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Allgemeine Vorlage (Zusammenschluss der "Eifel-Touristik NRW e.V." mit der "Eifel-Agentur e.V.")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
17 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Zusammenschluss der "Eifel-Touristik NRW e.V." mit der "Eifel-Agentur e.V.") Allgemeine Vorlage (Zusammenschluss der "Eifel-Touristik NRW e.V." mit der "Eifel-Agentur e.V.")

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Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Frau B. Dohmen BE: Frau B. Dohmen / Herr Graßmann Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 76/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 12.08.1999 06.09.1999 TOP: Zusammenschluss der „Eifel-Touristik NRW e.V.“ mit der „Eifel-Agentur e.V.“ I. Sach- und Rechtslage: Gemäß Ratsbeschluss vom 23.09.1999 ist die Gemeinde Kreuzau rückwirkend zum 01.01.1999 dem Verein „EifelTouristik NRW e.V.“ beigetreten. Zur Verdeutlichung der Aufgaben und Zielsetzungen dieses Vereins habe ich eine Gegenüberstellung der beiden Organisationen „Eifel-Touristik“ und „Eifel-Agentur“ als Anlage beigefügt. In der „Eifel-Agentur“ ist die Gemeinde nicht direkt Mitglied, sondern über den Kreis Düren. Ein Mitgliedsbeitrag wird hier nicht gezahlt. Zum 01.01.2000 wollen die beiden Vereine „Eifel-Touristik NRW e.V.“ und „Eifel-Agentur e.V.“ zum neuen Verein „Touristik-Agentur-Eifel e.V.“ verschmelzen. Man verspricht sich davon eine Steigerung der Effektivität und der Bedeutung der Tourismusorganisation für die Eifel. Eine abschließende Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung wird für den 18.05.1999 („Eifel-Agentur“) und 07.06.1999 („Eifel-Touristik“) erwartet. Zusammenfassend werden die wesentlichen Einzelheiten des vorgesehenen Zusammenschlusses von der „EifelTouristik NRW e.V.“ wie folgt dargestellt: 1. Die „Eifel-Touristik“ ist die rechtlich aufnehmende Organisation und wird um die bisherigen Aufgaben der „Eifel-Agentur“ erweitert. Alle bisherigen Mitgliedschaften bleiben bestehen. 2. Die „Eifel-Agentur“ wird aufgelöst. Die bisherigen Mitglieder werden Mitglied bei der (neuen) „TouristikAgentur-Eifel“. 3. Die „Eifel-Touristik“ benennt sich um in „Touristik-Agentur-Eifel“. 4. Die SchwerpunktaufgabenTouristische Strukturentwicklung (vormals bei der „Eifel-Agentur“) werden in einem neuen, eigenen Beirat und der Bereich Marketing und Verkauf (vormals bei der „Eifel-Touristik“) in einem zweiten, neuen eigenen Beirat wahrgenommen. 5. Alle Mitgliedsgemeinden der „Touristik-Agentur-Eifel e.V.“ werden automatisch Mitglied in dem Beirat Marketing und Verkauf und haben daher Gelegenheit, sich mehr als bisher in diesen Bereich einzubringen. 6. Alle bisherigen Mitglieder der Lenkungsgruppe der „Eifel-Agentur“ werden Mitglied des Beirates Touristische Strukturentwicklung – zuzüglich je eines Vertreters der Kommunen aus den drei Kreisen. Hiermit wird die Mitwirkung der Kommunen gegenüber bisher erweitert. 7. Die Interessen des Hotel- und Gastgewerbes finden sich in einer erweiterten Beteiligung bei den Beiräten Marketing und Verkauf und Touristische Strukturentwicklung wieder. 8. Die neue Organisation ist durch die satzungsrechtlich vorgesehene Gründung einer GmbH für wirtschaftliche Betätigungen neben dem eigenen Kerngeschäft (z.B. Reiseveranstalter, Ticketing, Eifelshop, Tour-Operator usw.) zukunftsorientiert. 9. Die Organe Mitgliederversammlung (keine Änderungen) und Vorstand (Erweiterung um einen Sitz für den Vertreter der Industrie- und Handelskammer zu Aachen) sowie die Anzahl der stellvertretenden Vorsitzenden 2 (drei Stellvertreter anstelle bisher zwei) werden der Ergänzungen Rechnung tragen. neuen Entwicklung durch satzungsrechtliche Es sind keine Änderungen bei den Mitgliedsbeiträgen oder den Strukturzuschüssen der Gemeinden und der Kreise bzw. der sonstigen Mitglieder vorgesehen. Unter dem Gesichtspunkt, dass die Mitwirkungsrechte der Gemeinden uneingeschränkt erhalten bleiben und den Gemeinden keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen entstehen, wäre grundsätzlich eine Zustimmungspflicht der Räte bzw. der Kreistage der Mitgliedsgemeinden nicht gegeben. Weil aber die Mitgliedschaft auf einem Beitrittsbeschluss eben dieser Räte und Kreistage beruht, sollte dem jeweiligen Rat die Möglichkeit der zustimmenden Kenntnisnahme geboten werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt die zum 01.01.2000 vorgesehene Verschmelzung der bisherigen „EifelAgentur e.V.“ mit der bisherigen „Eifel-Touristik NRW e.V.“ zu einer (neuen) „Touristik-Agentur-Eifel e.V.“ und die damit einhergehenden satzungsrechtlichen Ergänzungen zustimmend zur Kenntnis.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: