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Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2001: a) Verwendung des Jahresüberschusses b) Entlastung der Sparkassenorgane)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
62 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2001:
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane) Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2001:
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 32/2002 12.06.2002 Az.: 20/894-18 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 18.09.2002 Kreistag 18.09.2002 Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2001: a) Verwendung des Jahresüberschusses b) Entlastung der Sparkassenorgane Sachbearbeiter/in: Frau Kaduk Tel.: 15 - 397 Abt.: 20.1 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung ./. Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: a) Gem. dem Vorschlag des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom 03.06.2002 beschließt der Kreistag, dass mit der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2001 der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses in Höhe von 9.448.635,31 € der Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zugeführt wird (§ 28 Abs. 1 SpkG). Seite - 2 b) Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2001 gem. § 27 Abs. 3 SpkG NW Entlastung zu erteilen. (Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Sparkassenverwaltungsrat angehören, nicht mitgewirkt.) Begründung: a) Gem. § 28 Abs. 2 SpkG NW beschließt der Kreistag nach Anhörung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse über den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses. Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 03.06.2002 dem Kreistag vorgeschlagen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses der Kreissparkasse für das Geschäftsjahr 2001 in Höhe von 9.448.635,31 € der Sicherheitsrücklage zugeführt wird. b) Die Kreissparkasse Euskirchen hat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes durch den Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht zur Entlastung der Organe vorgelegt. Das Geschäftsjahr 2001 schließt wie folgt ab: Summen Aktiva / Passiva Jahresüberschuss von Ausgewiesener Bilanzgewinn 1.787.753.641,12 € 11.503.394,00 € 2.054.758,69 € Anlagen: - Beschluss des Verwaltungsrates über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses - Beschluss des Verwaltungsrates über den Jahresabschluss und die Billigung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2001 Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)