Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Verschuldung des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
107 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 33/2002 12.06.2002 Datum: Az.: 20/923-00/He X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 18.09.2002 Kreistag 18.09.2002 Verschuldung des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius Tel.: 420 Abt.: 20 Die Vorlage berührt den Etat. Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt: 1. Nach der Einführung des Euro wird hinsichtlich der Tilgung innerer Darlehen a) der Tilgungsbetrag auf 1,5 Mio. € und b) der jährliche Steigerungsbetrag auf 500 T € gerundet. 2. Die Neuverschuldung wird gegen „Null“ eingegrenzt. € € Seite - 2 3. Für innere Darlehen, die ab dem Haushaltsjahr 2002 in Anspruch genommen werden, wird im Haushaltsplan ein marktüblicher Schuldendienst eingeplant und je Aufnahme ein Zins- und Tilgungsplan festgelegt. Diese Regelung gilt nicht für Inanspruchnahmen innerer Darlehen aus Kasseneinnahmeresten, die aus Zeiträumen vor 2002 resultieren. 4. Etwaige Überschüsse des Verwaltungshaushaltes sind, soweit kommunal- und finanzwirtschaftlich vertretbar, zur Tilgung innerer Darlehen zu verwenden. Begründung: I. Grundsätzliches Die Schuldensituation des Kreises Euskirchen wurde in den Vorjahren in den Vorlagen • V 195 vom 31.05.2000 und • V 376 vom 11.06.2001 grundlegend aufgearbeitet. Ferner wurden Schuldenstand und Schuldendienst jeweils ausführlich im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, zuletzt zum Haushalt 2002, erörtert. Auf eine Wiederholung der bereits früher dargelegten Ausführungen soll an dieser Stelle verzichtet werden. Die Eckpunkte der Schuldenpolitik lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Der Schuldenstand des Kreises Euskirchen liegt unter Einbeziehung der inneren Darlehen weit über dem Landesdurchschnitt. Kurzfristiges Ziel ist die Eingrenzung der Neuverschuldung gegen „Null“, mittelfristiges Ziel die Senkung der Verschuldung. 2. Diese Ziele sind einerseits durch eine Überprüfung des Investitionsverhaltens und andererseits durch erhöhte Tilgungsleistungen zu verfolgen. 3. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden in der Vergangenheit aufgrund zu geringer Kreisumlage wenig bis teilweise gar nicht an einer Darlehenstilgung und an einer Verzinsung der inneren Darlehen beteiligt. Um auch künftig eine weitgehende Schonung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorzunehmen, wurde und wird der ursprünglich ca. 48,9 Mio. DM umfassende Anteil aus RWE-Verkaufserlösen zur Abgeltung der Zinsen für innere Darlehen verwandt, bis er aufgebraucht ist. 4. Das bereits begonnene Tilgungsverfahren ist eine im Hinblick auf • die Schuldensituation des Kreises, • die finanzielle Lage der Kommunen und • die Generationengerechtigkeit angemessene Maßnahme, die hohen Schulden sukzessive zurückzuführen. II. Aktuelle Werte Seite - 3 Nach der Ermittlung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2001 soll die Schuldensituation im folgenden aktualisiert dargestellt werden. A. Übersicht über den Stand der Schulden 1995 bis 2001 Die Entwicklung des Schuldenstandes sowie der Pro-Kopf-Verschuldung in den Jahren 1995 bis 2001 lässt sich aus folgender Tabelle ersehen: 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Stand Stand Kredite Inn. Darl. Summe VerEinwohner 31.12. 31.12. Schulden änderung T€ T€ T€ % 32.004 45.162 77.166 178.105 21.546 62.652 84.198 9,11% 180.447 15.322 59.603 74.925 -11,01% 182.177 10.886 61.730 72.616 -3,08% 183.564 7.162 64.313 71.475 -1,57% 186.863 6.541 66.782 73.323 2,59% 188.323 5.914 73.770 79.684 8,67% 189.808 Pro-KopfVerschuldung € 433,26 466,61 411,28 395,59 382,50 389,35 419,81 a) grafische Darstellung des absoluten Schuldenstandes (ohne KER): Schuldenstand 1995 bis 2001 (tatsächliche Zahlen) 90.000 80.000 77.166 84.198 74.925 73.323 79.684 72.616 71.475 61.730 64.313 66.782 15.322 10.886 7.162 6.541 5.914 1997 1998 1999 2000 2001 70.000 60.000 50.000 45.162 62.652 59.603 40.000 73.770 30.000 20.000 32.004 10.000 21.546 0 1995 1996 Jahr Kredite 31.12. Innere Darlehen 31.12. b) grafische Darstellung der