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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, für ein Grundstück in der Gemarkung Winden, Flur 19.; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,8 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, für ein Grundstück in der Gemarkung Winden, Flur 19.;  hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, für ein Grundstück in der Gemarkung Winden, Flur 19.;  hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00/I 9 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 91/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.08.2001 19.09.2001 27.09.2001 TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2001 folgenden Beschluss gefasst: „Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle Nr. 176/37, ist kurzfristig ein Bebauungsplan, gegebenenfalls ein Textbebauungsplan, aufzustellen.“ Das Grundstück liegt derzeit im unbeplanten Innenbereich und kann nach § 34 BauGB bebaut werden. Wegen der hiermit verbundenen Problematik verweise ich auf den Inhalt meiner Sitzungsvorlage Nr. 84/2001 zum B-Plan I 7. Um einer städtebaulichen Fehlentwicklung vorzubeugen, scheint es sinnvoll, einen Bebauungsplan aufzustellen. Gleichzeitig werde ich Ihnen auch in einer gesonderten Sitzungsvorlage den Erlass einer Veränderungssperre vorschlagen. Das Plangebiet umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes werden sich auf maximal 1.000,00 DM belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Vorlage: Seite - 2 - III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz -AnlageIV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________