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Allgemeine Vorlage (4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,6 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
hier:  Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes E 5, Ortsteil Kreuzau, "Vor dem Bruch";
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00-E 5, 4. Änd.BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 101/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.08.2001 19.09.2001 27.09.2001 TOP: 4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan E 5, Ortsteil Kreuzau, hat mit Datum vom 21. 04. 1995 Rechtskraft erlangt. Er beinhaltet unter anderem die Betriebsgrundstücke der ehemaligen Firma Hubert Breuer, Parzellen Nr. 21, 22/1, 26 und 27. Mit Schreiben vom 03. 07. 2001 beantragt die MSI GmbH, Kerpen, eine Änderung des Bebauungsplanes im vorderen Grundstücksbereich parallel zur Straße „Vor dem Bruch“. Das Antragsschreiben und der dazugehörige Änderungsvorschlag sind als Anlage beigefügt. Unter Beibehaltung der sonstigen Festsetzungen werden folgende Änderungen beantragt: 1. Verlegung der Baugrenze mit einem neuen Abstand von nunmehr 5 m hinter der Grundstücksgrenze. 2. Änderung der überbaubaren Fläche im Bereich der Parzelle Nr. 21. Zu den beiden Änderungswünschen wird wie folgt Stellung genommen: 1. Im Zuge des endgültigen Ausbaues der Straße „Vor dem Bruch“ wurde auf die Straßenverbreiterung entsprechend dem Bebauungsplan im Grundstücksbereich Breuer verzichtet. Gegen eine Vorverlegung der Baugrenze bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. 2. Zum Zeitpunkt der Planaufstellung befand sich das Grundstück Parzelle Nr. 21 nicht im Eigentum der Eheleute Breuer. Wegen der geringen Grundstücksbreite (9 m) wurde eine geschlossene Bauweise für dieses Grundstück und die folgenden Grundstücke Parzelle Nr. 20 usw. festgesetzt. Nunmehr ist vorgesehen, die Parzelle Nr. 21 in Verbindung mit der Parzelle Nr. 22/1 zu bebauen. Auch hiergegen bestehen aus der Sicht der Verwaltung keine Bedenken. Für die Parzelle Nr. 20 bleibt die bisher vorgesehene geschlossene Bauweise bestehen. Da auf der Parzelle Nr. 21 nach der Änderung unmittelbar angrenzend an die Parzelle 20 eine Abstandsfläche von 6 m nicht bebaut werden kann, entstehen für die Parzelle 20 keine Nachteile. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen gegen die beantragten Änderungen keine Bedenken. Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es kann somit ein Vorlage: Seite - 2 - Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Auf die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 1 wird verzichtet. Unter Anwendung des § 13 Abs. 1 Ziffer 2 wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt. Aufgrund bereits erfolgter Änderungsverfahren handelt es sich um die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 5. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden sich voraussichtlich auf ca. 1.000,00 DM belaufen. Die Firma MSI GmbH wird die Kosten übernehmen. III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 4. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 5, Ortsteil Kreuzau, „Vor dem Bruch“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz - Anlagen - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________