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Kommune
Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 42/2005
19.08.2005
Az.: 20/923-00/Hth
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
31.08.2005
Kreistag
07.09.2005
Verschuldung des Kreises Euskirchen
I.
Grundsätzliches
Die Schuldensituation des Kreises Euskirchen wurde in den Vorjahren in den Vorlagen
• V 195 vom 31.05.2000,
• V 376 vom 11.06.2001,
• V 33/2002 vom 12.06.2002
• Info 89/2003 vom 18.06.2003 und
• Info 126/2004 vom 17.05.2004
grundlegend aufgearbeitet. Ferner wurden Schuldenstand und Schuldendienst jeweils ausführlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, zuletzt zum Haushalt 2005, erörtert.
Auf eine Wiederholung der bereits früher dargelegten Ausführungen soll an dieser Stelle
verzichtet werden. Die Eckpunkte der Schuldenpolitik lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Der Schuldenstand des Kreises Euskirchen liegt unter Einbeziehung der inneren Darlehen über dem Landesdurchschnitt. Kurzfristiges Ziel ist die Eingrenzung der Neuverschuldung gegen „Null“, mittelfristiges Ziel die Senkung der Verschuldung.
2. Diese Ziele sind einerseits durch eine Überprüfung des Investitionsverhaltens und andererseits durch erhöhte Tilgungsleistungen zu verfolgen.
3. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden in der Vergangenheit aufgrund zu
geringer Kreisumlage teilweise gar nicht an einer Darlehenstilgung und an einer Verzinsung der inneren Darlehen sowie der Deponierücklage beteiligt. Um eine weitgehende
Schonung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorzunehmen, wurde ein großer
Teil des ursprünglich ca. 48,9 Mio. DM umfassenden Anteils aus RWE-Verkaufserlösen
zur Abgeltung der Verzinsung der Deponierücklage verwandt. Mit dem Ende des Jahres
Seite - 2 -
2004 wurde dieser Rücklageanteil vollständig verbraucht. Ab 2005 ist auch die Verzinsung
über die Kreisumlage zu finanzieren.
Um das Investitionsverhalten angemessen zu gestalten, soll eine etwaige Neuverschuldung durch Festsetzung von Zins- und Tilgungsleistungen sanktioniert werden.
4. Das praktizierte Tilgungsverfahren ist eine im Hinblick auf
• die Schuldensituation des Kreises,
• die finanzielle Lage der Kommunen und
• die Generationengerechtigkeit
angemessene Maßnahme, die hohen Schulden sukzessive zurückzuführen.
II.
Beschlusslage
Der Kreistag hat in mehreren Grundsatzbeschlüssen zum Ausdruck gebracht, wie die
Problemlösung umgesetzt werden soll. Am 18.09.2002 wurde beschlossen:
1. Nach der Einführung des Euro wird hinsichtlich der Schuldentilgung
a) der Tilgungsbetrag auf 1,5 Mio. € und
b) der jährliche Steigerungsbetrag auf 500 T €
gerundet.
2. Die Neuverschuldung wird gegen „Null“ eingegrenzt.
3. Für innere Darlehen, die ab dem Haushaltsjahr 2002 (netto) in Anspruch genommen
werden, wird im Haushaltsplan ein marktüblicher Schuldendienst eingeplant und je Aufnahme ein Zins- und Tilgungsplan festgelegt. Diese Regelung gilt nicht für Inanspruchnahme innerer Darlehen aus Kasseneinnahmeresten, die aus Zeiträumen vor 2002 resultieren.
4. Etwaige Überschüsse des Verwaltungshaushaltes sind, soweit kommunal- und finanzwirtschaftlich vertretbar, zur Tilgung innerer Darlehen zu verwenden.
Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden haben anlässlich der letzten Haushaltsplanberatungen darum gebeten, von den Entschuldungsbeschlüssen aufgrund der derzeitigen
Finanzlage Abstand zu nehmen.
Am 28.04.2005 wurde vom Kreistag die Aussetzung des anstehenden Erhöhungsbetrag
von 500.000 € für das Haushaltsjahr 2005 sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Finanzplanung beschlossen (V57/2004).
III.
Seite - 3 -
Aktuelle Werte
Nach der Ermittlung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2004 soll die Schuldensituation
im folgenden aktualisiert dargestellt werden.
A. Übersicht über den Stand der Schulden 1995 bis 2004
Die Entwicklung des Schuldenstandes (ohne Kasseneinnahmereste) sowie der Pro-KopfVerschuldung in den Jahren 1995 bis 2004 lässt sich aus folgender Tabelle ersehen:
Stand
Stand
Kredite
31.12.
Inn. Darl.
