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Allgemeine Vorlage (Entlassung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,5 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Entlassung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 109/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 19.09.2001 27.09.2001 TOP: Entlassung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Der Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau, Herr Hauptbrandmeister Wolfram Jörres, hat mit Schreiben vom 20.04.2001 um vorzeitige Entlassung aus diesem Amt gebeten. Hauptbrandmeister Jörres ist seit dem 01.05.1968 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Seit dem 17.12.1991 bis zum 27.06.1996 hatte er die Funktion des stellvertretenden Wehrführers inne. Am 03.06.1996 hat der Rat der Gemeinde Kreuzau ihn mit Wirkung vom 28.06.1996 für die Dauer von sechs Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau bestellt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt. Aufgrund beruflicher und privater Gründe sieht er leider keine Möglichkeit mehr, die Feuerwehr Kreuzau ordnungsgemäß zu führen, was ihn veranlasst hat, um vorzeitige Entlassung aus dem Amt des Wehrleiters zu bitten. Die Ernennung und Entlassung des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr erfolgt durch den Rat der Gemeinde Kreuzau. Es wird empfohlen, dem Antrag zu entsprechen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag: „Herr Hauptbrandmeister Wolfram Jörres wird auf eigenen Wunsch aus dem Amt des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Kreuzau zum 27.09.2001 entlassen. Die Gemeinde Kreuzau spricht ihm für seine Tätigkeit in diesem Amt Dank und Anerkennung aus.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________