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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 265/2006
25.10.2006
Az.: 60.3/629-61/08
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
15.11.2006
Kreisausschuss
29.11.2006
Kreistag
20.12.2006
Landschaftsplan 08 “Blankenheim”
hier: Beschluss über den Entwurf und dessen öffentliche Auslegung gemäß § 27 c Landschaftsgesetz NW (LG NW)
Sachbearbeiter/in: Herr Persch
Tel.: 320
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt
1. den Entwurf des Landschaftsplanes 08 “Blankenheim“, bestehend aus
den textlichen Festsetzungen
der Entwicklungskarte
der Festsetzungskarte und
dem Bericht zur Strategischen Umweltprüfung
in der Fassung der Anlage, Stand: November 2006 sowie
€
€
Seite - 2 2. dessen öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats gemäß § 27 c des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG
NW) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2005 (GV. NRW. 2006 S. 35).
Begründung:
Mit der Info 58/2006 ist der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr in seiner Sitzung am
22.02.2006 über die Grundzüge des Vorentwurfs zum Landschaftsplan Blankenheim informiert
worden. Auf dieser Grundlage wurde den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 27a LG NW
in der Zeit vom 06.06.2006 bis zum 07.07.2006 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die offizielle Bürgerbeteiligung gemäß § 27b LG NW fand am 30.05.2006 statt. Mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern wurden die Planinhalte in zahlreichen Ortsterminen diskutiert. Besondere Bedeutung wurde hierbei der frühzeitigen Einbindung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe beigemessen. In verschiedenen Erörterungsterminen konnten Probleme von Landwirten und Waldbesitzern vorgetragen und vielfach Lösungen gefunden werden.
Im Rahmen von Fachgesprächen wurden zeitgleich die Anregungen zu forstlichen Belangen mit
dem Forstamt Euskirchen erörtert.
Mit der Gemeinde Blankenheim erfolgte frühzeitig eine enge und kontinuierliche Abstimmung zwischen der Landschaftsplanung und der Bauleitplanung
Alle Stellungnahmen der TöB sowie Anregungen und Bedenken von betroffenen Bürgern (insbesondere Eigentümern und Bewirtschaftern von Flächen) wurden - soweit erforderlich - nochmals
vor Ort geprüft, fachlich bewertet und abgewogen. Als Ergebnis sämtlicher Beratungen wurden auf
Grundlage des Vorentwurfs, Stand Mai 2006, sowohl in den textlichen Festsetzungen und Erläuterungen als auch in den zeichnerischen Darstellungen umfangreiche Änderungen vorgenommen
und in den jetzt vorliegenden Entwurf (s. Anlage) übernommen. Soweit geboten, erfolgte eine
Rücknahme, Änderung bzw. Neuabgrenzung der Schutzgebiete oder eine textliche Berücksichtigung der vorgetragenen Belange. Die textlichen Änderungen gegenüber dem Vorentwurf sind
durch Unterstrich (Ergänzungen) bzw. Streichungen kenntlich gemacht. Änderungen in den Kartendarstellungen sind durch Kreise markiert.
Wesentliche Änderungen sind nachfolgend dargestellt:
Textliche Darstellungen, Festsetzungen und Erläuterungen:
Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden verschiedene Anregungen vorgetragen, welchen
im wesentlichen durch redaktionelle Änderung des Plantextes Rechnung getragen werden konnte.
Zeichnerische Darstellungen:
Entwicklungsziele:
Hierzu wurden keine weiteren Anregungen und Bedenken vorgetragen. Die zeichnerischen Darstellungen gehen daher unverändert in die öffentliche Auslegung.
Seite - 3 Festsetzungskarte:
Aufgrund der zahlreichen Anregungen und Bedenken, die vor allem von betroffenen
landwirtschaftlichen Betrieben vorgetragen wurden, erfolgte eine intensive Überprüfung der
Schutzwürdigkeit von Teilflächen. Hierbei wurde auch die LÖBF einbezogen. Im Ergebnis erfolgten
Rücknahmen von Festsetzungen sowohl bei den Naturschutz- als auch bei den
Landschaftsschutzgebieten.
