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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
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GB IV/60
Verwaltung/Finanzen
Anlage 2 zu V 266/2006
G E B Ü H R E N B E D A R F S B E R E C H N U N G 2007/2008
für die Aufgabenerfüllung im Rahmen der Satzung über die Abfallentsorgung
im Kreis Euskirchen
I.
1.
1.1
Grundlagen
Abfallaufkommen (nicht verwertbar) 2007/2008
Entsorgung Restabfall (Thermische Verwertung)
a) Siedlungsabfälle
b) Gewerbeabfälle
c) Asbestabfälle
d) Mineralwolle
96.000,00 t
1.000,00 t
100,00 t
120,00 t
2.
Abfallaufkommen (verwertbar) 2007/2008
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Bodenaushub
Bioabfall
Grünabfall
Bauschutt (sortiert)
Altreifen
2.5.1 Lkw
2.5.2 Pkw
40.000,00 t
46.000,00 t
4.000,00 t
2.000,00 t
800 Stück
4000 Stück
4.800 Stk.
3.
Schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen und Schulen
4.
Abschreibung
Die getätigten investiven Maßnahmen wurden bis
Abschreibungen refinanziert.
zum
220 t
31.05.2005 durch
Neben dem Umbau des Kompostwerkes sind, die ab dem 01.06.2005 angeschafften
beweglichen Teile des Anlagevermögens, neu abzuschreiben.
Die Abschreibung erfolgt ausschließlich linear auf der Grundlage der Erstellungsbzw. Anschaffungskosten.
5.
Kalkulatorische Verzinsung
Die getätigten investiven Maßnahmen wurden bis zum 31.05.2005 durch
Abschreibungen refinanziert. Hierfür ist daher keine Kalkulatorische Verzinsung
anzusetzen.
Neben dem Umbau des Kompostwerkes ist, für die ab dem 01.06.2005 angeschafften
beweglichen Teile des Anlagevermögens, Kalkulatorische Verzinsung anzusetzen.
Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls
Seite 1
II
Gebührenbedarfsberechung
A) Investitionssummen Kompostwerk
a) Abschreibungszeitraum 20 Jahre
Investitionssumme Bauteil
1.000.000,00 €
b) Abschreibungszeitraum 8 Jahre
Investitionssumme Maschinenteil, Siebanlage
2.676.792,93 €
Gesamtsumme
3.676.792,93 €
Die Kostenansätze beruhen auf Schätzungen des Planungsbüros bzw. auf dem
Ausschreibungsergebnis.
B) Investitionssummen Sonstige Bereiche AWZ
a) Abschreibungszeitraum 10 Jahre
135.935,55 €
B) Abschreibungen
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Abschreibungszeiträume ergibt sich ein
anzusetzender Abschreibungsbetrag
für 2007 in Höhe von
für 2008 in Höhe von
1.
398.900,00 €
418.900,00 €
Ausgaben
In der Gebührenbedarfsberechnung wurden Personal- und Betriebskosten für
folgende Leistungen eingerechnen:
Konzeptionierung und Planung der Abfallwirtschaft im Kreis Euskirchen
Information und Beratung der Abfallerzeuger
Verwertung und Vermarktung von Bio- und Gartenabfällen
Entsorgung von Siedlungsabfällen
Verwertung von Glas-, Papier-, Metall- und sonstigen Abfällen
Verwertung von Elektronikschrott
Ausgaben in folgender Höhe fallen voraussichtlich an:
2007
2008
2)
Einnahmen
a) Benutzungsgebühren Restabfall
b) Restabfall Gewerbe
c) Bio- und Grünabfälle
d) Sondermüll
e) Asbest
f) Mineralwolle
12.457.940,00 €
12.546.940,00 €
2007
7.872.384,00 €
95.000,00 €
2.397.100,00 €
280.000,00 €
8.655,00 €
12.126,00 €
10.665.265,00 €
53.500,00 €
10.718.765,00 €
g) Sonstige Einnahmen
10.718.500,00 €
2)
Fehlbedarf =
1.739.440,00 €
Einnahmen
2008
Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls
Seite 2
a) Benutzungsgebühren Restabfall
b) Restabfall Gewerbe
c) Bio- und Grünabfälle
d) Sondermüll
e) Asbest
f) Mineralwolle
g) Sonstige Einnahmen
Fehlbedarf =
8.186.880,00 €
95.000,00 €
2.397.100,00 €
280.000,00 €
8.655,00 €
12.126,00 €
10.979.761,00 €
53.500,00 €
11.033.261,00 €
1.513.679,00 €
(Nähere Erläuterungen s. Anlage I und II zur Gebührenkalkulation).
III
Erläuterungen zur Kalkulation der Gebühren für Restabfall
a) Siedlungsabfälle
Für die Entsorgung der Siedlungsabfälle (Verbrennung) ist eine kostendeckende Gebühr in Höhe von ca. 200,00 €/t (s. Anlage I und II) zu erheben.
Um den erforderlichen Gebührensprung zu vermeiden, hat sich die Verwaltung
in Abstimmung mit der Politik entschieden, die Gebühren für den Restabfall
in 2007/2008 um jeweils 4 % anzuheben und den sich hierdurch ergebenden
Fehlbetrag durch Rücklagenentnahme zu decken.
Die Gebühr für Siedlungsabfall wird daher
ab dem 01.01.2007 auf
ab dem 01.01.2008 auf
festgelegt.
164,00 €/t
170,55 €/t
b) Gewerbeabfälle
Für Gewerbeabfälle aus Sortieranlagen und gewerblicher Sammlung wird eine
kostendeckende Gebühr in Höhe von
200,00 €/t
erhoben.
c) Asbestabfälle/Mineralwolle
Beide Abfallarten sind nicht zur Entsorgung in der MVA Bonn zugelassen.
Sie sind daher zukünftig auf einer hierfür zugelassenen Deponie zu entsorgen.
Die Abfälle werden im AWZ zwischengelagert und bei entsprechender Menge
zur Entsorgungsanlage angeliefert. Dem Entsorgungspreis sind
daher die Kosten der Zwischenlagerung hinzuzurechnen.
Entsprechend der Anlage I und II ist eine Änderung der Gebühren für die Jahre
2007/2008 nicht erforderlich. Es werden daher weiterhin für
asbesthaltige Abfälle
Mineralwolle
173,10 €/t
202,10 €/t
erhoben.
Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls
Seite 3
IV.
1.
Nebenkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2007/2008
verwertbare Abfälle und Sonderabfälle
Recycling von Bauschutt
a) Menge des Recyclingmaterials
- Bauschutt
2000 t
b) Selbstkosten
Personal- und Maschinenkosten AWZ (geschätzt)
c) Fremdkosten des Recyclingunternehmens
- bei Bauschutt (Mauerwerk + Betonbrocken)
2.
10,00 €/t
9,76 €/t
d) Gesamtkosten für
- Bauschutt
19,76 €\t
e) Als Gebühren sind anzusetzen für
- Bauschutt
20,00€/t
Kompostierung von Grünabfällen/Bio-Abfall aus Haushaltungen
In Verfolgung der gesetzlichen Vorgaben setzt der Kreis entsprechend seinem
Abfallwirtschaftskonzept auf die stoffliche Verwertung der Abfälle und insoweit
bezüglich organischer Abfallstoffe auf die biologische Behandlung als Alternative zur
Verbrennung. Das hierzu konzipierte Kompostwerk ist am 01.01.1995 in Betrieb
gegangen, so dass im Kreis Euskirchen ab diesem Zeitpunkt flächendeckend die
Grün- und Bioabfallsammlung eingeführt wurde.
Da zudem im Hinblick auf die Einbeziehung des Gesamtkreises nach Inbetriebnahme
der biologischen Aufbereitungsanlage der Bürger für die Wiederverwertung auch
weiterhin sensibilisiert werden soll, wird für die kompostierfähigen Abfälle eine Gebühr
von
Bioabfälle 99,50 €/t
Grünabfälle 54,70 €/t
vorgegeben ( s. auch Anlage I)
Hierdurch wird der Priorität der Verwertung und der ordnungspolitischen Steuerung
auf dem Wege des Gebührenabstandsgebotes zur Restmüllentsorgung Rechnung
getragen.
Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls
Seite 4
3.
Verwertung von Altglas, Altmetall und Altpapier
a)
Altglas, Altmetall und Altpapier aus privaten Haushalten
Bei den vorhandenen Entsorgungssystemen (auf kommunaler und privater Ebene) ist
mit größeren Zuliefermengen im AWZ nicht mehr zu rechnen, so dass nur
Kleinmengen im Rahmen der Anlieferung anderer Abfallstoffe anfallen werden.
