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Allgemeine Vorlage (6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl /652-12 Kreuzau, 18. Oktober 1999 Vorlagen-Nr. 99/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 07.12.1999 16.12.1999 TOP: 6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund der Kanalbenutzungsgebührenkalkulation zum 01.01.2000 müssen die Kanalgebühren erhöht werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Sitzungsvorlage Nr. 98/99. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die bestehende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau zu ändern. Der Satzungstext ist als Anlage beigefügt. Ich schlage Ihnen vor, die Änderungssatzung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Veröffentlichung der Satzung werden sich auf ca. 300,00 DM belaufen. Entsprechende Haushaltsmittel stehen bereit. III. Beschlussvorschlag: „Die 6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungs- satzung der Gemeinde Kreuzau vom 15.02.1984 wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: 2 6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung, der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.11.1998 (GV NRW 1998, S. 666 ff., S. 683) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) vom 25. Juni 1995 (GV NRW, S. 926) hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am ________ folgende 6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 15.02.1984 beschlossen: §1 § 8 Abs. 9 erhält folgende Fassung: Die laufenden Benutzungsgebühren betragen: a) bei einem Vollanschluss (Schmutz- und Niederschlagswasser) 5,12 DM/m³ Abwasser, b) nur bei einem Schmutzwasseranschluss 4,43 DM/m³ Abwasser, c) nur bei einem Niederschlagswasseranschluss 0,69 DM/m³ Abwasser. §2 Diese 6. Änderungssatzung tritt am 01.01.2000 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende 6. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kreuzau vom 15.02.1984 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den Der Bürgermeister 3 - Ramm -