Pro-Kopf-Verschuldung (ohne KER): Seite - 4 - Pro-Kopf-Verschuldung 1995 bis 2001 500,00 450,00 400,00 350,00 300,00 253,57 347,20 327,17 250,00 336,29 200,00 388,65 344,17 354,61 38,33 34,73 31,16 1999 2000 2001 150,00 100,00 179,69 119,40 50,00 84,11 59,30 0,00 1995 1996 1997 1998 Jahr Kredite Innere Darlehen Zu beachten ist jedoch, dass in die Höhe des Standes der inneren Darlehen zum 31.12.2001 noch nicht der gebildete Kasseneinnahmerest (KER) in Höhe von 12.632 T€ = 24.706 TDM einfließt. Dieser Betrag ist als Aufnahme innerer Darlehen für die in der Jahresrechnung gemäß § 19 Abs. 1 GemHVO ausgewiesenen Haushaltsausgabereste (für noch nicht abgeschlossene Maßnahmen) vorgesehen. Berücksichtigt man den Kasseneinnahmerest, ergibt sich der folgende faktische Schuldenstand: Stand 2001 Kasseneinnahmerest fakt. Stand 2001 Stand Stand Kredite Inn. Darl. Summe Einwohner Pro-Kopf31.12. 31.12. Schulden Verschuldung T€ T€ T€ € 5.914 73.770 79.684 189.808 419,81 12.632 5.914 486,36 86.402 92.316 189.808 Daraus resultiert die folgende überarbeitete Übersicht: Seite - 5 - Schuldenstand einschl. Kasseneinnahmerest Inn. Darl. 1995 bis 2001 120.000 77.166 97.109 90.453 87.468 88.102 95.435 92.316 100.000 12.911 15.528 80.000 60.000 45.162 59.603 32.004 21.546 15.322 0 1995 12.632 64.313 66.782 73.770 10.886 7.162 6.541 5.914 1998 1999 2000 2001 16.627 61.730 62.652 40.000 20.000 22.112 14.851 1996 1997 Jahr Kredite 31.12. Innere Darlehen 31.12. KER B. Zins- und Tilgungsleistungen Anhaltspunkt für die Schuldenlage ist nicht nur der absolute Schuldenstand bzw. die Pro-KopfVerschuldung, sondern auch die Höhe des jährlich zu erbringenden Schuldendienstes. Zins- und Tilgungsleistungen sind durch den Verwaltungshaushalt (und damit durch die Kreisumlage) zu erbringen. a) Schuldendienst Kredite Die folgende Tabelle zeigt die geleisteten Zahlungen für den Schuldendienst der Kredite in den Jahren 1995 bis 2001. 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Zinsen ord. Tilgung Kredite Kredite € € 2.256.184,58 2.967.011,09 1.739.732,46 2.030.970,68 1.115.940,29 981.593,80 741.539,02 675.872,58 534.651,90 650.006,66 389.250,31 621.115,65 351.175,72 626.806,71 Summe Umlagegrundlage Z & T. Kreisumlage € € 5.223.195,67 131.311.065 3.770.703,14 134.782.161 2.097.534,09 136.851.190 1.417.411,60 136.653.348 1.184.658,55 141.494.904 1.010.365,96 150.861.926 977.982,43 155.233.175 Satz KU 3,98% 2,80% 1,53% 1,04% 0,84% 0,67% 0,63% Seite - 6 - Schuldendienst 1995 bis 2001 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Jahr Zinsen ord. Tilgung Durch die Umschuldung von äußeren Krediten in innere Darlehen hat sich im Verlaufe der letzten Jahre nicht nur die absolute Höhe des Schuldendienstes, sondern daraus resultierend der aus Kreisumlage zu finanzierende Beitrag zum Schuldendienst erheblich verringert. b) Schuldendienst Innere Darlehen Erstmals wurde im Jahre 2000 ein Betrag des Verwaltungshaushaltes zur Tilgung innerer Darlehen verwandt. Neben dem im Haushalt eingeplanten Betrag von 1.000.000,00 DM wurde gemäß Beschluss des Kreistages vom 23.05.2001 ein Teilbetrag des Überschusses des Verwaltungshaushaltes zur Tilgung bereitgestellt. In 2001 wurde eine planmäßige Tilgung ohne Aufstockung durch den Überschuss vorgenommen. planmäßige planmäßige Tilgung A Tilgung B € € 2000 0,00 511.291,88 2001 1.552.331,75 1.022.583,76 TeilÜberschuss € 1.094.200,97 0,00 Tilgung gesamt € 1.605.492,85 2.574.915,51 Erläuterung: Tilgung A = 1 % Kreisumlage (ab 2001) Tilgung B = Zahlung 1 Mio. DM beginnend mit 2000 zzgl. 1 Mio. DM p.a. Diese Beträge wurden durch den Verwaltungshaushalt und damit über die Kreisumlage finanziert. Zinszahlungen für innere Darlehen wurden nicht aus dem Verwaltungshaushalt finanziert, sondern über den dafür bestimmten Teil der Allgemeinen Rücklage (RWE-Verkaufserlöse, siehe oben). c) Schuldendienst gesamt Seite - 7 Addiert man den Schuldendienst für äußere Kredite sowie die Tilgung innerer Darlehen, so ergibt sich folgendes Bild: 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 Zinsen Kredite € 2.256.184,58 1.739.732,46 1.115.940,29 741.539,02 534.651,90 389.250,31 351.175,72 ord. Tilgung Kredite € 2.967.011,09 