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Beschlussvorlage GB (Abstufung der Kreisstraßen 26 und 65 im Stadtgebiet Schleiden)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Abstufung der Kreisstraßen 26 und 65 im Stadtgebiet Schleiden) Beschlussvorlage GB (Abstufung der Kreisstraßen 26 und 65 im Stadtgebiet Schleiden)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 281/2006 02.11.2006 Az.: 66 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 15.11.2006 Kreisausschuss 29.11.2006 Kreistag 20.12.2006 Abstufung der Kreisstraßen 26 und 65 im Stadtgebiet Schleiden Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Produkt: gez. Hessenius X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Produkt: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Produkt: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. um € Mehreinnahme bei Hst. um € sonst: Die Mittel werden über die Veränderungsliste zum Doppelhaushalt 2007 und 2008 bereitgestellt. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag stimmt der Abstufungsverfahren zu den Kreisstraßen 26 und 65 im Stadtgebiet Schleiden zu. Seite - 2 Begründung: Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen zugestimmt. Mit der Neukonzeption zum Straßennetz sind für den Bereich der Kreisstraßen im Stadtgebiet Schleiden die Abstufungen der K 26 und K 65 verbunden. Für die K 26 ist die Abstufung zum Forstweg in die Baulast der Nationalparkverwaltung vorgesehen. Eine Abstimmung ist im Rahmen der Wegekonzeption für den Nationalpark erfolgt. Die K 65 soll zur Gemeindestraße abgestuft werden. Der Rat der Stadt Schleiden nahm die Konzeption des Kreises Euskirchen zur Kenntnis, wobei die Kreisstraßen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben sind. Seitens der Kreisverwaltung ist eine zeitnahe Ortsbesichtigung mit der Stadt vorgesehen, um die evtl. erforderlichen Arbeiten zur Übergabe der Straßen festzulegen. Über das Ergebnis der Begehung wird in einer Zusatzvorlage berichtet. Aufgrund der erforderlichen Verfahrensschritte und der ggf. noch durchzuführenden Arbeiten ist aller Voraussicht nach mit einer Umstufung zum 01.01.2008 zu rechnen. Die Verwaltung empfiehlt, der Abstufung der o.g. Straßenabschnitte zuzustimmen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)