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Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia) Allgemeine Vorlage (Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 68/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 12.06.2001 27.06.2001 TOP: Kenntnisnahme sowie Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde Kreuzau sowie des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia I. Sach- und Rechtslage: Gemäß § 82 GO sind über- und außerplanmäßige Ausgaben nur dann zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Ausgaben der vorgenannten Art bedürfen der Zustimmung des Rates, wenn sie von erheblichem Umfang sind. Im übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies gilt nicht für geringfügige über- und außerplanmäßige Ausgaben bei einer Haushaltsstelle. Auf Grund dieser Bestimmungen wurde durch Beschluß des Rates vom 06.07.1995 festgesetzt, bis zu welcher Höhe über- und außerplanmäßige Ausgaben nicht erheblich sowie welche Ausgaben als geringfügig anzusehen sind. Demnach gelten im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die im Einzelfall den Haushaltsansatz um mehr als 10.000,-- DM übersteigen, als erheblich. Mehrausgaben unter 10.000,-- DM sowie Überschreitungen, die den Haushalt nicht belasten (Ausgaben aufgrund zweckgebundener Mehreinnahmen, Erstattungen von anderen Kostenträgern, Verrechnungen etc.) gelten als unerheblich. Mehrausgaben im Bereich des Sammelnachweises „Personalausgaben“ gelten als unerheblich, wenn 0,5 % der Gesamtsumme des Sammelnachweises nicht überschritten werden. Als geringfügig im Sinne des § 82 Abs. 1 Satz 5 GO gelten Mehrausgaben bis zu einer Höhe von 1.000,-- DM. In Auswirkung des vg. Beschlusses werden im einzelnen nachstehend aufgeführte nicht erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Kenntnis gebracht bzw. erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben zur Genehmigung vorgelegt. Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle a) 1. Kenntnisnahme nicht erheblicher über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushalts der Gemeinde bzw. des Erfolgsund Vermögensplanes des Eigenbetriebes Wasserwerk Concordia Gemeinde Kreuzau - Verwaltungshaushalt 1.020.6720.7 Erstattung anteiliger Versorgungslasten für Beamte des früheren Amtes Nideggen Ausgabeemächtigung DM 1.000,00 Höhe der Überschreitung DM 2.236,11 Seite - 2 2. 3. 4. b) 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 1.130.4010.6 Unfallversicherung der Feuerwehrmitglieder 1.436.5300.5 Mieten 1.860.6550.6 Prüfungs- und Beratungskosten Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt 1.436.5000.6 Bauliche Unterhaltung der Übergangswohnheime 1.720.6890.1 Kalkulatorisches Wagnis Abfallbeseitigung 1.855.5100.8 Laufende bauliche Unterhaltung der Waldwirtschaftswege Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 1.464.9402.1 Errichtung einer Kindertagesstätte in Kreuzau, Heribertstr. 1.464.9820.5 Rückzahlung zuviel erhaltener Kreiszuschüsse (Kindertagesstätte Heribertstraße) 1.631.9810.0 Kostenbeteiligung für den Ausbau der Straße „An der Hardt“ (Amt für Agrarordnung) 1.637.9505.1 Erschließung „Im Kleinenfeld“ 1.900.9821.4 Umlage an das Jugendamt Wasserwerk Concordia - Vermögensplan 3.001.9033.2 Regenerierung Brunnen I 18.300,00 1.687,73 12.000,00 9.352,10 0,00 2.175,70 3.000,00 21.208,16 0,00 175.982,86 37.000,00 36.925,60 0,00 23.230,57 0,00 41.130,97 60.000,00 58.336,42 0,00 129.131,85 143.763,00 46.823,00 0,00 84.585,35 Erläuterungen zu den einzelnen Überschreitungen: 1) Es handelt sich um Beihilfeaufwendungen für eine Versorgungsempfängerin des früheren Amtes Nideggen, die anteilmäßig von der Gemeinde Kreuzau zu übernehmen sind. Die Höhe der Ausgaben konnte bei Aufstellung des Haushaltsplanes nur geschätzt werden. In den letzten Jahren lagen die Ausgaben bei durchschnittlich 500 DM. 2) Entgegen der zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung bekannten Beitragssätze hat die Feuerwehrunfallkasse Nordrhein-Westfalen (Gesetzlicher Unfallversicherungsträger für Feuerwehrmitglieder) den Beitrag für das HJ 2001 von 1,-- DM auf 1,10 DM je Einwohner erhöht, so dass eine Überschreitung in der ausgewiesenen Höhe entstanden ist. 3) Das Objekt Hauptstr. 