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Beschlussvorlage GB (Neufassung des Entgelttarifs des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
70 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 148/2005 27.10.2005 Az.: 20/959-50 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 16.11.2005 Kreisausschuss 07.12.2005 Kreistag 21.12.2005 Neufassung des Entgelttarifs des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 424 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat 2005. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Neufassung des Tarifs über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen in der Fassung nach Anlage 1. Die Neufassung tritt am 01.01.2006 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Tarif über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen in der Fassung vom 01.01.2002 außer Kraft. Begründung: Seite - 2 - I. Änderungen in den Tarifstellen Da sich bei einer Vielzahl von Tarifstellen des bisherigen Entgelttarifs ein Änderungsbedarf ergeben hat, wurde aus Übersichtsgründen eine Neufassung des Entgelttarifs vorgenommen. Die einzelnen Änderungen werden wie folgt begründet: Tarif-Nr. 5 – Kreisarchiv und Tarif-Nr. 9 - Kreisbibliothek Aufgrund von Vergleichen mit Archiven/Bibliotheken anderer öffentlicher Träger wurden die Entgelte angepasst. Tarif-Nr. 6 – Kreismedienzentrum Es handelt sich um die Tarifstellen des Kreismedienzentrums in Kall, die dem Grunde und der Höhe nach angepasst wurden. Es wird verwiesen auf den Auftrag der Arbeitsgruppe 1 des Kreistages an die Verwaltung im Zuge der Bewertung der aufgabenkritischen Untersuchungen (hier: Produkte im Geschäftsbereich I) . Die neuen Tarife der Tarifstelle 6 wurden weitgehend an die Gebührenordnung des Landesmedienzentrums angepasst. Die bisherige 50%ige Gebührenermäßigung für kreisangehörige Städte und Gemeinden beim Geräteverleih (bisher Nummer 6.8) wird zur Deckung der Selbstkosten aufgehoben. Tarif-Nr. 10 – Brandschutzzentrum Aufgrund neuer Serviceleistungen und geänderter Prüfvorschriften (siehe Tarifstellen Nr. 10.1 und 10.2) wurde eine Neukalkulation der Tarife auf Selbstkostenbasis vorgenommen. Bei der Kalkulation der Sachkosten für den Einsatz von Fahrzeugen und Ausstattung im Rahmen der Gefahrenabwehr (Nr. 10) wurden bei den Sachkosten nach geltender Rechtsprechung (nur) die Vorhaltekosten ermittelt und durch die Jahresstundenzahl dividiert. Tarif-Nr. 11 –neu– (Div. Prüfungen der Stabsstelle 14 –Rechnungsprüfung-) Durch die Aufnahme dieser Tarifstelle wird die Erhebung von Entgelten für die genannten Prüfungen ermöglicht. Tarif-Nr. 12 –neu– (Bereitstellung von Räumlichkeiten der kreiseigenen Schulen an Dritte) Mit dem Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 27.04.2005, V 77/2005, wurde die Verwaltung beauftragt, eine Entgeltordnung zu erarbeiten. Bei der Kalkulation wurden die Kosten der Schulverwaltung, des Immobilienmanagements (Bauunterhaltung und Bewirtschaftung, Verbrauchskosten) sowie Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung) angesetzt. Das Entgelt soll für kreisansässige gemeinnützige Nutzer auf 50% und für kreisansässige private und nichtgewerbliche Nutzer auf 75% der Pauschale ermäßigt werden. Der Beschluss des Kreistages vom 13.02.1980, wonach die Nutzung durch Sportvereine kostenlos ist, wird damit aufgehoben. Ausnahme: Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 09.11.1981 stellt der Kreis Euskirchen dem TV Kall die Turnhalle im Berufskolleg Eifel den sportlichen Belangen entsprechend temperiert und bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet unentgeltlich zur Verfügung. Grundlage für den Vergleich war die Übertragung eines Grundstückes nebst darauf stehender Turnhalle vom TV Kall auf den Kreis. Als Gegenleistung wurde ein Kaufpreis von 8.500,- DM sowie die Einräumung eines unentgeltlichen Benutzungsrechts, das mit Auflösung des TV Kall endet, vereinbart. Der Kreis hat die Vereinsführung um Prüfung gebeten, ob und unter welchen Voraussetzungen es auf freiwilliger Basis zu einer Auflösung der Vereinbarung kommen kann. II. Auswirkungen auf den Haushalt Die Änderung führt zu Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt ab dem Haushaltsjahr 2006. Anlagen: Seite - 3 - • • Anlage 1: Anlage 2: Neufassung des Entgelttarifs Synopse alte/neue Fassung gez. i.V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)