Daten
Kommune
Bedburg
Größe
27 kB
Datum
21.04.2009
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP751/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 52 10 20
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
21.04.2009
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales beschließt,
zu a): den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2009 auf
5,40 € festzusetzen.
zu b): die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien.
zu c): den Antrag des Tennis-Club Kaster 75 e. V. abzulehnen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Allgemein
Die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung erfolgt seit dem
01.01.2004 unter Anwendung der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Sportförderungsrichtlinien. In der Vergangenheit wurden bei der Anwendung der Sportförderungsrichtlinien
vermehrt Kritiken, sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich des durch den Verein
zu betreibenden Aufwands, erhoben, so dass die Verwaltung beauftragt wurde, die Richtlinien entsprechend zu überarbeiten. Die Überarbeitung erfolgt zur Zeit; seitens der Verwaltung wurde der im letzten Jahr neu gegründete Stadtsportverband mit eingebunden.
Da der Stadtsportverband u. a. den gesamten Bereich der Nutzung der Sportstätten - Vergabe und Gebühren - mit in die Förderungsrichtlinien aufnehmen möchte [Zuständigkeit
FB III ggf. auch Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen]
gestalten sich die Abstimmungen differenzierter. Die Verwaltung wird in einer der nächsten
Sitzungen des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales berichten, wobei
aus Sicht der Verwaltung ungeachtet des Verfahrensstandes die Zuschüsse in diesem
Jahr schon alleine aus Gründen der Planungssicherheit der Vereine nach den `alten´
Sportförderungsrichtlinien gewährt werden sollten. Im Rahmen der Zuschussbewilligung
wird die Verwaltung die Vereine dahingehend informieren, dass derzeit eine Überarbeitung
der Sportförderungsrichtlinien erfolgt, so dass ab dem nächsten Jahr die Zuschüsse auf
einer anderen Basis ausgezahlt werden können.
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales einen Höchstbetrag je Mitglied für den
Betriebskostenzuschuss zu bestimmen. Die Verwaltung schlägt vor, den Betrag für das
Jahr 2010 bei 5,40 € je Mitglied - wie auch bereits in den Jahren 2007 bis 2009 - zu belassen. Dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen, erheblichen Aufwendungen der Vereine mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in
diesem Jahr ein Zuschuss von weniger als 50 v. H. der nachgewiesenen Betriebskosten
gewährt wird.
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind bei Produkt 08.421.226.001 für das Jahr 2009 in Höhe von 8.000,00 € veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2009 sind insgesamt elf Anträge zu Ziffer 5 form- und
fristgerecht eingegangen. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen sich aus dem Gesamtansatz abzüglich der Mittel für die
Betriebskostenzuschüsse nach Ziffer 6 [3.256,20 €]. Der sich hieraus ergebende Betrag
in Höhe von 4.743,80 € wird jeweils hälftig für die Berechnung des Zuschusses nach
Mitgliedern unter 18 Jahren [1,47 € je Person] sowie der Übungsleiter 31,94 € je Person/Trainer] herangezogen. Um eine Überschreitung der zur Verfügung stehenden Mittel durch Rundungen zu vermeiden, wurden beide Sätze jeweils auf zwei Stellen nach
unten gerundet. Die Verwaltung schlägt eine Mindestförderung von 50,00 € je Verein
vor; die Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Beschlussvorlage WP7-51/2009
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Vereinigung
jugendliche Mitglieder
Anzahl
Summe
Übungsleiter
Anzahl
Summe
Zuschuss
Ballspielverein Kirch-Kleintroisdorf 1913
BC Kirdorf-Blerichen 1932 e.V.
Bedburger Schachverein 1947 e. V.
Bedburger Tennisclub Rot-Weiss
DLRG Bedburg-Kaster e. V.
SC Borussia Kaster-Königshoven
SPVGG Kirch-Grottenherten e. V.
Tennis-Club Kaster 75 e. V.
TKD Bedburg e. V.
TSV Kirchherten e. V.
Turnvereinigung Bedburg e.V.
32
80
13
94
180
419
73
58
44
14
554
47,01 €
117,60 €
19,11 €
138,18 €
264,60 €
615,93 €
107,31 €
85,26 €
64,68 €
20,58 €
814,38 €
2
6
0
6
7
17
1
5
3
0
25
63,88 €
191,64 €
0,00 €
191,64 €
223,58 €
542,98 €
31,94 €
159,70 €
95,82 €
0,00 €
798,50 €
110,92 €
309,24 €
50,00 €
329,82 €
488,18 €
1.158,91 €
139,25 €
244,96 €
160,50 €
50,00 €
1.612,88 €
Summe
1491
2.294,67 €
72
2.299,68 €
4.654,66 €
Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass der Bedburger Fischereiverein e.
V. gegenüber dem Vorjahr keinen Antrag, der Tischtennis-Spiel-Verein Kirchherten e.
V. (TSV Kirchherten e. V.) hingegen erstmals einen Antrag gestellt hat.
Die beiden Tennisvereine im Stadtgebiet haben form- und fristgerecht einen Antrag
nach Ziffer 6 der Sportförderungsrichtlinien gestellt. Die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für
den Betrieb der eigenen Dusch- und Umkleideräume. Beide Vereine konnten höhere
Aufwendungen als den Höchstbetrag der Förderung - Anzahl der Mitglieder x 5,40 € nachweisen.
Die Verwaltung schlägt daher folgende Zuschussgewährung vor:
Vereinigung
Bedburger Tennisclub Rot-Weiss
Tennis-Club Kaster 75 e. V.
Summe
Mitglieder
340
263
603
Zuschuss
1.836,00 €
1.420,20 €
3.256,20 €
c) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 7
Der Tennisclub Kaster 75 e. V. hat mit Datum vom 11.03.2009 einen Antrag auf Förderung der Kosten für eine `frühjahrsmäßige Instandsetzung´ von sieben Tennisplätzen
sowie für eine Abdeckfolie gestellt. Die beigefügte Rechnung datiert vom 31.03.2008.
Ein Zuschuss auf Investitionsförderung kommt nach Ziffer 7 der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg nur bei einem Neubau, einer Erweiterung oder Sanierung vereinseigener Anlagen oder aber bei der Anschaffung langlebiger Wirtschaftsgüter in Betracht. Die Sportstätte, die neu gebaut, erweitert oder saniert wird, muss für den jeweiligen Verwendungszweck mindestens 20 Jahre erhalten bleiben; bei langlebigen Wirtschaftsgüter reduziert sich die Erhaltung für den Verwendungszweck auf 10 Jahre.
Aufgrund der jährlich wiederkehrenden Maßnahme handelt es sich hierbei um Unterhaltungskosten. Der Antrag ist insofern als Folgerung aus Ziffer 7.4 der Richtlinien - bei einer Investitionsförderung müssen die sich aus der Maßnahme ergebenden Folgekosten
vom Empfänger des Zuschusses tragbar sein - abzulehnen.
Beschlussvorlage WP7-51/2009
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Sitzungsvorlage
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
:
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 08.07.2009
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiterin
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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