Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
43/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.04.1999
29.04.1999
17.05.1999
31.05.1999
TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gewerbegebiet II“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25. 11. 1998 die 18. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau zur Aufstellung beschlossen. Diese Änderung
beinhaltet die Ausweisung einer zusätzlichen Gewerbegebietsfläche in Verlängerung des jetzigen
Gewerbegebietes im Bereich des Grundstückes Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle Nr. 593.
Unabhängig von der Änderung des FNP ist die Aufstellung eines konkreten Bebauungsplanes
selbstverständlich noch erforderlich.
Nachdem inzwischen auch verschiedene Voruntersuchungen hinsichtlich des Bebauungsplanes
abgeschlossen sind, kann nunmehr auch die formelle Aufstellung des Bebauungsplanes
beschlossen werden.
Folgende Voruntersuchungen wurden durchgeführt:
1.)
Durch das Ingenieurbüro ACCON wurde eine Lärmuntersuchung durchgeführt. Diese
hat zum Ergebnis, dass ein Lärmschutzwall nicht erforderlich ist, so dass auch eine
Inanspruchnahme
privater
Grundstücksflächen
parallel
zur
zukünftigen
Erschließungsstraße nicht notwendig ist. Dies war ein wesentlicher Punkt, um die Grenzen
des Plangebietes festzulegen.
2.)
Durch das Ingenieurbüro Dr. Tillmanns und Partner wurden Bodenuntersuchungen
und Sickerversuche durchgeführt. Aufgrund des Ergebnisses dieser Untersuchungen
steht eindeutig fest, dass eine Versickerung des Niederschlagswassers nicht möglich ist, so
dass auf jeden Fall ein Regenwasserkanal verlegt werden muss.
3.)
Durch das Ingenieurbüro Nork und Berger wurde eine Machbarkeitsstudie zur
Entwässerung des Gebietes erarbeitet. Das Ergebnis dieser Studie stellt sich wie folgt
dar:
Das zukünftig anfallende Schmutzwasser kann mittels Pumpstation und Druckleitung der
Schmutzwasserkanalleitung im vorhandenen Gewerbegebiet zugeführt werden.
Das Niederschlagswasser kann in den parallel zur Panzerstraße verlaufenden
„Panzergraben“ abgeleitet werden, wobei die Einleitungsmenge allerdings begrenzt ist. In
diesen Graben dürfen zukünftig nicht mehr Oberflächenwässer eingeleitet werden, als
bisher aus dem natürlichen Einzugsgebiet - dies sind 21 l/Sek. Die zukünftig anfallenden
Oberflächenwässer müssen somit in einem Kanalisationsrückhaltebecken gestaut werden.
Hierfür ist eine Fläche von ca. 900 m² erforderlich. Aufgrund der topographischen
Verhältnisse bietet es sich an, dieses Rückhaltebecken am nördlichen Ende des
Plangebietes in unmittelbarer Nähe des Grabens anzulegen (siehe auch beigefügte
Ablichtung).
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Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt durch Inanspruchnahme des bereits
vorhandenen Wirtschaftsweges mit Anbindung an die L 327 n in Höhe der Zufahrt zum
bestehenden Gewerbegebiet. Darüber hinaus ist eine innere Erschließungsstraße im
Ringverkehr vorgesehen. Die Anordnung dieser inneren Erschließungsstraße sollte so
vorgenommen werden, dass etwa gleich tiefe Grundstücke (ca. 50 m) entstehen. Ein erster
Entwurf ist als Anlage beigefügt.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, den formellen Aufstellungsbeschluss zu fassen, damit die weiteren
Planungsschritte eingeleitet werden können.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden sich unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten
Voruntersuchungen auf rund 20.000,00 DM belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Verwaltungshaushalt
1999 bereit.
Zu den Erschließungskosten können derzeit noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Hierzu bedarf es weiterer
Detailuntersuchungen und Vergabe entsprechender Planungsaufträge. Entsprechende Haushaltsmittel werde ich im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2.000 bereit stellen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 13, Ortsteil Stockheim, „Gewerbegebiet II“, wird gemäß § 2 Abs.
1 BauGB beschlossen.
Das Plangebiet erfasst das gemeindeeigene Grundstück Gemarkung Stockheim, Flur 14, Parzelle Nr. 593.
Es erfolgt eine Ausweisung als Gewerbegebiet.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: