Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00 - Fnp-24. Ä.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
99/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
21.08.2001
23.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: 24. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Kreuzau Ausweisung
von
Wohnbauflächen
im
Ortsteil
Obermaubach,
„Rödderweg“;
hier:
a) Beratung und Beschlussfassung
b) Zustimmung gemäß § 5 BauGB
zu
den
eingegangenen
Anregungen
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26. 09. 2000 den Aufstellungsbeschluss
zur Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Obermaubach, „Rödderweg“, gefasst. Hiernach
sollen die in der beiliegenden Ablichtung gekennzeichneten Grundstücke Gemarkung
Obermaubach-Schlagstein, Flur 10, Parzellen Nr. 386, 46, 45 und 44/2, jeweils teilweise,
zukünftig als Wohnbauflächen ausgewiesen werden.
Das landesplanerische Einvernehmen gemäß § 20 LPlG zur Änderung des FNP wurde bereits im
Vorfeld mit Verfügung vom 10. 7. 2000 durch die Bezirksregierung Köln erteilt.
Inzwischen wurden die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 3 (1) und (2) BauGB und gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt (Bürgerbeteiligung, Offenlage, Beteiligung Träger öffentlicher
Belange).
Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Anregungen sind vor der endgültigen
Zustimmung gemäß § 5 BauGB in den Abwägungsprozess (§ 1 BauGB) einzustellen.
Über die nachstehend aufgeführten Anregungen ist zu entscheiden:
1.
2.
Schreiben des BUND Kreisverband Düren vom 03. 07. 01 (siehe Anlage 2)
Schreiben des Herrn Prof. Wolfdieter Reuter, Kreuzau, v. 04. 07. 2001 (siehe Anlage 3).
Hierzu wird nachrichtlich noch darauf hingewiesen, dass Herr Prof. Reuter die gleichen
Argumente auch im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgetragen hat.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Inhalt der jeweiligen Schriftsätze verwiesen.
Aus der Sicht der Verwaltung wird wie folgt Stellung genommen:
1.
BUND - Kreisverband Düren:
Der Anregung des BUND, auf die Ausweisung der Wohnbaufläche zu verzichten und stattdessen
die Grundstücke als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen, wird nicht gefolgt.
Vorlage:
Seite - 2 -
Begründung:
Die Grundstücke liegen nicht im Landschaftsschutzgebiet. Die sich durch die Änderung des
FNP ergebenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden ausgeglichen. Die näheren
Einzelheiten hierzu werden im landschaftspflegerischen Fachbeitrag zur erforderlichen
Innenbereichssatzung geregelt. Die Verfahrensweise ist mit der Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Düren abgestimmt.
2. Stellungnahme des Herrn Prof. Reuter, Rödderweg 40, 52372 Kreuzau
Den Anregungen gemäß Ziffer 1 - 5 wird insgesamt nicht gefolgt.
Begründung:
Durch die vorgesehene Ausweisung der Wohnbaufläche erfolgt eine sinnvolle städtebauliche
Abrundung der vorhandenen Bebauung.
Es handelt sich um die Einbeziehung einzelner bisheriger Außenbereichsflächen in die im
Zusammenhang bebaute Ortslage Obermaubach. Die einbezogenen Flächen sind durch die
angrenzenden Bereiche entsprechend geprägt.
Alle aufgeführten Gründe sind subjektiver bzw. hypothetischer Art.
Eine Ausuferung der Bebauung, wie von Herrn Prof. Reuter beschrieben, entspricht nicht den
Zielen der Raumordnung und Landesplanung und ist darüber hinaus auch nicht planerischer
Wille der Gemeinde Kreuzau.
Eine Wertminderung des vorhandenen privaten Wohnhauses wird aus der Sicht der
Verwaltung nicht gesehen. Die in einem weiteren Verfahren aufzustellende Innenbereichssatzung trifft konkrete Festsetzungen hinsichtlich der möglichen Bebauung der nunmehr
vorgesehenen Wohnbaufläche. Durch die zukünftige Bebauung wird die Wohnqualität mit
Sicherheit nicht verschlechtert. Auch hierbei handelt es sich um eine subjektive Meinung.
Es trifft nicht zu, dass der bisherige Flächennutzungsplan in diesem Bereich Wochenendhäuser ausweist. Der gesamte Bereich ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine Ausweisung als Wochenendhausgebiet könnte nur in einem konkreten Bebauungsplan erfolgen. Gemäß § 1 Abs. 1 Ziffer 4 Baunutzungsverordnung müsste die Darstellung
im Flächennutzungsplan dann allerdings als Sonderbauflächen erfolgen.
Dies ist konkret nicht der Fall.
Abschließend schlage ich Ihnen nunmehr vor, der 24. Änderung des FNP einschließlich des
dazugehörigen Erläuterungsberichtes gemäß § 5 BauGB zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- Keine III. Beschlussvorschlag:
„1.
Der Anregung des BUND, Kreisverband Düren, auf die Ausweisung der Wohnbaufläche zu
verzichten und den Bereich als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen, wird nicht gefolgt.
2.
Der Anregung des Herrn Prof. Wolfdieter Reuter, Kreuzau, auf die Ausweisung der
Wohnbauflächen zu verzichten, wird nicht gefolgt.
3.
Der 24. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau
„Ausweisung von Wohnbauflächen im Ortsteil Obermaubach, Rödderweg“, einschließlich
Erläuterungsbericht wird gemäß § 5 BauGB zugestimmt.
Vorlage:
Seite - 3 -
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
- Anlagen -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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