Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-88/2004)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
9,4 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-88/2004) Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP7-88/2004)

öffnen download melden Dateigröße: 9,4 kB

Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage WP7-88/2004 Zwanzigste Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg vom .............. Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel II des Gesetzes vom 03.02.2004 (GV. NRW. S. 96) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV. NW. S. 712) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2004 (GV. NRW. S. 228), hat der Rat der Stadt Bedburg am .............. 2004 folgende 20. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Bedburg vom 22.06.1976 beschlossen: Artikel I § 4 Buchstabe A, wird wie folgt geändert: A.) Gräbernutzung 1. Reihengräber je Stelle für die Dauer der Nutzungszeit a ) Erwachsene und Kinder über 5 Jahre b) Kinder bis 5 Jahre 2. Wahlgräber je Stelle für die Dauer der Nutzungszeit Doppelwahlgräber für die Dauer der Nutzungszeit 205,00 € 102,50 € 1.025,00 € 2.050,00 € 3. Urnenreihengräber 205,00 € 4. Urnendoppelwahlgrab 513,00 € 5. Urnenviererwahlgräber 6. anonymes Urnengrab 1.025,00 € 205,00 € B ) Grabanfertigung I .Erdbestattung 1. Reihengräber a) Erwachsene und Kinder über 5 Jahre b) Kinder bis 5 Jahre 370,00 € 185,00 € 2. Wahlgräber a) Erstbestattung b) jede weitere Bestattung 370,00 € 370,00 € II. Urnenbestattung a) Reihengrab b) Wahlgrab c) anonymes Urnengrab 85,00 € 85,00 € 85,00 € C) Ausgrabungen und Umbettungen Ausgrabungen a) Erwachsene und Kinder über 5 Jahre aa) vor Ablauf der Ruhefrist ab) nach Ablauf der Ruhefrist b) Kinder bis 5 Jahre c) Urnenausgrabung 680,00 € 408,00 € 340,00 € 272,00 € D) Benutzung von Friedhofseinrichtungen 1. Aufbewahrung von Leichen in Leichenkammern bzw. Kühlzellen, Festbetrag 260,00 € 2. Benutzung der Trauerhalle 260,00 € 3. Aufbewahrung von Urnen je angefangene Woche 4. Benutzung der Leichenhalle für Obduktionszwecke a) vor der Beisetzung b) nach der Beisetzung 5. Erteilung eines Berechtigungsscheines für die Durchführung gewerblicher Arbeiten auf den Friedhöfen (jährlich) 65,00 € 195,00 € 275,00 € 34,00 € E) Genehmigung für das Aufstellen von Grabmalen und das Verlegen von Einfassungen 1. Für das Legen einer Grabplatte oder eines Kopfsteines 20,00 € 2. Für das Aufstellen von Grabmalen a) Reihengrabstätte b) Wahlgrabstätte (ein- und zweistellig) c) jede weitere Stelle 35,00 € 50,00 € 20,00 € 3. Für das Verlegen einer Steineinfassung oder Steinplattenumrandung 20,00 € Artikel II Diese Satzung tritt am 01. Januar 2005 in Kraft.