler/-innen an der KGS Stockheim eingeschult sind.
Die Entwicklung der Schülerzahlen stellt sich demnach wie folgt dar:
1. Entwicklung nach den Geburtsjahrgängen insgesamt (31.10.1997)
3
Stand zu Beginn des Schuljahres
Abgänge
Schuljahr
Schuljahr
im Jahre
Schülerzahl
Schülerzahl
1997/98
1998/99
1999/00
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
124
124
121
132
134
131
132
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Zugänge Schulneulinge
gemäß Geburtenrate
im Jahre
1998
1999
2000
2001
2002
2003
32
33
29
31
34
27
Schülerzahl
34
27
40
33
31
28
2. Entwicklung der Schülerzahlen einschl. der voraussichtlichen Klassenbildung
(Stand 31.10.1997)
Jahrgang
Schüler
1997/98
1
2
3
4
insgesamt
30
29
33
32
124
(1)
(1)
(2)
(2)
(6)
(Klassen im Schuljahr)
1998/99
1999/00
34
31
29
33
127
(2)
(2)
(1)
(2)
(7)
27
34
31
29
121
(1)
(2)
(2)
(1)
(6)
2000/01
2001/02
2002/03
2003/04
40
27
34
31
132
33
40
27
34
134
31
33
40
27
131
28
31
33
40
132
(2)
(1)
(2)
(2)
(7)
(2)
(2)
(1)
(2)
(7)
(1)
(2)
(2)
(2)
(7)
(1)
(2)
(2)
(2)
(7)
Informationshalber wird darauf hingewiesen, daß die Zugänge ab dem Schuljahr 1998/99 bis einschl. 2003/04 mit den
heute vorliegenden Geburtszahlen erfaßt wurden. Sie ergeben sich grundsätzlich also mit den heute vorliegenden
Werten.
Berücksichtigt wurde hierbei allerdings die Tatsache, daß neben den vorhandenen 28 Baulücken innerhalb der
geschlossenen Ortslage sowie bereits erschlossener Baugebiete, insbesondere das Baugebiet F 2 und F 10 mit immerhin
ca. 100 neuen Baustellen, zu entsprechenden „Zuwächsen“ führt. Dies ist bereits heute festzustellen und wurde, anhand
der hierzu bestehenden rechnerischen Vorgaben dementsprechend, und zwar im Mittel mit jährl. 5 - 6 Zugängen,
berücksichtigt, was nach heutiger Erkenntnis und im Hinblick auf die dort bestehende Bautätigkeit sowie die gegebenen
„Volumen“ der Bauvorhaben durchaus realistisch ist.
Es wird also zukünftig, und hierbei ist auch bereits im „Erweiterungsantrag“ hingewiesen worden, von der Tatsache
auszugehen sein, daß in einigen Schuljahren, und zwar nach jetzigen Ermittlungen erstmals voraussichtlich im
kommenden Schuljahr 1998/99, die Bildung einer 7. Klasse notwendig wird. Darüber hinausgehende
Raumerfordernisse können zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden.
Hieraus ist ersichtlich, daß neben dem bereits jetzt bestehenden Raumprogramm wenigstens 1 Klassenraum sowie
möglichst als Ersatz und Ausweichmöglichkeit 1 Mehrzweckraum hergerichtet wird. Die gleiche Feststellung gilt auch
für die evtl. „Verbesserung“ des allgemeinen Verwaltungsbereichs.
Die durch den bei der Gemeinde beschäftigten Architekten, Herrn F. Graaf, hierzu angestellten Ermittlungen zeigen die
Möglichkeit, im Zusammenhang mit der jetzigen Lehrküche, einem bisherigen Arztraum sowie auch dem dort
befindlichen allgemeinen Verwaltungsbereich (Schulleiter- und Lehrerzimmer) durch erforderliche Um- und
Ausbaumaßnahmen 2 Räume a 60,31 bzw.
