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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Verbesserung der Beschallungsanlage in der Festhalle Kreuzau hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,1 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Verbesserung der Beschallungsanlage in der Festhalle Kreuzau
hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Graßmann Kreuzau, 03.09.2001 Vorlagen-Nr. 104/2001 1. Ergänzung - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 27.09.2001 TOP: Antrag auf Verbesserung der Beschallungsanlage hier: Bestätigung einer Dringlichkeitsentscheidung in der Festhalle Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Am 29.08.2001 wurde die als Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 1 Satz 2 GO NRW gefasst. Die Entscheidung ist nunmehr gemäss § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vom Rat zu genehmigen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: In den Haushaltsjahren 2002 – einschl. 2005 ist eine entsprechende Ausgabe bis zur Höhe der Anschaffungskosten der neuen Beschallungsanlage bei der Haushaltstelle 1.761.9350.6/Vermögenshaushalt, darzustellen. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau genehmigt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wie folgt: „1. Die Gemeinde Kreuzau erklärt sich bereit, dass in der Festhalle Kreuzau umgehend eine neue Beschallungsanlage durch die KG „Ahle Schlupp“, die Schützenbruderschaft „St. Heribertus Kreuzau“ sowie die „Kirmesgesellschaft Kreuzau“ mit einer Höchstsumme von brutto 12.000,-- DM angeschafft wird. Für unvorhergesehene technische Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Installation der Anlage sind Mehrkosten von max. 2.000 DM/brutto möglich. In der abzuschließenden Vereinbarung sind Regelungen zur Eigentumsübertragung auf die Gemeinde Kreuzau festzulegen und gleichzeitig die Aussage zu treffen, dass der Gemeinde Kreuzau bei der Anschaffung dieser Anlage ein Mitspracherecht eingeräumt wird. 2. Die Kosten gem. Ziffer 1 werden seitens der Gemeinde Kreuzau ratenweise an die genannten Vereine, und zwar gemäß den dazu bestehenden Berechnungen, in den Jahren 2002 bis einschl. 2005 erstattet“. Der Bürgermeister - Ramm IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________