Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-512/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.02.2006
Betreff:
Erweiterung der Abgrenzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der
Ortschaften Kirch-/Grottenherten - Teilbereich an der Butterstraße-
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Einleitungsbeschluss die 3.
Änderungssatzung zur Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang des
bebauten Ortsteiles der Ortschaften Kirch-/Grottenherten – Abgrenzungssatzung- für eine
Teilfläche an der Butterstraße in Grottenherten gem. § 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches, in
der
Fassung
der
Bekanntmachung
vom
23. September 2004
(BGBl. I
S. 2414),
zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) aus dem
Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 15, Nr. 215 zu fassen.
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung ein Plankonzept zu erarbeiten, welches dem Ausschuss
in der nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden soll.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Stadt Bedburg hat im Rahmen der Baulandflächenvorsorge das Grundstück Gemarkung Pütz,
Flur, 15, Nr. 215, Teilgebiet an der Butterstraße in Grottenherten in einer Größe von 6.877 m²
erworben, um der Nachfrage nach Baugrundstücken überwiegend für die ortsansässige
Bevölkerung von Kirch-/Grottenherten künftig Rechung zu tragen.
Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Grundstückes teilweise als (M) Gemischte
Baufläche und als Fläche für die Landwirtschaft dar (Anlage 1).
Der Bereich der rechtskräftigen Satzung nach § 34 Baugesetzbuch –seinerzeit einbezogen
Rahmen der 1. Änderung - schlägt die Grundstücksfläche in Teilen dem Innenbereich zu. Die
Restfläche ist derzeit dem planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches
zugeordnet (Anlage 2)
Eine Änderung der Abgrenzungssatzung bei Einbeziehung eines Teilstückes der vg.
Grundstücksfläche (deckungsgleich mit der Darstellung von (M) im Flächennutzungsplan in
diesem Bereich) mit ergänzenden städtebaulichen Festsetzungen zur Regelung der inneren
Erschließung und der Gebietsausweisung ist daher angezeigt.
Die Verwaltung schlägt vor, den Einleitungsbeschluss zur Erweiterung der Satzung gem. Anlage 3
zu fassen und die Verwaltung gleichzeitig zu beauftragen, ein Plankonzept nach vorheriger
Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange zu entwickeln.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister