Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
6,3 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt BE:
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
108/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
27.09.2001
TOP: Zuschüsse im Rahmen des Projektes „Kommunen gegen Rechtsextremismus“
- Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung I. Sach- und Rechtslage:
Am 30.07.2001 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1
Satz 2 GO gefasst.
Die Entscheidung ist nunmehr gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO vom Rat zu genehmigen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Mittel stehen im Rahmen der pauschalierten Zuweisung zur Förderung von Projekten und
Maßnahmen der Kommunen gegen Rechtsextremismus zur Verfügung.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60
Abs. 1 Satz 3 GO NRW wie folgt:
„Der Gemeindesportverband Kreuzau erhält aus den im Rahmen der pauschalierten Zuweisung
zur Förderung von Projekten und Maßnahmen der Kommunen gegen Rechtsextremismus zur
Verfügung stehenden Mitteln einen Betrag von bis zu 7.800 DM, um eine Veranstaltung
durchzuführen, bei der Jugendliche auf die Problematik des Rechtsextremismus hingewiesen
werden.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________