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Allgemeine Vorlage (K 32 zwischen den Ortslagen Kreuzau und Üdingen; hier: Antrag der CDU-Fraktion auf Aus-/Neubau einschließlich eines Fuß-/Radweges)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,7 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (K 32 zwischen den Ortslagen Kreuzau und Üdingen;
hier: Antrag der CDU-Fraktion auf Aus-/Neubau einschließlich eines Fuß-/Radweges) Allgemeine Vorlage (K 32 zwischen den Ortslagen Kreuzau und Üdingen;
hier: Antrag der CDU-Fraktion auf Aus-/Neubau einschließlich eines Fuß-/Radweges)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl/641-06 K 32 Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 80/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.08.2001 19.09.2001 27.09.2001 TOP: K 32 zwischen den Ortslagen Kreuzau und Üdingen; hier: Antrag der CDU-Fraktion auf Aus-/Neubau einschließlich eines Fuß-/Radweges I. Sach- und Rechtslage: Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau hat mit Schreiben vom 02.07.2001 den in Ablichtung beigefügten Antrag eingereicht. Hiernach soll der Kreis Düren als zuständiger Träger der Straßenbaulast aufgefordert werden, einen Aus-/Neubau durchzuführen und unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten bahndammseitig einen Fuß-/Radweg anzulegen. Nach derzeitigem Sachstand ist seitens des Kreises Düren selbstverständlich eine Instandsetzung der Straße in der vorhandenen Breite vorgesehen. Der Kreis hat zwischenzeitlich ein Fachbüro beauftragt, zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um insbesondere die rurseitig vorhandenen Absackungen dauerhaft und wirksam beseitigen zu können. Der nunmehr vorliegende Antrag der CDU-Fraktion geht über die vom Kreis Düren beabsichtigten Maßnahmen hinaus. Die Anlegung eines Fuß-/Radweges ist aus der Sicht der Verwaltung grundsätzlich wünschenswert und notwendig. Ob dies jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten durchgängig möglich ist, bedarf in der Tat detaillierter Untersuchungen. Hinsichtlich der Anlegung des Fuß-/Radweges ergeben sich auf der gesamten Strecke drei unterschiedlich zu bewertende Teilstücke. Die entsprechenden Teilstücke habe ich in der beiliegenden Ablichtung aus der Deutschen Grundkarte entsprechend gekennzeichnet. Hierzu folgende Anmerkungen: Zu Teilstück 1 Hier ist zwischen Bahnkörper und Straßenkörper ausreichend Platz, einen Fuß-/Radweg anzulegen. Zu Teilstück 2 In diesem Teilstück ist die Anlegung eines Fuß-/Radweges nur möglich durch eine Aufständerung an der Rurböschung oder durch Abstützung der höher liegenden Bahntrasse. Zu Teilstück 3 Hier ist die Anlegung eines Fuß-/Radweges nur dann möglich, wenn der vorhandene Graben verrohrt wird. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um einen Straßenseitengraben, sondern um ein Gewässer (Prontzgraben). Ob und inwieweit hierzu eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 31 WHG erteilt wird, ist meines Erachtens äußerst fraglich. Vorlage: Seite - 2 - Unabhängig vom vorgenannten Sachverhalt schlage ich Ihnen dennoch vor, dem Antrag der CDUFraktion zuzustimmen und die Verwaltung zu beauftragen, beim Kreis Düren einen entsprechenden Antrag auf Aus-/Neubau der K 32 einschließlich eines Fuß-/Radweges zu stellen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Da es sich um eine Kreisstraße handelt, entstehen der Gemeinde Kreuzau keine Kosten. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag der CDU-Fraktion auf Aus-/Neubau der K 32 zwischen den Ortslagen Kreuzau und Üdingen einschließlich der Anlegung eines Fuß-/Radweges wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Kreis Düren einen entsprechenden Antrag zu stellen. Der Bürgermeister i.A. - Schmühl Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________