Da der entstehende Verwaltungsaufwand zu den ggf. zu erhebenden Gebühren außer
Verhältnis steht, wird auf die Ausweisung einer separaten Gebühr verzichtet.
b)
Altpapier aus Gewerbe
Die Verwertung von Altpapier aus Gewerbe liegt nicht in der Zuständigkeit
des Kreises. Die Mitbenutzung der entsprechenden Einrichtungen kann nur
durch Zahlung einer kostendeckenden Gebühr erfolgen.
Für die Entsorgung von durchschnittlich 4 t Altpapier (1 Container) ist ein
LKW mit Fahrer ca. 2 Std. im Einsatz.
Einsatzstunde LKW und Fahrer geschätzt
Somit entstehen pro Containerabfuhr Kosten i. H. von
60,00 €/Stunde
120,00 €
Somit ergeben sich pro t 30,00 € Kosten.
Der weitere Verwaltungsaufwand (z. B. Verwiegen, Vorhalten von Containern
Erstellung der Rechnung an Verwerter sowie kassenmäßige Abwicklung)
werden mit ca. 5,00 €/t nur grob geschätzt.
Danach ist die Erhebung einer Gebühr in Höhe von
für Altpapier aus Gewerbebetrieben erforderlich
4.
35,00 €/t
Altreifen
Die Altreifen werden im AWZ zwischengelagert und der Verwertung zugeführt. Die
Selbstkosten (Sondermüllzwischenlager) werden im Verhältnis zu den
Entsorgungskosten umgelegt.
An Entsorgungskosten fallen an:
0,94 €/Stk.
1,07 €/Stk.
10,23 €/Stk.
10,95 €/Stk.
13,29 €/Stk.
24,36 €/Stk.
PKW-Reifen o. F.
PKW_Reífen m. F.
LKW-Reifen o. F. unter 1,80 m
LKW-Reifen o. F. größer 1,80 m
LKW-Reifen m. F. unter 1,80 m
LKW-Reifen m. F. größer 1,80 m
An Selbstkosten fallen an:
PKW-Reifen o.F.
PKW-Reifen m.F.
LKW-Reifen o.F. bis 1,80 m Standhöhe
LKW-Reifen o.F. grösser als 1,80 Standhöhe
LKW-Reifen m.F. bis 1,80 m Standhöhe
LKW-Reifen m.F. grösser als 1,80 Standhöhe
Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls
1,13 €/Stk.
5,12 €/Stk.
10,00 €/Stk.
15,00 €/Stk.
35,00 €/Stk.
35,00 €/Stk.
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Für Reifen werden daher folgende Preise festgelegt:
PKW/Krad ohne Felge
PKW/Krad mit Felge
2,10 €/Stk.
6,20 €/Stk.
LKW/Landmaschinen etc.ohne Felgen bis 1,80 m Standhöhe
LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen bis 1,80 m Grösse Standhöhe
LKW/Landmaschinen etc. ohne Felgen grösser als 1,80 m Standhöhe
LKW/Landmaschinen etc. mit Felgen grösser als 1,80 m Standhöhe
5.
20,00 €/Stck.
25,00 €/Stck.
50,00 €/Stck.
60,00 €/Stck.
Altholz
Entsprechend der Altholzverordnung wird Altholz der Kat. I-III separat
gesammelt und der ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die Entsorgung
erfolgt im Rahmen einer Drittbeauftragung. An Entsorgungskosten fallen pro
t 35,00 € an. Der Eigenanteil im AWZ kann nur grob geschätzt werden und wird
mit 10,00 €/t kalkuliert.
Danach wird eine Gebühr in Höhe von
festgelegt.
6.
45,00 €/t
Flachglas
Entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz hat die Verwertung
Vorrang vor der Beseitigung. Daher wird Flachglas (Fensterglas ohne
Rahmen) separat gesammelt und einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt. Die Entsorgungskosten werden hierfür mit 55,00 € veranschlagt.
Der Eigenanteil im AWZ kann nur grob geschätzt werden und wird mit 10,00 €/t
kalkuliert.
Danach wird eine Gebühr in Höhe von
festgelegt.
7.
