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Allgemeine Vorlage (Erneuerung der Grundstückentwässerungseinrichtungen der Sportheime in den Ortsteilen Boich und Thum)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erneuerung der Grundstückentwässerungseinrichtungen der Sportheime in den Ortsteilen Boich und Thum) Allgemeine Vorlage (Erneuerung der Grundstückentwässerungseinrichtungen der Sportheime in den Ortsteilen Boich und Thum)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden/652-05 BE: Herr Linden /Herr Schmühl Kreuzau, 3. November 1997 Vorlagen-Nr. 192/97 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuß Hauptausschuß Rat 04.12.1997 09.12.1997 16.12.1997 TOP: Erneuerung der Grundstückentwässerungseinrichtungen der Sportheime in den Ortsteilen Boich und Thum I. Sach- und Rechtslage: Im Jahre 1997 werden im Gemeindegebiet Kreuzau die letzten Kanalbaumaßnahmen in bestehenden Straßen aufgrund von Ratsbeschlüssen durchgeführt, so daß ein nahezu 100 %iger Anschlußgrad besteht. Lediglich Außenbereichsgrundstücke, die von der bestehenden Ortskanalisation weit entfernt liegen (z.B. verlängerte Bergsteiner Straße oberhalb Stausee in Obermaubach, Verlängerung der Straße "Auf dem Blaßbusch" in Obermaubach), können in absehbarer Zeit, vielleicht sogar dauerhaft, nicht kanalisiert werden, da die mit der Verlegung verbundenen Kosten in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden Kanalbaubeitragseinnahmen stehen. Diese Tatsache ist auch dem Kreis Düren aufgrund von Befreiungsanträgen im Hinblick auf die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde Kreuzau bekannt. Wie Ihnen wahrscheinlich aus Presseberichten bekannt ist, überprüft der Kreis Düren zur Zeit in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft die Kleinkläranlagen im gesamten Kreis Düren. Auch die Kleinkläranlagen in den genannten Außenbereichen der Gemeinde Kreuzau wurden zwischenzeitlich überprüft. Da viele Kleinkläranlagen über 20 Jahre alt sind bzw. der Stand der Technik enorme Fortschritte gemacht hat, müssen sämtliche Kleinkläranlagen im Gemeindegebiet Kreuzau entweder saniert oder neu gebaut werden. Auch 2 Kleinkläranlagen der Gemeinde Kreuzau, und zwar an den Sportheimen in Boich und Thum, entsprechen nach Überprüfung absolut nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. So sind beispielsweise beide Kleinkläranlagen zu gering dimensioniert bzw. führt der Ablauf der jeweils letzten Kammer nicht in eine Nachbehandlung, sondern in den Untergrund. Bei der zusammengefaßten Beurteilung seitens des Kreises Düren wurden die vorhandenen Mängel als so schwerwiegend eingestuft, daß eine vollständige Neugestaltung der Abwasserbeseitigungsanlagen notwendig wird. Der Kreis Düren hat die Gemeinde Kreuzau hierzu mit Verfügung vom 4.06.1997 (Sportheim Boich) bzw. 8.07.1997 (Sportheim Thum) aufgefordert (entsprechend den Aufforderungen an private Kleinkläranlagenbetreiber). Danach sind innerhalb eines Jahres neue Abwasseranlagen zu errichten, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Bereits innerhalb einer Frist von 3 Monaten sollten dem Kreis Düren prüffähige Antragsunterlagen vorgelegt werden. Ich habe zwischenzeitlich durch das Ingenieurbüro Karl Kutsch eine Kostenermittlung für den Neubau der beiden Kleinkläranlagen durchführen lassen. Die Kosten belaufen sich incl. errechneter Ingenieurgebühren auf insgesamt 90.000,00 DM für beide Anlagen und wurden im Haushaltsplan für das Jahr 1998 seitens der Verwaltung veranschlagt. Dem Kreis Düren habe ich zwischenzeitlich berichtet, daß die Vorlage von prüffähigen Antragsunterlagen innerhalb der Frist von 3 Monaten nicht möglich ist, da im Haushaltsjahr 1997 Haushaltsmittel nicht veranschlagt sind. Gleichzeitig habe ich mitgeteilt, daß ich seitens der Verwaltung dem Rat der Gemeinde Kreuzau vorschlagen würde, die Neuerrichtung der Kleinkläranlagen im Haushaltsplan 1998 zu veranschlagen und daß die Planung unverzüglich nach Genehmigung des Haushaltsplanes in Auftrag gegeben und alsdann vorgelegt würde. Zur rechtlichen Problematik darf ich abschließend noch ausführen, daß von nicht ordnungsgemäß betriebenen Abwasseranlagen eine Gewässergefährdung ausgeht, die strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Staatsanwaltschaft Aachen wird daher Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gewässerverunreinigung durch private Abwasserbeseitigungsanlagen im Kreis Düren einleiten, es sei denn, die betroffenen Grundstückseigentümer erklären sich freiwillig zu einer Sanierung (Erneuerung) bereit. Um sowohl ein formelles Verfahren des Kreises Düren als auch ein strafrechtliches Verfahren der Staatsanwaltschaft von der Gemeinde Kreuzau abzuwenden, wird die Neuerrichtung der Kleinkläranlagen wohl unabdingbar sein. 2 Ich schlage Ihnen daher vor, dem Neubau der Kleinkläranlagen nach Genehmigung des Haushaltes bereits jetzt grundsätzlich zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, die Maßnahmen auszuschreiben bzw. vorlagefähige Planunterlagen erstellen zu lassen. Mit der ingenieurmäßigen Abwicklung sollte das Ingenieurbüro Karl Kutsch beauftragt werden, da dieses Ingenieurbüro auch das für den Kleinkläranlagenbau erforderliche geohydrologische Gutachten erstellen kann. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Haushaltsplanentwurf 1998 sind für den Bau der beiden Kleinkläranlagen insgesamt 90.000,00 DM veranschlagt. III. Beschlußvorschlag: "1. Dem Neubau der Kleinkläranlagen an den Sportheimen Thum und Boich wird aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründen grundsätzlich zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahmen nach Genehmigung des Haushaltes 1998 öffentlich auszuschreiben sowie die prüffähigen Antragsunterlagen für den Kreis Düren zu erstellen und vorzulegen. 3. Das Ingenieurbüro Dr. Ing. Karl Kutsch wird mit der Planung und Bauleitung beauftragt. Die Verwaltung wird ermächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag auf der Grundlage der HOAI abzuschließen. 4. Nach Durchführung der Ausschreibung und Vorliegen des Submissionsergebnisses wird über die Auftragsvergabe erneut entschieden." Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: