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Beschlussvorlage GB (Anlage zur Vorlage V 266/2006)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
32 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

GB IV/60 Verwaltung/Finanzen Anlage 2 zu V 266/2006 G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2007/2008 für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung im Kreis Euskirchen I. 1. 1.1 Grundlagen Abfallaufkommen (nicht verwertbar) 2007/2008 Entsorgung Restabfall (Thermische Verwertung) a) Siedlungsabfälle b) Gewerbeabfälle c) Asbestabfälle d) Mineralwolle 96.000,00 t 1.000,00 t 100,00 t 120,00 t 2. Abfallaufkommen (verwertbar) 2007/2008 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Bodenaushub Bioabfall Grünabfall Bauschutt (sortiert) Altreifen 2.5.1 Lkw 2.5.2 Pkw 40.000,00 t 46.000,00 t 4.000,00 t 2.000,00 t 800 Stück 4000 Stück 4.800 Stk. 3. Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen und Schulen 4. Abschreibung Die getätigten investiven Maßnahmen wurden bis Abschreibungen refinanziert. zum 220 t 31.05.2005 durch Neben dem Umbau des Kompostwerkes sind, die ab dem 01.06.2005 angeschafften beweglichen Teile des Anlagevermögens, neu abzuschreiben. Die Abschreibung erfolgt ausschließlich linear auf der Grundlage der Erstellungsbzw. Anschaffungskosten. 5. Kalkulatorische Verzinsung Die getätigten investiven Maßnahmen wurden bis zum 31.05.2005 durch Abschreibungen refinanziert. Hierfür ist daher keine Kalkulatorische Verzinsung anzusetzen. Neben dem Umbau des Kompostwerkes ist, für die ab dem 01.06.2005 angeschafften beweglichen Teile des Anlagevermögens, Kalkulatorische Verzinsung anzusetzen. Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls Seite 1 II Gebührenbedarfsberechung A) Investitionssummen Kompostwerk a) Abschreibungszeitraum 20 Jahre Investitionssumme Bauteil 1.000.000,00 € b) Abschreibungszeitraum 8 Jahre Investitionssumme Maschinenteil, Siebanlage 2.676.792,93 € Gesamtsumme 3.676.792,93 € Die Kostenansätze beruhen auf Schätzungen des Planungsbüros bzw. auf dem Ausschreibungsergebnis. B) Investitionssummen Sonstige Bereiche AWZ a) Abschreibungszeitraum 10 Jahre 135.935,55 € B) Abschreibungen Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Abschreibungszeiträume ergibt sich ein anzusetzender Abschreibungsbetrag für 2007 in Höhe von für 2008 in Höhe von 1. 398.900,00 € 418.900,00 € Ausgaben In der Gebührenbedarfsberechnung wurden Personal- und Betriebskosten für folgende Leistungen eingerechnen: Konzeptionierung und Planung der Abfallwirtschaft im Kreis Euskirchen Information und Beratung der Abfallerzeuger Verwertung und Vermarktung von Bio- und Gartenabfällen Entsorgung von Siedlungsabfällen Verwertung von Glas-, Papier-, Metall- und sonstigen Abfällen Verwertung von Elektronikschrott Ausgaben in folgender Höhe fallen voraussichtlich an: 2007 2008 2) Einnahmen a) Benutzungsgebühren Restabfall b) Restabfall Gewerbe c) Bio- und Grünabfälle d) Sondermüll e) Asbest f) Mineralwolle 12.457.940,00 € 12.546.940,00 € 2007 7.872.384,00 € 95.000,00 € 2.397.100,00 € 280.000,00 € 8.655,00 € 12.126,00 € 10.665.265,00 € 53.500,00 € 10.718.765,00 € g) Sonstige Einnahmen 10.718.500,00 € 2) Fehlbedarf = 1.739.440,00 € Einnahmen 2008 Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls Seite 2 a) Benutzungsgebühren Restabfall b) Restabfall Gewerbe c) Bio- und Grünabfälle d) Sondermüll e) Asbest f) Mineralwolle g) Sonstige Einnahmen Fehlbedarf = 8.186.880,00 € 95.000,00 € 2.397.100,00 € 280.000,00 € 8.655,00 € 12.126,00 € 10.979.761,00 € 53.500,00 € 11.033.261,00 € 1.513.679,00 € (Nähere Erläuterungen s. Anlage I und II zur Gebührenkalkulation). III Erläuterungen zur Kalkulation der Gebühren für Restabfall a) Siedlungsabfälle Für die Entsorgung der Siedlungsabfälle (Verbrennung) ist eine kostendeckende Gebühr in Höhe von ca. 200,00 €/t (s. Anlage I und II) zu erheben. Um den erforderlichen Gebührensprung zu vermeiden, hat sich die Verwaltung in Abstimmung mit der Politik entschieden, die Gebühren für den Restabfall in 2007/2008 um jeweils 4 % anzuheben und den sich hierdurch ergebenden Fehlbetrag durch Rücklagenentnahme zu decken. Die Gebühr für Siedlungsabfall wird daher ab dem 01.01.2007 auf ab dem 01.01.2008 auf festgelegt. 164,00 €/t 170,55 €/t b) Gewerbeabfälle Für Gewerbeabfälle aus Sortieranlagen und gewerblicher Sammlung wird eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 200,00 €/t erhoben. c) Asbestabfälle/Mineralwolle Beide Abfallarten sind nicht zur Entsorgung in der MVA Bonn zugelassen. Sie sind daher zukünftig auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen. Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert und bei entsprechender Menge zur Entsorgungsanlage angeliefert. Dem Entsorgungspreis sind daher die Kosten der Zwischenlagerung hinzuzurechnen. Entsprechend der Anlage I und II ist eine Änderung der Gebühren für die Jahre 2007/2008 nicht erforderlich. Es werden daher weiterhin für asbesthaltige Abfälle Mineralwolle 173,10 €/t 202,10 €/t erhoben. Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls Seite 3 IV. 1. Nebenkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2007/2008 verwertbare Abfälle und Sonderabfälle Recycling von Bauschutt a) Menge des Recyclingmaterials - Bauschutt 2000 t b) Selbstkosten Personal- und Maschinenkosten AWZ (geschätzt) c) Fremdkosten des Recyclingunternehmens - bei Bauschutt (Mauerwerk + Betonbrocken) 2. 10,00 €/t 9,76 €/t d) Gesamtkosten für - Bauschutt 19,76 €\t e) Als Gebühren sind anzusetzen für - Bauschutt 20,00€/t Kompostierung von Grünabfällen/Bio-Abfall aus Haushaltungen In Verfolgung der gesetzlichen Vorgaben setzt der Kreis entsprechend seinem Abfallwirtschaftskonzept auf die stoffliche Verwertung der Abfälle und insoweit bezüglich organischer Abfallstoffe auf die biologische Behandlung als Alternative zur Verbrennung. Das hierzu konzipierte Kompostwerk ist am 01.01.1995 in Betrieb gegangen, so dass im Kreis Euskirchen ab diesem Zeitpunkt flächendeckend die Grün- und Bioabfallsammlung eingeführt wurde. Da zudem im Hinblick auf die Einbeziehung des Gesamtkreises nach Inbetriebnahme der biologischen Aufbereitungsanlage der Bürger für die Wiederverwertung auch weiterhin sensibilisiert werden soll, wird für die kompostierfähigen Abfälle eine Gebühr von Bioabfälle 99,50 €/t Grünabfälle 54,70 €/t vorgegeben ( s. auch Anlage I) Hierdurch wird der Priorität der Verwertung und der ordnungspolitischen Steuerung auf dem Wege des Gebührenabstandsgebotes zur Restmüllentsorgung Rechnung getragen. Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls Seite 4 3. Verwertung von Altglas, Altmetall und Altpapier a) Altglas, Altmetall und Altpapier aus privaten Haushalten Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater Ebene) ist mit größeren Zuliefermengen im AWZ nicht mehr zu rechnen, so dass nur Kleinmengen im Rahmen der Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen werden. Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren außer Verhältnis steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr verzichtet. b) Altpapier aus Gewerbe Die Verwertung von Altpapier aus Gewerbe liegt nicht in der Zuständigkeit des Kreises. Die Mitbenutzung der entsprechenden Einrichtungen kann nur durch Zahlung einer kostendeckenden Gebühr erfolgen. Für die Entsorgung von durchschnittlich 4 t Altpapier (1 Container) ist ein LKW mit Fahrer ca. 2 Std. im Einsatz. Einsatzstunde LKW und Fahrer geschätzt Somit entstehen pro Containerabfuhr Kosten i. H. von 60,00 €/Stunde 120,00 € Somit ergeben sich pro t 30,00 € Kosten. Der weitere Verwaltungsaufwand (z. B. Verwiegen, Vorhalten von Containern Erstellung der Rechnung an Verwerter sowie kassenmäßige Abwicklung) werden mit ca. 5,00 €/t nur grob geschätzt. Danach ist die Erhebung einer Gebühr in Höhe von für Altpapier aus Gewerbebetrieben erforderlich 4. 35,00 €/t Altreifen Die Altreifen werden im AWZ zwischengelagert und der Verwertung zugeführt. Die Selbstkosten (Sondermüllzwischenlager) werden im Verhältnis zu den Entsorgungskosten umgelegt. An Entsorgungskosten fallen an: 0,94 €/Stk. 1,07 €/Stk. 10,23 €/Stk. 10,95 €/Stk. 13,29 €/Stk. 24,36 €/Stk. PKW-Reifen o. F. PKW_Reífen m. F. LKW-Reifen o. F. unter 1,80 m LKW-Reifen o. F. größer 1,80 m LKW-Reifen m. F. unter 1,80 m LKW-Reifen m. F. größer 1,80 m An Selbstkosten fallen an: PKW-Reifen o.F. PKW-Reifen m.F. LKW-Reifen o.F. bis 1,80 m Standhöhe LKW-Reifen o.F. grösser als 1,80 Standhöhe LKW-Reifen m.F. bis 1,80 m Standhöhe LKW-Reifen m.F. grösser als 1,80 Standhöhe Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls 1,13 €/Stk. 5,12 €/Stk. 10,00 €/Stk. 15,00 €/Stk. 35,00 €/Stk. 35,00 €/Stk. Seite 5 Für Reifen werden daher folgende Preise festgelegt: PKW/Krad ohne Felge PKW/Krad mit Felge 2,10 €/Stk. 6,20 €/Stk. LKW/Landmaschinen etc.ohne Felgen bis 1,80 m Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen bis 1,80 m Grösse Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. ohne Felgen grösser als 1,80 m Standhöhe LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen grösser als 1,80 m Standhöhe 5. 20,00 €/Stck. 25,00 €/Stck. 50,00 €/Stck. 60,00 €/Stck. Altholz Entsprechend der Altholzverordnung wird Altholz der Kat. I-III separat gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die Entsorgung erfolgt im Rahmen einer Drittbeauftragung. An Entsorgungskosten fallen pro t 35,00 € an. Der Eigenanteil im AWZ kann nur grob geschätzt werden und wird mit 10,00 €/t kalkuliert. Danach wird eine Gebühr in Höhe von festgelegt. 6. 45,00 €/t Flachglas Entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung. Daher wird Flachglas (Fensterglas ohne Rahmen) separat gesammelt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die Entsorgungskosten werden hierfür mit 55,00 € veranschlagt. Der Eigenanteil im AWZ kann nur grob geschätzt werden und wird mit 10,00 €/t kalkuliert. Danach wird eine Gebühr in Höhe von festgelegt. 7. 65,00 €/t Sulfathaltige Baustoffe (Gasbetonsteine, Gipsputz etc.) Für die Entsorgung über Dritte fallen voraussichtlich 29,50 €/t an. Die Transport- und Verwaltungskosten werden mit 10,50 €/t kalkuliert. Danach wird eine Gebühr in Höhe von festgelegt. Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls 40,00 €/t Seite 6 V. Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen 1. Elektro- und Elektronikschrott Für den gesamten Bereich Elektro-/Elektronikschrott gilt ab März 2006 Rücknahmepflicht der Hersteller. Danach entfallen die Entsorgungskosten. Der Eigenanteil AWZ ist über die Restmüllgebühr abzuwickeln. 2. Sonstige Sonderabfälle a) Arten und Menge der Sonderabfälle - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz/Schädlingsbekämpfungsmittel - Spraydosen - Kondensatoren - Dispersionsfarben Gesamtmenge Sondermüll 3.400,00 kg 420,00 kg 31.000,00 kg 2.150,00 kg 22.200,00 kg 1.430,00 kg 2.000,00 kg 130,00 kg 50.000,00 kg 112.730,00 kg b) Fremdkosten/Entsorgung - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz-/Schädlingsbekämpfungsmittel - Altmedikamente aus Gewerbebetrieben - Quecksilber - Spraydosen - Kondensatoren - Dispersionsfarben 0,46 €\kg 2,35 €\kg 0,59 €\kg 1,19 €\kg 0,83 €\kg 2,35 €\kg 0,22 €\kg 2,35 €\kg 1,13 €\kg 7,93 €\kg 0,41 €\kg c) In den Anlagen I und II sind die gesamten Personal- und Sachkosten für das Sondermüllzwischenlager ausgewiesen. Diese wurden prozentual der Fremdkosten auf die einzelnen Abfallarten umgelegt. d) Die Gesamt-Entsorgungskosten betragen somit - ölverunreinigte Betriebsmittel - Laborchemikalien - Farben/Lacke - Säuren/Laugen - Lösemittel - Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel - Altmedikamente aus Gewerbebetrieben - Quecksilber - Spraydosen - Kondensatoren - Dispersionsfarben Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls Gebühr pro kg 1,60 €\kg 8,00 €\kg 2,00 €\kg 4,10 €\kg 2,85 €\kg 8,00 €\kg 0,80 €\kg 8,00 €\kg 3,90 €\kg 15,00 €\kg 1,50 €\kg Seite 7 VI. Bodenaushub Bodenaushub soll grundsätzlich in Zukunft nicht mehr auf Deponien abgelagert, sondern für Rekultivierungs- und Gestaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Sofern dies geschieht, ist der Boden Wirtschaftsgut. Für die Deponie Mechernich besteht mittel- und langfristig ein erheblicher Mengenbedarf, um den Rekultivierungspflichten nachkommen zu können, wobei der anfallende Bodenaushub im Hinblick auf die Rekultivierungsvorgaben differenziert zu betrachten ist. Soweit nach Deponieverwertungsverordnung geeignete unbelastete Böden anstehen, sollten diese an der Deponie als Wirtschaftsgut angenommen werden. Bei dem großen Bedarf fehlt aber z.Zt. ein entsprechendes Zwischenlager, um Bodenvorratshaltung im notwendigen Umfang betreiben zu können. Dieser Weg ist aber für die Zukunft unabdingbar. Boden der zum AWZ angeliefert wird, der den o.a. Qualitätskriterien nicht entspricht, ist abzuweisen und einer dafür zugelassenen Deponie zuzuführen. Hierfür ist ebenfalls - auch in der Zukunft - eine Bodenaushubdeponie einzurichten und zu betreiben. Die Gebühr für Bodenaushub wurde im Februar 2006 neu kalkuliert (s. A55/2006). Danach ergibt sich eine kostendeckende Gebühr in Höhe von 4,18 €/t. Aus abfallwirtschaftlichen Gründen wurde im politischen Konsens eine Gebühr von 2,60 €{t festgesetzt. Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls Seite 8