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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Vorlage V 148/2005)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
155 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Anlage 2 zur Vorlage V 148/2005 Svnopse zum Entgelttarif über die Festsetzung allgemein geltender privatrechtlicher Entgelte für Verwaltungstätigkeiten und die Inanspruchnahme von Einrichtungen des Kreises Euskirchen Anmerkungen: Änderungen werden fett und kursiv dargestellt. Durchgestrichene Tarifstellen entfallen zum 01.01.2006. bisherige neue Fassung Fassung lfd. -Nr. 1. Gegenstand Ausarbeitung von Bauleitplänen Entgelt - € Zur Entgelt - € - Abdeckung der Kosten für die Ausarbeitung von Bauleitplänen werden Entgelte in analoger Anwendung der Bestimmungen der Verordnung über jeweils die geltenden Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure erhoben. 2. Durchführung von Bodenordnungsmaßnahmen Zur Abdeckung der Durchführung Kosten von für die Bodenordnungs- maßnahmen werden Entgelte in analoger Anwendung der Bestimmungen der jeweils geltenden Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen erhoben. 3. Tiefbau Für die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung im Bereich Straßenbau werden Entgelte in analoger Anwendung der Bestimmungen der jeweils geltenden Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure erhoben. 4. Ausführung von Vermessungsarbeiten nicht hoheitlicher Art Für die Ausführung von Vermessungsarbeiten nicht Entgelte in Bestimmungen hoheitlicher analoger der Art werden Anwendung jeweils der geltenden Gebührenordnung für die Vermessungsund Katasterbehörden Westfalen erhoben. 5. Kreisarchiv Für das Kreisarchiv werden Entgelte in analoger Anwendung der Bestimmungen der jeweils geltenden Gebührenordnung für die staatlichen Archive des Landes NordrheinWestfalen erhoben in Nordrhein- bisherige neue Fassung Fassung lfd. -Nr. Gegenstand 5. Kreisarchiv 5.1 Recherchen des Archivpersonals nach Einzelauftrag je ¼ Stunde für Erwachsene für Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende Entgelt - € - Entgelt - € - 10,00 5,00 Die erste ½ Stunde ist entgeltfrei. 5.2 5.3 Veröffentlichungsentgelte ab 2.000 Exemplare 50,00 Für alle anderen Leistungen des Kreisarchivs werden Entgelte in analoger Anwendung der Bestimmungen der jeweils geltenden Gebührenordnung für das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen erhoben. 6. Kreismedienzentrum 6.1 Für den Verleih audio-visueller Aufnahme- und Wiedergabegeräte und Zubehör bis zu drei Tagen, je Gerät 6.1.1 Tonfilmprojektor 16 mm 6.1.1 AV-Geräte wie z.B.: Overhead-Projektor, Episkop, 16mmProjektor, Stativ, Leinwand, Fotokamera, Fernsehgerät, etc. 35,00 18,00 6.1.2 Diaprojektor 9,00 6.1.3 Overhead-Projektor 6.1.4 Episkop 6.1.5 CD-Player/Stereoanlage 13,50 6.1.6 Audioaufnahme-Einheit (MC) 13,50 6.1.7 Projektionswand 6.1.8 Fernsehgerät 20,00 6.1.9 Videorecorder/DVD-Player 35,00 6.1.10 Digitale Videokamera/Camcorder/Digitalkamera 45,00 13,50 9,00 9,00 50,00 bisherige neue Fassung Fassung lfd. -Nr. Gegenstand Entgelt - € - Entgelt - € - 6.1.2 6.1.11 Lautsprecheranlage mit Mikrofon und Anschlusskabel 35,00 6.1.3 6.1.12 Mikrofon 6,50 6.1.13 Mikrofonständer 4,00 6.1.14 Video- und Datenprojektor 90,00 6.1.4 6.1.15 Für jeden weiteren Tag wird 1/3 des Entgeltes zu Nrn. 6.1.1 bis 6.1.4 erhoben. 