Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 116/2005
18.07.2005
Az.: 51/434-12
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
01.09.2005
Kindergartenbedarfsplan für den Zeitraum 01.07.2005 - 01.07.2007
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
x
Tel.: 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Kindergartenbedarfsplan für den
Kreis Euskirchen.
Seite - 2 Begründung:
Als Anlage ist der fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplan für den Zeitraum 01.07.2005 bis
01.07.2007 beigefügt. Der Kindergartenbedarfsplan wird landesweit auf der Basis von drei Kernjahrgängen, zuzüglich 45 % des hineinwachsenden Jahrgangs, fortgeschrieben.
Nachfolgend wird aus Sicht der Verwaltung zur Bedarfsentwicklung, bezogen auf den im Bedarfsplan ausgewiesenen Zeitraum, Stellung genommen. In diesem Zusammenhang wird bereits hier
darauf hingewiesen, dass sich der Rückgang der zum Kindergartenbesuch anstehenden Kinder in
den nächsten Jahren in allen 11 Städten und Gemeinden fortsetzen wird. In der Vergangenheit
waren hiervon nur einzelne Städte und Gemeinden betroffen. Bereits zum Kindergartenjahr
2004/2005 wurden drei Regelgruppen mit jeweils 25 Plätzen abgebaut. Zum Kindergartenjahr
2005/2006 werden weitere drei Regelgruppen in kirchlicher Trägerschaft abgebaut.
Aufgrund der sich abzeichnenden demografischen Entwicklung in den nächsten Jahren hält es die
Verwaltung für erforderlich, frühzeitig Maßnahmen und Kriterien zu entwickeln, um sich auf veränderte Bedarfe im Bereich der Betreuung von Kindern bis zum Beginn der Schulpflicht einzustellen.
In diesem Zusammenhang wird auf das am 01.01.2005 in Kraft getretene Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) hingewiesen. Hiernach sind die örtlichen Träger der Jugendhilfe verpflichtet, für
Kinder unter drei Jahren Plätze in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vorzuhalten. Schon jetzt
zeichnet sich ab, dass in bestehenden Tageseinrichtungen Betreuungsbedarf für Kinder unter drei
Jahren vorhanden ist. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der frei werdenden Kindergartenplätze durch Kinder der Altersgruppe zwischen zwei und drei Jahren belegt werden können.
Zum besseren Verständnis werden nachfolgend die einzelnen Städte und Gemeinden hinsichtlich
der Versorgungssituation beschrieben:
Seite - 3 Stadt Bad Münstereifel:
Wie aus dem Bedarfsplan ersichtlich, wird im ausgewiesenen Planungszeitraum der Bedarf an
Kindergartenplätzen weiterhin stark zurückgehen. Es ist davon auszugehen, dass zum Kindergartenjahr 2005/2006 in allen Einrichtungen die erforderliche Mindestgruppenstärke erreicht werden
kann.
Gemeinde Blankenheim:
Auch im Gemeindegebiet Blankenheim zeichnet sich ein erheblicher Rückgang der Kinderzahlen
ab. Bereits zum Kindergartenjahr 2005/2006 wird in einer Einrichtung die Mindestgruppenstärke
nicht mehr erreicht werden können. In den Folgejahren wird ein erhebliches Überangebot an Kindergartenplätzen vorhanden sein.
Gemeinde Dahlem:
Auch hier zeichnet sich ein erhebliches Überangebot an Kindergartenplätzen ab. Es ist fraglich, ob
die nicht belegten Kindergartenplätze durch Kinder anderer Altersgruppen aufgefüllt werden können.
Stadt Euskirchen:
Der Kindergartenbedarfsplan für die Stadt Euskirchen wird auf der Basis von 95 % der drei Kernjahre, zuzüglich 45 % des hineinwachsenden Jahrgangs, fortgeschrieben. Zum Kindergartenjahr
2005/2006 ist das Platzangebot ausreichend. Zwar weist der Kindergartenbedarfsplan einen rechnerischen Fehlbedarf von 56 Plätzen aus, jedoch zeigt die Praxis, dass die vorhandenen Plätze
ausreichend sind. In den beiden darauffolgenden Jahren dürfte das Platzangebot im Stadtgebiet
Euskirchen ausreichend sein. Freie Kindergartenplätze werden im Stadtgebiet von Kindern unter
drei Jahren benötigt.
Gemeinde Hellenthal:
Auch hier zeichnet sich ein erheblicher Rückgang in den kommenden Jahren an Kindern im kindergartenfähigen Alter ab. Zum Kindergartenjahr 2005/2006 werden in allen Einrichtungen die
Mindestgruppenstärken erreicht. Im darauffolgenden Kindergartenjahr wird dies in den Außenorten
nicht mehr gegeben sein.
Gemeinde Kall:
Im Gemeindegebiet Kall besteht für den überschaubaren Planungszeitraum kein Handlungsbedarf.
Derzeit können keine Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen betreut werden.
Stadt Mechernich:
In den kommenden Jahren wird sich der Fehlbedarf im Stadtgebiet Mechernich weiter reduzieren.
Zu einer deutlichen Entspannung wird es im Kernstadtbereich kommen. Auch hier ist davon auszugehen, dass freie Kindergartenplätze durch Kinder anderer Altersgruppen unverzüglich belegt
werden können.
Seite - 4 Gemeinde Nettersheim:
Im Gemeindegebiet Nettersheim werden zum Kindergartenjahr 2005/2006 weitere
25 Kindergartenplätze abgebaut. Derzeit werden in allen Einrichtungen die Regelgruppenstärken
erreicht. In einzelnen Einrichtungen besteht die Möglichkeit, Kinder anderer Altersgruppen aufzunehmen.
Stadt Schleiden:
Im Stadtgebiet Schleiden werden zum Kindergartenjahr 2005/2006 zwei Gruppen
(50 Plätze) in kirchlicher Trägerschaft abgebaut. Für den überschaubaren Planungszeitraum besteht in einzelnen Einrichtungen die Möglichkeit, dass Kinder unter drei Jahren in Regelgruppen
vereinzelt aufgenommen werden können.
Gemeinde Weilerswist:
Im Gemeindegebiet wird es in den nächsten Jahren zu einem erheblichen Überangebot an Kindergartenplätzen kommen. Bedingt durch die Ausweisung neuer Baugebiete kann sich dieses Überangebot in den nächsten beiden Jahren relativieren.
Bisher konnten im Gemeindegebiet keine Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren in Tageseinrichtungen betreut werden. Nunmehr besteht die Möglichkeit, diesen Kindern zumindest im Kernort ein
Betreuungsangebot bereitzustellen.
Stadt Zülpich:
Zum Kindergartenjahr 2005/2006 ist davon auszugehen, dass in allen Gruppen die Mindestgruppenstärke erreicht wird. Freie Plätze werden von Kindern anderer Altersgruppen belegt. Zum Kindergartenjahr 2007/2008 zeichnet sich gemäß Bedarfsplan ein erhebliches Überangebot an Kindergartenplätzen ab. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies in bestimmten Wohnbereichen darstellen
wird.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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