Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Anlage 2 zur Vorlage V 148/2005
Svnopse
zum Entgelttarif über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für
Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen
Anmerkungen: Änderungen werden fett und kursiv dargestellt. Durchgestrichene Tarifstellen
entfallen zum 01.01.2006.
bisherige
neue Fassung
Fassung
lfd. -Nr.
1.
Gegenstand
Ausarbeitung von Bauleitplänen
Entgelt - € Zur
Entgelt - € -
Abdeckung
der
Kosten
für
die
Ausarbeitung von Bauleitplänen werden
Entgelte in analoger Anwendung der Bestimmungen
der
Verordnung
über
jeweils
die
geltenden
Honorare
für
Leistungen der Architekten und Ingenieure
erhoben.
2.
Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen
Zur
Abdeckung
der
Durchführung
Kosten
von
für
die
Bodenordnungs-
maßnahmen werden Entgelte in analoger
Anwendung der Bestimmungen der jeweils
geltenden
Gebührenordnung
für
die
Vermessungs- und Katasterbehörden in
Nordrhein-Westfalen erhoben.
3.
Tiefbau
Für
die
Bauoberleitung
und
örtliche
Bauüberwachung im Bereich Straßenbau
werden Entgelte in analoger Anwendung
der
Bestimmungen der jeweils geltenden
Verordnung
über
die
Honorare
für
Leistungen der Architekten und Ingenieure
erhoben.
4.
Ausführung von Vermessungsarbeiten nicht hoheitlicher
Art
Für die Ausführung von Vermessungsarbeiten
nicht
Entgelte
in
Bestimmungen
hoheitlicher
analoger
der
Art
werden
Anwendung
jeweils
der
geltenden
Gebührenordnung für die Vermessungsund
Katasterbehörden
Westfalen erhoben.
5.
Kreisarchiv
Für das Kreisarchiv
werden Entgelte in
analoger
Anwendung
der
Bestimmungen der
jeweils
geltenden
Gebührenordnung
für die staatlichen
Archive des Landes
NordrheinWestfalen erhoben
in
Nordrhein-
bisherige
neue Fassung
Fassung
lfd. -Nr.
Gegenstand
5.
Kreisarchiv
5.1
Recherchen des Archivpersonals nach Einzelauftrag
je ¼ Stunde
für Erwachsene
für Schüler, Studenten, Auszubildende,
Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
Entgelt - € -
Entgelt - € -
10,00
5,00
Die erste ½ Stunde ist entgeltfrei.
5.2
5.3
Veröffentlichungsentgelte
ab 2.000 Exemplare
50,00
Für alle anderen Leistungen des Kreisarchivs werden Entgelte in
analoger Anwendung der Bestimmungen der jeweils geltenden Gebührenordnung für das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen erhoben.
6.
Kreismedienzentrum
6.1
Für den Verleih audio-visueller Aufnahme- und Wiedergabegeräte
und Zubehör bis zu drei Tagen, je Gerät
6.1.1
Tonfilmprojektor 16 mm
6.1.1
AV-Geräte wie z.B.: Overhead-Projektor, Episkop, 16mmProjektor, Stativ, Leinwand, Fotokamera, Fernsehgerät,
etc.
35,00
18,00
6.1.2
Diaprojektor
9,00
6.1.3
Overhead-Projektor
6.1.4
Episkop
6.1.5
CD-Player/Stereoanlage
13,50
6.1.6
Audioaufnahme-Einheit (MC)
13,50
6.1.7
Projektionswand
6.1.8
Fernsehgerät
20,00
6.1.9
Videorecorder/DVD-Player
35,00
6.1.10
Digitale Videokamera/Camcorder/Digitalkamera
45,00
13,50
9,00
9,00
50,00
bisherige
neue Fassung
Fassung
lfd. -Nr.
Gegenstand
Entgelt - € -
Entgelt - € -
6.1.2
6.1.11
Lautsprecheranlage mit Mikrofon und Anschlusskabel
35,00
6.1.3
6.1.12
Mikrofon
6,50
6.1.13
Mikrofonständer
4,00
6.1.14
Video- und Datenprojektor
90,00
6.1.4
6.1.15
Für jeden weiteren Tag wird 1/3 des Entgeltes zu Nrn. 6.1.1 bis 6.1.4 erhoben.
6.1.5
6.1.16
Die Entgeltberechnung nicht aufgeführter Geräte orientiert sich
am Umfang und Wert der aufgeführten Geräte
Befreiungen:
Die Inanspruchnahme von Leistungen nach Nr. 6.1.1 - 6.1.5 ist
für Schulen und Kindergärten entgeltfrei.
