Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur V 278/2006
Folgekostenberechnung zu V 278/2006
Folgekosten für die Widmung der Zufahrtsstraße zum Camp Vogelsang zwischen der
B 265 und dem Adlerhof sowie des Anschluss von der B 266 zum Parkplatz Walberhof
als Kreisstraße
In Zusammenhang mit der Widmung der Zufahrtsstraße zum Camp Vogelsang als
Kreisstraße sind für den Kreis Euskirchen keine unmittelbaren Investitionskosten verbunden.
Aufgrund der zusätzlichen Streckenlänge im Kreisstraßensystem sind jedoch jährlich
wiederkehrende Unterhaltungskosten anzusetzen. Diese betragen gemäß den
Aufzeichnungen der vergangenen 6 Jahre im Durchschnitt ca. 5.800,- €/km im Jahr. Hierbei
sind die Kalkulatorischen Kosten bereits beinhaltet.
Bei einer zusätzlichen Streckenlänge von 2,3 km entstehen somit jährliche Folgekosten von
ca. 13.400,- € für die Unterhaltung.
Eine Erhöhung der Haushaltsansätze für das Produkt 54201 - Neubau und Unterhaltung von
Straßen ist nicht zu erwarten, da durch die derzeit betriebenen Abstufungsverfahren die o.a.
Mehrlänge kompensiert wird.
Budgetverantwortlicher
gez. Witt