6.1.5 6.1.16 Die Entgeltberechnung nicht aufgeführter Geräte orientiert sich am Umfang und Wert der aufgeführten Geräte Befreiungen: Die Inanspruchnahme von Leistungen nach Nr. 6.1.1 - 6.1.5 ist für Schulen und Kindergärten entgeltfrei. Die genannten Leistungen sind für Veranstaltungen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII entgeltfrei, wenn die Veranstaltung der Jugendförderung oder bildung dient und hierfür kein Entgelt mit Gewinnerzielungsabsicht erhoben wird. 6.2 Foto- und Laborarbeiten 6.2.1 Entwicklung angelieferter Negativ-Schwarzweiß Filme: - 135-36, 135-20. 135-12; 120 - Planfilm 9x12cm Entwicklung angelieferter Color-Negativfilme: - 135-36, 135-20, 135-12; 120 - Planfilme 9x12 cm Entwicklung angelieferter Schwarzweiß und ColorUmkehrfilme: - 135-36, 135-20, 135-12; 120 - 9x12 cm 6.2.2 Schwarzweiß-Negativ Aufnahmen - Kleinbild (24x36 mm) - 6x6 cm oder 5,6x7,2 cm - 9x12 cm 1,50 1,50 2,50 2,50 3,70 3,70 13,00 19,50 32,00 45,00 105,00 bisherige neue Fassung Fassung lfd. -Nr. 6.2.3 6.2.4 6.2.5 6.2.6 Gegenstand Color-Negativ Aufnahmen - Kleinbild (24x36 mm) - 6x6 cm oder 5,6x7,2 cm - 9x12 cm als Color-Diapositive (Umkehrfilm) - Kleinbild (24x36 mm) - 6x6 cm oder 5,6x7,2 cm - 9x12 cm Schwarzweiß-Reproduktionen als Negativ - im Medienzentrum - je Stück - Kleinbildfilm (24x36 mm) - 6x6 cm oder 5,6x7,2 cm - 9x12 cm Schwarzweiß-Reproduktionen als Diapositive (Umkehrfilm) im Medienzentrum - je Stück - Kleinbild (24x36 mm) - 6x6 cm oder 5,6x7,2 cm Color-Reproduktionen als Negativ - im Medienzentrum - je Stück - Kleinbild (24x36 mm) - 6x6 cm oder 5,6x7,2 cm - 9x12 cm Color-Reproduktionen als Diapositiv - im Medienzentrum- je Stück: - Kleinbild (24x36 mm) - 6x6 dm oder 5,6x7,2cm - 9x12 cm Schwarzweiß-Vergrößerungen - 6x6 cm bis 9x13 cm - 10,5x14,8 cm (DIN A 6 oder sogenannte WeltPostkarte) - 13x18 cm - 18x24 cm - 24x30 cm - 30x40 cm - 40x50 cm - 50x60 cm 6.2.7 Beträgt das Entgelt bei einem Auftrag, der nach den Tarifen 6.2.1 bis 6.2.6 abzurechnen ist, weniger als 5,00 €, so wird ein Mindestentgelt von erhoben 6.2.1 Schwarzweiß-Negativ Aufnahmen / Reproduktion inkl. Entgelt - € - 18,50 27,50 46,50 23,00 34,00 57,00 3,50 4,50 6,50 3,50 4,50 7,00 21,00 28,00 7,00 21,00 30,00 0,70 1,00 2,00 4,00 6,50 10,00 16,50 20,00 5,00 Entgelt - € - bisherige neue Fassung Fassung lfd. -Nr. Gegenstand Entwicklung - Kleinbild (24x36 mm) 1) - 6x6 cm - 9x12 cm / 4x5` 1) 6.2.2 6.2.3 6.2.5 6.2.6 6.2.7 6.2.8 Entgelt - € 15,00 21,00 35,00 Einzelaufnahme 15,00 €, jede weitere 5,00 € Color-Negativ Aufnahmen / Reproduktionen - Kleinbild (24x36 mm) - 6x6 cm - 9x12 cm / 4x5` als Color-Diapositive - Kleinbild (24x36 mm) ungerahmt - 6x6 cm - 9x12 cm / 4x5` 20,00 30,00 50,00 23,00 35,00 60,00 Digitale Fotoaufnahmen (mit digitaler Spiegelreflexkamera) Siehe Preise SW-Aufnahmen Bei Serien / Reportagen je angefangener ½ Stunde 6.2.4 Entgelt - € - Schwarzweiß-Vergrößerungen auf PE-Papier - 10x15 cm - 13x18 cm - 18x24 cm - 30x40 cm Andere Formate nach vorheriger Absprache, je nach Verfügbarkeit des Materials. Digital-Scans (300 ppi) - bis DIN A 5 - bis DIN A 4 Andere Ausgabegrößen auf Anfrage Weitere Bildoptimierungen werden nach Aufwand berechnet. Die Sicherung auf 1 CD-Rom ist im Scanpreis enthalten, bei weiteren Datenträgern entstehen die unter 6.2.6 genannten Gebühren. 