Die genannten Leistungen sind für Veranstaltungen der
anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
entgeltfrei, wenn die Veranstaltung der Jugendförderung oder bildung dient und hierfür kein Entgelt mit Gewinnerzielungsabsicht erhoben wird.
6.2
Foto- und Laborarbeiten
6.2.1
Entwicklung angelieferter Negativ-Schwarzweiß Filme:
- 135-36, 135-20. 135-12; 120
- Planfilm 9x12cm
Entwicklung angelieferter Color-Negativfilme:
- 135-36, 135-20, 135-12; 120
- Planfilme 9x12 cm
Entwicklung angelieferter Schwarzweiß und ColorUmkehrfilme:
- 135-36, 135-20, 135-12; 120
- 9x12 cm
6.2.2
Schwarzweiß-Negativ Aufnahmen
- Kleinbild (24x36 mm)
- 6x6 cm oder 5,6x7,2 cm
- 9x12 cm
1,50
1,50
2,50
2,50
3,70
3,70
13,00
19,50
32,00
45,00
105,00
bisherige
neue Fassung
Fassung
lfd. -Nr.
6.2.3
6.2.4
6.2.5
6.2.6
Gegenstand
Color-Negativ Aufnahmen
- Kleinbild (24x36 mm)
- 6x6 cm oder 5,6x7,2 cm
- 9x12 cm
als Color-Diapositive (Umkehrfilm)
- Kleinbild (24x36 mm)
- 6x6 cm oder 5,6x7,2 cm
- 9x12 cm
Schwarzweiß-Reproduktionen als Negativ - im Medienzentrum
- je Stück
- Kleinbildfilm (24x36 mm)
- 6x6 cm oder 5,6x7,2 cm
- 9x12 cm
Schwarzweiß-Reproduktionen als Diapositive (Umkehrfilm) im Medienzentrum - je Stück
- Kleinbild (24x36 mm)
- 6x6 cm oder 5,6x7,2 cm
Color-Reproduktionen als Negativ - im Medienzentrum - je
Stück
- Kleinbild (24x36 mm)
- 6x6 cm oder 5,6x7,2 cm
- 9x12 cm
Color-Reproduktionen als Diapositiv - im Medienzentrum- je
Stück:
- Kleinbild (24x36 mm)
- 6x6 dm oder 5,6x7,2cm
- 9x12 cm
Schwarzweiß-Vergrößerungen
- 6x6 cm bis 9x13 cm
- 10,5x14,8 cm (DIN A 6 oder sogenannte WeltPostkarte)
- 13x18 cm
- 18x24 cm
- 24x30 cm
- 30x40 cm
- 40x50 cm
- 50x60 cm
6.2.7
Beträgt das Entgelt bei einem Auftrag, der nach den Tarifen
6.2.1 bis 6.2.6 abzurechnen ist, weniger als
5,00 €, so wird ein Mindestentgelt von
erhoben
6.2.1
Schwarzweiß-Negativ Aufnahmen / Reproduktion inkl.
Entgelt - € -
18,50
27,50
46,50
23,00
34,00
57,00
3,50
4,50
6,50
3,50
4,50
7,00
21,00
28,00
7,00
21,00
30,00
0,70
1,00
2,00
4,00
6,50
10,00
16,50
20,00
5,00
Entgelt - € -
bisherige
neue Fassung
Fassung
lfd. -Nr.
Gegenstand
Entwicklung
- Kleinbild (24x36 mm) 1)
- 6x6 cm
- 9x12 cm / 4x5`
1)
6.2.2
6.2.3
6.2.5
6.2.6
6.2.7
6.2.8
Entgelt - € 15,00
21,00
35,00
Einzelaufnahme 15,00 €, jede weitere 5,00 €
Color-Negativ Aufnahmen / Reproduktionen
- Kleinbild (24x36 mm)
- 6x6 cm
- 9x12 cm / 4x5`
als Color-Diapositive
- Kleinbild (24x36 mm) ungerahmt
- 6x6 cm
- 9x12 cm / 4x5`
20,00
30,00
50,00
23,00
35,00
60,00
Digitale Fotoaufnahmen (mit digitaler Spiegelreflexkamera)
Siehe Preise SW-Aufnahmen
Bei Serien / Reportagen je angefangener ½ Stunde
6.2.4
Entgelt - € -
Schwarzweiß-Vergrößerungen auf PE-Papier
- 10x15 cm
- 13x18 cm
- 18x24 cm
- 30x40 cm
Andere Formate nach vorheriger Absprache, je nach
Verfügbarkeit des Materials.
Digital-Scans (300 ppi)
- bis DIN A 5
- bis DIN A 4
Andere Ausgabegrößen auf Anfrage
Weitere Bildoptimierungen werden nach Aufwand
berechnet. Die Sicherung auf 1 CD-Rom ist im Scanpreis
enthalten, bei weiteren Datenträgern entstehen die unter
6.2.6 genannten Gebühren.
20,00
2,80
3,70
5,30
13,00
12,00
24,00
CD-Brennen / Datensicherung
- bis 100 MB
- bis 300 MB
- bis 650 MB
CD-Duplikaterstellung
DVD-Duplikaterstellung
3,50
7,00
15,00
5,00
15,00
Digitale Bildbearbeitung
15 min.
10,00
Recherchegebühr von Fotos aus dem Fotoarchiv
je ¼ Stunde
für Erwachsene
für Schüler, Studenten, Auszubildende,
10,00
bisherige
neue Fassung
Fassung
lfd. -Nr.
Gegenstand
Entgelt - € -
5,00
Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
Die erste ½ Stunde ist entgeltfrei.
6.2.9
Entgelt - € -
Serienaufnahmen oder Reportagen
Tätigkeit je angefangene 1/2 Stunde
20,00
20,00
20,00
20,00
30,00
30,00
55,00
55,00
85,00
30,00
30,00
55,00
55,00
85,00
- in Fernsehsendungen
einzelfallbezogene
Ermessensentscheidung des/der
Leiters/Leiterin
KMZ
einzelfallbezogene
Ermessensentscheidung des/der
Leiters/Leiterin
KMZ
Veröffentlichungen anderer Art
einzelfallbezogene
Ermessensentscheidung des/der
Leiters/Leiterin
KMZ
einzelfallbezogene
Ermessensentscheidung des/der
Leiters/Leiterin
KMZ
Zuzüglich Material, Bearbeitungszeiten (digital), evt.
Fremdlaborkosten und Fahrtkilometer
6.3
Veröffentlichungshonorar von Fotos des Medienzentrums
(je Foto)
- schwarzweiß in auswärtigen Zeitungen, Zeitschriften,
Prospekten
- farbig in auswärtigen Zeitungen, Zeitschriften,
Prospekten
- schwarzweiß in Büchern
- farbig in Büchern
- schwarzweiß als Buchtitel
- farbig als Buchtitel
je Foto
25,00
als Titelfoto
75,00
Für eine Wiederholungswiedergabe einer Aufnahme vom
selben Nutzer ermäßigt sich das Honorar um 30% je
Aufnahme.
Dienststellen der Kreisverwaltung Euskirchen zahlen kein
Veröffentlichungshonorar.
Von der Zahlung eines Veröffentlichungshonorars sind auch
Tages- und Wochenzeitungen, die im Kreis Euskirchen
erscheinen, ausgenommen.
Ein Veröffentlichungshonorar wird auch dann nicht erhoben,
wenn der Kreis Euskirchen anerkennt, dass das jeweils
veröffentlichte Foto werbend für den Kreis Euskirchen wirkt.
bisherige
neue Fassung
Fassung
lfd. -Nr.
6.4
Gegenstand
Nutzung der Videoschnittanlage im KMZ
- für einen halben Tag (bis 4 Stunden)
- für einen ganzen Tag (bis 8 Stunden)
6.5
6.4
Fahrten zu Fotoaufnahmen, Transport von Geräten u.a. mit
Kraftfahrzeugen - pro km
6.6
Tätigkeit eines Vorführers je angefangene Stunde
6.7
6.5
Entgelt für die Wiederbeschaffung verloren gegangenen Film-,
Bild- oder Anschauungsmaterials Begleitmaterials von
Medien und für Teile desselben (Dias, Folien)
6.6
6.8
Beträgt das Entgelt bei einem Auftrag, der nach den Tarifen
6.2.1 bis 6.2.6 5 abzurechnen ist, weniger als
10,00 €, so wird ein Mindestentgelt von 10,00 €
erhoben
Die kreisangehörigen Gemeinden zahlen für die
Inanspruchnahme der Leistungen nach lfd. Nr. 6.1.1 – 6.1.14
50% der ausgewiesenen Entgelte.
