Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 09. Oktober 2001
Vorlagen-Nr.
123/2001
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
24.10.2001
06.11.2001
20.11.2001
TOP: Technische Sicherung der Bahnübergänge „Lohberg“ und Obermaubach;
hier: Kostenbeteiligung der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Die Dürener Kreisbahn GmbH hat der Gemeinde Kreuzau mit Schreiben vom 10. 04. 2001
mitgeteilt, dass es erforderlich ist, die beiden im Betreff genannten Bahnübergänge mit
technischen Sicherungsanlagen (Lichtzeichenanlagen) zu versehen. Die hiermit verbundenen
Kosten belaufen sich voraussichtlich je Bahnübergang auf 350.000,00 DM zuzüglich
zuwendungsfähiger Planungskosten.
Nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ist die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast
verpflichtet, sich mit einem Drittel an den Kosten zu beteiligen. Derartige Maßnahmen sind
grundsätzlich nach GVFG förderungsfähig und werden in der Regel mit 80 % bezuschusst.
Die finanzielle Belastung der Gemeinde Kreuzau würde sich unter der Voraussetzung, dass
Zuschüsse gewährt werden, je Bahnübergang wie folgt darstellen:
Gesamtzuwendungsfähige Ausgaben:
350.000,00 DM,
Kostenanteil der Gemeinde 1/ 3
= gerundet
voraussichtlicher Landeszuschuss 80 vom Hundert = gerundet
117.000,00 DM,
94.000,00 DM,
somit Eigenanteil:
zuzüglich anteiliger nicht zuwendungsfähiger Planungskosten
in Höhe von voraussichtlich
23.000,00 DM
Eigenanteil insgesamt:
38.000,00 DM
Für beide Maßnahmen ergibt sich somit ein Eigenanteil von:
76.000,00 DM.
15.000,00 DM
Damit entsprechende Förderanträge gestellt werden können, ist der Abschluss
entsprechenden Verwaltungsvereinbarung über die Kostenbeteiligung abzuschließen.
einer
Beide Maßnahen sind, da bisher nicht bekannt, nicht Bestandteil des HSK.
Von daher ist eine Genehmigung der zu erwartenden Ausgaben gemäß § 81 GO NRW durch die
Kommunalaufsicht erforderlich. Einen entsprechenden Antrag habe ich unter dem 19.4.2001
gestellt. Aufgrund dieses Antrages haben zwischenzeitlich mehrere Gespräche stattgefunden,
wobei die Kommunalaufsicht die zwingende Notwendigkeit und somit die Unabweisbarkeit der
Ausgaben nicht unbedingt nachvollziehen kann. Eine abschließende Entscheidung durch die
Kommunalaufsicht erfolgt erst nach Vorliegen eines Ratsbeschlusses.
Vorlage:
Seite - 2 -
Mir steht es sicherlich nicht zu, die Sicherheitsaspekte der DKB als völlig abwegig zu bezeichnen.
Andererseits stellt sich für mich allerdings die Frage, ob derartige Sicherungsmaßnahmen wirklich
kurzfristig zwingend erforderlich sind, dies insbesondere unter den finanziellen Gesichtspunkten.
Unter Abwägung aller Belange schlage ich Ihnen vor, kurzfristig auf die technische Sicherung der
Bahnübergänge zu verzichten und zunächst die finanzielle Entwicklung der Gemeinde Kreuzau
abzuwarten. Im Rahmen des HSK sollte eine Mittelbereitstellung unter der Rubrik „spätere Jahre“
erfolgen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- Siehe hierzu meine vorstehenden Ausführungen -.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Aus finanziellen Gründen wird aus der Sicht der Gemeinde Kreuzau auf eine kurzfristige
technische Sicherung der Bahnübergänge „Lohberg“ und Obermaubach verzichtet.
2.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2002 und des fortzuschreibenden HSK werden
die erforderlichen Haushaltsmittel für „spätere Haushaltsjahre“ bereitgestellt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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