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Beschlussvorlage GB (Kindergartenbedarfsplan für den Zeitraum 01.07.2005 - 01.07.2007)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Kindergartenbedarfsplan für den Zeitraum 01.07.2005 - 01.07.2007) Beschlussvorlage GB (Kindergartenbedarfsplan für den Zeitraum 01.07.2005 - 01.07.2007) Beschlussvorlage GB (Kindergartenbedarfsplan für den Zeitraum 01.07.2005 - 01.07.2007) Beschlussvorlage GB (Kindergartenbedarfsplan für den Zeitraum 01.07.2005 - 01.07.2007)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 116/2005 18.07.2005 Az.: 51/434-12 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 01.09.2005 Kindergartenbedarfsplan für den Zeitraum 01.07.2005 - 01.07.2007 Sachbearbeiter/in: Herr Hermes x Tel.: 617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Kindergartenbedarfsplan für den Kreis Euskirchen. Seite - 2 Begründung: Als Anlage ist der fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplan für den Zeitraum 01.07.2005 bis 01.07.2007 beigefügt. Der Kindergartenbedarfsplan wird landesweit auf der Basis von drei Kernjahrgängen, zuzüglich 45 % des hineinwachsenden Jahrgangs, fortgeschrieben. Nachfolgend wird aus Sicht der Verwaltung zur Bedarfsentwicklung, bezogen auf den im Bedarfsplan ausgewiesenen Zeitraum, Stellung genommen. In diesem Zusammenhang wird bereits hier darauf hingewiesen, dass sich der Rückgang der zum Kindergartenbesuch anstehenden Kinder in den nächsten Jahren in allen 11 Städten und Gemeinden fortsetzen wird. In der Vergangenheit waren hiervon nur einzelne Städte und Gemeinden betroffen. Bereits zum Kindergartenjahr 2004/2005 wurden drei Regelgruppen mit jeweils 25 Plätzen abgebaut. Zum Kindergartenjahr 2005/2006 werden weitere drei Regelgruppen in kirchlicher Trägerschaft abgebaut. Aufgrund der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren hält es die Verwaltung für erforderlich, frühzeitig Maßnahmen und Kriterien zu entwickeln, um sich auf veränderte Bedarfe im Bereich der Betreuung von Kindern bis zum Beginn der Schulpflicht einzustellen. In diesem Zusammenhang wird auf das am 01.01.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) hingewiesen. Hiernach sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, für Kinder unter drei Jahren Plätze in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vorzuhalten. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass in bestehenden Tageseinrichtungen Betreuungsbedarf für Kinder unter drei Jahren vorhanden ist. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der frei werdenden Kindergartenplätze durch Kinder der Altersgruppe zwischen zwei und drei Jahren belegt werden können. Zum besseren Verständnis werden nachfolgend die einzelnen Städte und Gemeinden hinsichtlich der Versorgungssituation beschrieben: Seite - 3 Stadt Bad Münstereifel: Wie aus dem Bedarfsplan ersichtlich, wird im ausgewiesenen Planungszeitraum der Bedarf an Kindergartenplätzen weiterhin stark zurückgehen. Es ist davon auszugehen, dass zum Kindergartenjahr 2005/2006 in allen Einrichtungen die erforderliche Mindestgruppenstärke erreicht werden kann. Gemeinde Blankenheim: Auch im Gemeindegebiet Blankenheim zeichnet sich ein erheblicher Rückgang der Kinderzahlen ab. Bereits zum Kindergartenjahr 2005/2006 wird in einer Einrichtung die Mindestgruppenstärke nicht mehr erreicht werden können. In den Folgejahren wird ein erhebliches Überangebot an Kindergartenplätzen vorhanden sein. Gemeinde Dahlem: Auch hier zeichnet sich ein erhebliches Überangebot an Kindergartenplätzen ab. Es ist fraglich, ob die nicht belegten Kindergartenplätze durch Kinder anderer Altersgruppen aufgefüllt werden können. Stadt Euskirchen: Der Kindergartenbedarfsplan für die Stadt Euskirchen wird auf der Basis von 95 % der drei Kernjahre, zuzüglich 45 % des hineinwachsenden Jahrgangs, fortgeschrieben. Zum Kindergartenjahr 2005/2006 ist das Platzangebot ausreichend. Zwar weist der Kindergartenbedarfsplan einen rechnerischen Fehlbedarf von 56 Plätzen aus, jedoch zeigt die Praxis, dass die vorhandenen Plätze ausreichend sind. In den beiden darauffolgenden Jahren dürfte das Platzangebot im Stadtgebiet Euskirchen ausreichend sein. Freie Kindergartenplätze werden im Stadtgebiet von Kindern unter drei Jahren benötigt. Gemeinde Hellenthal: Auch hier zeichnet sich ein erheblicher Rückgang in den kommenden Jahren an Kindern im kindergartenfähigen Alter ab. Zum Kindergartenjahr 2005/2006 werden in allen Einrichtungen die Mindestgruppenstärken erreicht. Im darauffolgenden Kindergartenjahr wird dies in den Außenorten nicht mehr gegeben sein. Gemeinde Kall: Im Gemeindegebiet Kall besteht für den überschaubaren Planungszeitraum kein Handlungsbedarf. Derzeit können keine Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen betreut werden. Stadt Mechernich: In den kommenden Jahren wird sich der Fehlbedarf im Stadtgebiet Mechernich weiter reduzieren. Zu einer deutlichen Entspannung wird es im Kernstadtbereich kommen. Auch hier ist davon auszugehen, dass freie Kindergartenplätze durch Kinder anderer Altersgruppen unverzüglich belegt werden können. Seite - 4 Gemeinde Nettersheim: Im Gemeindegebiet Nettersheim werden zum Kindergartenjahr 2005/2006 weitere 25 Kindergartenplätze abgebaut. Derzeit werden in allen Einrichtungen die Regelgruppenstärken erreicht. In einzelnen Einrichtungen besteht die Möglichkeit, Kinder anderer Altersgruppen aufzunehmen. Stadt Schleiden: Im Stadtgebiet Schleiden werden zum Kindergartenjahr 2005/2006 zwei Gruppen (50 Plätze) in kirchlicher Trägerschaft abgebaut. Für den überschaubaren Planungszeitraum besteht in einzelnen Einrichtungen die Möglichkeit, dass Kinder unter drei Jahren in Regelgruppen vereinzelt aufgenommen werden können. Gemeinde Weilerswist: Im Gemeindegebiet wird es in den nächsten Jahren zu einem erheblichen Überangebot an Kindergartenplätzen kommen. Bedingt durch die Ausweisung neuer Baugebiete kann sich dieses Überangebot in den nächsten beiden Jahren relativieren. Bisher konnten im Gemeindegebiet keine Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren in Tageseinrichtungen betreut werden. Nunmehr besteht die Möglichkeit, diesen Kindern zumindest im Kernort ein Betreuungsangebot bereitzustellen. Stadt Zülpich: Zum Kindergartenjahr 2005/2006 ist davon auszugehen, dass in allen Gruppen die Mindestgruppenstärke erreicht wird. Freie Plätze werden von Kindern anderer Altersgruppen belegt. Zum Kindergartenjahr 2007/2008 zeichnet sich gemäß Bedarfsplan ein erhebliches Überangebot an Kindergartenplätzen ab. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies in bestimmten Wohnbereichen darstellen wird. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)