Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/I 9
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
91/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung
Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37;
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 27. 06. 2001 folgenden Beschluss
gefasst:
„Für das Einzelgrundstück zwischen „Kelterstraße“ und „Maubacher Straße“, Parzelle Nr. 176/37,
ist kurzfristig ein Bebauungsplan, gegebenenfalls ein Textbebauungsplan, aufzustellen.“
Das Grundstück liegt derzeit im unbeplanten Innenbereich und kann nach § 34 BauGB bebaut
werden. Wegen der hiermit verbundenen Problematik verweise ich auf den Inhalt meiner
Sitzungsvorlage Nr. 84/2001 zum B-Plan I 7.
Um einer städtebaulichen Fehlentwicklung vorzubeugen, scheint es sinnvoll, einen Bebauungsplan
aufzustellen. Gleichzeitig werde ich Ihnen auch in einer gesonderten Sitzungsvorlage den Erlass
einer Veränderungssperre vorschlagen.
Das Plangebiet umfasst ausschließlich das Grundstück Gemarkung Winden, Flur 19, Parzelle Nr.
176/37.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Erstellung des Bebauungsplanes werden sich auf maximal 1.000,00 DM
belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
Vorlage:
Seite - 2 -
III. Beschlussvorschlag:
„Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. I 9, Ortsteil Winden, Grundstück Gemarkung
Winden, Flur 19, Parzelle Nr. 176/37, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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