Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Linden
BE: Herr Linden/Herr Schmühl
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
103/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Rat
23.08.2001
24.10.2001
22.11.2001
17.12.2001
TOP: Antrag auf Durchführung weiterer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße „Vor
dem Bruch“ in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 29.05.2001 wurde durch die Verwaltung
mündlich mitgeteilt, dass von der Anwohnergemeinschaft der Straße „Vor dem Bruch“ in Kreuzau
ein schriftlicher Antrag vorliegt, zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße „Vor
dem Bruch“ in Kreuzau durchzuführen. Der Antrag, dem eine Unterschriftenliste (75 Unterschriften
von Anliegern) beiliegt, ist als Anlage beigefügt.
Als Ergebnis eines Gespräches mit dem Straßenverkehrsamt, der Polizei und dem Ortsvorsteher
von Kreuzau wurden zwischenzeitlich mit Vertretern der Anwohnergemeinschaft und dem
Straßenverkehrsamt vor Ort mögliche Vorabmaßnahmen erörtert. Hierbei handelt es sich um
folgende mögliche Maßnahmen:
a)
Markierung zusätzlicher Parkflächen.
b)
Aufstellung zusätzlicher Blumenkübel.
c)
Markierung einer Wartelinie vor der Stichstraße „Vor dem Bruch“ aus Richtung
„Alte Gasse“ (Kenntlichmachung der Rechts-vor-Links-Vorfahrt).
d)
Zusatzschild „Schrittgeschwindigkeit“ unter den Verkehrszeichen 325/326 StVO
(Verkehrsberuhigter Bereich).
Diese Maßnahmen wurden inzwischen durchgeführt. Auch aus Sicht des Straßenverkehrsamtes
sollte nunmehr zunächst eine Eingewöhnungsphase von ca. 3 Monaten abgewartet werden, um
festzustellen, wie sich die Maßnahmen auf den Gesamtverkehr in der Straße auswirken. Aufgrund
des bisher relativ kurzen Zeitraumes nach Durchführung der Maßnahmen lassen sich hierüber
seitens der Verwaltung noch keine konkreten Aussagen treffen. Nicht zu verkennen ist jedoch
bereits jetzt, dass noch weitergehendere Maßnahmen der o.a. Art wohl kaum noch möglich sind,
da die Straße ansonsten ihrer Verkehrsfunktion bezüglich größerer Fahrzeuge nicht mehr gerecht
wird.
Wie Sie dem Antragsschreiben entnehmen können, wird von der Anwohnergemeinschaft
unabhängig von den bereits durchgeführten Maßnahmen die Einrichtung einer „Sackgasse“ (z.B.
durch Aufstellung von Absperrpfosten) gewünscht. Begründet wird dieses hauptsächlich damit,
dass dadurch der reine Durchgangsverkehr davon abgehalten wird, die Straße „Vor dem Bruch“
durchgängig von der „Alten Gasse“ bis zur „Friedhofstraße“ und umgekehrt zu befahren. Hierbei
Vorlage:
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wird angegeben, dass die Straße vom Durchgangsverkehr stark frequentiert wird. Bezüglich der
Begründung dazu verweise ich auf den Antrag.
Damit Sie sich selbst ein Bild vom Verkehrsaufkommen in der Straße (auch separat festgehaltener
Durchgangsverkehr) zu verschiedenen Zeiten machen können, habe ich als Anlage Unterlagen
über bisherige Verkehrszählungen, die von der Verwaltung durchgeführt wurden, beigefügt.
Außerdem hat die Polizei mir Unterlagen über Verkehrszählungen, die von dort aus während
Verkehrskontrollen durchgeführt worden sind, zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind
ebenfalls beigefügt.
An dieser Stelle ist noch vorab zu erwähnen, dass die Sperrung (Absperrpfosten) an der in der
Anlage gekennzeichneten Stelle gegebenenfalls erfolgen müsste, da keine Wendemöglichkeit für
größere Fahrzeuge im Bereich „Vor dem Bruch“ von der „Friedhofstraße“ aus besteht und
Fahrzeuge gegebenenfalls über die „Landrat-Kaptain-Straße“ wegfahren müssten. Für das relativ
kurze Stück von der „Alten Gasse“ bis zu den Absperrpfosten bestände gegebenenfalls eine
Wendemöglichkeit im Bereich des Stichweges.