75 in Kreuzau wurde entgegen der Planung wieder für die Unterbringung von Aussiedlern angemietet, da der Gemeinde ein größerer Personenkreis zugewiesen wurde als ursprünglich erwartet. 4) Hierbei handelt es sich um restliche Kosten für die Prüfung der Bilanz 1999 des Eigenbetriebes Freizeibad. 5) Auf Grund der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag musste die Gemeinde nach Kündigung das für die Unterbringung von Aussiedlern angemietete Objekt Apollinarisstr. 24 wieder in Stand setzen. Da bei Anmietung des Objektes eine Dokumentation des ursprünglichen Zustandes nicht erfolgt ist hat die Gemeinde zur Vermeidung eines Rechtsstreits (mit erheblichen Gutachterkosten) eine Pauschalentschädigung von 20.000 DM gezahlt. Hiervon hat der Haftpflichtversicherer der Gemeinde die Hälfte = 10.000 DM übernommen. Seite - 3 6) Die Spitzabrechnung der kostenrechnenden Einrichtung Abfallbeseitigung für das Haushaltsjahr 2000 ergab einen Gebührenüberschuss von 175.982,86 DM. Dieser Betrag ist außerplanmäßig der Sonderrücklage zuzuführen und wird in die nächste Gebührenkalkulation einbezogen. Wäre die Spitzabrechnung bereits im vergangenen Jahr möglich gewesen, so hätte dies zu einem höheren Jahresfehlbetrag geführt. 7) Die Überschreitung ist auf die Durchführung der Verkehrssicherungsmaßnahmen in den Pappelbeständen an der Rur (Kreuzau –Drei Erken-, Windener Rur, Sportplatz Üdingen) zurück zu führen. Es mussten letztendlich 139 Bäume (überwiegend Pappeln) gefällt werden, was zu Ausgaben von rd. 34.000 DM führte. Darüber hinaus ergaben sich umfangreiche Häckselarbeiten (des Astholzes) sowie Fräsarbeiten an Wegen und Baumstümpfen. Hierfür wurden rd. 37.000 DM aufgewendet, so dass die Maßnahme insgesamt rd. 71.000 DM erforderte. Trotzdem kann festgestellt werden, dass die Maßnahme kostengünstig durchgeführt worden ist. Dies zeigt allein die Tatsache, dass für die Fällung von 6 gefährdeten Pappeln in Winden am Straßendreieck Urbanusstr. /Zum Sportplatz rd. 11.000 DM (aus Mitteln der Straßenunterhaltung) aufgewendet werden mussten. Dies entspricht einem Durchschnittspreis von rd. 1.800 DM je Baum. 8) und 9) Irrtümlich wurde im Rahmen der Abschlussarbeiten 2000 der gesamte noch zur Verfügung stehende Haushaltsrest für die Errichtung einer Kindertagesstätte in der Heribertstraße in Höhe von 174.065,57 DM abgesetzt und damit eingespart, obwohl Restzahlungen als auch die Rückzahlung zuviel erhaltener Kreiszuschüsse (auf Grund eingesparter Baukosten) für diese Maßnahme noch erwartet wurden. Subtrahiert man die Summe beider Überschreitungen (rd. 64.000 DM) vom eingesparten Haushaltsrest, verbleibt es bei einer Kosteneinsparung von rd. 110.000 DM. 10) Nach der Vereinbarung mit dem Landesamt für Agrarordnung beträgt der gdl. Anteil am Ausbau des Restteilstücks der Straße „An der Hardt“ in Bogheim 20 % der Gesamtkosten. Ursprünglich wurde von Gesamtkosten von 600.000 DM ausgegangen, so dass die Gemeinde einen Anteil von 120.000 DM im Haushalt finanziert hat. Die Abrechnung der Maßnahme weist allerdings Gesamtkosten von rd. 900.000 DM aus, so dass sich ein gdl. Anteil von rd. 180.000 DM ergibt. Nach Abzug eines bereits in 1999 gezahlten Anteils von 60.000 DM wurde der noch bestehende Haushaltsrest von 60.000 DM um 58.336,42 DM überschritten. 11) Bereits zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe im HJ 1999 stand fest, dass die seinerzeit mit 1,1 Mio DM veranschlagten Mittel nicht ausreichen und sich Mehrkosten in der ausgewiesenen Höhe ergeben würden. Eine Nachveranschlagung ist jedoch mit Hinweis auf höhere Beitragseinnahmen nicht erfolgt. Leider ist die Schlussrechnung der Fa. Strabag erst zum jetzigen Zeitpunkt eingegangen, so dass im HJ 2001 diesen Mehrausgaben aus der speziellen Einnahmeposition keine Mehreinnahmen gegenüberstehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Kosten gegenüber der Auftragssumme nicht erhöht haben. Insbesondere sind auch unter Einbeziehung der Baustraße und der Straßenentwässerung die Erschließungsbeitragseinnahmen in voller Höhe eingegangen und entsprechen dem ermittelten Gesamterschließungsaufwand. 12) Der Entwurf des Kreishaushalts 2001 sah zunächst für die Jugendamtsumlage – Vermögenshaushalt einen Umlagesatz von 0,5 % der Umlagegrundlagen vor. Dieser Umlagesatz führte zu einer entsprechenden Veranschlagung im Haushaltsplan der Gemeinde. Durch Beschluss des Kreistages vom 20.2.2001 wurde der endgültige Hebesatz jedoch auf 0,66 % der Umlagegrundlagen festgesetzt. Dies führt zu einer Überschreitung in der ausgewiesenen Größenordnung. 13) Durch Dringlichkeitsentscheidung vom 14.3.2001, die in der Ratssitzung am 4.4.2001 sanktioniert wurde, wurde die Auftragsvergabe zur Sanierung des Förderbrunnen I am Lohberg beschlossen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Summe der Überschreitungen im Verwaltungshaushalt beläuft sich auf rd. 250.000 DM. Diesen Mehrausgaben stehen allerdings Einnahmeverbesserungen von bisher rd. 357.000 DM gegenüber (hiervon alleine rd. 227.000 DM Gewerbesteuer netto), so dass eine Deckung gewährleistet ist. Seite - 4 Den Überschreitungen im Vermögenshaushalt von rd. 300.000 DM stehen Einsparungen auf Grund günstiger Ausschreibungsergebnisse (Erschließung Baugebiet E 6 Kreuzau, Gymnasium III. BA.) in gleicher Höhe gegenüber. Die Mehrausgabe beim Eigenbetrieb Concordia in Höhe von rd. 85.000 DM ist ebenfalls gedeckt durch ein um rd. 130.000 DM höheres Aufkommen aus den Wassergebühren. III. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Kreuzau nimmt von den Einzelbeträgen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht erheblich sind, Kenntnis. Im übrigen werden die nachstehend aufgeführten über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt: Ausgabeermäch Höhe der Überschreitung tigung DM DM Nr. Bezeichnung der Haushaltsstelle b) Genehmigung der als erheblich geltenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben Gemeinde Kreuzau – Verwaltungshaushalt 5. 1.436.5000.6 Bauliche Unterhaltung der Übergangswohnheime 1.720.6890.1 Kalkulatorisches Wagnis Abfallbeseitigung 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 1.855.5100.8 Laufende bauliche Unterhaltung der Waldwirtschaftswege Gemeinde Kreuzau – Vermögenshaushalt 1.464.9402.1 Errichtung einer Kindertagesstätte in Kreuzau, Heribertstr. 1.464.9820.5 Rückzahlung zuviel erhaltener Kreiszuschüsse 1.631.9810.0 Kostenbeteiligung für den Ausbau der Straße „An der Hardt“ (Amt für Agrarordnung) 1.637.9505.1 Erschließung „Im Kleinenfeld“ 1.900.9821.4 Umlage an das Jugendamt Wasserwerk Concordia - Vermögensplan 3.001.9033.2 Regenerierung Brunnen I Der Bürgermeister i.V. - Stolz - 3.000,00 21.208,16 0,00 175.982,86 37.000,00 36.925,60 0,00 23.230,57 0,00 41.130,97 0,00 58.336,42 0,00 129.131,85 143.763,00 46.823,00 0,00 84.585,35 IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: _______________________ Ja:_______________________________ Nein:_____________________________ Enthaltung:________________________