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Allgemeine Vorlage (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I 7, Ortsteil Winden; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I 7, Ortsteil Winden;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB) Allgemeine Vorlage (Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I 7, Ortsteil Winden;
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/I 7 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 86/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.08.2001 19.09.2001 27.09.2001 TOP: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Planbereich des Bebauungsplanes Nr. I 7, Ortsteil Winden; hier: Satzungsbeschluss gemäß § 16 BauGB I. Sach- und Rechtslage: Mit gleichem Datum habe ich Ihnen die Aufstellung des Bebauungsplanes I 7, Ortsteil Winden, vorgeschlagen. Zur Sicherung der Planung sollte gemäß § 14 BauGB eine Veränderungssperre für den Planbereich mit dem Inhalt beschlossen werden, dass 1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen und 2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen. Die Veränderungssperre hat zunächst eine Geltungsdauer von 2 Jahren (§ 17 Abs. 1 BauGB). Sie kann um 1 Jahr verlängert werden. Sie tritt gemäß § 17 (5) BauGB in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan I 7, Ortsteil Winden, rechtsverbindlich wird. Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Eine Genehmigung der Bezirksregierung ist nicht erforderlich. Nach dem Ratsbeschluss erfolgt die öffentliche Bekanntmachung. Die Veränderungssperre tritt alsdann mit der Bekanntmachung in Kraft. Ich schlage Ihnen vor, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Der Satzungstext ist als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da die Bekanntmachung im neuen Mitteilungsblatt der Gemeinde erfolgen wird, entstehen keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: Vorlage: Seite - 2 - „Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes I 7, Ortsteil Winden, Gemarkungsbereich „Fränzches Garten“, wird gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 16 BauGB eine Satzung über eine Veränderungssperre in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________