Zu den Zählungen ist generell anzumerken, dass der Anliegerverkehr (bis auf die Zählung am
16.05.2001 zwischen 7.00 und 8.00 Uhr) weitaus überwiegt. Auf eine Zählung an einem
Wochenende, bei der sicherlich zu dem in der Straße befindlichen Café mehr Zielverkehr
vorherrscht als wochentags, wurde verzichtet, da dieser Verkehr gegebenenfalls dem
Anliegerverkehr zugerechnet werden müsste und hinsichtlich der Durchgangsproblematik nicht
aussagekräftig wäre. Auch der Zielverkehr zu der in der Straße ansässigen Tierarztpraxis bzw. 2
weiteren ansässigen Gewerbebetrieben (Krieger und Breuer) wurde in dieser Hinsicht dem
Anliegerverkehr zugeordnet.
Ich möchte zunächst deutlich erwähnen, dass ich Verständnis für das Anliegen der
Anwohnergemeinschaft habe, jeglichen Durchgangsverkehr von der Straße „Vor dem Bruch“
fernzuhalten. Dieses ließe sich zweifellos durch die Aufstellung der Absperrpfosten gewährleisten,
da die Straße dadurch für den reinen Durchgangsverkehr völlig unattraktiv würde. Zumindest
würde dieser auf ein absolutes Mindestmaß reduziert, was dem erwähnten vordringlichen
Interesse der Anwohnergemeinschaft entsprechen würde. Aus Sicht der Verwaltung muss ich Sie
jedoch vornehmlich auf 3 Gegebenheiten hinweisen, die bei einer objektiven verkehrsrechtlichen
Betrachtungsweise zu berücksichtigen sind:
1.
Die Straße „Vor dem Bruch“ kann bei der beabsichtigten Sperrung nicht für sich alleine
betrachtet werden. Zwangsläufig wird sich durch die Sperrung eine Verkehrsverlagerung in
oder über andere Straßen, sowohl im Hinblick auf den Durchgangsverkehr als auch auf den
Anliegerverkehr, ergeben. Es wäre diesbezüglich kurzsichtig, insbesondere die „LandratKaptain-Straße“ als „Umfahrung“ des kurzen gesperrten Bereiches von der „Alten Gasse“
aus außer Acht zu lassen. Ohne hier sämtliche denkbaren Fahrbeziehungen aufzuzeigen,
wird sich dorthin und auch in die Straße „Stegbenden“ auf jeden Fall eine deutliche
Verkehrsverlagerung bei etlichen Fahrbeziehungen ergeben. Da die „Landrat-KaptainStraße“ in absehbarer Zeit ebenfalls verkehrsberuhigt ausgebaut werden soll, sind von dort
aus nach meiner Auffassung bereits zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Beschwerden
vorprogrammiert mit der vorhersehbaren Konsequenz, dass eine eventuell nunmehr
eingerichtete Sperrung wieder aufgehoben werden müsste.
2.
Auch der Gesichtspunkt einer Präzedenzwirkung ist vorliegend nicht zu vernach lässigen,
auch wenn es im Gemeindegebiet Kreuzau hinsichtlich ansässiger Betriebe innerhalb eines
verkehrsberuhigten Bereiches nicht unbedingt einen vergleichbaren Bereich gibt. Hierauf
kommt es jedoch auch nicht unbedingt an. Bei Betrachtung wesentlich größerer
zusammenhängender verkehrsberuhigter Bereiche gibt es z.B. „Sammelstraßen“, in denen
sich bei einer Zählung aller Voraussicht nach ein höheres Verkehrsaufkommen nachweisen
ließe als in der Straße „Vor dem Bruch“. Alleine die reine „Verkehrsbelastung“ in einer
solchen „Sammelstraße“ (in aller Regel dort nur Anlieger) würde eine andere Entscheidung,
Vorlage:
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dort dann ebenfalls Absperrpfosten zur Entzerrung des Verkehrs aufzustellen, kaum noch
zulassen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für etliche andere „normale“ Straßen innerhalb
von 30 km/h-Zonen.
Auf die Präzedenzwirkung weise ich deshalb so nachdrücklich hin, weil es, wie bereits
erwähnt, bisher keinen vergleichbaren Fall im Gemeindegebiet Kreuzau gibt. Andererseits
werden gerade aus anderen verkehrsberuhigten Bereichen ebenfalls ständig, sowohl bei
der Verwaltung als auch bei der Polizei, Beschwerden über zu schnelles Fahren geführt, so
dass nicht zuletzt aus diesem Grund mit Folgeanträgen zu rechnen sein wird.
3.
