Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Entwicklung Jugendgerichtshilfe hier: Fallzahlenentwicklung der Jahre 2003, 2004, 2005 (Stichtag 30.06.2005))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Entwicklung Jugendgerichtshilfe
hier: Fallzahlenentwicklung der Jahre 2003, 2004, 2005 (Stichtag 30.06.2005)) Info GB (Entwicklung Jugendgerichtshilfe
hier: Fallzahlenentwicklung der Jahre 2003, 2004, 2005 (Stichtag 30.06.2005))

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Az.: 51 Datum: X Öffentliche Sitzung Info 35/2005 25.07.2005 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 01.09.2005 Entwicklung Jugendgerichtshilfe hier:Fallzahlenentwicklung der Jahre 2003,2004,2005 (Stichtag 30.06.2005) Die Jugendgerichtshilfe entnimmt ihren Auftrag den Vorschriften des § 38 Jugendgerichtsgesetz (JGG), wonach durch intensive Erforschung der Täterpersönlichkeit junger Delinquenten erzieherische, soziale und fürsorgerische Gesichtspunkte in einem Strafverfahren zur Geltung kommen. Die Jugendgerichtshilfe unterstützt die Justiz durch umfassende Persönlichkeitserforschung, Ermittlung der Lebens- und Familienverhältnisse, sowie aller Umstände, die zur Beurteilung der seelischen, geistigen und charakterlichen Eigenarten junger Täter dienen können. Außerdem werden in der Hauptverhandlung Vorschläge zum möglichen Strafmaß unterbreitet. Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche ( 14 -17 Jahre) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre) vor, während und nach der Hauptverhandlung , indem die richterlichen Auflagen und Weisungen eingeleitet, überwacht und durchgeführt werden. Diese verfolgen in erster Linie erzieherische Ziele, weniger eine Bestrafung. Die Jugendgerichtshilfe des Kreises Euskirchen ist z.Z. mit 2 Vollzeitstellen besetzt, wobei die Durchführung gerichtlicher Auflagen im wesentlichen von freien oder anderen Trägern wahrgenommen werden: - Die Sozialstundenvermittlung erfolgt durch die AWO Euskirchen Trainingskurse werden vom Kollegen des Jugendamtes Rheinbach durchgeführt (Sozialer Trainingskurs, Anti-Gewalt-Training, Drogenseminar, Verkehrstrainingkurs, VerkehrsinfoGespräch) Fahrsicherheitstrainings werden i.d.R. an den ADAC vermittelt. Betreuungsweisungen werden entweder selbst durchgeführt oder aber an die AWO vermittelt. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird in eigener Regie durchgeführt. Im Wesentlichen werden die laufenden Strafverfahren durch Erfüllung von Auflagen und Weisungen erfüllt, nur selten werden Jugendstrafen verhängt : 2003 2004 2005 Jugendstrafen : 4,4% 3,5% 2,0% § 27 JGG : 1,2% 1,3% 0,5%. (Stichtag 30.06.2005) Seite - 2 Die Fallzahlen haben sich wie folgt entwickelt: 2003 Gesamtfallzahlen : 2004 2005 (Stichtag:30.6.2005) (incl. Amtshilfeersuchen) 946 1141 587 Anteil weiblicher Täter : 12,7% 15,5% 17,4% Anteil Jugendlicher: 66,3% 65,9% 65,2% Anteil Heranwachsende : 33,7% 33,9% 34,8% Anteil Deutscher: 78,8% 80,8% 79,4% Anteil Übersiedler: 12,1% 7,7% 11,1% Anteil Nichtdeutscher: 9,2% 11,4% 9,5% Anteil Heimkinder : 4,1% 6,0% 9,9% Anteil Ersttäter : 60,8% 57,3% 48,0% Tendenz : Anteil Wiederholungstäter steigt Diversionsverfahren* : 34,7% 37,3% 40,0% Tendenz steigend Anklageschriften: 58,8% 58,3% 54,3% 0,6% 0,3% 0,2% Strafbefehle : Tendenz : kontinuierlich steigend Tendenz : stark steigend *Diversionsverfahren : außergerichtliche Erledigung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)