31.12.
Summe
Schulden
Veränderung
T€
T€
T€
%
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
32.004
21.546
15.322
10.886
7.162
6.541
5.914
1.612
1.493
1.373
45.162
62.652
59.603
61.730
64.313
66.782
73.770
73.818
70.715
71.875
77.166
84.198
74.925
72.616
71.475
73.323
79.684
75.430
72.208
73.248
Einwohner
9,11%
-11,01%
-3,08%
-1,57%
2,59%
8,67%
-5,34%
-4,27%
1,44%
Pro-KopfVerschuldung
€
178.105
180.447
182.177
183.564
186.863
188.323
190.581
191.635
192.575
193.199
433,26
466,61
411,28
395,59
382,50
389,35
418,11
393,61
374,96
379,13
a) grafische Darstellung des absoluten Schuldenstandes (ohne KER):
Schuldenstand 1995 bis 2004 (tatsächliche Zahlen)
90.000
77.166
84.198
45.162
62.652
74.925
72.616
71.475
73.323
61.730
64.313
66.782
10.886
7.162
6.541
1998
1999
2000
79.684
75.430
72.208
73.248
73.818
70.715
71.875
5.914
1.612
1.493
1.373
2001
2002
2003
2004
80.000
70.000
60.000
50.000
59.603
40.000
73.770
30.000
20.000
32.004
10.000
21.546
15.322
0
1995
1996
1997
J a hr
Kr edit e 31.12.
Innere Dar lehen 31.12.
b) grafische Darstellung der Pro-Kopf-Verschuldung (ohne KER):
Seite - 4 -
Pro-Kopf-Verschuldung 1995 bis 2004
500,00
450,00
400,00
350,00
300,00
253,57
347,20
327,17
250,00
336,29
200,00
344,17
354,62
387,08
38,33
34,73
31,03
1999
2000
2001
385,20
367,21
372,02
8,41
7,75
7,11
150,00
100,00
179,69
50,00
119,40
84,11
59,30
0,00
1995
1996
1997
1998
2002
2003
2004
J a hr
Kredite
Innere Darlehen
Zu beachten ist jedoch, dass in die Höhe des Standes der inneren Darlehen zum
31.12.2004 noch nicht der gebildete Kasseneinnahmerest (KER) in Höhe von 13.669 T€
einfließt. Dieser Betrag ist als Aufnahme innerer Darlehen für die in der Jahresrechnung
gemäß § 19 Abs. 1 GemHVO ausgewiesenen Haushaltsausgabereste (für noch nicht abgeschlossene Maßnahmen) vorgesehen.
Berücksichtigt man den Kasseneinnahmerest, ergibt sich der folgende faktische Schuldenstand:
Stand
Kredite
31.12.
Stand
Inn. Darl.
31.12.
Summe
Schulden
T€
T€
T€
Einwohner
Pro-KopfVerschuldung
€
Stand 2004
1.373
71.875
73.248
193.199
379,13
Kasseneinnahmerest
fakt. Stand 2004
1.373
13.669
85.544
86.917
193.199
449,88
Daraus resultiert die folgende überarbeitete Übersicht:
Seite - 5 -
Schuldenstand einschl. Kasseneinnahmerest Inn. Darl. 1995 bis 2004
77.166
97.109
90.453
87.468
88.102
95.435
92.316
89.435
89.634
12.632
14.005
17.426
73.818
70.715
71.875
1.612
1.493
1.373
2002
2003
2004
86.917
120.000
100.000
12.911
15.528
T€
80.000
60.000
45.162
59.603
32.004
21.546
15.322
0
1995
16.627
61.730
64.313
66.782
73.770
10.886
7.162
6.541
5.914
1998
1999
2000
2001
13.669
62.652
40.000
20.000
22.112
14.851
1996
1997
Jahr
Kredite 31.12.
Innere Darlehen 31.12.
KER
B. Zins- und Tilgungsleistungen
Anhaltspunkt für die Schuldenlage ist nicht nur der absolute Schuldenstand bzw. die ProKopf-Verschuldung, sondern auch die Höhe des jährlich zu erbringenden Schuldendienstes. Zins- und Tilgungsleistungen sind durch den Verwaltungshaushalt (und damit durch
die Kreisumlage) zu erbringen.
a) Schuldendienst Kredite
Die folgende Tabelle zeigt die geleisteten Zahlungen für den Schuldendienst der Kredite in
den Jahren 1995 bis 2004.
