Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl-621-00/H1, 7.Ä.
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
48/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
29.05.2001
12.06.2001
27.06.2001
TOP: 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes H 1, Ortsteil
Üdingen, Teilbereich „Pater-Roettges-Weg“;
hier: Aufstellungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Die Eheleute Elke Schäfers und Hans-Otto Pirig-Schäfers, Kreuzau-Üdingen, Pater-Roettges-Weg
26, sind Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Üdingen, Flur 4, Parzelle Nr. 193.
Sie haben im Jahre 1987 auf dem insgesamt 954 m² großen Grundstück das in der beiliegenden
Flurkartenablichtung enthaltene Wohnhaus Pater-Roettges-Weg 26 errichtet.
Aus persönlichen Gründen (das Haus ist zu groß geworden) beabsichtigen sie, das Grundstück zu
parzellieren und auf der verbleibenden Teilfläche (siehe Lageplan - Teilbereich 2) ein kleineres
Wohnhaus in eingeschossiger Bauweise ohne Unterkellerung zu errichten.
Das Grundstück wird vom rechtskräftigen Bebauungsplan H 3/H1, 3. Änderung erfasst. Dieser
Bebauungsplan hat am 17. 12. 1982 Rechtskraft erlangt.
Wie Sie aus der beigefügten Ablichtung aus dem Bebauungsplan ersehen wollen (schraffierte
Fläche) würde der geplante Baukörper außerhalb der im B-Plan vorgesehenen überbaubaren
Flächen liegen. Es ist anhand der Bebauungsplanarchivunterlagen nicht feststellbar, aus welchem
Grunde im Jahre 1982 auf einer Breite von ca. 30 m parallel zum „Pater-Roettges-Weg“ keine
überbaubare Fläche vorgesehen wurde. Städtebaulich ist dies mit Sicherheit nicht begründbar.
Damit das Vorhaben realisiert werden kann, haben die Eheleute Pirig-Schäfer am 24. 04. 2001 bei
der Verwaltung vorgesprochen und um entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gebeten.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keinerlei Bedenken, dem Antrag stattzugeben und die
überbaubare Fläche entsprechend der schraffierten Darstellung in der beigefügten
Bebauungsplanablichtung zu erweitern.
Durch die Planänderung werden weder öffentliche und private Belange, noch die Grundzüge der
Planung berührt. Aus diesem Grunde ist eine vereinfachte Änderung möglich. Belange von Natur
und Umwelt werden durch die Planänderung ebenfalls nicht berührt.
Formell ist der Ursprungsbebauungsplan H 1 zu ändern. Aufgrund bereits durchgeführter
Änderungsverfahren handelt es sich um die 7. Änderung.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden sich voraussichtlich auf 1.000,00 DM belaufen.
Die Eheleute Pirig-Schäfer werden diese Kosten übernehmen.
III. Beschlussvorschlag:
Vorlage:
Seite - 2 -
„Die Aufstellung der 7. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. H 1, Ortsteil Üdingen, Teilbereich „Pater-Roettges-Weg“, wird gemäß § 2 (1) BauGB in
Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen.“
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz Anlagen:
1.
2.
Ablichtung aus der Flurkarte
Ablichtung aus dem Bebauungsplan
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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