56,01 qm zu schaffen. Gleichzeitig erfolgt eine Verlagerung des Lehrerzimmers, welches mit dann immerhin 28,61 qm
einer vertretbaren Größenordnung entspricht. Das Schulleiterzimmer wird zwischen den beiden neu zu gewinnenden
Klassen mit einer Größe von 19 qm angeordnet sowie im Flur des 1. Erweiterungstraktes ein Arztzimmer von 12 qm
(neu) geschaffen.
Hierbei sind Wände aufzunehmen und durch entsprechende neue bauliche Maßnahmen zu ersetzen. Im geplanten
Lehrerzimmer sind 2 Oberlichtfenster bis auf Brüstungshöhe gemäß den Vorgaben zu vergrößern. Im Bereich der
entfernten Wände und im Bodenbereich wird Estrich einschl. entsprechendem Oberbelag aufgebracht. Im Decken- und
Wandbereich erfolgen anschl. Putz- sowie Anstreicherarbeiten. Kleinere Änderungen bzw. erforderliche
Verbesserungen sind ebenfalls im Bereich der Lehrertoilettenanlagen geplant. Für diese Maßnahme sind Kosten in
Höhe von brutto 65.000,-- DM ermittelt worden.
Auf die als Anlage beigefügte Planskizze wird verwiesen.
Als wichtig festzuhalten bleibt in diesem Zusammenhang, daß es nach heutiger Erkenntnis möglich sein wird, die
Lehrküche, wenn auch in verkleinerter Form, (zunächst) zu erhalten. Dies ist ausdrücklicher Wunsch sowohl der
Schüler/-innen, der Lehrer- und Elternschaft aber auch des außerschulischen Nutzerkreises (VHS,
4
Familienbildungsstätte). Im übrigen wird diese
Kücheneinrichtung sukzessive auch durch die
Benutzerinnen der Seniorenstube, welche im Keller des Altbautraktes der KGS Stockheim untergebracht ist, in
Anspruch genommen.
Ob und inwieweit infolge der Schülerzahlenentwicklung, zumindest langfristig gesehen, hier später ein weiterer
Klassenraum einzurichten ist, ist z.Z. eher fraglich. Bei Erfordernis wäre dies aber durchaus möglich, zumal die
Existenz einer Lehrküche im Grundsatz nicht zum pädagogischen Auftrag einer Grundschule gehört.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, daß diese (kleinere) Maßnahme im Grundsatz nicht zuschußfähig ist,
obwohl die neuen „Richtlinien über die Förderung von Schulbaumaßnahmen für öffentliche Schulen“ beinhalten, daß
Umbaumaßnahmen zuwendungsfähig sind, wenn hierdurch zusätzliche bzw. installationsintensive förderbare Einheiten
geschaffen werden. Ersatzeinheiten, die infolge von Umbaumaßnahmen notwendig werden, sind nicht förderbar.
Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf, in dem eine entsprechende Darstellung der Maßnahme erfolgt ist, wird
(zunächst) nicht von einer Förderung in der evtl. möglichen Höhe ausgegangen.
Seitens der Verwaltung ist aber beabsichtigt, unter Hinweis auf die vorstehenden Gegebenheiten, die Schülerprognosen,
das bestehende bzw. erforderliche Raumprogramm sowie auch die finanzielle Situation der Gemeinde Kreuzau einen
entsprechenden Förderantrag zu stellen und seitens der Bezirksregierung Köln eine Entscheidung aufgrund dieser
Vorgaben treffen zu lassen. Auch hier ist es möglich, daß aufgrund des avisierten Verzichtes auf die für die
„Erweiterung“ der KGS Stockheim bereits bewilligte Landeszuwendung, eine „Umschichtung“ vorgenommen wird.
Insoweit wird auf die vorstehende ausführliche Darstellung verwiesen.
