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Allgemeine Vorlage (Technische Sicherung der Bahnübergänge "Lohberg" und Obermaubach; hier: Kostenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Technische Sicherung der Bahnübergänge "Lohberg" und Obermaubach;
hier: Kostenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Technische Sicherung der Bahnübergänge "Lohberg" und Obermaubach;
hier: Kostenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 09. Oktober 2001 Vorlagen-Nr. 123/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 24.10.2001 06.11.2001 20.11.2001 TOP: Technische Sicherung der Bahnübergänge „Lohberg“ und Obermaubach; hier: Kostenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die Dürener Kreisbahn GmbH hat der Gemeinde Kreuzau mit Schreiben vom 10. 04. 2001 mitgeteilt, dass es erforderlich ist, die beiden im Betreff genannten Bahnübergänge mit technischen Sicherungsanlagen (Lichtzeichenanlagen) zu versehen. Die hiermit verbundenen Kosten belaufen sich voraussichtlich je Bahnübergang auf 350.000,00 DM zuzüglich zuwendungsfähiger Planungskosten. Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ist die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast verpflichtet, sich mit einem Drittel an den Kosten zu beteiligen. Derartige Maßnahmen sind grundsätzlich nach GVFG förderungsfähig und werden in der Regel mit 80 % bezuschusst. Die finanzielle Belastung der Gemeinde Kreuzau würde sich unter der Voraussetzung, dass Zuschüsse gewährt werden, je Bahnübergang wie folgt darstellen: Gesamtzuwendungsfähige Ausgaben: 350.000,00 DM, Kostenanteil der Gemeinde 1/ 3 = gerundet voraussichtlicher Landeszuschuss 80 vom Hundert = gerundet 117.000,00 DM, 94.000,00 DM, somit Eigenanteil: zuzüglich anteiliger nicht zuwendungsfähiger Planungskosten in Höhe von voraussichtlich 23.000,00 DM Eigenanteil insgesamt: 38.000,00 DM Für beide Maßnahmen ergibt sich somit ein Eigenanteil von: 76.000,00 DM. 15.000,00 DM Damit entsprechende Förderanträge gestellt werden können, ist der Abschluss entsprechenden Verwaltungsvereinbarung über die Kostenbeteiligung abzuschließen. einer Beide Maßnahen sind, da bisher nicht bekannt, nicht Bestandteil des HSK. Von daher ist eine Genehmigung der zu erwartenden Ausgaben gemäß § 81 GO NRW durch die Kommunalaufsicht erforderlich. Einen entsprechenden Antrag habe ich unter dem 19.4.2001 gestellt. Aufgrund dieses Antrages haben zwischenzeitlich mehrere Gespräche stattgefunden, wobei die Kommunalaufsicht die zwingende Notwendigkeit und somit die Unabweisbarkeit der Ausgaben nicht unbedingt nachvollziehen kann. Eine abschließende Entscheidung durch die Kommunalaufsicht erfolgt erst nach Vorliegen eines Ratsbeschlusses. Vorlage: Seite - 2 - Mir steht es sicherlich nicht zu, die Sicherheitsaspekte der DKB als völlig abwegig zu bezeichnen. Andererseits stellt sich für mich allerdings die Frage, ob derartige Sicherungsmaßnahmen wirklich kurzfristig zwingend erforderlich sind, dies insbesondere unter den finanziellen Gesichtspunkten. Unter Abwägung aller Belange schlage ich Ihnen vor, kurzfristig auf die technische Sicherung der Bahnübergänge zu verzichten und zunächst die finanzielle Entwicklung der Gemeinde Kreuzau abzuwarten. Im Rahmen des HSK sollte eine Mittelbereitstellung unter der Rubrik „spätere Jahre“ erfolgen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - Siehe hierzu meine vorstehenden Ausführungen -. III. Beschlussvorschlag: „1. Aus finanziellen Gründen wird aus der Sicht der Gemeinde Kreuzau auf eine kurzfristige technische Sicherung der Bahnübergänge „Lohberg“ und Obermaubach verzichtet. 2. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2002 und des fortzuschreibenden HSK werden die erforderlichen Haushaltsmittel für „spätere Haushaltsjahre“ bereitgestellt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________