Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Elsig
BE: Herr Stolz/Herr Elsig
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr. 9/2001 1. Ergänzung
- Öffentlicher Teil Tischvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
20.03.2001
04.04.2001
TOP: Anpassung der Friedhofs- und Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Vorlage vom 06.02.2001 hatte ich Ihnen einen Vorschlag zur Anpassung der
Friedhofsgebühren unterbreitet. Hieraus ergaben sich teilweise erhebliche Gebührensteigerungen,
vor allem bei den Wahlgrabstätten, da bekanntlich eine Kostendeckung nach dem KAG
vorgegeben ist.
Die Ursache für die Steigerungen war in erster Linie darauf zurückzuführen, dass als Prognose für
die Anzahl der Sterbefälle im laufenden Jahr der Durchschnitt aus den vergangenen 3 Jahren
zugrundegelegt wurde. Der Durchschnitt für die Gebührenberechnung des Jahres 2000 betrug
noch 154. Durch eine drastisch zurückgegangene Beerdigungszahl im Jahre 1999 ergab sich nun
für die diesjährige Berechnung ein Durchschnitt von 139. Bei fast unveränderten Grundkosten für
die Unterhaltung der Friedhöfe muss dies zwangsläufig zu deutlichen Kostensteigerungen führen.
Ich möchte Ihnen heute vorschlagen, die Grundlage für die Durchschnittsberechnung von 3 auf 5
Jahre zu erweitern. Das hätte zur Folge, dass Schwankungen künftig nicht mehr so stark ausfallen
wie bisher. Für die Ihnen vorliegende Berechnung errechnet sich dann ein Durchschnitt von 144
Beerdigungen. (1996 – 2000).
Eine abgeänderte Gebührenberechnung ist als Anlage beigefügt. Die direkten Veränderungen aus
den derzeit geltenden Friedhofsgebühren, dem bisherigen Vorschlag und dem neuen Vorschlag
können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Gebührenart
z.Zt. gültig
Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten
2.416,00 DM
Bereitstellung eines Reihengrabes
417,00 DM
Bereitstellung eines Kindergrabes
208,50 DM
Bereitstellung eines Urnengrabes
208,50 DM
Bereitstellung eines anon. Urnenrabes
Grabbereitung für Personen bis 5 Jahre
455,00 DM
Grabbereitung für Personen über 5 Jahre
910,00 DM
Grabbereitung für Urnenbeisetzungen
455,00 DM
Zuschlag
für
Erdbestattungen
am
184,00 DM
Freitagnachmittag und Samstagmorgen
Benutzungsgebühr der Friedhofskapellen
255,00 DM
für Obduktion-/Aufbewahrungszwecke
alter Vorschlag neuer Vorschlag
2.810,00 DM
2.620,00 DM
460,00 DM
480,00 DM
230,00 DM
240,00 DM
230,00 DM
240,00 DM
472,00 DM
482,00 DM
475,00 DM
470,00 DM
950,00 DM
940,00 DM
475,00 DM
470,00 DM
233,00 DM
233,00 DM
420,00 DM
405,00 DM
Die nach wie vor hohe Steigerung für die Kapellenbenutzung resultiert aus einem um rd. 10.000
DM angehobenen Haushaltsansatz für die Gebäudeunterhaltung, da hier ein dringender Bedarf
ermittelt wurde.
Vorlage:
Seite - 2 -
Ich schlage Ihnen vor, die Friedhofsgebühren für 2001 auf der Grundlage der neuen Kalkulation
festzusetzen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Unter Berücksichtigung eines 20 %igen Grünflächenanteils ergibt sich für das Friedhofswesen die
geforderte Kostendeckung.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Ab dem
werden im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens
folgende Gebühren festgesetzt:
a)
für die Einräumung und Verlängerung des Nutzungsrechts an Wahlgrabstätten für
die Dauer von 40 Jahren:
Je Wahlgrab
2.620,00 DM
Für die Benutzung der Friedhofskapelle
a)
für Aufbewahrungszwecke
405,00 DM
b)
für Obduktionszwecke
405,00 DM
b)
c)
Für die Grabbereitung
1.
Erdbestattungen
a)
für Personen bis einschl. 5 Jahre
b)
für Personen über 5 Jahre
2.
Urnenbeisetzungen
3.
Erdbestattungen am
Freitagnachmittag und Samstagmorgen
Aufschlag
Nutzungsentgelt für die Bereitstellung eines
1.
Reihengrabes
2.
Kindergrabes
3.
Urnenreihengrabes
4.
Anonymen Urnengrabes
d)
2.
470,00 DM
940,00 DM
470,00 DM
233,00 DM
480,00 DM
240,00 DM
240,00 DM
482,00 DM
Die 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau für das
Friedhofs- und Bestattungswesen vom 07. Oktober 1981 wird in der als Anlage beigefügten
Fassung beschlossen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
________
________
________
________
Vorlage:
Seite - 3 10.Satzung vom
zur Änderung der Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau für das Friedhofs- und
Bestattungswesen vom 07. Oktober 1981
_____________________________________________________________________________
Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 ( GV.NRW. S. 666/SGV.NW.2023) und der §§ 1,
2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober
1969 (SGv.NW.610), in der z.Zt. geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau am
folgende Satzung beschlossen:
§1
§ 5 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
”1. Für die Einräumung und Verlängerung des
Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten für die
Dauer von 40 Jahren:
Je Wahlgrab
2.620,00 DM
§ 5 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
”Für die Benutzung der Friedhofskapelle
a) für Aufbewahrungszwecke
b) zu Obduktionszwecken
405,00 DM
405,00 DM
§ 5 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
”Für die Grabbereitung:
1. Erdbestattungen
a) für Personen bis einschließlich 5 Jahre
b) für Personen über 5 Jahre
470,00 DM
940,00 DM
2. Urnenbeisetzungen
470,00 DM
3. Erdbestattungen
freitags nachmittags und samstags morgens
a) Aufschlag
233,00 DM
§ 5 Abs.6 erhält folgende Fassung:
”Nutzungsentgelt für die Bereitstellung eines
a) Reihengrabes
b) Kindergrabes
c) Urnenreihengrabes
480,00 DM
240,00 DM
240,00 DM
Vorlage:
d) Anonymes Urnengrab
Seite - 4 482,00 DM
Diese 10. Änderungssatzung tritt am
in Kraft. Mit Ablauf des
tritt § 5 Abs. 1, 3, 5 und 6
der Gebührensatzung der Gemeinde Kreuzau für das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 07.
Oktober 1981 in der 9. Änderungssatzung vom 16.12.1999 außer Kraft.