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Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlage der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2000 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad" für den Planungszeitraum 1999 bis 2003)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlage der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2000 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und der Eigenbetriebe "Wasserwerk Concordia" und "Freizeitbad" für den Planungszeitraum 1999 bis 2003)

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Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker 2020/00 De/DJ Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 97/99 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat Hauptausschuss Rat 28.10.1999 07.12.1999 16.12.1999 TOP: Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2000 und fortgeschriebenes Haushaltssicherungskonzept sowie Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und der Eigenbetriebe „Wasserwerk Concordia“ und „Freizeitbad“ für den Planungszeitraum 1999 bis 2003 I. Sach- und Rechtslage: Nach § 79 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Gemeinde Kreuzau für das Haushaltsjahr 2000 und des fortgeschriebenen Haushaltssicherungskonzeptes sowie die Investitionsprogramme der Gemeinde Kreuzau und der Eigenbetriebe „Wasserwerk Concordia“ und „Freizeitbad“ für den Planungszeitraum 1999 bis 2003 dem Rat zugeleitet. Da Gebührenerhöhungen im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen „Abwasserbeseitigung“ und „Bestattungswesen“ im Haushaltsplan veranschlagt sind, werden die begründenden Sitzungsvorlagen Nrn. 98/99, 99/99 und 103/99 mit überreicht. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde und für die Haushaltsführung verbindlich. Nach dem eingebrachten Entwurf ist der endgültige Ausgleich des Verwaltungshaushalts (einschließlich der Abdeckung der Fehlbeträge aus Vorjahren) im Haushaltsjahr 2008 erreicht. III. Beschlussvorschlag Verwaltung: Ein Beschlußvorschlag wird erst in der Hauptausschusssitzung am 07.12.1999 erarbeitet. Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratung an die Fraktionen verwiesen. III. Beschlussvorschlag: „Der Haushalt wird zwecks weiterer Beratung an die Fraktionen verwiesen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: