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Beschlussvorlage GB (Anlage zur V 278/2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Anlage zur V 278/2006)

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Inhalt der Datei

Anlage zur V 278/2006 Folgekostenberechnung zu V 278/2006 Folgekosten für die Widmung der Zufahrtsstraße zum Camp Vogelsang zwischen der B 265 und dem Adlerhof sowie des Anschluss von der B 266 zum Parkplatz Walberhof als Kreisstraße In Zusammenhang mit der Widmung der Zufahrtsstraße zum Camp Vogelsang als Kreisstraße sind für den Kreis Euskirchen keine unmittelbaren Investitionskosten verbunden. Aufgrund der zusätzlichen Streckenlänge im Kreisstraßensystem sind jedoch jährlich wiederkehrende Unterhaltungskosten anzusetzen. Diese betragen gemäß den Aufzeichnungen der vergangenen 6 Jahre im Durchschnitt ca. 5.800,- €/km im Jahr. Hierbei sind die Kalkulatorischen Kosten bereits beinhaltet. Bei einer zusätzlichen Streckenlänge von 2,3 km entstehen somit jährliche Folgekosten von ca. 13.400,- € für die Unterhaltung. Eine Erhöhung der Haushaltsansätze für das Produkt 54201 - Neubau und Unterhaltung von Straßen ist nicht zu erwarten, da durch die derzeit betriebenen Abstufungsverfahren die o.a. Mehrlänge kompensiert wird. Budgetverantwortlicher gez. Witt