Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 273/2006
27.10.2006
Az.: 51/434-12/He
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
23.11.2006
Kindergartenbedarfsplan für den Zeitraum 01.07.2006 - 01.07.2008
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
x
Tel.: 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Kindergartenbedarfsplan für den
Kreis Euskirchen.
Seite - 2 Begründung:
Als Anlage ist der fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplan für den Zeitraum 01.07.2006 bis
01.07.2008 beigefügt. Die Fortschreibung erfolgt landesweit auf der Basis von drei Kernjahrgängen, zuzüglich 45 % des hineinwachsenden Jahrgangs.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass zum Kindergartenjahr 2007/2008 der
Stichtag für das Einschulungsalter schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt wird.
Zum Schuljahr 2007/2008 wird der Stichtag auf den 31. Juli verlegt. Daraus folgt, dass 1/12 des
letzten Kindergartenjahres zahlenmäßig nicht mehr zum Besuch des Kindergartens berücksichtigt
werden kann. Das heißt auch, dass ab diesem Zeitpunkt der Überhang an Kindergartenplätzen
zunehmen wird.
Bereits im Kindergartenjahr 2005/2006 wurden im Kreis Euskirchen aufgrund der demographischen Entwicklung Kindergartenplätze abgebaut. Von daher hält es die Verwaltung für erforderlich,
frühzeitig Maßnahmen und Kriterien mit den Trägern von Tageseinrichtungen zu entwickeln, um
sich auf veränderte Bedarfe im Bereich der Betreuung von Kindern bis zum Beginn der Schulpflicht
einzustellen. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass in bestehenden Tageseinrichtungen Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren vorhanden sind.
Zum besseren Verständnis werden nachfolgend die einzelnen Städte und Gemeinden hinsichtlich
der Versorgungssituation beschrieben:
Stadt Bad Münstereifel:
Zum Kindergartenjahr 2006/2007 sind im gesamten Stadtbereich ausreichend Kindergartenplätze
vorhanden. Im nächsten Jahr wird ein deutliches Überangebot an Plätzen vorhanden sein. Dies
wird im wesentlichen in den Höhengebieten (Houverath) der Fall sein. Des weiteren wird im
Kernort Bad Münstereifel eine Überversorgung zumindest für die Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren
entstehen. Derzeit finden erste Verhandlungen mit dem kirchlichen Träger statt.
Gemeinde Blankenheim:
Im Gemeindebereich ist die Versorgung mit Kindergartenplätzen derzeit ausreichend.
Ab dem Kindergartenjahr 2007 werden im Gemeindegebiet drei Gruppen (65 Plätze) abgebaut.
Gemeinde Dahlem:
Im Gemeindebereich ist die Versorgung mit Kindergartenplätzen ausreichend.
Sollte zum Kindergartenjahr 2007/2008 die Mindestgruppenstärke nicht erreicht werden, wird
voraussichtlich eine Gruppe im Kernort abgebaut.
Stadt Euskirchen:
Der Kindergartenbedarfsplan für die Stadt Euskirchen wird auf der Basis von 95 % der drei Kernjahre, zuzüglich 45 % des hineinwachsenden Jahrgangs, fortgeschrieben. (In den übrigen Städten
und Gemeinden wird der Bedarfsplan auf der Basis von 90% der drei Kernjahre fortgeschrieben).
Rechnerisch ergibt sich zwar in den kommenden Jahren immer noch ein leichter Fehlbedarf im
Stadtgebiet. Die Auswertung der Belegungszahlen zum Quartal zeigt jedoch, dass in den
Außenorten nicht alle Plätze von Anspruchsberechtigten belegt sind. Von daher sind derzeit 53
unter drei Jahre in Tageseinrichtungen.
Kinder
Seite - 3 -
Gemeinde Hellenthal:
Im Gemeindegebiet wurde zum Kindergartenjahr 2006/2007 eine Regelgruppe geschlossen.
Im kommenden Jahr steht im Wohnbereich Reifferscheid eine weitere Gruppe zur Disposition.
Gemeinde Kall:
Im Gemeindegebiet ist die Versorgung ab dem kommenden Jahr ausreichend.
Einem Überhang an Plätzen steht ein erheblicher Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter
drei Jahren gegenüber. Derzeit können im Gemeindegebiet keine Kinder dieser Altersgruppe
aufgenommen werden.
Stadt Mechernich:
Im gesamten Stadtgebiet Mechernich sind ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 ausreichend
Plätze vorhanden. Bereits in diesem Kindergartenjahr wurde eine Regelgruppe in Harzheim abgebaut und eine weitere Gruppe im Kernort in eine integrative Gruppe umgewandelt. Derzeit wird mit
dem Träger der beiden gr. Altersgemischten Gruppen im Stadtgebiet verhandelt, ob es nicht sinnvoller ist, den Schulkindern künftig Betreuungsplätze in der O.G.S. anzubieten.
Die Stadt Mechernich wäre bereit, eine dritte OGS-Gruppe zu schaffen.
Gemeinde Nettersheim:
Im Gemeindegebiet ist derzeit die Versorgung mit Kindergartenplätzen ausreichend.
Bereits zum nächsten Kindergartenjahr wird es im Gemeindegebiet zu einer Überversorgung mit
ca. 25 Plätzen kommen. (Wohnbereich Tondorf)
Stadt Schleiden:
Im Stadtbereich Schleiden stehen ausreichend Kindergartenplätze zur Verfügung.
In Einzelfällen haben sich die Träger bereit erklärt, zusätzlichen Bedarf durch Gruppenüberschreitungen abzuhelfen. In den nächsten Jahren wird in einigen Wohnbereichen, bedingt durch
zurückgehende Kinderzahlen, ein Überhang an Plätzen entstehen (Dreiborn und Harperscheid).
Gemeinde Weilerswist:
Im Gemeindegebiet entwickelt sich im Kernort ein erheblicher Überhang an Plätzen. Derzeit
werden mit den beiden Trägern Gespräche bezüglich der Schließung mindestens einer Regelgruppe geführt.
Stadt Zülpich:
Im gesamten Stadtgebiet ist die Versorgung mit Kindergartenplätzen zum 01.07.2006 ausreichend.
Ab dem Kindergartenjahr 2007/2008 wird auch im Stadtgebiet Zülpich ein Überangebot an Plätzen
existieren. Vor allem im Kernort und im Wohnbereich Schwerfen wird es zu einer Überversorgung
kommen.
Seite - 4 -
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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