Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl/641-06 K 32
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
80/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
23.08.2001
19.09.2001
27.09.2001
TOP: K 32 zwischen den Ortslagen Kreuzau und Üdingen;
hier: Antrag der CDU-Fraktion auf Aus-/Neubau einschließlich eines Fuß-/Radweges
I. Sach- und Rechtslage:
Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau hat mit Schreiben vom 02.07.2001 den in
Ablichtung beigefügten Antrag eingereicht. Hiernach soll der Kreis Düren als zuständiger Träger
der Straßenbaulast aufgefordert werden, einen Aus-/Neubau durchzuführen und unter Beachtung
der örtlichen Gegebenheiten bahndammseitig einen Fuß-/Radweg anzulegen.
Nach derzeitigem Sachstand ist seitens des Kreises Düren selbstverständlich eine Instandsetzung
der Straße in der vorhandenen Breite vorgesehen. Der Kreis hat zwischenzeitlich ein Fachbüro
beauftragt, zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um insbesondere die rurseitig
vorhandenen Absackungen dauerhaft und wirksam beseitigen zu können.
Der nunmehr vorliegende Antrag der CDU-Fraktion geht über die vom Kreis Düren beabsichtigten
Maßnahmen hinaus. Die Anlegung eines Fuß-/Radweges ist aus der Sicht der Verwaltung
grundsätzlich wünschenswert und notwendig. Ob dies jedoch aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten durchgängig möglich ist, bedarf in der Tat detaillierter Untersuchungen.
Hinsichtlich der Anlegung des Fuß-/Radweges ergeben sich auf der gesamten Strecke drei
unterschiedlich zu bewertende Teilstücke. Die entsprechenden Teilstücke habe ich in der
beiliegenden Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte entsprechend gekennzeichnet. Hierzu
folgende Anmerkungen:
Zu Teilstück 1
Hier ist zwischen Bahnkörper und Straßenkörper ausreichend Platz, einen Fuß-/Radweg
anzulegen.
Zu Teilstück 2
In diesem Teilstück ist die Anlegung eines Fuß-/Radweges nur möglich durch eine Aufständerung
an der Rurböschung oder durch Abstützung der höher liegenden Bahntrasse.
Zu Teilstück 3
Hier ist die Anlegung eines Fuß-/Radweges nur dann möglich, wenn der vorhandene Graben
verrohrt wird. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um einen Straßenseitengraben, sondern um
ein Gewässer (Prontzgraben). Ob und inwieweit hierzu eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 31
WHG erteilt wird, ist meines Erachtens äußerst fraglich.
Vorlage:
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Unabhängig vom vorgenannten Sachverhalt schlage ich Ihnen dennoch vor, dem Antrag der CDUFraktion zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, beim Kreis Düren einen
entsprechenden Antrag auf Aus-/Neubau der K 32 einschließlich eines Fuß-/Radweges zu stellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Da es sich um eine Kreisstraße handelt, entstehen der Gemeinde Kreuzau keine Kosten.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Dem Antrag der CDU-Fraktion auf Aus-/Neubau der K 32 zwischen den Ortslagen Kreuzau
und Üdingen einschließlich der Anlegung eines Fuß-/Radweges wird zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Kreis Düren einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Der Bürgermeister
i.A.
- Schmühl Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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