Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 148/2005
27.10.2005
Az.: 20/959-50
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
16.11.2005
Kreisausschuss
07.12.2005
Kreistag
21.12.2005
Neufassung des Entgelttarifs des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 424
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat 2005.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt die Neufassung des Tarifs über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des
Kreises Euskirchen in der Fassung nach Anlage 1.
Die Neufassung tritt am 01.01.2006 in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Tarif über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für
Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen in der
Fassung vom 01.01.2002 außer Kraft.
Begründung:
Seite - 2 -
I. Änderungen in den Tarifstellen
Da sich bei einer Vielzahl von Tarifstellen des bisherigen Entgelttarifs ein Änderungsbedarf ergeben hat, wurde aus Übersichtsgründen eine Neufassung des Entgelttarifs vorgenommen.
Die einzelnen Änderungen werden wie folgt begründet:
Tarif-Nr. 5 – Kreisarchiv und Tarif-Nr. 9 - Kreisbibliothek
Aufgrund von Vergleichen mit Archiven/Bibliotheken anderer öffentlicher Träger wurden die Entgelte angepasst.
Tarif-Nr. 6 – Kreismedienzentrum
Es handelt sich um die Tarifstellen des Kreismedienzentrums in Kall, die dem Grunde und der Höhe nach angepasst wurden. Es wird verwiesen auf den Auftrag der Arbeitsgruppe 1 des Kreistages
an die Verwaltung im Zuge der Bewertung der aufgabenkritischen Untersuchungen (hier: Produkte
im Geschäftsbereich I) .
Die neuen Tarife der Tarifstelle 6 wurden weitgehend an die Gebührenordnung des Landesmedienzentrums angepasst. Die bisherige 50%ige Gebührenermäßigung für kreisangehörige Städte
und Gemeinden beim Geräteverleih (bisher Nummer 6.8) wird zur Deckung der Selbstkosten aufgehoben.
Tarif-Nr. 10 – Brandschutzzentrum
Aufgrund neuer Serviceleistungen und geänderter Prüfvorschriften (siehe Tarifstellen Nr. 10.1 und
10.2) wurde eine Neukalkulation der Tarife auf Selbstkostenbasis vorgenommen. Bei der Kalkulation der Sachkosten für den Einsatz von Fahrzeugen und Ausstattung im Rahmen der Gefahrenabwehr (Nr. 10) wurden bei den Sachkosten nach geltender Rechtsprechung (nur) die Vorhaltekosten ermittelt und durch die Jahresstundenzahl dividiert.
Tarif-Nr. 11 –neu– (Div. Prüfungen der Stabsstelle 14 –Rechnungsprüfung-)
Durch die Aufnahme dieser Tarifstelle wird die Erhebung von Entgelten für die genannten Prüfungen ermöglicht.
Tarif-Nr. 12 –neu– (Bereitstellung von Räumlichkeiten der kreiseigenen Schulen an Dritte)
Mit dem Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 27.04.2005, V 77/2005, wurde die Verwaltung
beauftragt, eine Entgeltordnung zu erarbeiten. Bei der Kalkulation wurden die Kosten der Schulverwaltung, des Immobilienmanagements (Bauunterhaltung und Bewirtschaftung, Verbrauchskosten) sowie Kapitalkosten (Abschreibung und Verzinsung) angesetzt. Das Entgelt soll für kreisansässige gemeinnützige Nutzer auf 50% und für kreisansässige private und nichtgewerbliche Nutzer auf 75% der Pauschale ermäßigt werden. Der Beschluss des Kreistages vom 13.02.1980, wonach die Nutzung durch Sportvereine kostenlos ist, wird damit aufgehoben.
Ausnahme: Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 09.11.1981 stellt der Kreis Euskirchen
dem TV Kall die Turnhalle im Berufskolleg Eifel den sportlichen Belangen entsprechend temperiert
und bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet unentgeltlich zur Verfügung. Grundlage für den Vergleich war die Übertragung eines Grundstückes nebst darauf stehender Turnhalle vom TV Kall auf
den Kreis. Als Gegenleistung wurde ein Kaufpreis von 8.500,- DM sowie die Einräumung eines
unentgeltlichen Benutzungsrechts, das mit Auflösung des TV Kall endet, vereinbart. Der Kreis hat
die Vereinsführung um Prüfung gebeten, ob und unter welchen Voraussetzungen es auf freiwilliger
Basis zu einer Auflösung der Vereinbarung kommen kann.
II. Auswirkungen auf den Haushalt
Die Änderung führt zu Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt ab dem Haushaltsjahr 2006.
Anlagen:
Seite - 3 -
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Anlage 1:
Anlage 2:
Neufassung des Entgelttarifs
Synopse alte/neue Fassung
gez. i.V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)