2.030.970,68 981.593,80 675.872,58 650.006,66 621.115,65 626.806,71 Tilgung Inn. Darl. € 1.605.492,85 2.574.915,51 Summe Z & T. € 5.223.195,67 3.770.703,14 2.097.534,09 1.417.411,60 1.184.658,55 2.615.858,81 3.552.897,94 Schuldendienst einschl. Tilgung innerer Darlehen 1995 bis 2001 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 1995 1996 1997 Zinsen 1998 ord. Tilgung 1999 2000 2001 Tilgg. Inn. Darl. Der (durch Kreisumlage zu erwirtschaftende) Schuldendienst ist im Laufe der Jahre durch die Umschuldungen in innere Darlehen erheblich gesunken. Addiert man die beschlossene Tilgungsleistung innerer Darlehen, so unterschreitet der Schuldendienst 2001 den des Jahres 1995 immer noch erheblich. Sobald der dafür bestimmte Teil der Allgemeinen Rücklage aufgebraucht ist, kommen die Zinsleistungen für innere Darlehen hinzu. C. Fortführung der Modellrechnung In der Vorlage V 376 wurden zur Bewertung der Schuldensituation einige Modellrechnungen aufgestellt. Mit aktualisierten Zahlen soll die 2. Modellrechnung fortgeführt werden. Ausgangslage für die Rechnung ist ein Tilgungssatz von 1,9 %, zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Herleitung dieses Satzes in der V 376, Seite 8, verwiesen. Modellrechnung: Schuldenstand einschl. KER: 92.315.856€ Seite - 8 - Satz absolut € p.a. Tilgung 1,9% 1.754.001 Zinsen Alt. I Zinsen Alt. II Zinsen Alt. III Zinsen Alt. IV 5,5% 6,0% 6,5% 7,0% 5.077.372 5.538.951 6.000.531 6.462.110 Annuität € KU 6.831.373 7.292.953 7.754.532 8.216.111 4,40% 4,70% 5,00% 5,29% Vergleicht man die Ergebnisse der Modellrechnung mit dem tatsächlich geleisteten Schuldendienst, so ergibt sich der Unterschiedsbetrag, um den die Kommunen geschont wurden. Zinssatz Zinsen Alt. I Zinsen Alt. II Zinsen Alt. III Zinsen Alt. IV 5,5% 6,0% 6,5% 7,0% tatsächlicher Schuldendienst 2001 € Annuität € 6.831.373 7.292.953 7.754.532 8.216.111 3.552.897,94 3.552.897,94 3.552.897,94 3.552.897,94 Differenz € 3.278.475,44 3.740.054,72 4.201.634,00 4.663.213,28 KU 2,11% 2,41% 2,71% 3,00% Unberücksichtigt bleibt bei dieser Betrachtung, dass Zinsleistungen für innere Darlehen aus dem dafür bestimmten Teil der Allgemeinen Rücklage gezahlt werden. Die Beträge stellen die Situation insofern lediglich aus Kreisumlagesicht dar. Addiert man den erbrachten Zinsbetrag 2001, so ergibt sich folgendes Bild: Zinssatz tatsächlicher Schuldendienst einschl. Zins 2001 € Annuität € Zinsen Alt. I Zinsen Alt. II Zinsen Alt. III Zinsen Alt. IV 5,5% 6,0% 6,5% 7,0% 6.831.373 7.292.953 7.754.532 8.216.111 5.812.315,38 5.812.315,38 5.812.315,38 5.812.315,38 Differenz KU € 1.019.058,00 1.480.637,28 1.942.216,56 2.403.795,84 0,66% 0,95% 1,25% 1,55% Aus beiden Betrachtungen wird deutlich, dass der Kreis Euskirchen die Städte und Gemeinden in einem erheblichen Maße schont, indem die aufgenommenen Schulden nur unzureichend bedient werden. III. Konsequenzen Die hohe Verschuldung bedingt langfristig eine entsprechend hohe Belastung des Verwaltungshaushaltes, da der Schuldendienst durch diesen finanziert werden muss. Da diese Leistungen kreisumlagewirksam sind, entsteht die Belastung bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen ist als dramatisch zu bezeichnen. Diese bedrohliche Situation wird seitens des Kreises bereits u.a. durch die oben beschriebene Bindung der RWE-Verkaufserlöse für Zwecke der Zinszahlung für innere Darlehen gewürdigt. Neben den Leistungen zur Schuldentilgung ist das Investitionsverhalten für den Schuldenstand maßgebend. Konsequenz der Schuldensituation ist, dass sich das Investitionsvolumen am Schuldenstand bzw. am zu leistenden Schuldendienst orientieren muss. Seite - 9 - IV. Erläuterung des Beschlussvorschlages Mit dem Beschlussvorschlag greift die Verwaltung die Beschlusslage auf und modifiziert sie in einzelnen Punkten: zu 1.: DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Ferner wurde eine Vereinfachungsklausel eingefügt, um die Zahlen übersichtlich zu gestalten. zu 2.: Keine Änderung zu 3.: Es erfolgt eine Klarstellung und Ausformung des letztjährigen Beschlusses, um unterschiedliche Lesarten zu vermeiden. zu 4.: Keine Änderung Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)