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Beschlussvorlage GB (Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
56 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder) Beschlussvorlage GB (Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag
hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 259/2006 13.10.2006 Az.: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. 21.11.2006 Kreisausschuss 29.11.2006 Kreistag 20.12.2006 Berufung von Mitgliedern der kommunalen Gesundheitskonferenz durch den Kreistag hier: Nachfolgeregelung für ausgeschiedene Mitglieder Sachbearbeiter/in: Herr Schmitz Tel.: 02251 / 15 471 Abt.: 53 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beruft folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder der kommunalen Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK): Begründung: Seite - 2 - Mit Beschluss des Kreistages vom 15.12.1999 wurde die Kommunale Gesundheitskonferenz des Kreises Euskirchen (KGK) eingerichtet und die in diesem Gremium vertretenen Institutionen bestimmt. Die Berufung der von den Institutionen vorgeschlagenen Mitglieder und deren Stellvertreter erfolgte durch Beschlüsse des Kreistages vom 13.09. und 20.12.2000. Aufgrund des Ausscheidens von Mitgliedern/Stellvertretern sollen auf Vorschlag der vertretenen Institutionen folgende neue Mitglieder/Stellvertreter berufen werden: Institution Ausgeschieden sind Vorschlag für Ernennung Gesetzliche Krankenversicherung Jürgen Sauer AOK Euskirchen Kaplan-Kellermann-Straße 6-10 53879 Euskirchen Helmut Schneider AOK Euskirchen Kaplan-Kellermann-Straße 6-10 53879 Euskirchen Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Willibald Hövel Haus Tannenblick 53947 Nettersheim Malte Duisberg Evangelisches Alten- und Pflegeheim Dürener Straße 125 53937 Schleiden Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Peter Bommersbach Marienhospital Euskirchen Gottfried-Disse-Straße 40 53879 Euskirchen Bernd Milz Lebenshilfe Kreisvereinigung Euskirchen e. V. Mühlenstraße 5-7 53879 Euskirchen - als Stellvertreter – Berufung der Mitglieder Das Verfahren zur personellen Besetzung der KGK ergibt sich aus § 2 der Ausführungsverordnung zum Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (AV-ÖGDG) vom 20.08.1999, geändert durch Artikel 56 des Gesetzes vom 5. April 2005 (GV. NRW. S. 332). Hiernach werden die von den in der KGK vertretenen Institutionen vorgeschlagenen Vertreterinnen/Vertreter und der Stellvertreterinnen/Stellvertreter durch den Kreistag berufen. I. V. gez. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)