Die Verwaltung schlägt aus diesem Grunde vor, den Beschluß zur „Erweiterung der KGS Stockheim“ um 2
Klassenräume, vorgesehen über dem jetzigen Trakt der Außentoilettenanlagen, zu anullieren und demgemäß auch auf
den vorliegenden Bewilligungsbescheid, lautend über 421.820,-- DM und ausgehend von Gesamtkosten in Höhe von
800.000,-- DM, zu verzichten und dafür die vorstehend beschriebenen Um- und Ausbaumaßnahmen durchzuführen.
Gleichzeitig ist aber, analog der vorstehenden Aussage, auch diese (kleinere) Umbaumaßnahme im Bereich der
bestehenden Bausubstanz der KGS Stockheim in die zu erarbeitenden Förderanträge mit einzubeziehen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die bisher im Haushaltsplan 1997 zur Erweiterung der KGS Stockheim bereits gebildeten Haushaltsansätze werden
gestrichen, da lediglich ein Umbau erfolgen soll. Hierfür stehen im vorliegenden Haushaltsplanentwurf des Jahres 1998
unter der Pos. 1.210.9401.0 (Vermögenshaushalt) für die Baumaßnahme entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von
65.000,-- DM sowie bei Pos. 1.210.9354.5 für die Ersteinrichtung mit 25.000,-- DM zur Verfügung.
III. Beschlußvorschlag Hauptausschusses:
„1. Die Ratsbeschlüsse vom 18.03.1996 sowie 22.10.1996 (Modifizierung bzw. Ergänzung hierzu) hinsichtlich der
Erweiterung der KGS Stockheim um 2 Klassenräume, werden in dieser Form anulliert. Auf den inzwischen
vorliegenden Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 22.09.1997, lautend über 421.820,-- DM, wird
verzichtet.
Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, hier eine „Umschichtung“ dieser Mittel auf die anstehenden
Erweiterungsmaßnahmen im Bereich der Grundschulen Drove und Kreuzau sowie auch für die Umbaumaßnahme in
der KGS Stockheim, zu erreichen.
2. Der Durchführung entsprechender Um- und Ausbaumaßnahmen im vorhandenen Gebäudebestand zur Schaffung
von 2 Räumen einschl. hiermit verbundener kleinerer Veränderungen im „allgemeinen Verwaltungsbereich“ wird in
der vorgelegten Form und den hierzu ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 65.000,-- DM zugestimmt.
3. Die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirkungsgesetz für diese Maßnahmen sind seitens der Verwaltung in
die Wege zu leiten.“
III. Beschlußvorschlag:
„1. Die Ratsbeschlüsse vom 18.03.1996 sowie 22.10.1996 (Modifizierung bzw. Ergänzung hierzu) hinsichtlich der
Erweiterung der KGS Stockheim um 2 Klassenräume, werden in dieser Form anulliert. Auf den inzwischen
vorliegenden Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 22.09.1997, lautend über 421.820,-- DM, wird
verzichtet.
Die Verwaltung wird gleichzeitig beauftragt, hier eine „Umschichtung“ dieser Mittel auf die anstehenden
Erweiterungsmaßnahmen im Bereich der Grundschulen Drove und Kreuzau sowie auch für die Umbaumaßnahme in
der KGS Stockheim, zu erreichen.
2. Der Durchführung entsprechender Um- und Ausbaumaßnahmen im vorhandenen Gebäudebestand zur Schaffung
von 2 Räumen einschl. hiermit verbundener kleinerer Veränderungen im „allgemeinen Verwaltungsbereich“ wird in
der vorgelegten Form und den hierzu ermittelten Gesamtkosten in Höhe von 65.000,-- DM zugestimmt.
3. Die erforderlichen Schritte nach dem Schulmitwirkungsgesetz für diese Maßnahmen sind seitens der Verwaltung in
die Wege zu leiten.
5
Der Beschluß erfolgt vorbehaltlich einer positiven
Mitwirkung durch die Mitwirkungsgremien der Schule.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: