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Beschlussvorlage GB (Antrag des Vereins "Kolosseum Gemünd e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
55 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Antrag des Vereins "Kolosseum Gemünd e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII) Beschlussvorlage GB (Antrag des Vereins "Kolosseum Gemünd e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 268/2006 25.10.2006 Az.: 51/431-18/Lo X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 23.11.2006 Antrag des Vereins „Kolosseum Gemünd e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach x Tel.: 15 694 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Kolosseum Gemünd e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen. Begründung: Seite - 2 - Der Verein „Kolosseum Gemünd e.V.“ besteht seit dem 25.04.2006. Die Vereinsgründung erfolgte nach der Entscheidung der evangelischen Kirchengemeinde Gemünd, die Trägerschaft der offenen Kinder – und Jugendeinrichtung „Kolosseum“ zum 31.12.2006 zu beenden. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Angebote der Offenen Kinder- und Jugenarbeit in Schleiden/Gemünd auf Grundlage der im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan sowie den maßgeblichen Richtlinien des Kreises Euskirchen beschriebenen Leitzielen und Förderkriterien vorzuhalten. Die Abt. Jugend und Familie sieht die Kontinuität der bisherigen Kinder- und Jugendarbeit auch vor dem Hintergrund des Trägerwechsels dadurch gewährleistet, dass sich die Verantwortlichen des Vereins „Kolosseum Gemünd e.V.“ bereits zuvor im Trägerkreis der evangelischen Kirchengemeinde für die Belange der Offenen Kinder- und Jugendarbeit engagiert haben. Zudem wurde die pädagogische Fachkraft der Einrichtung „Kolosseum“ für die Arbeit ab dem 01.01.2007 verpflichtet. Des weiteren wurde ein Objekt gefunden, dessen Lage und Räumlichkeiten für Kinder- und Jugendarbeit geeignet sind, so dass davon auszugehen ist, dass die bisherigen Besuchergruppen ebenso die neue Einrichtung besuchen werden. Der Verwaltung liegen die erforderlichen Antragsunterlagen (Satzung, vorläufige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit und Eintrag in das Vereinsregister) vor. Die Verwaltung schlägt vor, den Verein „Kolosseum Gemünd e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)