Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
82/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
21.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: Einführung des Chip-Identsystems im Bereich der Abfallentsorgung der Gemeinde
Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Im Jahre 1998 wurden alle in der Gemeinde Kreuzau ausgegebenen Abfallbehälter erfasst und mit
einer Müllmarke versehen. Durch diese Kontrollmaßnahme konnten zahlreiche nicht registrierte
Gefäße erfasst werden. Zum Teil wurden auch falsche Gefäße in Rechnung gestellt; auch diese
Fehler wurden bereinigt. Seiner Zeit handelte es sich um eine einmalige Erfassung; eine
Fortführung erfolgte nicht.
Aufgrund der gestiegenen Abfallgebühren stellen die Abfallgefäße mittlerweile einen erheblichen
Wert dar. Jedes Jahr verschwinden in der Gemeinde Kreuzau mindestens 100 Abfallgefäße
spurlos. Es muss also davon ausgegangen werden, dass erneut eine erhebliche Anzahl von
Abfallgefäßen zur Abholung bereit gestellt wird, ohne dass hierfür eine Gebühr erhoben wird. Legt
man die durchschnittliche Jahresgebühr für ein Abfallgefäß zugrunde (derzeit rd. 250,00 DM), so
entsteht ein jährlicher Gebührenausfall in erheblicher Höhe, der von den anderen
Gebührenzahlern mit aufgebracht werden muss. Die Notwendigkeit der Gefäßerfassung ist
demnach unbedingt gegeben. Anders als bei der Kennzeichnung mit Jahresmüllmarken sollte man
allerdings darauf achten, dass die Kennzeichnung
-
fortlaufend weitergeführt wird
die Kontrolle elektronisch bei der Entleerung erfolgt.
Nach entsprechenden Unterredungen mit dem Entsorger der Gemeinde Kreuzau, der Firma Braun
& Trienekens, empfiehlt diese die Einführung eines Ident-Systems der Firma MOBA.
Mit diesem System wird in den Gemeinden Nörvenich, Merzenich und Niederzier bereits
erfolgreich gearbeitet.
Die Firma Braun & Trienekens verfügt bereits über Fahrzeuge, die mit einem entsprechenden
Erkennungs- und Lesesystem ausgestattet sind. Die Kosten für die Ausstattung der vorhandenen
Abfallgefäße betragen rd. 10,00 DM pro Gefäß und sind von der Gemeinde zu tragen. Bei ca.
8.500 z.Z. ausgegebenen Gefäßen sind also Aufwendungen in Höhe von 85.000,00 DM zu
erbringen. Bei einer nach Vertragsablauf (31.12.2005) notwendigen Ausschreibung kann eine
Kostenerstattung für die Übernahme der gemeindeeigenen Mikrochips jedoch vertraglich geregelt
werden. Da das vorhandene Personal die Ausstattung der Gefäße nur sukzessiv durchführen
kann, können die anfallenden Kosten auf mindestens drei Jahre verteilt werden. Sind die Gefäße
mit dem entsprechenden Chip ausgestattet, so können weitere, für zukünftige Vertragsmodalitäten
oder Gebührensysteme relevante Auswertungen jederzeit abgerufen werden. Auch wenn die
Erfassung des Altbestandes sowohl arbeitsaufwendig als auch kostenintensiv ist, ergeben sich
hieraus zukünftig Vorteile für alle Beteiligten, die nicht zuletzt zu einer größeren
Gebührengerechtigkeit führen. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, ein entsprechendes
Chip-Identsystem einzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Ausgaben fließen in die Gebührenkalkulation ein und werden durch die Abfallgebühren
gedeckt.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, alle Abfallgefäße sukzessiv in den nächsten Jahren mit einem
Mikrochip auszustatten und das Chip-Identsystem einzuführen.“
Der Bürgermeister
I.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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