65,00 €/t
Sulfathaltige Baustoffe (Gasbetonsteine, Gipsputz etc.)
Für die Entsorgung über Dritte fallen voraussichtlich 29,50 €/t an. Die
Transport- und Verwaltungskosten werden mit 10,50 €/t kalkuliert.
Danach wird eine Gebühr in Höhe von
festgelegt.
Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls
40,00 €/t
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V.
Sonderabfälle aus Haushaltungen und Schulen
1.
Elektro- und Elektronikschrott
Für den gesamten Bereich Elektro-/Elektronikschrott gilt ab März 2006
Rücknahmepflicht der Hersteller. Danach entfallen die Entsorgungskosten. Der
Eigenanteil AWZ ist über die Restmüllgebühr abzuwickeln.
2.
Sonstige Sonderabfälle
a) Arten und Menge der Sonderabfälle
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz/Schädlingsbekämpfungsmittel
- Spraydosen
- Kondensatoren
- Dispersionsfarben
Gesamtmenge Sondermüll
3.400,00 kg
420,00 kg
31.000,00 kg
2.150,00 kg
22.200,00 kg
1.430,00 kg
2.000,00 kg
130,00 kg
50.000,00 kg
112.730,00 kg
b) Fremdkosten/Entsorgung
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz-/Schädlingsbekämpfungsmittel
- Altmedikamente aus Gewerbebetrieben
- Quecksilber
- Spraydosen
- Kondensatoren
- Dispersionsfarben
0,46 €\kg
2,35 €\kg
0,59 €\kg
1,19 €\kg
0,83 €\kg
2,35 €\kg
0,22 €\kg
2,35 €\kg
1,13 €\kg
7,93 €\kg
0,41 €\kg
c) In den Anlagen I und II sind die gesamten Personal- und Sachkosten für das
Sondermüllzwischenlager ausgewiesen. Diese wurden prozentual der Fremdkosten
auf die einzelnen Abfallarten umgelegt.
d) Die Gesamt-Entsorgungskosten betragen somit
- ölverunreinigte Betriebsmittel
- Laborchemikalien
- Farben/Lacke
- Säuren/Laugen
- Lösemittel
- Pflanzenschutz-/Schädlingsbek. Mittel
- Altmedikamente aus Gewerbebetrieben
- Quecksilber
- Spraydosen
- Kondensatoren
- Dispersionsfarben
Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls
Gebühr
pro kg
1,60 €\kg
8,00 €\kg
2,00 €\kg
4,10 €\kg
2,85 €\kg
8,00 €\kg
0,80 €\kg
8,00 €\kg
3,90 €\kg
15,00 €\kg
1,50 €\kg
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VI.
Bodenaushub
Bodenaushub soll grundsätzlich in Zukunft nicht mehr auf Deponien abgelagert,
sondern für Rekultivierungs- und Gestaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Sofern
dies geschieht, ist der Boden Wirtschaftsgut. Für die Deponie Mechernich besteht
mittel- und langfristig ein erheblicher Mengenbedarf, um den Rekultivierungspflichten
nachkommen zu können, wobei der anfallende Bodenaushub im Hinblick auf die
Rekultivierungsvorgaben
differenziert
zu
betrachten
ist.
Soweit
nach
Deponieverwertungsverordnung geeignete unbelastete Böden anstehen, sollten diese
an der Deponie als Wirtschaftsgut angenommen werden. Bei dem großen Bedarf fehlt
aber z.Zt. ein entsprechendes Zwischenlager, um Bodenvorratshaltung im
notwendigen Umfang betreiben zu können. Dieser Weg ist aber für die Zukunft
unabdingbar.
Boden der zum AWZ angeliefert wird, der den o.a. Qualitätskriterien nicht entspricht,
ist abzuweisen und einer dafür zugelassenen Deponie zuzuführen. Hierfür ist
ebenfalls - auch in der Zukunft - eine Bodenaushubdeponie einzurichten und zu
betreiben.
Die Gebühr für Bodenaushub wurde im Februar 2006 neu kalkuliert
(s. A55/2006). Danach ergibt sich eine kostendeckende Gebühr in Höhe
von 4,18 €/t.
Aus abfallwirtschaftlichen Gründen wurde im politischen Konsens eine Gebühr von
2,60 €{t
festgesetzt.
Gebuehrenbedarfsberechnung 2007-2008.xls
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