Schwerpunkte der Änderungen bei den Naturschutzgebieten liegen
südöstlich der Ortslage Lommersdorf
südlich der Ortslage Mülheim
westlich der Ortslage Üdelhoven
östlich der Ortslage Dollendorf
südlich der Ortslage Blankenheimerdorf
Auf die zeichnerischen Darstellungen wird hingewiesen.
Soweit Rücknahmen im Bereich des FFH-Meldegebietes vorgenommen wurden, handelt es sich
um randlich gelegene Flächen, welche von den dort wirtschaftenden Betrieben als hofnahe Flächen intensiv bewirtschaftet werden. Die LÖBF hat in diesen Fällen der Festsetzung LSG zugestimmt. In einem zweiten Schritt soll für diese Bereiche auch eine Nachkartierung erfolgen. Sollte
die Überprüfung ergeben, dass sich entgegen der bisherigen Darstellung keine Lebensraumtypen
auf diesen Flächen befinden, soll auch über eine Rücknahme der FFH-Gebietsabgrenzung entschieden werden. Diese wird dann im Rahmen der Berichtspflichten zu den FFH- und Vogelschutzgebieten erfolgen. Weiterhin als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden sollen aber Flächen, die im Zusammenhang mit dem Fließgewässersystem der Ahr stehen, aber möglicherweise
kein wertvolles Arteninventar beherbergen. Hier greifen der Entwicklungsaspekt des § 20
BNatSchG sowie die Zielsetzungen des Projektes Ahr 2000.
Bei den Landschaftsschutzgebieten erfolgten Rücknahmen für diejenigen Flächen, in denen zusätzlich das Verbot des Grünlandumbruchs festgesetzt werden soll. Betroffen sind Bereiche nördlich der Ortslage Mülheim sowie nördlich Lommersdorf am Schalkenbach. Die Rücknahme erfolgte
für Flächen ohne Gewässerbezug, sowie außerhalb von erosionsgefährdeten Steilhanglagen.
Neu eingefügt wurde die Festsetzung ND für eine ehemalige Buntsandsteinabgrabung nördlich
Reetz sowie die Festsetzung GLB 2.4-4 für drei ehemalige Maare südlich Blankenheimerdorf, die
bislang in einer größeren NSG-Fläche lagen. Für letztere erfolgte eine Rücknahme der Festsetzung. Ferner wurde die Festsetzung 2.4-1 um mehrere Kalkmagerrasen bei Rohr erweitert.
Abstimmung Landschaftsplanung - Bauleitplanung:
Die aktualisierten Daten der Bauleitplanung flossen fortwährend in die weitere Bearbeitung des
Landschaftsplanentwurfes ein, so dass sich Änderungen in der Abgrenzung des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes sowie in den Abgrenzungen der Festsetzungen niederschlagen.
Strategischen Umweltprüfung (SUP)
Die seitens der LÖBF angeregten Ergänzungen zu den Schutzgütern Tiere sowie Boden wurden
durch redaktionelle Ergänzung des SUP-Textes berücksichtigt.
Wie in vorangegangenen Verfahren zur Vorlage der Landschaftsplanentwürfe werden aus Kostengründen die Anlagen zu dieser Vorlage sowie die Kartendarstellungen (Entwicklungskarte und
Festsetzungskarte) nur den ordentlichen Mitgliedern des Fachausschusses zur Verfügung gestellt.
Seite - 4 Diese werden gebeten, im Verhinderungsfall die Unterlagen an ihren Vertreter weiterzuleiten. Zusätzlich wird jeweils ein Text- und Kartensatz den Kreistagsfraktionen bzw. fraktionslosen Kreistagsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Zudem hängen die Karten in der Unteren Landschaftsbehörde im Kreishaus aus.
I. V. gez. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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