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Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 33/2002
12.06.2002
Datum:
Az.: 20/923-00/He
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
18.09.2002
Kreistag
18.09.2002
Verschuldung des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
Die Vorlage berührt den Etat.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt:
1. Nach der Einführung des Euro wird hinsichtlich der Tilgung innerer Darlehen
a) der Tilgungsbetrag auf 1,5 Mio. € und
b) der jährliche Steigerungsbetrag auf 500 T €
gerundet.
2. Die Neuverschuldung wird gegen „Null“ eingegrenzt.
€
€
Seite - 2 3. Für innere Darlehen, die ab dem Haushaltsjahr 2002 in Anspruch genommen werden, wird im
Haushaltsplan ein marktüblicher Schuldendienst eingeplant und je Aufnahme ein Zins- und Tilgungsplan festgelegt. Diese Regelung gilt nicht für Inanspruchnahmen innerer Darlehen aus Kasseneinnahmeresten, die aus Zeiträumen vor 2002 resultieren.
4. Etwaige Überschüsse des Verwaltungshaushaltes sind, soweit kommunal- und finanzwirtschaftlich vertretbar, zur Tilgung innerer Darlehen zu verwenden.
Begründung:
I.
Grundsätzliches
Die Schuldensituation des Kreises Euskirchen wurde in den Vorjahren in den Vorlagen
• V 195 vom 31.05.2000 und
• V 376 vom 11.06.2001
grundlegend aufgearbeitet. Ferner wurden Schuldenstand und Schuldendienst jeweils ausführlich
im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, zuletzt zum Haushalt 2002, erörtert.
Auf eine Wiederholung der bereits früher dargelegten Ausführungen soll an dieser Stelle verzichtet
werden. Die Eckpunkte der Schuldenpolitik lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Der Schuldenstand des Kreises Euskirchen liegt unter Einbeziehung der inneren Darlehen weit
über dem Landesdurchschnitt. Kurzfristiges Ziel ist die Eingrenzung der Neuverschuldung gegen
„Null“, mittelfristiges Ziel die Senkung der Verschuldung.
2. Diese Ziele sind einerseits durch eine Überprüfung des Investitionsverhaltens und andererseits
durch erhöhte Tilgungsleistungen zu verfolgen.
3. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden in der Vergangenheit aufgrund zu geringer
Kreisumlage wenig bis teilweise gar nicht an einer Darlehenstilgung und an einer Verzinsung der
inneren Darlehen beteiligt. Um auch künftig eine weitgehende Schonung der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden vorzunehmen, wurde und wird der ursprünglich ca. 48,9 Mio. DM umfassende Anteil aus RWE-Verkaufserlösen zur Abgeltung der Zinsen für innere Darlehen verwandt,
bis er aufgebraucht ist.
4. Das bereits begonnene Tilgungsverfahren ist eine im Hinblick auf
• die Schuldensituation des Kreises,
• die finanzielle Lage der Kommunen und
• die Generationengerechtigkeit
angemessene Maßnahme, die hohen Schulden sukzessive zurückzuführen.
II.
Aktuelle Werte
Seite - 3 Nach der Ermittlung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2001 soll die Schuldensituation im folgenden aktualisiert dargestellt werden.
A. Übersicht über den Stand der Schulden 1995 bis 2001
Die Entwicklung des Schuldenstandes sowie der Pro-Kopf-Verschuldung in den Jahren 1995 bis
2001 lässt sich aus folgender Tabelle ersehen:
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
Stand
Stand
Kredite Inn. Darl. Summe
VerEinwohner
31.12.
31.12.
