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Beschlussvorlage (Erweiterung der Abgrenzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaften Kirch-/Grottenherten - Teilbereich an der Butterstraße-)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Erweiterung der Abgrenzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaften Kirch-/Grottenherten - Teilbereich an der Butterstraße-) Beschlussvorlage (Erweiterung der Abgrenzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaften Kirch-/Grottenherten - Teilbereich an der Butterstraße-)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-512/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.02.2006 Betreff: Erweiterung der Abgrenzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil der Ortschaften Kirch-/Grottenherten - Teilbereich an der Butterstraße- Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Einleitungsbeschluss die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Festlegung der Grenzen für den im Zusammenhang des bebauten Ortsteiles der Ortschaften Kirch-/Grottenherten – Abgrenzungssatzung- für eine Teilfläche an der Butterstraße in Grottenherten gem. § 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818) aus dem Grundstück Gemarkung Pütz, Flur 15, Nr. 215 zu fassen. Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung ein Plankonzept zu erarbeiten, welches dem Ausschuss in der nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt werden soll. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Die Stadt Bedburg hat im Rahmen der Baulandflächenvorsorge das Grundstück Gemarkung Pütz, Flur, 15, Nr. 215, Teilgebiet an der Butterstraße in Grottenherten in einer Größe von 6.877 m² erworben, um der Nachfrage nach Baugrundstücken überwiegend für die ortsansässige Bevölkerung von Kirch-/Grottenherten künftig Rechung zu tragen. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich des Grundstückes teilweise als (M) Gemischte Baufläche und als Fläche für die Landwirtschaft dar (Anlage 1). Der Bereich der rechtskräftigen Satzung nach § 34 Baugesetzbuch –seinerzeit einbezogen Rahmen der 1. Änderung - schlägt die Grundstücksfläche in Teilen dem Innenbereich zu. Die Restfläche ist derzeit dem planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches zugeordnet (Anlage 2) Eine Änderung der Abgrenzungssatzung bei Einbeziehung eines Teilstückes der vg. Grundstücksfläche (deckungsgleich mit der Darstellung von (M) im Flächennutzungsplan in diesem Bereich) mit ergänzenden städtebaulichen Festsetzungen zur Regelung der inneren Erschließung und der Gebietsausweisung ist daher angezeigt. Die Verwaltung schlägt vor, den Einleitungsbeschluss zur Erweiterung der Satzung gem. Anlage 3 zu fassen und die Verwaltung gleichzeitig zu beauftragen, ein Plankonzept nach vorheriger Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange zu entwickeln. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister