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Allgemeine Vorlage (Festsetzung von Straßennamen im Ortsteil Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Festsetzung von Straßennamen im Ortsteil Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Festsetzung von Straßennamen im Ortsteil Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 53/2001 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 23.08.2001 19.09.2001 27.09.2001 TOP: Festsetzung von Straßennamen im Ortsteil Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Zwischenzeitlich wurde das Neubaugebiet E 6 im Ortsteil Kreuzau, zwischen den Straßen „Stockheimer Weg“ und „Zum Duffesbach“ erschlossen. Aus diesem Grund sind zwei neue Straßennamen zu vergeben. Die Verwaltung schlägt vor, den vorderen Straßenzug (in der Anlage mit der Nr. 1 versehen) nach dem Altbürgermeister und Ehrenbürger der Gemeinde Kreuzau, Herrn Hans Zens in Anerkennung seiner Verdienste für die Gemeinde Kreuzau zu benennen. An dieser Stelle braucht nicht im Einzelnen auf die Verdienste des Altbürgermeister der Gemeinde Kreuzau eingegangen zu werden, da diese hinreichend bekannt sein dürften. Da in absehbarer Zeit im Ortsteil Kreuzau mit einem weiteren Neubaugebiet nicht zu rechnen ist, wurde von der bisherigen Praxis abgewichen, Straßennamen in der Regel erst nach dem Tode eines verdienten Mitbürgers nach diesem zu benennen. Um eine spätere Straßenumbenennung zu vermeiden, schlägt die Verwaltung daher vor, wie bereits oben erwähnt, bereits zu Lebzeiten eine Straße nach dem Altbürgermeister Hans Zens zu benennen. Altbürgermeister Zens hat bereits sein Einverständnis zu dieser Straßenbezeichnung gegeben. Die Verwaltung schlägt weiter vor, den hinteren Straßenzug (in der Anlage mit der Nr. 2 versehen) „Am Alten Bolzplatz“ zu benennen, da das Gelände der ehemalige Fußball- und Bolzplatz war. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Für die erforderlichen Straßenbenennungsschilder stehen die Haushaltsmittel zur Verfügung. III. Beschlussvorschlag: „Im Baugebiet E 6 des Ortsteils Kreuzau werden für die dort entstandenen Straßen folgende Straßenbezeichnungen festgelegt. Der vordere Straßenzug zwischen „Stockheimer Weg“ und „Zum Duffesbach“ parallel zur Heribertstraße erhält die Straßenbezeichnung „Hans-Zens-Straße“ Der hintere Straßenzug zwischen „Stockheimer Weg“ und „Zum Duffesbach“ parallel zur Heribertstraße erhält die Straßenbezeichnung „Am Alten Bolzplatz“.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________