Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage WP7-88/2004
Zwanzigste Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren
der Stadt Bedburg vom ..............
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Artikel II des Gesetzes vom 03.02.2004 (GV. NRW. S. 96) und der §§ 4 und 6
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom
21.10.1969 (GV. NW. S. 712) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
04.05.2004 (GV. NRW. S. 228), hat der Rat der Stadt Bedburg am .............. 2004
folgende 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von
Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg vom 22.06.1976 beschlossen:
Artikel I
§ 4 Buchstabe A, wird wie folgt geändert:
A.) Gräbernutzung
1. Reihengräber je Stelle für die Dauer der Nutzungszeit
a ) Erwachsene und Kinder über 5 Jahre
b) Kinder bis 5 Jahre
2. Wahlgräber je Stelle für die Dauer der Nutzungszeit
Doppelwahlgräber für die Dauer der Nutzungszeit
205,00 €
102,50 €
1.025,00 €
2.050,00 €
3. Urnenreihengräber
205,00 €
4. Urnendoppelwahlgrab
513,00 €
5. Urnenviererwahlgräber
6. anonymes Urnengrab
1.025,00 €
205,00 €
B ) Grabanfertigung
I .Erdbestattung
1. Reihengräber
a) Erwachsene und Kinder über 5 Jahre
b) Kinder bis 5 Jahre
370,00 €
185,00 €
2. Wahlgräber
a) Erstbestattung
b) jede weitere Bestattung
370,00 €
370,00 €
II. Urnenbestattung
a) Reihengrab
b) Wahlgrab
c) anonymes Urnengrab
85,00 €
85,00 €
85,00 €
C) Ausgrabungen und Umbettungen
Ausgrabungen
a) Erwachsene und Kinder über 5 Jahre
aa) vor Ablauf der Ruhefrist
ab) nach Ablauf der Ruhefrist
b) Kinder bis 5 Jahre
c) Urnenausgrabung
680,00 €
408,00 €
340,00 €
272,00 €
D) Benutzung von Friedhofseinrichtungen
1. Aufbewahrung von Leichen in Leichenkammern
bzw. Kühlzellen, Festbetrag
260,00 €
2. Benutzung der Trauerhalle
260,00 €
3. Aufbewahrung von Urnen je angefangene Woche
4. Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke
a) vor der Beisetzung
b) nach der Beisetzung
5. Erteilung eines Berechtigungsscheines für die Durchführung
gewerblicher Arbeiten auf den Friedhöfen (jährlich)
65,00 €
195,00 €
275,00 €
34,00 €
E) Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen und
das Verlegen von Einfassungen
1. Für das Legen einer Grabplatte oder eines
Kopfsteines
20,00 €
2. Für das Aufstellen von Grabmalen
a) Reihengrabstätte
b) Wahlgrabstätte (ein- und zweistellig)
c) jede weitere Stelle
35,00 €
50,00 €
20,00 €
3. Für das Verlegen einer Steineinfassung oder
Steinplattenumrandung
20,00 €
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2005 in Kraft.