20,00 2,80 3,70 5,30 13,00 12,00 24,00 CD-Brennen / Datensicherung - bis 100 MB - bis 300 MB - bis 650 MB CD-Duplikaterstellung DVD-Duplikaterstellung 3,50 7,00 15,00 5,00 15,00 Digitale Bildbearbeitung 15 min. 10,00 Recherchegebühr von Fotos aus dem Fotoarchiv je ¼ Stunde für Erwachsene für Schüler, Studenten, Auszubildende, 10,00 bisherige neue Fassung Fassung lfd. -Nr. Gegenstand Entgelt - € - 5,00 Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende Die erste ½ Stunde ist entgeltfrei. 6.2.9 Entgelt - € - Serienaufnahmen oder Reportagen Tätigkeit je angefangene 1/2 Stunde 20,00 20,00 20,00 20,00 30,00 30,00 55,00 55,00 85,00 30,00 30,00 55,00 55,00 85,00 - in Fernsehsendungen einzelfallbezogene Ermessensentscheidung des/der Leiters/Leiterin KMZ einzelfallbezogene Ermessensentscheidung des/der Leiters/Leiterin KMZ Veröffentlichungen anderer Art einzelfallbezogene Ermessensentscheidung des/der Leiters/Leiterin KMZ einzelfallbezogene Ermessensentscheidung des/der Leiters/Leiterin KMZ Zuzüglich Material, Bearbeitungszeiten (digital), evt. Fremdlaborkosten und Fahrtkilometer 6.3 Veröffentlichungshonorar von Fotos des Medienzentrums (je Foto) - schwarzweiß in auswärtigen Zeitungen, Zeitschriften, Prospekten - farbig in auswärtigen Zeitungen, Zeitschriften, Prospekten - schwarzweiß in Büchern - farbig in Büchern - schwarzweiß als Buchtitel - farbig als Buchtitel je Foto 25,00 als Titelfoto 75,00 Für eine Wiederholungswiedergabe einer Aufnahme vom selben Nutzer ermäßigt sich das Honorar um 30% je Aufnahme. Dienststellen der Kreisverwaltung Euskirchen zahlen kein Veröffentlichungshonorar. Von der Zahlung eines Veröffentlichungshonorars sind auch Tages- und Wochenzeitungen, die im Kreis Euskirchen erscheinen, ausgenommen. Ein Veröffentlichungshonorar wird auch dann nicht erhoben, wenn der Kreis Euskirchen anerkennt, dass das jeweils veröffentlichte Foto werbend für den Kreis Euskirchen wirkt. bisherige neue Fassung Fassung lfd. -Nr. 6.4 Gegenstand Nutzung der Videoschnittanlage im KMZ - für einen halben Tag (bis 4 Stunden) - für einen ganzen Tag (bis 8 Stunden) 6.5 6.4 Fahrten zu Fotoaufnahmen, Transport von Geräten u.a. mit Kraftfahrzeugen - pro km 6.6 Tätigkeit eines Vorführers je angefangene Stunde 6.7 6.5 Entgelt für die Wiederbeschaffung verloren gegangenen Film-, Bild- oder Anschauungsmaterials Begleitmaterials von Medien und für Teile desselben (Dias, Folien) 6.6 6.8 Beträgt das Entgelt bei einem Auftrag, der nach den Tarifen 6.2.1 bis 6.2.6 5 abzurechnen ist, weniger als 10,00 €, so wird ein Mindestentgelt von 10,00 € erhoben Die kreisangehörigen Gemeinden zahlen für die Inanspruchnahme der Leistungen nach lfd. Nr. 6.1.1 – 6.1.14 50% der ausgewiesenen Entgelte. Befreiungen: Die Inanspruchnahme von Leistungen nach Nr. 6.1.1 - 6.1.14 ist für Schulen, Jugendverbände, Jugendgruppen aller Organisationen, die als förderungswürdig anerkannt sind, für Jugendheime und andere Einrichtungen, die jugendpflegerische Zwecke verfolgen sowie für Kirchen und kirchenähnliche Einrichtungen im Kreis Euskirchen entgeltfrei, soweit für deren Veranstaltungen kein Entgelt erhoben wird. 6.7 Entgelte für Leistungen, die in der Gebührerordnung nicht beschrieben sind, werden auf Selbstkostenbasis berechnet. 7 Kreismuseum Blankenheim 7.1 Eintritt Kinder, Schüler, Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Entgelt - € - Entgelt - € - 38,00 77,00 38,00 77,00 0,50 nach Landesreisekostengesetz NW 120 % der auf volle € aufgerundeten Bruttovergütung je Stunde nach BAT, Vergütungsgruppe Vc (verh. 1 Kind) nach dem Stand vom 01. 01. des Jahres, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. 120 % der auf volle € aufgerundeten Bruttovergütung je Stunde nach BAT, Vergütungsgruppe Vc (verh. 1 Kind) nach dem Stand vom 01. 01. des Jahres, in dem die Tätigkeit ausgeübt wird. 5,50 10,00 10,00 bisherige neue Fassung Fassung lfd. -Nr. Gegenstand Entgelt - € - Entgelt - € - Lebensjahr) 1,00 1,00 7.2 Eintritt Erwachsene 2,00 2,00 7.3 Eintritt Gruppenbesucher (Kinder) ab 10 Personen, je 0,50 0,50 7.4 Eintritt Gruppenbesucher (Erwachsene) ab 10 Personen, je 1,50 1,50 7.5 Eintritt Familienkarte 5,00 5,00 7.6 Eintritt Arbeitslose entgeltfrei entgeltfrei 7.7 Für den ausschließlichen Besuch von Wechselausstellungen werden 50% des Entgelts erhoben. 8. Volkshochschule 8.1 Veranstaltungen Der Leiter der Volkshochschule ist ermächtigt, das Teilnehmerentgelt nach Art und Umfang jeder Veranstaltung festzusetzen (KTBeschluss vom 17.12.2000) Der Leiter der Volkshochschule ist ermächtigt, das Teilnehmerentgelt nach Art und Umfang jeder Veranstaltung festzusetzen (KTBeschluss vom 17.12.2000) 9. Kreisbibliothek 9.1 Entleihe von Medien entgeltfrei entgeltfrei 9.1.1 Jahresausweis (berechtigt zum Ausleihen von Medien für ein Jahr ab der Ausstellung) für Erwachsene für Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende 15,00 7,50 9.1.2 Ausstellen eines Ersatz-Jahresausweises 3,00 9.1.3 Tagesausweis (berechtigt zum Ausleihen von Medien am selben Tag) für Erwachsene für Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende 3,00 9.2 Mahnentgelt bei Überschreiten der Leihfristen pro 1,50 0,50 3,00 bisherige neue Fassung Fassung lfd. -Nr. Gegenstand Entgelt - € - zzgl. Auslagen Medieneinheit und angefangene Woche 9.3 9.4 Entgelt - € - Verwaltungskostenanteil an Entgelt für Aufgabe einer Fernleihbestellung pro Medieneinheit 1,00 3,00 zzgl. Auslagen Literatur-Recherchen des Archivpersonals nach Einzelauftrag je ¼ Stunde für Erwachsene für Schüler, Studenten, Auszubildende, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende 10,00 5,00 Die erste ½ Stunde ist entgeltfrei. 