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Beschlusstext (Anlage zu A 7/3210 und B 8/0570 Verkehrssicherheit auf der Kreuzung Carl-Schurz-Straße/ Bahnhofstraße und Einbahnstraßenregelung “Zum Grünen Weg”)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
24.01.2006
Erstellt
01.01.70, 00:00
Aktualisiert
01.01.70, 00:00
Beschlusstext (Anlage  zu   A 7/3210 und  B 8/0570
Verkehrssicherheit auf der Kreuzung Carl-Schurz-Straße/ Bahnhofstraße
 und  Einbahnstraßenregelung “Zum Grünen Weg”)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 24.01.2006 10 Anlage zu A 7/3210 und B 8/0570 Verkehrssicherheit auf der Kreuzung Carl-Schurz-Straße/ Bahnhofstraße und Einbahnstraßenregelung “Zum Grünen Weg” (Drs.Nr. 51/2006) 15 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Der Vorsitzende unterbricht um 19:37 Uhr die Sitzung und gibt dem Antragsteller, Herrn Birkhölzer, die Gelegenheit, die Sachlage aus seiner Sicht darzustellen. Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung beschließt der Ausschuss bezüglich der Gehwegverbreiterung, dass die Variante 3 zur Ausführung kommen soll. Der Eigenbetrieb Straßen wird beauftragt, alle erforderlichen Abstimmungen mit dem Rhein-Erft-Kreis als Straßenverkehrs- und Polizeibehörde durchzuführen und mit dem Straßenbaulastträger (gleichfalls Rhein-Erft-Kreis) diesbezüglich eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen. Nach Bereitstellung der Mittel im Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes kann die Umsetzung der Maßnahmen erfolgen. Einstimmig