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Dringlichkeitsentscheidung GB (Nationalpark Eifel hier: Wegeplan Truppenübungsplatz Vogelsang)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Nationalpark Eifel
hier: Wegeplan Truppenübungsplatz Vogelsang) Dringlichkeitsentscheidung GB (Nationalpark Eifel
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 30/2005 08.09.2005 Az.: GB IV Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 21.09.2005 Kreisausschuss 07.12.2005 Kreistag 21.12.2005 Nationalpark Eifel hier: Wegeplan Truppenübungsplatz Vogelsang Sachbearbeiter/in: Herr Unterstetter Tel.: 15 230 Abt.: GB IV X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt dem Wegeplan auf dem Truppenübungsplatz Vogelsang zu. Es bestehen keine Bedenken, mit der Markierung der Hauptwege (7, 10, 16, 57) umgehend zu beginnen. Seite - 2 Begründung: Der Kommunale Nationalparkausschuss hat in seiner Sitzung am 13.04.2005 eine Arbeitsgruppe mit der Erstellung eines vorläufigen Wegeplanes für den Truppenübungsplatz Vogelsang beauftragt. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern und Vertrerinnen der Stadt Schleiden, der Gemeinde Simmerath (vertritt auch die Stadt Monschau), des Kreises Euskirchen, des Eifelvereins, der Belgischen Kommandantur, der Bundesanstalt für Liegenschaftsaufgaben (Bundesforstverwaltung) sowie der Nationalparkverwaltung Eifel zusammen. Die Belgische Kommandantur hat auf eine Teilnahme verzichtet. Die Arbeitsgruppe hat den anliegenden Kartenentwurf erarbeitet. Der vorläufige Wegeplan beinhaltet Wege für Wanderer, Radfahrer und Reiter. Loipen können auf vorhandenen Wegen geführt werden, wobei die Unterhaltung der Loipen nicht bei der Nationalparkverwaltung liegt. Grundlagen waren das Wegekonzept des Eifelvereins vom Dezember 2004 und ein Wegevorschlag der Reitsportverbände vom Mai 2005. Es wurden die folgenden Grundsätze vereinbart: Nur dort, wo es Wanderwege gibt, kann es Rad- oder Reitwege geben. Nicht jeder Wanderweg ist gleichzeitig auch Rad- oder Reitweg. Insbesondere für das Rotwilderleben sind große unzerschnittene Hohlräume auszuweisen. Bachtäler sind möglichst von Wegen frei zu halten. Außerhalb der Ruhezonen für das Rotwild sind Wege bevorzugt auf Höhenzüge zu legen, um einen weiten Blick in die Landschaft zu ermöglichen. Mit Ausnahme des Weges A 18 sind alle Wegetrassen vorhanden und begehbar. Für den Weg A 18 müssen ein Steg über den Helingsbach und zwei Pfade in Serpentinen angelegt werden. Wegen der Querung von Privatgrundstücken auf der nicht zum Nationalparkgebiet gehörenden Enklave Leykaul wurde dort eine alternative Wegeführung für den Weg Nr. 16 gewählt. Diese verläuft im Bereich Leykaul auf einer Wegeparzelle der Gemeinde Simmerath. In einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Ortslage Schleiden-Dreiborn wurde der von der Arbeitsgemeinschaft entwickelte Wegeplan erörtert. Aus der Ortsvertretung wurden Vorschläge für eine weitere Wegeausweisung vorgelegt. - Weg Nr. 18: Diesem Weg wurde zugestimmt. Weg Nr. Z 18: Diesem Weg wurde zugestimmt. Weg Nr. 58: Dieser Weg ist in der Örtlichkeit auf einem großen Abschnitt nicht vorhanden bzw. in einem ausgesprochen schlechten Zustand. Zusätzlich hätte dieser Weg die Ruhezone des Rotwildes zerschnitten. Diesem Weg konnte daher von der Nationalparkverwaltung nicht zugestimmt werden. Als Ausgleich hat man sich dann auf den Weg Nr. 6 geeinigt. Hiermit wurde dem Wunsch der Ortsvertreter Rechnung getragen, kurze Rundwege im Bereich Dreiborn zu ermöglichen. Die abschließenden Stellungnahmen der Belegenheitsgemeinde Stadt Schleiden liegt zurzeit noch nicht vor. Die Stellungnahme wird sofort nach Eingang weitergereicht. Um die Markierung der Wege bis zum 31.12.2005 abzuschließen, ist es notwendig, sofort mit den Markierungen der Hauptwege (z. B. 7, 10, 16, 57) zu beginnen. Die Nationalparkverwaltung Eifel hat den Landesbetrieb Wald und Holz NRW gebeten, die Zustimmung des Bundes und der Belgischen Streitkräfte herbei zu führen. Der vorläufige Wegeplan für den Truppenübungsplatz Vogelsang soll den politischen Gremien der belegenden Gemeinden und Kreise entsprechend dem Zeitplan der Nationalparkverwaltung bis Seite - 3 spätestens Ende September 2005 zur Zustimmung vorgelegt werden. Der Kommunale Nationalparkausschuss wird sich dann in der Sitzung am 04.10.2005 abschließend mit dem Wegeplan auf dem Truppenübungsplatz befassen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Um die zeitgerechte Umsetzung der Markierung der Wander-, Reit- und Fahrradwege auf dem Truppenübungsplatz Vogelsang nicht zu gefährden ist es notwendig, bis Ende September 2005 die Zustimmung zum Wegeplan zu erteilen. gez. Uwe Schmitz gez. Kolvenbach gez. Troschke gez. Reiff I. V. gez. Poth Landrat gez. Grutke (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)