Schulden änderung
T€
T€
T€
%
32.004
45.162
77.166
178.105
21.546
62.652
84.198
9,11%
180.447
15.322
59.603
74.925 -11,01%
182.177
10.886
61.730
72.616
-3,08%
183.564
7.162
64.313
71.475
-1,57%
186.863
6.541
66.782
73.323
2,59%
188.323
5.914
73.770
79.684
8,67%
189.808
Pro-KopfVerschuldung
€
433,26
466,61
411,28
395,59
382,50
389,35
419,81
a) grafische Darstellung des absoluten Schuldenstandes (ohne KER):
Schuldenstand 1995 bis 2001 (tatsächliche Zahlen)
90.000
80.000
77.166
84.198
74.925
73.323
79.684
72.616
71.475
61.730
64.313
66.782
15.322
10.886
7.162
6.541
5.914
1997
1998
1999
2000
2001
70.000
60.000
50.000
45.162
62.652
59.603
40.000
73.770
30.000
20.000
32.004
10.000
21.546
0
1995
1996
Jahr
Kredite 31.12.
Innere Darlehen 31.12.
b) grafische Darstellung der Pro-Kopf-Verschuldung (ohne KER):
Seite - 4 -
Pro-Kopf-Verschuldung 1995 bis 2001
500,00
450,00
400,00
350,00
300,00
253,57
347,20
327,17
250,00
336,29
200,00
388,65
344,17
354,61
38,33
34,73
31,16
1999
2000
2001
150,00
100,00
179,69
119,40
50,00
84,11
59,30
0,00
1995
1996
1997
1998
Jahr
Kredite
Innere Darlehen
Zu beachten ist jedoch, dass in die Höhe des Standes der inneren Darlehen zum 31.12.2001 noch
nicht der gebildete Kasseneinnahmerest (KER) in Höhe von 12.632 T€ = 24.706 TDM einfließt.
Dieser Betrag ist als Aufnahme innerer Darlehen für die in der Jahresrechnung gemäß § 19 Abs. 1
GemHVO ausgewiesenen Haushaltsausgabereste (für noch nicht abgeschlossene Maßnahmen)
vorgesehen.
Berücksichtigt man den Kasseneinnahmerest, ergibt sich der folgende faktische Schuldenstand:
Stand 2001
Kasseneinnahmerest
fakt. Stand 2001
Stand
Stand
Kredite Inn. Darl. Summe Einwohner Pro-Kopf31.12.
31.12.
Schulden
Verschuldung
T€
T€
T€
€
5.914
73.770
79.684 189.808
419,81
12.632
5.914
486,36
86.402
92.316 189.808
Daraus resultiert die folgende überarbeitete Übersicht:
Seite - 5 -
Schuldenstand einschl. Kasseneinnahmerest Inn. Darl. 1995 bis 2001
120.000
77.166
97.109
90.453
87.468
88.102
95.435
92.316
100.000
12.911
15.528
80.000
60.000
45.162
59.603
32.004
21.546
15.322
0
1995
12.632
64.313
66.782
73.770
10.886
7.162
6.541
5.914
1998
1999
2000
2001
16.627
61.730
62.652
40.000
20.000
22.112
14.851
1996
1997
Jahr
Kredite 31.12.
Innere Darlehen 31.12.
KER
B. Zins- und Tilgungsleistungen
Anhaltspunkt für die Schuldenlage ist nicht nur der absolute Schuldenstand bzw. die Pro-KopfVerschuldung, sondern auch die Höhe des jährlich zu erbringenden Schuldendienstes. Zins- und
Tilgungsleistungen sind durch den Verwaltungshaushalt (und damit durch die Kreisumlage) zu
erbringen.
a) Schuldendienst Kredite
Die folgende Tabelle zeigt die geleisteten Zahlungen für den Schuldendienst der Kredite in den
Jahren 1995 bis 2001.
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
Zinsen
ord. Tilgung
Kredite
Kredite
€
€
2.256.184,58
2.967.011,09
1.739.732,46
2.030.970,68
1.115.940,29
981.593,80
741.539,02
675.872,58
534.651,90
650.006,66
389.250,31
621.115,65
351.175,72
626.806,71
Summe
Umlagegrundlage
Z & T.
Kreisumlage
€
€
5.223.195,67
131.311.065
3.770.703,14
134.782.161
2.097.534,09
136.851.190
1.417.411,60
136.653.348
1.184.658,55
141.494.904
1.010.365,96
150.861.926
977.982,43
155.233.175
Satz
KU
3,98%
2,80%
1,53%
1,04%
0,84%
0,67%
0,63%
Seite - 6 -
Schuldendienst 1995 bis 2001
6,00
5,00
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
Jahr
Zinsen
ord. Tilgung
Durch die Umschuldung von äußeren Krediten in innere Darlehen hat sich im Verlaufe der letzten
Jahre nicht nur die absolute Höhe des Schuldendienstes, sondern daraus resultierend der aus
Kreisumlage zu finanzierende Beitrag zum Schuldendienst erheblich verringert.
b) Schuldendienst Innere Darlehen
Erstmals wurde im Jahre 2000 ein Betrag des Verwaltungshaushaltes zur Tilgung innerer Darlehen verwandt. Neben dem im Haushalt eingeplanten Betrag von 1.000.000,00 DM wurde gemäß
Beschluss des Kreistages vom 23.05.2001 ein Teilbetrag des Überschusses des Verwaltungshaushaltes zur Tilgung bereitgestellt. In 2001 wurde eine planmäßige Tilgung ohne Aufstockung
durch den Überschuss vorgenommen.
planmäßige planmäßige
Tilgung A
Tilgung B
€
€
2000
0,00
511.291,88
2001 1.552.331,75 1.022.583,76
TeilÜberschuss
€
1.094.200,97
0,00
Tilgung
gesamt
€
1.605.492,85
2.574.915,51
Erläuterung:
Tilgung A = 1 % Kreisumlage (ab 2001)
Tilgung B = Zahlung 1 Mio. DM beginnend mit 2000 zzgl. 1 Mio. DM p.a.
Diese Beträge wurden durch den Verwaltungshaushalt und damit über die Kreisumlage finanziert.
Zinszahlungen für innere Darlehen wurden nicht aus dem Verwaltungshaushalt finanziert, sondern
über den dafür bestimmten Teil der Allgemeinen Rücklage (RWE-Verkaufserlöse, siehe oben).
c) Schuldendienst gesamt
Seite - 7 Addiert man den Schuldendienst für äußere Kredite sowie die Tilgung innerer Darlehen, so ergibt
sich folgendes Bild:
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
Zinsen
Kredite
€
2.256.184,58
1.739.732,46
1.115.940,29
741.539,02
534.651,90
389.250,31
351.175,72
ord. Tilgung
Kredite
€
2.967.011,09
2.030.970,68
981.593,80
675.872,58
650.006,66
621.115,65
626.806,71
Tilgung
Inn. Darl.
€
1.605.492,85
2.574.915,51
Summe
Z & T.
€
5.223.195,67
3.770.703,14
2.097.534,09
1.417.411,60
1.184.658,55
2.615.858,81
3.552.897,94
Schuldendienst einschl. Tilgung innerer Darlehen 1995 bis 2001
6,00
5,00
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
1995
1996
1997
Zinsen
1998
ord. Tilgung
1999
2000
2001
Tilgg. Inn. Darl.
Der (durch Kreisumlage zu erwirtschaftende) Schuldendienst ist im Laufe der Jahre durch die Umschuldungen in innere Darlehen erheblich gesunken. Addiert man die beschlossene Tilgungsleistung innerer Darlehen, so unterschreitet der Schuldendienst 2001 den des Jahres 1995 immer
noch erheblich. Sobald der dafür bestimmte Teil der Allgemeinen Rücklage aufgebraucht ist,
kommen die Zinsleistungen für innere Darlehen hinzu.
C. Fortführung der Modellrechnung
In der Vorlage V 376 wurden zur Bewertung der Schuldensituation einige Modellrechnungen aufgestellt. Mit aktualisierten Zahlen soll die 2. Modellrechnung fortgeführt werden. Ausgangslage für
die Rechnung ist ein Tilgungssatz von 1,9 %, zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die
Herleitung dieses Satzes in der V 376, Seite 8, verwiesen.
Modellrechnung:
Schuldenstand einschl. KER:
92.315.856€
Seite - 8 -
Satz
absolut € p.a.
Tilgung
1,9%
1.754.001
Zinsen Alt. I
Zinsen Alt. II
Zinsen Alt. III
Zinsen Alt. IV
5,5%
6,0%
6,5%
7,0%
5.077.372
5.538.951
6.000.531
6.462.110
Annuität €
KU
6.831.373
7.292.953
7.754.532
8.216.111
4,40%
4,70%
5,00%
5,29%
Vergleicht man die Ergebnisse der Modellrechnung mit dem tatsächlich geleisteten Schuldendienst, so ergibt sich der Unterschiedsbetrag, um den die Kommunen geschont wurden.
Zinssatz
Zinsen Alt. I
Zinsen Alt. II
Zinsen Alt. III
Zinsen Alt. IV
5,5%
6,0%
6,5%
7,0%
tatsächlicher
Schuldendienst 2001
€
Annuität
€
6.831.373
7.292.953
7.754.532
8.216.111
3.552.897,94
3.552.897,94
3.552.897,94
3.552.897,94
Differenz
€
3.278.475,44
3.740.054,72
4.201.634,00
4.663.213,28
KU
2,11%
2,41%
2,71%
3,00%
Unberücksichtigt bleibt bei dieser Betrachtung, dass Zinsleistungen für innere Darlehen aus dem
dafür bestimmten Teil der Allgemeinen Rücklage gezahlt werden. Die Beträge stellen die Situation
insofern lediglich aus Kreisumlagesicht dar. Addiert man den erbrachten Zinsbetrag 2001, so ergibt sich folgendes Bild:
Zinssatz
tatsächlicher
Schuldendienst
einschl. Zins 2001
€
Annuität
€
Zinsen Alt. I
Zinsen Alt. II
Zinsen Alt. III
Zinsen Alt. IV
5,5%
6,0%
6,5%
7,0%
6.831.373
7.292.953
7.754.532
8.216.111
5.812.315,38
5.812.315,38
5.812.315,38
5.812.315,38
Differenz
KU
€
1.019.058,00
1.480.637,28
1.942.216,56
2.403.795,84
0,66%
0,95%
1,25%
1,55%
Aus beiden Betrachtungen wird deutlich, dass der Kreis Euskirchen die Städte und Gemeinden in
einem erheblichen Maße schont, indem die aufgenommenen Schulden nur unzureichend bedient
werden.
III.
Konsequenzen
Die hohe Verschuldung bedingt langfristig eine entsprechend hohe Belastung des
Verwaltungshaushaltes, da der Schuldendienst durch diesen finanziert werden muss. Da diese
Leistungen kreisumlagewirksam sind, entsteht die Belastung bei den kreisangehörigen Städten
und Gemeinden. Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen ist als
dramatisch zu bezeichnen. Diese bedrohliche Situation wird seitens des Kreises bereits u.a. durch
die oben beschriebene Bindung der RWE-Verkaufserlöse für Zwecke der Zinszahlung für innere
Darlehen gewürdigt.
Neben den Leistungen zur Schuldentilgung ist das Investitionsverhalten für den Schuldenstand
maßgebend. Konsequenz der Schuldensituation ist, dass sich das Investitionsvolumen am Schuldenstand bzw. am zu leistenden Schuldendienst orientieren muss.
Seite - 9 -
IV.
Erläuterung des Beschlussvorschlages
Mit dem Beschlussvorschlag greift die Verwaltung die Beschlusslage auf und modifiziert sie in einzelnen Punkten:
zu 1.: DM-Beträge wurden in Euro umgerechnet. Ferner wurde eine Vereinfachungsklausel eingefügt, um die Zahlen übersichtlich zu gestalten.
zu 2.: Keine Änderung
zu 3.: Es erfolgt eine Klarstellung und Ausformung des letztjährigen Beschlusses, um
unterschiedliche Lesarten zu vermeiden.
zu 4.: Keine Änderung
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)