Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 35/2005
08.09.2005
Az.: 66
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
21.09.2005
Kreisausschuss
07.12.2005
Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der K 7
hier: Zustimmung zum Bauentwurf
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
PSK.:2 54201 9783240
gez.
Hessenius
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Bauentwurf zur Herstellung von Sicherungsmaßnahmen entlang
der Kreisstraße 7 zu.
Seite - 2 Begründung:
Mit Beschluss zu Vorlage V 35/2004 wurde die Verwaltung beauftragt, die Ingenieurleistungen für
die Planung, Ausschreibung und geotechnische Baubetreuung der Sicherungsmaßnahmen an der
Kreisstraße 7 an das Büro geo-international, Mainz zu vergeben. Inzwischen liegen der Verwaltung die Planungsergebnisse vor.
Die Planung entspricht im wesentlichen den in Info 9/2004 dargestellten Sicherungsmaßnahmen.
Einzelheiten können der beigefügten tabellarischen Übersicht der Anlage III entnommen werden.
Die Abstimmung der geplanten Sicherungsmaßnahmen mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz fand am 16.08.2005 statt. Aufgrund der Unauffälligkeit der bereits beräumten Felspartien wurde seitens des Ministeriums befürwortet, zugunsten
des Wegfalls von kostenintensiven Sicherungsmaßnahmen nach Erfordernis weitere
Felsberäumungen durchzuführen.
Die übrigen Maßnahmen wurden den Konzepten entsprechend planerisch umgesetzt.
Die nun vorgesehenen Maßnahmen an den einzelnen Gefahrenstellen (siehe beigefügte Übersichtskarte der Anlage I) sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Geplante Sicherungsmaßnahme
Felsberäumung
Steinschlagschutznetz
Uferseitige Wegverlagerung (teilw. kombiniert mit Fangvorrichtung)
Fangvorrichtung
Installation von Felsspionen
Spritzbetonplombe
Gefahrenstelle
1, 2, 3, 9, 10, 12A, 13, 14A, 14, 16A, 20
12, 14A, 24
5, 15, 16, 17, 21, 22, 23, 19
7, 14
6, 8, 11, 13A, 14B, 18, 14
14
Plandetails werden in der Ausschusssitzung mündlich vorgestellt.
Die Baukosten für o.g. Maßnahmen ohne die bereits im Sommer durchgeführte Felsberäumung
betragen gemäß Kostenberechnung Brutto ca. 735.000,- €. Die Baukosten werden aus dem GVFG
mit 75 % gefördert. Die Bauausführung der Maßnahme ist für das Jahr 2005/2006 vorgesehen.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Bauentwurf zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der
Kreisstraße 7 zuzustimmen.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) wird
die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Seite - 3 -
Begründung der Dringlichkeit:
Seitens des Ministeriums besteht die Bitte, die Maßnahme noch im 4. Quartal 2005 zu beginnen,
da in diesem Zeitraum die Kreisstraße 7 wochentags noch gesperrt ist und damit eine Behinderung durch die Baumaßnahme nach der Öffnung (01.01.2006) so gering wie möglich gehalten
wird.
Da mit der Baumaßnahme umgehend begonnen werden soll, ist der vorzeitige Baubeginn bei der
Förderbehörde zu beantragen und im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung (nächste Sitzung des
Kreisausschusses am 07.12.2005) dem Bauentwurf zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen
an der Kreisstraße 7 zuzustimmen.
gez. Uwe Schmitz
gez. Kolvenbach
gez. Troschke
gez. Grutke
I. V. gez. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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