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Allgemeine Vorlage (Antrag auf Durchführung weiterer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße "Vor dem Bruch" in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
15 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag auf Durchführung weiterer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße "Vor dem Bruch" in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Durchführung weiterer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße "Vor dem Bruch" in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Durchführung weiterer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße "Vor dem Bruch" in Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Antrag auf Durchführung weiterer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße "Vor dem Bruch" in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Linden BE: Herr Linden/Herr Schmühl Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 103/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Bau- und Planungsausschuss Bau- und Planungsausschuss Rat 23.08.2001 24.10.2001 22.11.2001 17.12.2001 TOP: Antrag auf Durchführung weiterer Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße „Vor dem Bruch“ in Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 29.05.2001 wurde durch die Verwaltung mündlich mitgeteilt, dass von der Anwohnergemeinschaft der Straße „Vor dem Bruch“ in Kreuzau ein schriftlicher Antrag vorliegt, zusätzliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Straße „Vor dem Bruch“ in Kreuzau durchzuführen. Der Antrag, dem eine Unterschriftenliste (75 Unterschriften von Anliegern) beiliegt, ist als Anlage beigefügt. Als Ergebnis eines Gespräches mit dem Straßenverkehrsamt, der Polizei und dem Ortsvorsteher von Kreuzau wurden zwischenzeitlich mit Vertretern der Anwohnergemeinschaft und dem Straßenverkehrsamt vor Ort mögliche Vorabmaßnahmen erörtert. Hierbei handelt es sich um folgende mögliche Maßnahmen: a) Markierung zusätzlicher Parkflächen. b) Aufstellung zusätzlicher Blumenkübel. c) Markierung einer Wartelinie vor der Stichstraße „Vor dem Bruch“ aus Richtung „Alte Gasse“ (Kenntlichmachung der Rechts-vor-Links-Vorfahrt). d) Zusatzschild „Schrittgeschwindigkeit“ unter den Verkehrszeichen 325/326 StVO (Verkehrsberuhigter Bereich). Diese Maßnahmen wurden inzwischen durchgeführt. Auch aus Sicht des Straßenverkehrsamtes sollte nunmehr zunächst eine Eingewöhnungsphase von ca. 3 Monaten abgewartet werden, um festzustellen, wie sich die Maßnahmen auf den Gesamtverkehr in der Straße auswirken. Aufgrund des bisher relativ kurzen Zeitraumes nach Durchführung der Maßnahmen lassen sich hierüber seitens der Verwaltung noch keine konkreten Aussagen treffen. Nicht zu verkennen ist jedoch bereits jetzt, dass noch weitergehendere Maßnahmen der o.a. Art wohl kaum noch möglich sind, da die Straße ansonsten ihrer Verkehrsfunktion bezüglich größerer Fahrzeuge nicht mehr gerecht wird. Wie Sie dem Antragsschreiben entnehmen können, wird von der Anwohnergemeinschaft unabhängig von den bereits durchgeführten Maßnahmen die Einrichtung einer „Sackgasse“ (z.B. durch Aufstellung von Absperrpfosten) gewünscht. Begründet wird dieses hauptsächlich damit, dass dadurch der reine Durchgangsverkehr davon abgehalten wird, die Straße „Vor dem Bruch“ durchgängig von der „Alten Gasse“ bis zur „Friedhofstraße“ und umgekehrt zu befahren. Hierbei Vorlage: Seite - 2 - wird angegeben, dass die Straße vom Durchgangsverkehr stark frequentiert wird. Bezüglich der Begründung dazu verweise ich auf den Antrag. Damit Sie sich selbst ein Bild vom Verkehrsaufkommen in der Straße (auch separat festgehaltener Durchgangsverkehr) zu verschiedenen Zeiten machen können, habe ich als Anlage Unterlagen über bisherige Verkehrszählungen, die von der Verwaltung durchgeführt wurden, beigefügt. Außerdem hat die Polizei mir Unterlagen über Verkehrszählungen, die von dort aus während Verkehrskontrollen durchgeführt worden sind, zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind ebenfalls beigefügt. An dieser Stelle ist noch vorab zu erwähnen, dass die Sperrung (Absperrpfosten) an der in der Anlage gekennzeichneten Stelle gegebenenfalls erfolgen müsste, da keine Wendemöglichkeit für größere Fahrzeuge im Bereich „Vor dem Bruch“ von der „Friedhofstraße“ aus besteht und Fahrzeuge gegebenenfalls über die „Landrat-Kaptain-Straße“ wegfahren müssten. Für das relativ kurze Stück von der „Alten Gasse“ bis zu den Absperrpfosten bestände gegebenenfalls eine Wendemöglichkeit im Bereich des Stichweges. Zu den Zählungen ist generell anzumerken, dass der Anliegerverkehr (bis auf die Zählung am 16.05.2001 zwischen 7.00 und 8.00 Uhr) weitaus überwiegt. Auf eine Zählung an einem Wochenende, bei der sicherlich zu dem in der Straße befindlichen Café mehr Zielverkehr vorherrscht als wochentags, wurde verzichtet, da dieser Verkehr gegebenenfalls dem Anliegerverkehr zugerechnet werden müsste und hinsichtlich der Durchgangsproblematik nicht aussagekräftig wäre. Auch der Zielverkehr zu der in der Straße ansässigen Tierarztpraxis bzw. 2 weiteren ansässigen Gewerbebetrieben (Krieger und Breuer) wurde in dieser Hinsicht dem Anliegerverkehr zugeordnet. Ich möchte zunächst deutlich erwähnen, dass ich Verständnis für das Anliegen der Anwohnergemeinschaft habe, jeglichen Durchgangsverkehr von der Straße „Vor dem Bruch“ fernzuhalten. Dieses ließe sich zweifellos durch die Aufstellung der Absperrpfosten gewährleisten, da die Straße dadurch für den reinen Durchgangsverkehr völlig unattraktiv würde. Zumindest würde dieser auf ein absolutes Mindestmaß reduziert, was dem erwähnten vordringlichen Interesse der Anwohnergemeinschaft entsprechen würde. Aus Sicht der Verwaltung muss ich Sie jedoch vornehmlich auf 3 Gegebenheiten hinweisen, die bei einer objektiven verkehrsrechtlichen Betrachtungsweise zu berücksichtigen sind: 1. Die Straße „Vor dem Bruch“ kann bei der beabsichtigten Sperrung nicht für sich alleine betrachtet werden. Zwangsläufig wird sich durch die Sperrung eine Verkehrsverlagerung in oder über andere Straßen, sowohl im Hinblick auf den Durchgangsverkehr als auch auf den Anliegerverkehr, ergeben. Es wäre diesbezüglich kurzsichtig, insbesondere die „LandratKaptain-Straße“ als „Umfahrung“ des kurzen gesperrten Bereiches von der „Alten Gasse“ aus außer Acht zu lassen. Ohne hier sämtliche denkbaren Fahrbeziehungen aufzuzeigen, wird sich dorthin und auch in die Straße „Stegbenden“ auf jeden Fall eine deutliche Verkehrsverlagerung bei etlichen Fahrbeziehungen ergeben. Da die „Landrat-KaptainStraße“ in absehbarer Zeit ebenfalls verkehrsberuhigt ausgebaut werden soll, sind von dort aus nach meiner Auffassung bereits zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Beschwerden vorprogrammiert mit der vorhersehbaren Konsequenz, dass eine eventuell nunmehr eingerichtete Sperrung wieder aufgehoben werden müsste. 2. Auch der Gesichtspunkt einer Präzedenzwirkung ist vorliegend nicht zu vernach lässigen, auch wenn es im Gemeindegebiet Kreuzau hinsichtlich ansässiger Betriebe innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches nicht unbedingt einen vergleichbaren Bereich gibt. Hierauf kommt es jedoch auch nicht unbedingt an. Bei Betrachtung wesentlich größerer zusammenhängender verkehrsberuhigter Bereiche gibt es z.B. „Sammelstraßen“, in denen sich bei einer Zählung aller Voraussicht nach ein höheres Verkehrsaufkommen nachweisen ließe als in der Straße „Vor dem Bruch“. Alleine die reine „Verkehrsbelastung“ in einer solchen „Sammelstraße“ (in aller Regel dort nur Anlieger) würde eine andere Entscheidung, Vorlage: Seite - 3 - dort dann ebenfalls Absperrpfosten zur Entzerrung des Verkehrs aufzustellen, kaum noch zulassen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für etliche andere „normale“ Straßen innerhalb von 30 km/h-Zonen. Auf die Präzedenzwirkung weise ich deshalb so nachdrücklich hin, weil es, wie bereits erwähnt, bisher keinen vergleichbaren Fall im Gemeindegebiet Kreuzau gibt. Andererseits werden gerade aus anderen verkehrsberuhigten Bereichen ebenfalls ständig, sowohl bei der Verwaltung als auch bei der Polizei, Beschwerden über zu schnelles Fahren geführt, so dass nicht zuletzt aus diesem Grund mit Folgeanträgen