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
Zinsen
ord. Tilgung
Kredite
Kredite
€
€
2.256.184,58 2.967.011,09
1.739.732,46 2.030.970,68
1.115.940,29
981.593,80
741.539,02
675.872,58
534.651,90
650.006,66
389.250,31
621.115,65
351.175,72
626.806,71
310.048,28
419.888,41
11.867,00
119.529,82
10.970,52
119.529,82
Summe
Umlagegrundlage
Z & T.
KU
€
€
5.223.195,67
131.311.065
3.770.703,14
134.782.161
2.097.534,09
136.851.190
1.417.411,60
136.653.348
1.184.658,55
141.494.904
1.010.365,96
150.861.926
977.982,43
155.233.175
729.936,69
156.300.284
131.396,82
145.671.558
130.500,34
151.979.477
Satz
KU
3,98%
2,80%
1,53%
1,04%
0,84%
0,67%
0,63%
0,47%
0,09%
0,09%
Abschreibungen
zur Tilgung verwandt
€
6.217.442,01
6.164.513,07
12.000.652,37
5.740.083,74
8.705.141,48
4.431.445,67
5.193.243,79
5.429.325,14
3.705.015,82
4.310.945,40
Seite - 6 -
Schuldendienst 1995 bis 2004
6,00
5,00
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
J a hr
Zinsen
ord. Tilgung
Durch die Umschuldung von äußeren Krediten in innere Darlehen hat sich im Verlaufe der
letzten Jahre nicht nur die absolute Höhe des Schuldendienstes, sondern daraus resultierend der aus Kreisumlage zu finanzierende Beitrag zum Schuldendienst erheblich verringert.
b) Schuldendienst Innere Darlehen
Erstmals wurde im Jahre 2000 ein Betrag des Verwaltungshaushaltes zur Tilgung innerer
Darlehen verwandt. Neben dem im Haushalt eingeplanten Betrag von 1.000.000 DM wurde gemäß Beschluss des Kreistages vom 23.05.2001 ein Teilbetrag des Überschusses
des Verwaltungshaushaltes zur Tilgung bereitgestellt. In den Jahren 2001 bis 2004 wurde
eine planmäßige Tilgung ohne Aufstockung durch den Überschuss vorgenommen.
planmäßige planmäßige
Tilgung A
Tilgung B
€
2000
2001
2002
2003
2004
0,00
1.552.331,75
1.563.000,00
1.500.000,00
1.500.000,00
€
511.291,88
1.022.583,76
1.534.000,00
2.000.000,00
2.500.000,00
planmäßige
Tilgung C
€
TeilÜberschuss
€
0,00
0,00
0,00
728,42
761,20
1.094.200,97
0,00
0,00
0,00
0,00
Tilgung
gesamt
€
1.605.492,85
2.574.915,51
3.097.000,00
3.500.728,42
4.000.761,20
Erläuterung:
Tilgung A = 1 % Kreisumlage (ab 2001), ab 2003: 1,5 Mio. €
Tilgung B = Zahlung 1 Mio. DM beginnend mit 2000 zzgl. 1 Mio. DM p.a., ab 2003 Euro Rundung
Tilgung C = neue I.D.
Diese Beträge wurden durch den Verwaltungshaushalt und damit über die Kreisumlage
finanziert.
Seite - 7 -
Zinszahlungen für die Inanspruchnahme der Deponierücklage wurden nicht aus dem Verwaltungshaushalt finanziert, sondern über den dafür bestimmten Teil der Allgemeinen
Rücklage (RWE-Verkaufserlöse, siehe oben, I.).
Zinszahlungen für seit 2002 neu aufgenommene I.D. (netto) wurden in folgender Höhe
berechnet und der Sonderrücklage Deponie zugeführt:
Haushaltsjahr
2003
2004
Zinsen
2.185,24
2.152,45
c) Schuldendienst gesamt
Addiert man den Schuldendienst für äußere Kredite, die Zinsen für neue innere Darlehen
sowie die Tilgung innerer Darlehen, so ergibt sich folgendes Bild:
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
Zinsen
Kredite
€
2.256.184,58
1.739.732,46
1.115.940,29
741.539,02
534.651,90
389.250,31
351.175,72
310.048,28
11.867,00
10.970,52
Zinsen
neue I.D.
ord. Tilgung
Kredite
€
2.967.011,09
2.030.970,68
981.593,80
675.872,58
650.006,66
621.115,65
626.806,71
419.888,41
2.185,23
119.529,82
2.152,45
119.529,82
Tilgung
Inn. Darl.
€
1.605.492,85
2.574.915,51
3.097.000,00
3.500.728,42
4.000.761,20
Summe
Z & T.
