Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
42/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.04.1999
29.04.1999
17.05.1999
31.05.1999
TOP: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau;
hier:
Einstellung des Verfahrens
I. Sach- und Rechtslage:
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Aufarbeitung der restlichen „weißen Flecken“ im FNP.
In allen Fällen hat die Bezirksregierung Köln bisher das landesplanerische Einvernehmen, insbesondere im Hinblick auf
die bisherige Landschaftsschutzverordnung, abgelehnt.
In der Ratssitzung vom 03. 06. 1997 wurde folgender Beschluss gefasst:
„Die Aufstellung des 6. Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan wird zurückgestellt, bis eine neue
Rechtsgrundlage -Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen- vorliegt.
Die 6. Änderung soll dann folgende Flächen beinhalten:
a)
b)
Ziffer 20:
Ziffer 38:
c)
Ziffer 40:
d)
Ziffer 33:
Wohnbaufläche im Ortsteil Drove, „Kommweg“
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, Bereich „Bergsteiner
Straße“
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, „Rödderweg“,
(Einzelgrundstück)
Fläche unterhalb der Straße „Holzweg“, oberer Teil“
Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, ist der Zeitpunkt des Eintritts einer neuen Rechtsgrundlage derzeit nicht
absehbar. Unabhängig davon wurde am 16. 03. 1999 eine erneute Ortsbesichtigung mit der Höheren und der Unteren
Landschaftsbehörde durchgeführt.
Bei dieser Gelegenheit haben beide Dienststellen nach wie vor erklärt, dass sie einer Ausweisung von Wohnbauflächen
nach wie vor nicht zustimmen werden. Aus diesem Grunde wird auch das landesplanerische Einvernehmen gem. § 20
Landesplanungsgesetz weiterhin nicht erteilt.
Vor diesem Hintergrund schlage ich Ihnen nunmehr vor, das Verfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
einzustellen und es bei den „weißen Flecken“ im FNP zu belassen. Sollte zu irgendeinem Zeitpunkt tatsächlich die neue
Rechtsgrundlage eintreten, besteht alsdann immer noch die Möglichkeit, ein neues Verfahren einzuleiten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie dem Beschlussvorschlag folgen, keine.
III. Beschlussvorschlag Umweltausschusses:
„Das Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird eingestellt, da die
Bezirksregierung nach wie vor das landesplanerische Einvernehmen gemäß § 20 Landesplanungsgesetz nicht
erteilt.
Hiervon betroffen sind folgende Grundstücksbereiche:
2
a)
b)
Ziffer 20:
Ziffer 38:
c)
Ziffer 40:
d)
Ziffer 33:
Wohnbaufläche im Ortsteil Drove, „Kommweg“
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, Bereich „Bergsteiner
Straße“
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, „Rödderweg“,
(Einzelgrundstück)
Fläche unterhalb der Straße „Holzweg“, oberer Teil“
III. Beschlussvorschlag der Verwaltung:
„Das Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird eingestellt, da die
Bezirksregierung nach wie vor das landesplanerische Einvernehmen gemäß § 20 Landesplanungsgesetz nicht
erteilt.
Hiervon betroffen sind folgende Grundstücksbereiche:
a)
b)
Ziffer 20:
Ziffer 38:
c)
Ziffer 40:
d)
Ziffer 33:
Wohnbaufläche im Ortsteil Drove, „Kommweg“
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, Bereich „Bergsteiner
Straße“
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, „Rödderweg“,
(Einzelgrundstück)
Fläche unterhalb der Straße „Holzweg“, oberer Teil“
III. Beschlussvorschlag:
„Das Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird weiterhin bis zum
Eintritt einer neuen Rechtslage (Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen) zurückgestellt.
Hiervon betroffen sind folgende Grundstücksbereiche:
a)
b)
Ziffer 20:
Ziffer 38:
c)
Ziffer 40:
d)
Ziffer 33:
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
Wohnbaufläche im Ortsteil Drove, „Kommweg“
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, Bereich „Bergsteiner
Straße“
Wohnbaufläche im Ortsteil Obermaubach, „Rödderweg“,
(Einzelgrundstück)
Fläche unterhalb der Straße „Holzweg“, oberer Teil“