9.5 10. Internetnutzung für Literatur-Recherchen (Die Internet-Nutzung beschränkt sich auf Suchen, die eine spezielle Beziehung zum Kreis Euskirchen, zur Eifelregion oder deren Geschichte haben) je angefangene ½ Stunde je Ausdruck s/w je Ausdruck farbig 1,50 0,30 1,00 Leistungen des Brandschutzzentrums / Kreisfeuerwehrschule des Kreises in Schleiden als gemeinsame Einrichtung im Rahmen des FSHG siehe Neufassung unten - Anlage 1 - 10.1 Schlauchpflege 10.2 Prüfungsarbeiten an Atemschutzgeräten 10.2.1 je Stück 5,00 5,00 jährliche Prüfung 6,50 6,50 10.2.2 Dreijahresprüfung mit Teiletausch 7,60 7,60 10.2.3 Sechsjahresprüfung mit Teiletausch 8,50 8,50 10.3 Prüfungsarbeiten an Atemschutzmasken 10.3.1 jährliche Prüfung 6,00 6,00 10.3.2 Zweijahresprüfung mit Teiletausch 7,00 7,00 10.4 Hauptuntersuchungen von Atemluftflaschen je Stück 18,00 18,00 10.5 Füllen von Atemluftflaschen je Stück 1,00 1,00 bisherige neue Fassung Fassung lfd. -Nr. Gegenstand Entgelt - € - Entgelt - € - 10.6 Prüfungsarbeiten an Chemikalienschutzanzügen 15,00 15,00 10.7 Servicearbeiten an funktechnischen Geräten 15,00 15,00 10.8 Benutzung des Schulungsraumes oder der Atemschutzübungsanlage 65,00 65,00 85,00 85,00 Richtwerte für den mittleren Dienst nach dem Gebührengesetz NRW Richtwerte für den mittleren Dienst nach dem Gebührengesetz NRW werden auf Selbstkostenbasis zusätzlich berechnet. werden auf Selbstkostenbasis zusätzlich berechnet. 10.9 pro Std. Einsatz von Fahrzeugen und feuerwehrtechnischem Gerät je Einsatz 10.10 Personaleinsatz - dem Entgelt der Tarifstellen 10.1 – 10.9 wird der zur ordnungsgemäßen Durchführung der jew. Dienstleistung notwendige Personalaufwand hinzugerechnet. Die Berechnung erfolgt nach Arbeitswerten; 1 Std. = 10 AW 10.11 Ersatz- und Austauschteile/Verbrauchsmaterial 11 Prüfung der Kassen-, Buch- und Betriebsführung (einschl. Jahresabschlüsse/Jahresrechnungen) von Unternehmen, Einrichtungen, Anstalten, Verbänden, Vereinen, Stiftungen und dergleichen, an denen der Kreis beteiligt oder wegen ihrer Aufgabenerfüllung interessiert ist und die die Prüfung durch die Rechnungsprüfung des Kreises beantragen. 12 Zur Abdeckung der Kosten werden Entgelte auf Selbstkostenbasi s, berechnet auf der Grundlage des jeweils geltenden KGStBerichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“ erhoben. Bereitstellung von Räumlichkeiten in kreiseigenen Schulen je angefangene Stunde der Nutzung 12.1 Thomas-Eßer-Berufskolleg, Euskirchen 12.1.1 Klassenraum 2,20 12.1.2 Turnhalle, je Drittel 7,60 12.1.3 4,20 bisherige neue Fassung Fassung lfd. -Nr. Gegenstand Entgelt - € - Entgelt - € - Küche 12.1.4 Aula 9,10 12.1.5 Gymnastikhalle 2,40 12.1.6 Kraftraum 7,30 12.2 Berufskolleg Eifel, Kall 12.2.1 Klassenraum 12.2.2 Turnhalle, je Drittel 12.2.3 Küche, einfache Ausstattung 12.2.4 Küche, Profi-Ausstattung 10,00 12.2.5 Aula 15,90 12.2.6 Kraftraum 7,70 12.3 Hans-Verbeek-Schule, Euskirchen 12.3.1 Klassenraum 4,10 12.3.2 Küche 5,30 12.3.3 Gymnastikhalle 7,20 12.4 St.