Daten
Kommune
Kreuzau
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19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann
Kreuzau, 03.09.2001
Vorlagen-Nr. 104/2001 1. Ergänzung
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
27.09.2001
TOP: Antrag auf Verbesserung der Beschallungsanlage
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung
in
der
Festhalle
Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Am 29.08.2001 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1
Satz 2 GO NRW gefasst.
Die Entscheidung ist nunmehr gemäss § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vom Rat zu genehmigen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
In den Haushaltsjahren 2002 – einschl. 2005 ist eine entsprechende Ausgabe bis zur Höhe der
Anschaffungskosten
der
neuen
Beschallungsanlage
bei
der
Haushaltstelle
1.761.9350.6/Vermögenshaushalt, darzustellen.
III. Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60
Abs. 1 Satz 3 GO NRW wie folgt:
„1. Die Gemeinde Kreuzau erklärt sich bereit, dass in der Festhalle Kreuzau umgehend
eine neue Beschallungsanlage durch die KG „Ahle Schlupp“, die Schützenbruderschaft
„St. Heribertus Kreuzau“ sowie die „Kirmesgesellschaft Kreuzau“ mit einer Höchstsumme
von brutto 12.000,-- DM angeschafft wird. Für unvorhergesehene technische
Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Installation der Anlage sind Mehrkosten
von max. 2.000 DM/brutto möglich.
In der abzuschließenden Vereinbarung sind Regelungen zur Eigentumsübertragung auf
die Gemeinde Kreuzau festzulegen und gleichzeitig die Aussage zu treffen, dass der
Gemeinde Kreuzau bei der Anschaffung dieser Anlage ein Mitspracherecht eingeräumt
wird.
2. Die Kosten gem. Ziffer 1 werden seitens der Gemeinde Kreuzau ratenweise an die
genannten Vereine, und zwar gemäß den dazu bestehenden Berechnungen, in den
Jahren 2002 bis einschl. 2005 erstattet“.
Der Bürgermeister
- Ramm IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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