zu rechnen sein wird. 3. Eine Verkehrsberuhigung im Sinne einer mengenmäßigen Fahrzeugreduzierung lässt sich durch die Aufstellung von Absperrpfosten sicherlich herbeiführen, wenn auch, wie dargelegt, mit einer zusätzlichen Verkehrsbelastung (-erhöhung) für andere Straßen. Eine Verkehrsberuhigung im Sinne einer eigentlich gewollten Verlangsamung des gesamten Verkehrs bis auf Schrittgeschwindigkeit herunter wird sich jedoch zumindest auf dem relativ langen Teilstück von der „Friedhofstraße“ bis zur „Landrat-Kaptain-Straße“ durch die Sperrung kaum realisieren lassen (auch nicht im Hinblick auf den verbleibenden Anliegerverkehr). Die Sperrpfosten werden mit Sicherheit keinerlei Einfluss auf das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer innerhalb dieses Bereiches (egal in welcher Richtung gefahren wird) ausüben. Ein Vorteil kann lediglich für den relativ kurzen Bereich zwischen der Straße „Alte Gasse“ und den Sperrpfosten angenommen werden, da dieser Bereich durch die Aufstellung der Pfosten, wie beschrieben, „umfahren“ wird und anzunehmen ist, dass die Anlieger des kurzen Bereiches bzw. der Stichstraße kein Bedürfnis haben, auf dem kurzen Bereich ihre Fahrzeuge großartig zu beschleunigen. Ich möchte an dieser Stelle unabhängig von dem vorliegenden Antrag zu den verkehrsberuhigten Bereichen grundsätzlich nochmals anmerken, dass diese von den Kommunen entsprechend den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung in Abhängigkeit von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen gestaltet werden können, um dem Kraftfahrer alleine in optischer Hinsicht von vorneherein deutlich zu machen, dass er sich in einem verkehrsberuhigten Bereich befindet. Bei entsprechender Gestaltung mit dann erlaubter Aufstellung des Verkehrszeichens 325/326 StVO ordnet dieses VZ ein bestimmtes Verkehrsverhalten verbindlich an, zu dem u.a. die Einhaltung von Schrittgeschwindigkeit zählt. Leider gab und gibt es auch in verkehrsberuhigten Bereichen einen „Unsicherheitsfaktor“, auf den selbst die gravierendsten baulichen oder sonstigen Maßnahmen innerhalb dieser Bereiche keinen oder nur begrenzten Einfluss ausüben, nämlich den uneinsichtigen Kraftfahrer selbst. Alle Maßnahmen finden ihre Grenzen im jeweiligen subjektiven verkehrsrechtlichen Verhalten der Kraftfahrzeugführer, da eine ständige Überwachung des Verkehrs durch die Polizei weder personell noch zeitlich möglich ist. Eine tatsächliche Verkehrsberuhigung (Schrittgeschwindigkeit) muss sich letztlich im Kopf jedes Verkehrsteilnehmers einsichtig abspielen, um sich entsprechend zu verhalten. Seit der Möglichkeit, verkehrsberuhigte Bereiche einzurichten, hat sich daran bis heute nichts geändert. Es ist nicht die baulich mögliche Qualität bzw. fehlende rechtliche Anordnung bestimmter Verkehrsregeln innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches, die zu den vielfach berechtigten Beschwerden über zu schnelles Fahren führen, sondern schlichtweg die nicht nachvollziehbare Ignoranz bestehender Verkehrsvorschriften durch einige uneinsichtige Fahrzeugführer. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass zusätzlich noch mögliche Maßnahmen in Abstimmung mit den Vertretern der Anwohnergemeinschaft und dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren bereits seitens der Verwaltung durchgeführt wurden. Bei allem Verständnis für den Wunsch der Anwohnergemeinschaft, nunmehr die Straße „Vor dem Bruch“ noch durch Absperrpfosten gegenläufig abzutrennen, muss ich Ihnen aus Sicht der Verwaltung nach Abwägung aller Belange Vorlage: Seite - 4 - im Wesentlichen aus den o.a. Gründen vorschlagen, auf die Aufstellung der Absperrpfosten zu verzichten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt wird, keine. III. Beschlussvorschlag: Auf die Aufstellung von Absperrpfosten in der Straße „Vor dem Bruch“ in Kreuzau wird aus den in der Sitzungsvorlage aufgeführten Gründen verzichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anwohnergemeinschaft der Straße „Vor dem Bruch“ mit Begründung entsprechend zu unterrichten. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________