-Nikolaus-Schule, Kall 12.4.1 Küche 12.5 Die Anwendung der Tarifstellen 12.1.1 bis 12.4.1 erfolgt in folgender Staffelung bei der Vermietung an 12.6 3,60 10,00 4,60 4,70 • kreisansässige gemeinnützige Nutzer 50 % • kreisansässige Nutzer 75 % • nicht kreisansässige Gewerbetreibende private und nichtgewerbliche Nutzer oder Besondere Aufwendungen, z.B. für erforderliche Sonderreinigungen, beschädigtes/abhanden gekommenes Inventar, zusätzliche Bereitstellung von Hausmeistern, werden im Einzelfall auf Selbstkostenbasis zusätzlich berechnet. Gleiches gilt bei erhöhtem Verbrauch von 100 % bisherige neue Fassung Fassung lfd. -Nr. Gegenstand Betriebsstoffen, Energie und Verbrauchsmaterialien. Entgelt - € - Entgelt - € - Neufassung Tarifstelle 10 zum 01.01.2006 Sachkosten in € Personalkosten in Arbeitswerten (AW) * 10.1 10.1.1 10.1.2 10.1.3 Leistungen des Brandschutzzentrums des Kreises in Schleiden im Rahmen der FSHG - Aufgaben des Kreises als gemeinsame Einrichtung (die folgenden Tarife gelten mit Ausnahme der Tarifstelle 10.12 nicht für kreisangehörige Städte und Gemeinden) Prüfungsarbeiten an Atemschutzgeräten ½-jährliche Prüfung jährliche Prüfung Anlassbezogene Prüfung 2,70 4,00 2,70 3 4 3 10.2 10.2.1 10.2.2 10.2.3 Prüfungsarbeiten an Atemschutzmasken ½-jährliche Prüfung jährliche Prüfung Anlassbezogene Prüfung 1,60 2,50 1,60 2 3 2 10.3 TÜV-Prüfung Atemschutzflasche (ohne TÜV-Gebühren und Materialkosten) 8,70 9 10.4 Jahresprüfung Ex-Messgeräte 3,40 4 10.5 Füllen von Atemluftflaschen (pro Flasche) 1,90 1 10.6 10.6.1 10.6.2 Tätigkeiten im Rahmen der Schlauchpflege Reinigung und Druckprüfung Reparatur, Wartung 5,30 8,90 2 3 10.7 10.7.1 10.7.2 Tätigkeiten im Rahmen der Funkwerkstatt Reparatur/Wartung Funkmeldeempfänger Reparatur/Wartung Funkgerät 12,50 31,20 1 2 10.8 10.8.1 10.8.1.1 Kreisfeuerwehrschule Benutzung Schulungsraum pro Std. Vor-/Nachbereitung Schulungsraum pro Nutzung 36,00 - 10 10.9 10.9.1 10.9.1.1 Atemschutzübungstrecke Benutzung Atemschutzstrecke pro Std.** Vor-/Nachbereitung Atemschutzstrecke pro Nutzung 61,50 - 10 10.10 10.10.1 10.10.2 10.10.3 Leihgebühren (pro Nutzung) pro Atemschutzmaske** pro Atemschutzgerät** pro Atemschutzflasche** 0,30 5,50 3,30 - 10.11 10.11.1 10.11.2 10.11.3 10.11.4 10.11.5 10.11.6 10.11.7 10.11.8 Einsatz Fahrzeuge und Geräte (pro Stunde) Servicecontainer Atemschutz Alarmcontainer Atemschutz Abrollcontainer Mehrzweckmulde Abrollcontainer Plattform Abrollcontainer Schlauch Wechsellader EU-2251 Wechsellader EU-2252 Servicefahrzeug EU-2253 1,00 1,00 0,50 0,50 0,50 1,20 1,20 1,00 10.12 Ersatz- und Austauschteile, Verbrauchsmaterial, Betriebsstoffe, Fremdleistungen, Porto, Reparaturkosten, etc. 10. Gegenstand Entsprechend Zeitaufwand*** Lfd.-Nr. Anlage 1 zum Entgelttarif werden auf Selbstkostenbasis zusätzlich berechnet * Personalkosten nach den Richtwerten des KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes“. Die Berechnung erfolgt nach AW ; 10 AW = 60 Minuten (Richtwert nach Anlage 1 des Berichts, z.Zt. umgerechnet 23,00 € /h zzgl. 20 % Gemeinkosten) ** In Rechnung gestellt werden auch die nach jeder Nutzung erforderlichen Wartungsarbeiten an Ausstattung, Geräten, etc. (siehe z.B. Tarife unter 10.1, 10.2,...) *** In Rechnung gestellt wird der Zeitaufwand für den Einsatz (ab Alarmierung/Benachrichtigung bis Einsatzende) zuzüglich des Zeitaufwandes für die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft.