Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00-E 5, 4. Änd.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
101/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: 4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes E 5, Ortsteil
Kreuzau, „Vor dem Bruch“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan E 5, Ortsteil Kreuzau, hat mit Datum vom 21. 04. 1995 Rechtskraft erlangt.
Er beinhaltet unter anderem die Betriebsgrundstücke der ehemaligen Firma Hubert Breuer,
Parzellen Nr. 21, 22/1, 26 und 27.
Mit Schreiben vom 03. 07. 2001 beantragt die MSI GmbH, Kerpen, eine Änderung des
Bebauungsplanes im vorderen Grundstücksbereich parallel zur Straße „Vor dem Bruch“. Das
Antragsschreiben und der dazugehörige Änderungsvorschlag sind als Anlage beigefügt.
Unter Beibehaltung der sonstigen Festsetzungen werden folgende Änderungen beantragt:
1.
Verlegung der Baugrenze mit einem neuen Abstand von nunmehr 5 m hinter der
Grundstücksgrenze.
2.
Änderung der überbaubaren Fläche im Bereich der Parzelle Nr. 21.
Zu den beiden Änderungswünschen wird wie folgt Stellung genommen:
1.
Im Zuge des endgültigen Ausbaues der Straße „Vor dem Bruch“ wurde auf die Straßenverbreiterung entsprechend dem Bebauungsplan im Grundstücksbereich Breuer verzichtet.
Gegen eine Vorverlegung der Baugrenze bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.
2.
Zum Zeitpunkt der Planaufstellung befand sich das Grundstück Parzelle Nr. 21 nicht im
Eigentum der Eheleute Breuer. Wegen der geringen Grundstücksbreite (9 m) wurde eine
geschlossene Bauweise für dieses Grundstück und die folgenden Grundstücke Parzelle
Nr. 20 usw. festgesetzt.
Nunmehr ist vorgesehen, die Parzelle Nr. 21 in Verbindung mit der Parzelle Nr. 22/1 zu
bebauen. Auch hiergegen bestehen aus der Sicht der Verwaltung keine Bedenken. Für
die Parzelle Nr. 20 bleibt die bisher vorgesehene geschlossene Bauweise bestehen.
Da auf der Parzelle Nr. 21 nach der Änderung unmittelbar angrenzend an die Parzelle 20
eine Abstandsfläche von 6 m nicht bebaut werden kann, entstehen für die Parzelle 20 keine
Nachteile.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen gegen die beantragten Änderungen keine Bedenken.
Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es kann somit ein
Vorlage:
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Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Ziffer 1 wird verzichtet. Unter Anwendung des § 13 Abs. 1 Ziffer 2 wird eine Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 durchgeführt.
Aufgrund bereits erfolgter Änderungsverfahren handelt es sich um die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. E 5.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden sich voraussichtlich auf ca. 1.000,00 DM
belaufen. Die Firma MSI GmbH wird die Kosten übernehmen.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung der 4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13
BauGB beschlossen.
In Anwendung des § 13 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz - Anlagen -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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