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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Az.: EU-aktiv/410-00
X Öffentliche Sitzung
Datum:
Info 38/2005
03.08.2005
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh.
25.08.2005
Grundsatzpapier des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit vom 27.06.2005 „Klare Verhältnisse in den Job Centern“
hier: Auswirkungen für die Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis
Euskirchen „EU-aktiv“
Bundesminister Clement, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA), und der Vorstandsvorsitzende Weise der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben in einem Grundsatzpapier vom
27.06.2005 zugestanden, dass zum Abbau von Reibungsverlusten in der Zusammenarbeit von
Arbeitsagenturen und Kommunen als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende in den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44 b SGB II (ARGEn) die Geschäftsführungen der ARGEn die dezentrale Umsetzungsverantwortung für
- die örtliche Arbeitsmarktpolitik,
- das Personal,
- das Budget und
- die Verwaltung
erhalten müssen.
Gleichzeitig wird den Kreisen und kreisfreien Städten angeboten, in den ARGEn die Mehrheit in
der Trägerversammlung zu stellen und gleichzeitig auch die alleinige Verantwortung für das operative Geschäft zu übernehmen
Die BA sieht sich jedoch weiterhin in einer sog. „Gewährleistungsverantwortung“ und will diese
durch
- Zielvereinbarungen,
- Leistungsstandards,
- Controlling und
- Benchmarking
wahrnehmen.
Der Landkreistag NRW (LKT NRW) vertritt die Position, dass die Entscheidung, ob ein Kreis bereit
ist, unter den vom Bund vorgegebenen Voraussetzungen die Verantwortung für die Umsetzung der
BA-Aufgaben zu übernehmen, individuell vor Ort getroffen werden muss.
Die „Gewährleistungsverantwortung“ der BA kann
- sowohl zur Gewährung weitreichender Freiheiten für die ARGEn genutzt werden
- wie auch zur weitgehenden Einengung der Handlungsspielräume über umfangreiche Standardkataloge, ein engmaschiges Controlling, Benchmarking und eine weit ausgelegte
Innenrevision.
Seite - 2 Zur Zeit ist nicht erkennbar, in welcher Weise die BA diese „Gewährleistungsverantwortung“ ausüben will.
Am 01.08.2005 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, die Bundesagentur für
Arbeit sowie der Deutsche Städtetag und der Städte- und Gemeindebund eine Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Grundsätze der Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung
in den Arbeitsgemeinschaften gemäß § 44b SGB II unterzeichnet. Der Deutsche Landkreistag
(DLT) hat die Vereinbarung nicht unterzeichnet. Hierzu nimmt der LKT NRW in seinem Rundschreiben 482/05 vom 03.08.2005 auch aus der Sicht des DLT Stellung. Das v. g. Rundschreiben
mit dem Schreiben von Bundesminister Clement vom 29.07.2005 und der Rahmenvereinbarung
vom 01.08.2005 ist als Anlage 1 zur Information beigefügt.
Die Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit in Brühl und die Verwaltung haben zu
dieser Thematik am 02.08.2005 ein informelles Gespräch geführt. Grundsätzlich beurteilen beide
Seiten die Stärkung der dezentralen Umsetzungsverantwortung in die ARGEn und die Erweiterung
der Kompetenzen der Geschäftsführungen positiv. Der im Kreis Euskirchen geschlossenen Vertrag zwischen Kreis und Agentur für Arbeit Brühl ist im Vergleich zu anderen Verträgen im Hinblick
auf die kommunalen Zuständigkeiten sehr weitreichend. Es besteht aktuell kein Bedarf, diesen
Vertrag zu ändern. Das Angebot der BA an die kommunalen Partnern in den ARGEn, die Mehrheit
und die Verantwortung in der Trägerversammlung zu übernehmen, wird die Probleme in der praktischen Arbeit in der ARGE für den Kreis Euskirchen „EU-aktiv“ alleine nicht lösen. Vielmehr ist im
ersten Schritt erforderlich, dass die BA kurzfristig die angekündigten Handlungsfreiheiten im operativen Geschäft der ARGE umsetzt, um den derzeitigen Zustand zu verbessern und die Arbeitsfähigkeit der ARGE herzustellen. Hierzu gehören insbesondere,
- der Geschäftsführung der ARGE die notwendigen Entscheidungsbefugnisse in den Bereichen Organisation, Personal und Finanzen zuzugestehen und
- auf die permanenten Steuerungseingriffe im operativen Bereich über „weisungsgebundene
Handlungsempfehlungen“ an die Vertreter der Agentur für Arbeit in der ARGE zu verzichten.
Zum jetzigen Zeitpunkt werden erneute Vertragsverhandlungen nicht als sinnvoll angesehen. Vorrangiges Ziel muss es sein, die Arbeitsfähigkeit der ARGE durch die vom Bund und BA zugesagten Handlungsfreiheiten und Kompetenzerweiterungen zu verbessern. In der nächsten Trägerversammlung der ARGE und in der nächsten Bürgermeisterkonferenz wird seitens des Kreises die
Thematik mit dieser Zielsetzung auf die Tagesordnung gebracht.
Zudem bleibt in den nächsten Wochen und Monaten abzuwarten, ob und in welchem Umfang die
Zugeständnisse des Bundes für die Kompetenzerweiterungen der ARGEn durch gesetzliche
Regelungen gefestigt werden. Danach ist über die Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages
der Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Euskirchen zu entscheiden.
Anlagen:
Rdschr. LKT NRW 482/05 vom 03.08.2005 mit 2 Anlagen
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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