Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 281/2006
02.11.2006
Az.: 66
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.11.2006
Kreisausschuss
29.11.2006
Kreistag
20.12.2006
Abstufung der Kreisstraßen 26 und 65 im Stadtgebiet Schleiden
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Produkt:
gez.
Hessenius
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Produkt:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
um
€
Mehreinnahme bei Hst.
um
€
sonst: Die Mittel werden über die Veränderungsliste zum Doppelhaushalt
2007 und 2008 bereitgestellt.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Abstufungsverfahren zu den Kreisstraßen 26 und 65 im Stadtgebiet
Schleiden zu.
Seite - 2 Begründung:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 der Integrierten Gesamtverkehrsplanung des
Kreises Euskirchen zugestimmt.
Mit der Neukonzeption zum Straßennetz sind für den Bereich der Kreisstraßen im Stadtgebiet
Schleiden die Abstufungen der K 26 und K 65 verbunden.
Für die K 26 ist die Abstufung zum Forstweg in die Baulast der Nationalparkverwaltung vorgesehen. Eine Abstimmung ist im Rahmen der Wegekonzeption für den Nationalpark erfolgt.
Die K 65 soll zur Gemeindestraße abgestuft werden.
Der Rat der Stadt Schleiden nahm die Konzeption des Kreises Euskirchen zur Kenntnis, wobei die
Kreisstraßen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben sind.
Seitens der Kreisverwaltung ist eine zeitnahe Ortsbesichtigung mit der Stadt vorgesehen, um die
evtl. erforderlichen Arbeiten zur Übergabe der Straßen festzulegen. Über das Ergebnis der Begehung wird in einer Zusatzvorlage berichtet.
Aufgrund der erforderlichen Verfahrensschritte und der ggf. noch durchzuführenden Arbeiten ist
aller Voraussicht nach mit einer Umstufung zum 01.01.2008 zu rechnen.
Die Verwaltung empfiehlt, der Abstufung der o.g. Straßenabschnitte zuzustimmen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)