Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 268/2006
25.10.2006
Az.: 51/431-18/Lo
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
23.11.2006
Antrag des Vereins „Kolosseum Gemünd e.V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
gemäß § 75 SGB VIII
Sachbearbeiter/in: Herr Lorbach
x
Tel.: 15 694
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Verein „Kolosseum Gemünd e.V.“ als Träger der freien
Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII anzuerkennen.
Begründung:
Seite - 2 -
Der Verein „Kolosseum Gemünd e.V.“ besteht seit dem 25.04.2006.
Die Vereinsgründung erfolgte nach der Entscheidung der evangelischen Kirchengemeinde
Gemünd, die Trägerschaft der offenen Kinder – und Jugendeinrichtung „Kolosseum“ zum
31.12.2006 zu beenden. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Angebote der Offenen
Kinder- und Jugenarbeit in Schleiden/Gemünd auf Grundlage der im Kommunalen Kinder- und
Jugendförderplan sowie den maßgeblichen Richtlinien des Kreises Euskirchen beschriebenen
Leitzielen und Förderkriterien vorzuhalten.
Die Abt. Jugend und Familie sieht die Kontinuität der bisherigen Kinder- und Jugendarbeit auch
vor dem Hintergrund des Trägerwechsels dadurch gewährleistet, dass sich die Verantwortlichen
des Vereins „Kolosseum Gemünd e.V.“ bereits zuvor im Trägerkreis der evangelischen Kirchengemeinde für die Belange der Offenen Kinder- und Jugendarbeit engagiert haben.
Zudem wurde die pädagogische Fachkraft der Einrichtung „Kolosseum“ für die Arbeit ab dem
01.01.2007 verpflichtet.
Des weiteren wurde ein Objekt gefunden, dessen Lage und Räumlichkeiten für Kinder- und
Jugendarbeit geeignet sind, so dass davon auszugehen ist, dass die bisherigen Besuchergruppen
ebenso die neue Einrichtung besuchen werden.
Der Verwaltung liegen die erforderlichen Antragsunterlagen (Satzung, vorläufige Bescheinigung
der Gemeinnützigkeit und Eintrag in das Vereinsregister) vor.
Die Verwaltung schlägt vor, den Verein „Kolosseum Gemünd e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)