Befreiungen:
Die Inanspruchnahme von Leistungen nach Nr. 6.1.1 - 6.1.14
ist für Schulen, Jugendverbände, Jugendgruppen aller
Organisationen, die als förderungswürdig anerkannt sind, für
Jugendheime
und
andere
Einrichtungen,
die
jugendpflegerische Zwecke verfolgen sowie für Kirchen und
kirchenähnliche Einrichtungen im Kreis Euskirchen entgeltfrei,
soweit für deren Veranstaltungen kein Entgelt erhoben wird.
6.7
Entgelte für Leistungen, die in der Gebührerordnung nicht
beschrieben sind, werden auf Selbstkostenbasis berechnet.
7
Kreismuseum Blankenheim
7.1
Eintritt Kinder, Schüler, Jugendliche (bis zum vollendeten 18.
Entgelt - € -
Entgelt - € -
38,00
77,00
38,00
77,00
0,50
nach Landesreisekostengesetz
NW
120 % der auf
volle € aufgerundeten
Bruttovergütung je
Stunde nach BAT,
Vergütungsgruppe
Vc
(verh. 1
Kind) nach dem
Stand vom 01.
01. des Jahres, in
dem die Tätigkeit
ausgeübt wird.
120 % der auf
volle € aufgerundeten
Bruttovergütung je
Stunde nach BAT,
Vergütungsgruppe
Vc
(verh. 1
Kind) nach dem
Stand vom 01.
01. des Jahres, in
dem die Tätigkeit
ausgeübt wird.
5,50
10,00
10,00
bisherige
neue Fassung
Fassung
lfd. -Nr.
Gegenstand
Entgelt - € -
Entgelt - € -
Lebensjahr)
1,00
1,00
7.2
Eintritt Erwachsene
2,00
2,00
7.3
Eintritt Gruppenbesucher (Kinder) ab 10 Personen, je
0,50
0,50
7.4
Eintritt Gruppenbesucher (Erwachsene) ab 10 Personen, je
1,50
1,50
7.5
Eintritt Familienkarte
5,00
5,00
7.6
Eintritt Arbeitslose
entgeltfrei
entgeltfrei
7.7
Für den ausschließlichen Besuch von Wechselausstellungen
werden 50% des Entgelts erhoben.
8.
Volkshochschule
8.1
Veranstaltungen
Der Leiter der
Volkshochschule
ist ermächtigt, das
Teilnehmerentgelt
nach Art und
Umfang jeder
Veranstaltung
festzusetzen (KTBeschluss vom
17.12.2000)
Der Leiter der
Volkshochschule
ist ermächtigt, das
Teilnehmerentgelt
nach Art und
Umfang jeder
Veranstaltung
festzusetzen (KTBeschluss vom
17.12.2000)
9.
Kreisbibliothek
9.1
Entleihe von Medien
entgeltfrei
entgeltfrei
9.1.1
Jahresausweis
(berechtigt zum Ausleihen von Medien für ein Jahr ab der
Ausstellung)
für Erwachsene
für Schüler, Studenten, Auszubildende,
Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
15,00
7,50
9.1.2
Ausstellen eines Ersatz-Jahresausweises
3,00
9.1.3
Tagesausweis
(berechtigt zum Ausleihen von Medien am selben Tag)
für Erwachsene
für Schüler, Studenten, Auszubildende,
Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
3,00
9.2
Mahnentgelt bei Überschreiten der Leihfristen pro
1,50
0,50
3,00
bisherige
neue Fassung
Fassung
lfd. -Nr.
Gegenstand
Entgelt - € -
zzgl. Auslagen
Medieneinheit und angefangene Woche
9.3
9.4
Entgelt - € -
Verwaltungskostenanteil an Entgelt für Aufgabe einer Fernleihbestellung pro Medieneinheit
1,00
3,00
zzgl. Auslagen
Literatur-Recherchen des Archivpersonals nach
Einzelauftrag
je ¼ Stunde
für Erwachsene
für Schüler, Studenten, Auszubildende,
Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
10,00
5,00
Die erste ½ Stunde ist entgeltfrei.
9.5
10.
