Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /652-12
Kreuzau, 18. Oktober 1999
Vorlagen-Nr.
98/99
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
07.12.1999
16.12.1999
TOP: Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung;
hier:
Bestätigung der Gebührenkalkulation zum 01.01.2000
I. Sach- und Rechtslage:
Die Kanalbenutzungsgebühren sind jährlich neu zu kalkulieren und insbesondere bei
erforderlichen Erhöhungen vom Rat zu bestätigen. Die Gebühr beträgt seit dem 01.01.1994
unverändert 4,55 DM/cbm für den Vollanschluss.
Wie Sie der beigefügten Kanalbenutzungsgebührenkalkulation vom 08.09.1999 entnehmen wollen, halte ich eine
Gebührenerhöhung für unumgänglich.
Die kostendeckende Gebühr würde sich auf 5,69 DM/cbm belaufen. Aufgrund des Rücklagenbestandes schlage ich
Ihnen jedoch vor, die Gebühr lediglich auf 5,12 DM/cbm zu erhöhen. Nach derzeitiger Einschätzung ist alsdann im
Jahre 2001 keine weitere Gebührenerhöhung erforderlich, da die entstehende Differenz nochmals aus der
Gebührenausgleichsrücklage abgedeckt werden kann. Zum 01.01.2002 wird jedoch dann auf jeden Fall eine weitere
Erhöhung, voraussichtlich dann auf 5,69 DM, erforderlich.
Die Höhe der Kanalbenutzungsgebühren wird im Wesentlichen durch 3 Ausgabenblöcke bestimmt, und zwar
1.
Beitrag an den WVER.
2.
Unterhaltung des Kanalisationsnetzes.
3.
Kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung.
Der WVER-Beitrag kann im Jahre 2000 von bisher 2,4 Mio DM auf 2,2 Mio DM gesenkt werden und dürfte aller
Voraussicht nach auch in den nächsten Jahren stabil bleiben.
Die Unterhaltungskosten des Kanalnetzes mussten von 400.000,00 DM auf 800.000,00 DM erhöht werden. Auch in den
kommenden Jahren ist mit einem derart hohen Unterhaltungsaufwand zu rechnen. Die Erhöhung ist auf die Ergebnisse
der Kanaluntersuchungen entsprechend der SüwV Kan zurückzuführen. Im Jahre 1998/99 wurde das Kanalisationsnetz
im Ortsteil Stockheim durchfahren. Hier wird sich ein Unterhaltungsaufwand von rund 400.000,00 DM ergeben.
Aufgrund des nicht gerade erfreulichen Untersuchungsergebnisses muss ich zunächst davon ausgehen, dass sich
insbesondere in den größeren Ortsteilen ein ähnlicher Sanierungsbedarf in Zukunft ergeben wird.
Die kalkulatorische Abschreibung bzw. Verzinsung bleibt auch in den kommenden Jahren eine konstante Größe.
Abschließend schlage ich Ihnen vor, der Kanalbenutzungsgebührenkalkulation zum 01.01.2000 zuzustimmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der zu deckende Aufwand beläuft sich auf insgesamt 4.376.257,50 DM. Der erforderliche
Haushaltsausgleich wird wie folgt erreicht:
Gebührenaufkommen Schmutzwasser:
Gebührenaufkommen Regenwasser:
Rücklagenentnahme:
III. Beschlussvorschlag:
3.455.400,00 DM
489.900,00 DM
430.957,00 DM.
2
„1.
Die vorliegende
Kanalbenutzungsgebührenkalkulation zum 01.01.2000
wird
bestätigt.
2.
Die Kanalbenutzungsgebühren werden zum 01.01.2000 wie folgt festgesetzt:
Vollanschluss:
Teilanschluss Schmutzwasser:
Teilanschluss Regenwasser:
3.
Zur Erzielung des erforderlichen Ausgleichs erfolgt eine Entnahme aus der
Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 430.957,00 DM.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
5,12 DM/cbm
4,43 DM/cbm
0,69 DM/cbm.