€
5.223.195,67
3.770.703,14
2.097.534,09
1.417.411,60
1.184.658,55
2.615.858,81
3.552.897,94
3.826.936,69
3.634.310,47
4.133.413,99
Da seit 2000 erstmalig innere Darlehen über den Verwaltungshaushalt getilgt wurden, wurden seitdem, also von 2000 bis 2004, Tilgungsleistungen für innere Darlehen in Höhe von
ca. 14,8 Mio. € erbracht.
Schuldendienst einschl. Tilgung innerer Darlehen 1995 bis 2004
6,00
5,00
Mio. Euro
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
1995
1996
1997
Zinsen Kredite
1998
1999
ord. Tilgung
2000
2001
Tilgg. Inn. Darl.
2002
2003
Zinsen neue I.D.
2004
Seite - 8 -
Der (durch Kreisumlage zu erwirtschaftende) Schuldendienst ist im Laufe der Jahre durch
die Umschuldungen in innere Darlehen erheblich gesunken. Addiert man die beschlossene
Tilgungsleistung innerer Darlehen, so unterschreitet der Schuldendienst 2004 den des
Jahres 1995 immer noch erheblich (sowohl in absoluten Zahlen als auch im Verhältnis zu
den Kreisumlagegrundlagen).
C. Fortführung der Modellrechnung
In der Vorlage V 376/2001 wurden zur Bewertung der Schuldensituation einige Modellrechnungen aufgestellt. Mit aktualisierten Zahlen soll die 2. Modellrechnung fortgeführt
werden. Ausgangslage für die Rechnung ist ein Tilgungssatz von 1,9 %, zur Vermeidung
von Wiederholungen wird auf die Herleitung dieses Satzes in der V 376, Seite 8, verwiesen.
Modellrechnung:
Schuldenstand einschl. KER:
86.916.980€
Satz
absolut € p.a.
Tilgung
1,9%
1.651.423
Zinsen Alt. I
Zinsen Alt. II
Zinsen Alt. III
Zinsen Alt. IV
Zinsen Alt. V
Zinsen Alt. VI
Zinsen Alt. VII
4,0%
4,5%
5,0%
5,5%
6,0%
6,5%
7,0%
3.476.679
3.911.264
4.345.849
4.780.434
5.215.019
5.649.604
6.084.189
Annuität €
KU
5.128.102
5.562.687
5.997.272
6.431.857
6.866.441
7.301.026
7.735.611
3,37%
3,66%
3,95%
4,23%
4,52%
4,80%
5,09%
Vergleicht man die Ergebnisse der Modellrechnung mit dem tatsächlich geleisteten Schuldendienst, so ergibt sich der Unterschiedsbetrag, um den die Kommunen geschont wurden.
Schuldenstand einschl. KER:
Zinsen Alt. I
Zinsen Alt. II
Zinsen Alt. III
Zinsen Alt. IV
Zinsen Alt. V
Zinsen Alt. VI
Zinsen Alt. VII
86.916.980€
Zinssatz
Annuität €
4,0%
4,5%
5,0%
5,5%
6,0%
6,5%
7,0%
5.128.102
5.562.687
5.997.272
6.431.857
6.866.441
7.301.026
7.735.611
tatsächlicher
Schuldendienst
2004
4.133.413,99
4.133.413,99
4.133.413,99
4.133.413,99
4.133.413,99
4.133.413,99
4.133.413,99
Differenz
KU
994.687,83
1.429.272,73
1.863.857,63
2.298.442,53
2.733.027,43
3.167.612,33
3.602.197,23
0,68%
0,98%
1,28%
1,58%
1,88%
2,17%
2,47%
Aus der Betrachtung wird deutlich, dass der Kreis Euskirchen die Städte und Gemeinden
in einem erheblichen Maße geschont hat, indem die aufgenommenen Schulden nur unzureichend über die Kreisumlage bedient werden. Die langsame Angleichung, die durch die
Tilgungsbeschlüsse vorgenommen wurde, erweist sich als richtige Maßnahme.
Seite - 9 -
IV.
Konsequenzen
Die Verschuldung bedingt langfristig eine entsprechend hohe Belastung des Verwaltungshaushaltes, da der Schuldendienst durch diesen finanziert werden muss. Da diese Leistungen kreisumlagewirksam sind, entsteht die Belastung bei den kreisangehörigen Städten
und Gemeinden.
Neben den Leistungen zur Schuldentilgung ist das Investitionsverhalten für den Schuldenstand maßgebend. Konsequenz der Schuldensituation ist, dass sich das
Investitionsvolumen am Schuldenstand bzw. am zu leistenden Schuldendienst orientieren
muss.
Es ist daher nach Ansicht der Verwaltung angezeigt, die bestehende Beschlusslage (siehe
oben, II.) derzeit nicht zu verändern.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
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