Eine Verkehrsberuhigung im Sinne einer mengenmäßigen Fahrzeugreduzierung lässt
sich durch die Aufstellung von Absperrpfosten sicherlich herbeiführen, wenn auch, wie
dargelegt, mit einer zusätzlichen Verkehrsbelastung (-erhöhung) für andere Straßen. Eine
Verkehrsberuhigung im Sinne einer eigentlich gewollten Verlangsamung des gesamten
Verkehrs bis auf Schrittgeschwindigkeit herunter wird sich jedoch zumindest auf dem relativ
langen Teilstück von der „Friedhofstraße“ bis zur „Landrat-Kaptain-Straße“ durch die
Sperrung kaum realisieren lassen (auch nicht im Hinblick auf den verbleibenden
Anliegerverkehr). Die Sperrpfosten werden mit Sicherheit keinerlei Einfluss auf das
Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer innerhalb dieses Bereiches (egal in welcher
Richtung gefahren wird) ausüben.
Ein Vorteil kann lediglich für den relativ kurzen Bereich zwischen der Straße „Alte Gasse“
und den Sperrpfosten angenommen werden, da dieser Bereich durch die Aufstellung der
Pfosten, wie beschrieben, „umfahren“ wird und anzunehmen ist, dass die Anlieger des
kurzen Bereiches bzw. der Stichstraße kein Bedürfnis haben, auf dem kurzen Bereich ihre
Fahrzeuge großartig zu beschleunigen.
Ich möchte an dieser Stelle unabhängig von dem vorliegenden Antrag zu den verkehrsberuhigten
Bereichen grundsätzlich nochmals anmerken, dass diese von den Kommunen entsprechend den
Vorgaben der Straßenverkehrsordnung in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen
gestaltet werden können, um dem Kraftfahrer alleine in optischer Hinsicht von vorneherein deutlich
zu machen, dass er sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet. Bei entsprechender
Gestaltung mit dann erlaubter Aufstellung des Verkehrszeichens 325/326 StVO ordnet dieses VZ
ein bestimmtes Verkehrsverhalten verbindlich an, zu dem u.a. die Einhaltung von
Schrittgeschwindigkeit zählt. Leider gab und gibt es auch in verkehrsberuhigten Bereichen einen
„Unsicherheitsfaktor“, auf den selbst die gravierendsten baulichen oder sonstigen Maßnahmen
innerhalb dieser Bereiche keinen oder nur begrenzten Einfluss ausüben, nämlich den
uneinsichtigen Kraftfahrer selbst. Alle Maßnahmen finden ihre Grenzen im jeweiligen subjektiven
verkehrsrechtlichen Verhalten der Kraftfahrzeugführer, da eine ständige Überwachung des
Verkehrs durch die Polizei weder personell noch zeitlich möglich ist. Eine tatsächliche
Verkehrsberuhigung
(Schrittgeschwindigkeit)
muss
sich
letztlich
im
Kopf
jedes
Verkehrsteilnehmers einsichtig abspielen, um sich entsprechend zu
verhalten. Seit der
Möglichkeit, verkehrsberuhigte Bereiche einzurichten, hat sich daran bis heute nichts geändert. Es
ist nicht die baulich mögliche Qualität bzw. fehlende rechtliche Anordnung bestimmter
Verkehrsregeln innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches, die zu den vielfach berechtigten
Beschwerden über zu schnelles Fahren führen, sondern schlichtweg die nicht nachvollziehbare
Ignoranz bestehender Verkehrsvorschriften durch einige uneinsichtige Fahrzeugführer.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass zusätzlich noch mögliche Maßnahmen in Abstimmung
mit den Vertretern der Anwohnergemeinschaft und dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren
bereits seitens der Verwaltung durchgeführt wurden. Bei allem Verständnis für den Wunsch der
Anwohnergemeinschaft, nunmehr die Straße „Vor dem Bruch“ noch durch Absperrpfosten
gegenläufig abzutrennen, muss ich Ihnen aus Sicht der Verwaltung nach Abwägung aller Belange
Vorlage:
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im Wesentlichen aus den o.a. Gründen vorschlagen, auf die Aufstellung der Absperrpfosten zu
verzichten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, keine.
III. Beschlussvorschlag:
Auf die Aufstellung von Absperrpfosten in der Straße „Vor dem Bruch“ in Kreuzau wird aus den in
der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründen verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Anwohnergemeinschaft der Straße „Vor dem Bruch“ mit Begründung entsprechend zu
unterrichten.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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