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Dringlichkeitsentscheidung GB (Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der K 7 hier: Zustimmung zum Bauentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Dringlichkeitsentscheidung GB (Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der K 7
hier: Zustimmung zum Bauentwurf) Dringlichkeitsentscheidung GB (Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der K 7
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 35/2005 08.09.2005 Az.: 66 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 21.09.2005 Kreisausschuss 07.12.2005 Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der K 7 hier: Zustimmung zum Bauentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung PSK.:2 54201 9783240 gez. Hessenius Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zur Herstellung von Sicherungsmaßnahmen entlang der Kreisstraße 7 zu. Seite - 2 Begründung: Mit Beschluss zu Vorlage V 35/2004 wurde die Verwaltung beauftragt, die Ingenieurleistungen für die Planung, Ausschreibung und geotechnische Baubetreuung der Sicherungsmaßnahmen an der Kreisstraße 7 an das Büro geo-international, Mainz zu vergeben. Inzwischen liegen der Verwaltung die Planungsergebnisse vor. Die Planung entspricht im wesentlichen den in Info 9/2004 dargestellten Sicherungsmaßnahmen. Einzelheiten können der beigefügten tabellarischen Übersicht der Anlage III entnommen werden. Die Abstimmung der geplanten Sicherungsmaßnahmen mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fand am 16.08.2005 statt. Aufgrund der Unauffälligkeit der bereits beräumten Felspartien wurde seitens des Ministeriums befürwortet, zugunsten des Wegfalls von kostenintensiven Sicherungsmaßnahmen nach Erfordernis weitere Felsberäumungen durchzuführen. Die übrigen Maßnahmen wurden den Konzepten entsprechend planerisch umgesetzt. Die nun vorgesehenen Maßnahmen an den einzelnen Gefahrenstellen (siehe beigefügte Übersichtskarte der Anlage I) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Geplante Sicherungsmaßnahme Felsberäumung Steinschlagschutznetz Uferseitige Wegverlagerung (teilw. kombiniert mit Fangvorrichtung) Fangvorrichtung Installation von Felsspionen Spritzbetonplombe Gefahrenstelle 1, 2, 3, 9, 10, 12A, 13, 14A, 14, 16A, 20 12, 14A, 24 5, 15, 16, 17, 21, 22, 23, 19 7, 14 6, 8, 11, 13A, 14B, 18, 14 14 Plandetails werden in der Ausschusssitzung mündlich vorgestellt. Die Baukosten für o.g. Maßnahmen ohne die bereits im Sommer durchgeführte Felsberäumung betragen gemäß Kostenberechnung Brutto ca. 735.000,- €. Die Baukosten werden aus dem GVFG mit 75 % gefördert. Die Bauausführung der Maßnahme ist für das Jahr 2005/2006 vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, dem Bauentwurf zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der Kreisstraße 7 zuzustimmen. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Seite - 3 - Begründung der Dringlichkeit: Seitens des Ministeriums besteht die Bitte, die Maßnahme noch im 4. Quartal 2005 zu beginnen, da in diesem Zeitraum die Kreisstraße 7 wochentags noch gesperrt ist und damit eine Behinderung durch die Baumaßnahme nach der Öffnung (01.01.2006) so gering wie möglich gehalten wird. Da mit der Baumaßnahme umgehend begonnen werden soll, ist der vorzeitige Baubeginn bei der Förderbehörde zu beantragen und im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung (nächste Sitzung des Kreisausschusses am 07.12.2005) dem Bauentwurf zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der Kreisstraße 7 zuzustimmen. gez. Uwe Schmitz gez. Kolvenbach gez. Troschke gez. Grutke I. V. gez. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)