Internetnutzung für Literatur-Recherchen
(Die Internet-Nutzung beschränkt sich auf Suchen, die eine
spezielle Beziehung zum Kreis Euskirchen, zur Eifelregion
oder deren Geschichte haben)
je angefangene ½ Stunde
je Ausdruck s/w
je Ausdruck farbig
1,50
0,30
1,00
Leistungen des Brandschutzzentrums / Kreisfeuerwehrschule des Kreises in
Schleiden als gemeinsame Einrichtung im Rahmen des FSHG
siehe
Neufassung
unten
- Anlage 1 -
10.1
Schlauchpflege
10.2
Prüfungsarbeiten an Atemschutzgeräten
10.2.1
je Stück
5,00
5,00
jährliche Prüfung
6,50
6,50
10.2.2
Dreijahresprüfung mit Teiletausch
7,60
7,60
10.2.3
Sechsjahresprüfung mit Teiletausch
8,50
8,50
10.3
Prüfungsarbeiten an Atemschutzmasken
10.3.1
jährliche Prüfung
6,00
6,00
10.3.2
Zweijahresprüfung mit Teiletausch
7,00
7,00
10.4
Hauptuntersuchungen von Atemluftflaschen je Stück
18,00
18,00
10.5
Füllen von Atemluftflaschen je Stück
1,00
1,00
bisherige
neue Fassung
Fassung
lfd. -Nr.
Gegenstand
Entgelt - € -
Entgelt - € -
10.6
Prüfungsarbeiten an Chemikalienschutzanzügen
15,00
15,00
10.7
Servicearbeiten an funktechnischen Geräten
15,00
15,00
10.8
Benutzung des Schulungsraumes oder der
Atemschutzübungsanlage
65,00
65,00
85,00
85,00
Richtwerte für den
mittleren Dienst
nach dem
Gebührengesetz
NRW
Richtwerte für den
mittleren Dienst
nach dem
Gebührengesetz
NRW
werden auf
Selbstkostenbasis
zusätzlich
berechnet.
werden auf
Selbstkostenbasis
zusätzlich
berechnet.
10.9
pro Std.
Einsatz von Fahrzeugen und feuerwehrtechnischem Gerät
je Einsatz
10.10
Personaleinsatz
- dem Entgelt der Tarifstellen 10.1 – 10.9 wird der zur
ordnungsgemäßen Durchführung der jew. Dienstleistung
notwendige Personalaufwand hinzugerechnet.
Die Berechnung erfolgt nach Arbeitswerten; 1 Std. = 10 AW
10.11
Ersatz- und Austauschteile/Verbrauchsmaterial
11
Prüfung der Kassen-, Buch- und Betriebsführung (einschl.
Jahresabschlüsse/Jahresrechnungen) von Unternehmen,
Einrichtungen, Anstalten, Verbänden, Vereinen, Stiftungen
und dergleichen, an denen der Kreis beteiligt oder wegen
ihrer Aufgabenerfüllung interessiert ist und die die
Prüfung durch die Rechnungsprüfung des Kreises
beantragen.
12
Zur Abdeckung
der Kosten
werden Entgelte
auf
Selbstkostenbasi
s, berechnet auf
der Grundlage
des jeweils
geltenden KGStBerichtes
„Kosten eines
Arbeitsplatzes“
erhoben.
Bereitstellung von Räumlichkeiten in kreiseigenen Schulen
je angefangene Stunde der Nutzung
12.1
Thomas-Eßer-Berufskolleg, Euskirchen
12.1.1
Klassenraum
2,20
12.1.2
Turnhalle, je Drittel
7,60
12.1.3
4,20
bisherige
neue Fassung
Fassung
lfd. -Nr.
Gegenstand
Entgelt - € -
Entgelt - € -
Küche
12.1.4
Aula
9,10
12.1.5
Gymnastikhalle
2,40
12.1.6
Kraftraum
7,30
12.2
Berufskolleg Eifel, Kall
12.2.1
Klassenraum
12.2.2
Turnhalle, je Drittel
12.2.3
Küche, einfache Ausstattung
12.2.4
Küche, Profi-Ausstattung
10,00
12.2.5
Aula
15,90
12.2.6
Kraftraum
7,70
12.3
Hans-Verbeek-Schule, Euskirchen
12.3.1
Klassenraum
4,10
12.3.2
Küche
5,30
12.3.3
Gymnastikhalle
7,20
12.4
St.-Nikolaus-Schule, Kall
12.4.1
Küche
12.5
Die Anwendung der Tarifstellen 12.1.1 bis 12.4.1 erfolgt in
folgender Staffelung bei der Vermietung an
12.6
3,60
10,00
4,60
4,70
•
kreisansässige gemeinnützige Nutzer
50 %
•
kreisansässige
Nutzer
75 %
•
nicht
kreisansässige
Gewerbetreibende
private
und
nichtgewerbliche
Nutzer
oder
Besondere
Aufwendungen,
z.B.
für
erforderliche
Sonderreinigungen, beschädigtes/abhanden gekommenes
Inventar, zusätzliche Bereitstellung von Hausmeistern,
werden im Einzelfall auf Selbstkostenbasis zusätzlich
berechnet. Gleiches gilt bei erhöhtem Verbrauch von
100 %
bisherige
neue Fassung
Fassung
lfd. -Nr.
Gegenstand
Betriebsstoffen, Energie und Verbrauchsmaterialien.
Entgelt - € -
Entgelt - € -
Neufassung Tarifstelle 10 zum 01.01.2006
Sachkosten
in €
Personalkosten
in Arbeitswerten
(AW) *
10.1
10.1.1
10.1.2
10.1.3
Leistungen des Brandschutzzentrums des Kreises in Schleiden
im Rahmen der FSHG - Aufgaben des Kreises als gemeinsame
Einrichtung
(die folgenden Tarife gelten mit Ausnahme der Tarifstelle 10.12 nicht
für kreisangehörige Städte und Gemeinden)
Prüfungsarbeiten an Atemschutzgeräten
½-jährliche Prüfung
jährliche Prüfung
Anlassbezogene Prüfung
2,70
4,00
2,70
3
4
3
10.2
10.2.1
10.2.2
10.2.3
Prüfungsarbeiten an Atemschutzmasken
½-jährliche Prüfung
jährliche Prüfung
Anlassbezogene Prüfung
1,60
2,50
1,60
2
3
2
10.3
TÜV-Prüfung Atemschutzflasche
(ohne TÜV-Gebühren und Materialkosten)
8,70
9
10.4
Jahresprüfung Ex-Messgeräte
3,40
4
10.5
Füllen von Atemluftflaschen (pro Flasche)
1,90
1
10.6
10.6.1
10.6.2
Tätigkeiten im Rahmen der Schlauchpflege
Reinigung und Druckprüfung
Reparatur, Wartung
5,30
8,90
2
3
10.7
10.7.1
10.7.2
Tätigkeiten im Rahmen der Funkwerkstatt
Reparatur/Wartung Funkmeldeempfänger
Reparatur/Wartung Funkgerät
12,50
31,20
1
2
10.8
10.8.1
10.8.1.1
Kreisfeuerwehrschule
Benutzung Schulungsraum pro Std.
Vor-/Nachbereitung Schulungsraum pro Nutzung
36,00
-
10
10.9
10.9.1
10.9.1.1
Atemschutzübungstrecke
Benutzung Atemschutzstrecke pro Std.**
Vor-/Nachbereitung Atemschutzstrecke pro Nutzung
61,50
-
10
10.10
10.10.1
10.10.2
10.10.3
Leihgebühren (pro Nutzung)
pro Atemschutzmaske**
pro Atemschutzgerät**
pro Atemschutzflasche**
0,30
5,50
3,30
-
10.11
10.11.1
10.11.2
10.11.3
10.11.4
10.11.5
10.11.6
10.11.7
10.11.8
Einsatz Fahrzeuge und Geräte (pro Stunde)
Servicecontainer Atemschutz
Alarmcontainer Atemschutz
Abrollcontainer Mehrzweckmulde
Abrollcontainer Plattform
Abrollcontainer Schlauch
Wechsellader EU-2251
Wechsellader EU-2252
Servicefahrzeug EU-2253
1,00
1,00
0,50
0,50
0,50
1,20
1,20
1,00
10.12
Ersatz- und Austauschteile, Verbrauchsmaterial, Betriebsstoffe,
Fremdleistungen, Porto, Reparaturkosten, etc.
10.
Gegenstand
Entsprechend
Zeitaufwand***
Lfd.-Nr.
Anlage 1 zum Entgelttarif
werden auf Selbstkostenbasis
zusätzlich berechnet
* Personalkosten nach den Richtwerten des KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“. Die Berechnung erfolgt
nach
AW ; 10 AW = 60 Minuten (Richtwert nach Anlage 1 des Berichts, z.Zt. umgerechnet 23,00 € /h zzgl. 20 % Gemeinkosten)
** In Rechnung gestellt werden auch die nach jeder Nutzung erforderlichen Wartungsarbeiten an Ausstattung, Geräten,
etc. (siehe z.B. Tarife unter 10.1, 10.2,...)
*** In Rechnung gestellt wird der Zeitaufwand für den Einsatz (ab Alarmierung/Benachrichtigung bis Einsatzende)
zuzüglich des Zeitaufwandes für die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft.