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Allgemeine Vorlage (Zuschüsse im Rahmen des Projektes "Kommunen gegen Rechtsextremismus" - Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung -)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Zuschüsse im Rahmen des Projektes "Kommunen gegen Rechtsextremismus"
- Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung -)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt BE: Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 108/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 27.09.2001 TOP: Zuschüsse im Rahmen des Projektes „Kommunen gegen Rechtsextremismus“ - Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung I. Sach- und Rechtslage: Am 30.07.2001 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO gefasst. Die Entscheidung ist nunmehr gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO vom Rat zu genehmigen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Mittel stehen im Rahmen der pauschalierten Zuweisung zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Kommunen gegen Rechtsextremismus zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wie folgt: „Der Gemeindesportverband Kreuzau erhält aus den im Rahmen der pauschalierten Zuweisung zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Kommunen gegen Rechtsextremismus zur Verfügung stehenden Mitteln einen Betrag von bis zu 7.800 DM, um eine Veranstaltung durchzuführen, bei der Jugendliche auf die Problematik des Rechtsextremismus hingewiesen werden.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________