Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Az.: 51
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Info 35/2005
25.07.2005
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.09.2005
Entwicklung Jugendgerichtshilfe
hier:Fallzahlenentwicklung der Jahre 2003,2004,2005 (Stichtag 30.06.2005)
Die Jugendgerichtshilfe entnimmt ihren Auftrag den Vorschriften des § 38 Jugendgerichtsgesetz
(JGG), wonach durch intensive Erforschung der Täterpersönlichkeit junger Delinquenten
erzieherische, soziale und fürsorgerische Gesichtspunkte in einem Strafverfahren zur Geltung
kommen.
Die Jugendgerichtshilfe unterstützt die Justiz durch umfassende Persönlichkeitserforschung, Ermittlung der Lebens- und Familienverhältnisse, sowie aller Umstände, die zur Beurteilung der seelischen, geistigen und charakterlichen Eigenarten junger Täter dienen können.
Außerdem werden in der Hauptverhandlung Vorschläge zum möglichen Strafmaß unterbreitet.
Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche ( 14 -17 Jahre) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre)
vor, während und nach der Hauptverhandlung , indem die richterlichen Auflagen und Weisungen
eingeleitet, überwacht und durchgeführt werden. Diese verfolgen in erster Linie erzieherische Ziele, weniger eine Bestrafung.
Die Jugendgerichtshilfe des Kreises Euskirchen ist z.Z. mit 2 Vollzeitstellen besetzt, wobei die
Durchführung gerichtlicher Auflagen im wesentlichen von freien oder anderen Trägern wahrgenommen werden:
-
Die Sozialstundenvermittlung erfolgt durch die AWO Euskirchen
Trainingskurse werden vom Kollegen des Jugendamtes Rheinbach durchgeführt (Sozialer
Trainingskurs, Anti-Gewalt-Training, Drogenseminar, Verkehrstrainingkurs, VerkehrsinfoGespräch)
Fahrsicherheitstrainings werden i.d.R. an den ADAC vermittelt.
Betreuungsweisungen werden entweder selbst durchgeführt oder aber an die AWO vermittelt.
Der Täter-Opfer-Ausgleich wird in eigener Regie durchgeführt.
Im Wesentlichen werden die laufenden Strafverfahren durch Erfüllung von Auflagen und Weisungen erfüllt, nur selten werden Jugendstrafen verhängt :
2003
2004
2005
Jugendstrafen :
4,4%
3,5%
2,0%
§ 27 JGG :
1,2%
1,3%
0,5%.
(Stichtag 30.06.2005)
Seite - 2 Die Fallzahlen haben sich wie folgt entwickelt:
2003
Gesamtfallzahlen :
2004
2005 (Stichtag:30.6.2005)
(incl. Amtshilfeersuchen)
946
1141
587
Anteil weiblicher Täter :
12,7%
15,5%
17,4%
Anteil Jugendlicher:
66,3%
65,9%
65,2%
Anteil Heranwachsende : 33,7%
33,9%
34,8%
Anteil Deutscher:
78,8%
80,8%
79,4%
Anteil Übersiedler:
12,1%
7,7%
11,1%
Anteil Nichtdeutscher:
9,2%
11,4%
9,5%
Anteil Heimkinder :
4,1%
6,0%
9,9%
Anteil Ersttäter :
60,8%
57,3%
48,0%
Tendenz : Anteil Wiederholungstäter steigt
Diversionsverfahren* :
34,7%
37,3%
40,0%
Tendenz steigend
Anklageschriften:
58,8%
58,3%
54,3%
0,6%
0,3%
0,2%
Strafbefehle :
Tendenz : kontinuierlich steigend
Tendenz : stark steigend
*Diversionsverfahren : außergerichtliche Erledigung eines Strafverfahrens durch die
Staatsanwaltschaft
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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