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Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes H 1, Ortsteil Üdingen, Teilbereich "Pater-Roettges-Weg"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes H 1, Ortsteil Üdingen, Teilbereich "Pater-Roettges-Weg";
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes H 1, Ortsteil Üdingen, Teilbereich "Pater-Roettges-Weg";
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl-621-00/H1, 7.Ä. BE: Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 48/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 29.05.2001 12.06.2001 27.06.2001 TOP: 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes H 1, Ortsteil Üdingen, Teilbereich „Pater-Roettges-Weg“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Die Eheleute Elke Schäfers und Hans-Otto Pirig-Schäfers, Kreuzau-Üdingen, Pater-Roettges-Weg 26, sind Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Üdingen, Flur 4, Parzelle Nr. 193. Sie haben im Jahre 1987 auf dem insgesamt 954 m² großen Grundstück das in der beiliegenden Flurkartenablichtung enthaltene Wohnhaus Pater-Roettges-Weg 26 errichtet. Aus persönlichen Gründen (das Haus ist zu groß geworden) beabsichtigen sie, das Grundstück zu parzellieren und auf der verbleibenden Teilfläche (siehe Lageplan - Teilbereich 2) ein kleineres Wohnhaus in eingeschossiger Bauweise ohne Unterkellerung zu errichten. Das Grundstück wird vom rechtskräftigen Bebauungsplan H 3/H1, 3. Änderung erfasst. Dieser Bebauungsplan hat am 17. 12. 1982 Rechtskraft erlangt. Wie Sie aus der beigefügten Ablichtung aus dem Bebauungsplan ersehen wollen (schraffierte Fläche) würde der geplante Baukörper außerhalb der im B-Plan vorgesehenen überbaubaren Flächen liegen. Es ist anhand der Bebauungsplanarchivunterlagen nicht feststellbar, aus welchem Grunde im Jahre 1982 auf einer Breite von ca. 30 m parallel zum „Pater-Roettges-Weg“ keine überbaubare Fläche vorgesehen wurde. Städtebaulich ist dies mit Sicherheit nicht begründbar. Damit das Vorhaben realisiert werden kann, haben die Eheleute Pirig-Schäfer am 24. 04. 2001 bei der Verwaltung vorgesprochen und um entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gebeten. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keinerlei Bedenken, dem Antrag stattzugeben und die überbaubare Fläche entsprechend der schraffierten Darstellung in der beigefügten Bebauungsplanablichtung zu erweitern. Durch die Planänderung werden weder öffentliche und private Belange, noch die Grundzüge der Planung berührt. Aus diesem Grunde ist eine vereinfachte Änderung möglich. Belange von Natur und Umwelt werden durch die Planänderung ebenfalls nicht berührt. Formell ist der Ursprungsbebauungsplan H 1 zu ändern. Aufgrund bereits durchgeführter Änderungsverfahren handelt es sich um die 7. Änderung. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden sich voraussichtlich auf 1.000,00 DM belaufen. Die Eheleute Pirig-Schäfer werden diese Kosten übernehmen. III. Beschlussvorschlag: Vorlage: Seite - 2 - „Die Aufstellung der 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 1, Ortsteil Üdingen, Teilbereich „Pater-Roettges-Weg“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“ Der Bürgermeister i.V. - Stolz Anlagen: 1. 2. Ablichtung aus der Flurkarte Ablichtung aus dem Bebauungsplan IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________